Arbeitslos gemeldet bleiben ohne Leistungsbezug??

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Hexken, 23. März 2015.

  1. Hexken

    Hexken hexhex...

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    Hallo Ihr Lieben,

    ich hab mal wieder eine Frage.

    Bin 78 Wochen krank geschrieben gewesen, bin ausgesteuert und habe Alg I bezogen für 12 Monate.
    In dieser Zeit habe ich Erwerbsminderungsrente beantragt, sie wurde abgelehnt, bin in Widerspruch gegangen, wieder Ablehnung. Klageverfahren läuft nun, aber das dauert ja!

    Nun bin ich immer noch bei der Agentur für Arbeit ohne Leistunsbezug arbeitssuchend gemeldet.

    Diese lud mich nun zu einem Gespräch ein wegen meiner beruflichen Situation.
    Sie wollten von mir wissen, ob ich weiterhin bei der Agentur für Arbeit gemeldet bleiben möchte, obwohl Erwerbsminderungsrente beantragt ist???
    Ob dies für mich wichtig ist wollte die Dame wissen.

    Denn, wenn ich dort weiterhin gemeldet bleibe, müsse ich, wie jeder andere auch, mich intensiv um Arbeit bemühen und dieses gegenüber der Agentur für Arbeit auch nachweisen.

    Kann mir irgendjemand hier sagen, ob es wichtig ist, dort gemeldet zu bleiben oder nicht.

    Vielen Dank.

    Liebe Grüße

    Das Hexken
     
  2. roco

    roco Guest

    arbeitslos ohne leistungsbezug gemeldet zu sein ist wichtig wür die meldezeiten an die RV. man braucht wohl 35 jahre meldezeit bei der RV um in altersrente zu gehen ...

    aber du musst dich mindestens 15 stunden wöchentl. zur verfügung stellen und dich auch bewerben. ob du dazu gesundh. in der lage bist musst du selbst einschätzen. ich habe von einigen gehört, das man die nichtleistungsbezieher mehr dran nimmt, um sie aus der (arbeitslosen)statistik zu kriegen, zb mit vermittlungsvorschlägen, auf die man sich dann bewerben MUSS ... andere wiederum haben ewig nichts von der AfA gehört...
    ALG2 steht dir nicht zu? bist du verheiratet?

    das sind anrechnungszeiten für die rente

    braucht man, um ab einem bestimmten termin in altersrente gehen zu können...

    am sichersten ist es, wenn du mal zur beratungsstelle der RV in deiner nähe gehst. denn nicht alle zeiten werden auch anerkannt. dort kannst du auch mal fragen, wie das mit der freiwilligen versicherung ist, das wären monatl mindestens um die 80€ ... ob man da auch bei der AfA gemeldet sein muss???
     
  3. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Hallo Hexken,

    meine Tochter erhält seit letztes Jahr Mai Leistungen nach dem SGB XII... Sie ist lt. Jobcenter nicht mehr vermittelbar.
    Es werden keine RV Beiträge mehr eingezahlt, nur KV wird gezahlt vom Stadthaus....Wird ein Problem wenn nun nach der Reha doch Ablehnung der Rente kommt...Eventuell müssen wir es nachzahlen?? mal sehen...

    Uns wurde gesagt, für die Altersrente kein Problem(Mindestrente) - nur sollte zwischenzeitlich doch EU Rente geben, kann es wegen fehlender Beiträge verwehrt werden.

    Alles ganz schön kompliziert....
     
  4. roco

    roco Guest

    @ silberpfeil,

    wenn deine tochter leistungen bekommt, dann doch, weil sie sich nicht selbst "unterhalten" kann... dann müssen die KK-beiträge auch nicht zurückgezahlt werden. da geht es dann nacher nur noch darum, welches amt an welches amt welche verauslagten zahlungen zu erstatten hat.

    wenn wenn die RV sagt, nicht erwerbsgemindert, dann ist deine tochter doch wieder ein fall fürs jobcenter. dann könnte das sozialamt (nichts anderes ist SGB XII ) sich die KK-beiträge vom jobcenter zurückholen, aber nicht von euch.

    solltest du die RV-beiträge meinen, die ihr nachzahlen müsst, dann ginge das nur über die freiwillige versicherung und auch nur 1 jahr rückwirkend... dann musst du aber (für 2014 bis 31.3.2015 gezahlt haben... monatl. mindestens 85€ ... bitte unbedingt noch mal bei der beratungsstelle der RV nachfragen, nicht das ihr in die RV-falle tappt... http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/01_allgemeines/02_freiwillige_versicherung/00_freiwillige_versicherung_node.html
     
  5. Hexken

    Hexken hexhex...

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    Hmh, also irgendwie komme ich gerade nicht klar, bin wohl schwer von Begriff.

    Also sollte ich, damit ich Altersrente bekomme gemeldet bleiben??
    Steht nicht jeden eine Mindestaltersrente zu?
    Habe die ganze Zeit von denen keine Jobangebote bekommen. Eine Dame dort meinte auch mal, ich wäre mit meine Einschränkungen nicht vermittelbar, die haben mir ja sogar den Vorschlag gemacht, die Erwerbsminderungsrente einzureichen.
    Ich habe neue Sachbearbeiterin weil sie jetzt nach über einem Jahr meine Akte wohl richtig gelesen haben und entdeckt haben, das ich einen GdB 50 habe, der aber die ganze Zeit über in den Akten stand.


    Nein mir steht kein Alg II zu,
    ich bin verheiratet,
    mein Mann verdient recht gut und wir haben ein Eigenheim welches auch schon abbezahlt ist....
    ...da haben die mich gleich wieder weggeschickt....

    Werde wohl mal bei der RV nachfragen.

    blueelli
     
  6. Nutella

    Nutella Mitglied

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    auch wenn dir kein ALG2 zusteht bleib gemeldet.... ist wirklich wegen der Rente....

    hat man mir damals auch geraten....
     
  7. Stierfrau62

    Stierfrau62 Mitglied

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    Guten Abend ihr Lieben,

    mit Interesse habe ich eure Beiträge gelesen.

    Ich hatte vor meiner Kündigung nur einen Minijob und bekam danach weder ALGI und bekomme auch kein ALGII (angeblich verdient mein Mann 5 € zu viel). Hatte zu Anfang der Arbeitslosigkeit eine Arbeitsvermittlerin, die mich aber dann wegen meiner ganzen Krankheiten und des GdB etwas überfordert an eine Integrationsbeauftragte "weitergab". Ich fühlte mich bis jetzt dort auch wohl und auch verstanden, weil sie mich ernst nahm, habe momentan einen GdB von 30. Das Ende vom Lied, ich musste Ende letzten Jahres einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der RV stellen. Dieser wurde aber abgelehnt, angeblich bin ich in der Lage 6 und mehr Stunden zu arbeiten. Ich musste nicht zum Gutachter, es wurde nur das vom Rehaabschlussbericht (Stand 2013) übernommen, was so aber auch nicht stimmte, denn ich wurde als arbeitsunfähig entlassen. Widerspruch gegen die Ablehnung durch die RV läuft.

    Jedenfalls hat mich jetzt die Integrationsbeauftragte wieder an meine vorherige Arbeitsvermittlerin abgegeben. Sie meinte, Weisung von oben. Ich habe jetzt eine Einladung bekommen und soll nachweisen wie und wo ich mich beworben habe. Leider bin ich gerade dabei, gegen die Ablehnung meines Verschlimmerungsantrages anwaltlich vorzugehen, weil ich mich nicht in der Lage fühle, eine Arbeit mit 6 oder mehr Stunden auszuüben. Ich bin gelernte Bürokauffrau und habe Arthrosen in den Händen und im Kiefergelenk, Polyarthritis, Fibromyalgie, Bronchialasthma und mehrere Bandscheibenvorfälle in der LWS.

    Ich weiß nicht wie das alles weitergehen soll, denn ich habe das Gefühl, dass die Agentur für Arbeit mich loswerden möchte, weil ich halt schlecht vermittelbar bin, denn eine Gleichstellung habe ich ja auch noch.

    Die hatten es doch tatsächlich fertig gebracht, mich nur arbeitssuchend zu führen, obwohl ich mich arbeitslos gemeldet hatte.

    @roco
    Vor längerer Zeit habe ich bei der RV angerufen, die Beiträge, die man freiwillig einzahlt, zählen nicht so, als wenn der AG die Beiträge an die RV abführt.

    Einen schmerzfreien Abend wünscht euch,

    Stierfrau62
     
  8. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    es geht nur um eine Event. Nachzahlung der RV Beiträge....
    Mit den KK Zahlungen ist alles i.O.

    Hexken, das ist auch alles mehr als kompliziert!!

    aber genau so ist es bei meiner Tochter- sie ist nicht mehr vermittelbar vom Jobcenter, auf Anraten der dortigen Amtsärztin sollte sie den Antrag auf EU Rente stellen - aber die Gutachter der RV meinen JA- sie kann mind. 6 Stunden arbeiten...
    Nun die Reha in einer Klinik für Suchtkranke - sie geht da jeden ´Tag mit Widerwillen hin...Sie ist die einzige Patientin, die wegen Rente..... da ist....
    Morgen haben wir ein Familiengespräch - denn meine Tochter ist da genau so überfordert, wie bei ihren 2 Arbeitsstätten ,wo sie mal angestellt war... Irgend wie glaube ich lesen die alle die ganzen Gutachten, Empfehlungen etc. nicht - sonst würde alles anders laufen.
    Jede Institution will glänzen mit Zahlen, Geld sparen oder Geld kassieren.... Und der Betroffene wird noch mehr überfordert und weiß zum Schluss gar nicht mehr, wem er noch glauben und vertrauen soll.

    Für meine Tochter liegen seit der Schulzeit Gutachten mehrerer Ärzte und Psychologen vor, dass sie aufgrund ihrer Behinderungen/Krankheiten besser in geschützten Bereichen arbeitsmäßig aufgehoben wäre.
    Das Jobcenter meint aber , dafür ist sie zu gesund- regt dann aber an einen Rentenantrag zu stellen, weil sie sehen das eine Vermittlung auf dem 1. Arbeitsmarkt aussichtslos ist.

    Wie überall geht es nur um die Statistiken :mad:


    @ Nutella - da hast du recht, gemeldet bleiben wegen der Rente!
     
  9. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    genau so ist es.....

    Und das Schlimme ist, das dortige Mitarbeiter nicht richtig durchsehen....

    Selbst wenn Beitragszeiten fehlen bekommt man auch über SGB XII Rente - ist nur ein anderer Träger.

    Es nennt sich dann nur anders....
     
  10. roco

    roco Guest


    dann versteh ich erst recht nicht, was du meinst... das jobcenter zahlt schon seit 2010 keine rentenbeiträge mehr.
    da werden nur zeiten gemeldet. welche beiträge solltest du da evtl nachzahlen sollen?:confused:

    rentenbeiträge werden von der Afa gezahlt, wenn man leistungen erhält, also arbeitslosengeld 1... als nichtleistungsempfänger bekommt man wieder nur zeiten geschrieben.

    die zeiten zählen für die altersrente, da braucht man mindestens 35 jahre. die zählen nicht für die erwerbslosenrente.

    um erwerbslosenrente bekommen zu können muss man in den letzten 5 jahren mindestens 3 jahre beiträge eingezahlt haben. (nur gemeldete zeiten von alg2 oder alg1 ohne leistungebezug zählen nicht) ... alg1 oder freiwillige beiträge zählen da schon...

    deshalb rate ich immer, wenn es möglich ist diese 85€ im monat aufzubringen, zur privaten rentenversicherung. weil man nie weiss, ob man nicht irgendwann erwerbslosenrente beantragen muss.

    kann man die rente wegen fehlender beiträge nicht bekommen, dann fällt man, so man nicht erwerbsfähig ist, ins sozialgeld/sozialhilfe (SGBXII) und da darf man dann fast garnix mehr haben, freibetrag 1600€ ... und da ist das evtl auto schon mit drin... da wird man noch nackiger gemacht, als im ALG2 ...
     
  11. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    - so wird es im Endeffekt dann sein....Nur dass es mit dem nackig machen nicht so ganz ist - SGB XII Bezüge unterteilen sich da noch - haben wir schon abgeklärt.

    http://www.geseke.de/buergerinfo/produkte/pr296.php
     
  12. roco

    roco Guest

    @ silberpfeil:

    natürlich kann deine tochter von 399€ einkommen keine 85€ freiwillige RV bezahlen. du bzw. deine tochter war auch garnicht gemeint.

    ich dachte da eher an die ehepartner/kinder von etwas "flüssigeren" familienmitgliedern.

    zb. blueelli schreibt ja, das ihr mann gut verdient, das haus abbezahlt ist... sowas gibt es auch. und da wäre es meiner meinung nach angebracht, wenn ehefrau eben freiwillige RV-beiträge bekommt.

    weiss auch garnicht, was man daran nun missverstehen kann:
    aber wenn dich meine antworten so wütend machen, dann halt ich mich eben hier raus... *koppschüttl*
     
  13. Hexken

    Hexken hexhex...

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    Hallo,

    bitte nicht streiten, ich wollte hier keine schlechte Stimmung reinbringen nur weil ich schwer von Begriff bin.

    Also....:bier::remykiss::laughing:
     
  14. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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  15. roco

    roco Guest

    naja, das smilie hinter deinem satz mit den 399€ einkommen ist jedenfalls nicht lustig, und das als antwort unter meinem satz ...

    egal...

    nochmal, weder im SGBXII noch im SGBII werden BEITRÄGE zurr rentenversicherung gezahlt. da zahlt auch keiner nach, wenn die RV endlich mal ne entscheidung getroffen hat...

    wenn du als mutter also beiträge für 2014 zahlen willst, dann geht das nur bis 31.3. ... also noch 5 tage...

    geh bitte wirklich zur beratungsstelle der RV...
     
  16. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    - mir hat die RV gesagt, dass das Widerspruchsverfahren bzgl. Rente erst einmal abgeschlossen sein muss...

    .... und ich habe auch bzgl. Nachzahlung der RV Beiträge eine schriftliche Mitteilung erhalten-

    dass mit dem 31.3. trifft vielleicht in anderen Konstellationen zu??? Keine Ahnung ?

    Ich warte nun ab....
     
  17. Olicia

    Gesperrter Benutzer

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    Berlin
    ALG 2 könnte in diesen Fall schwer werden
     
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