http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Meldungen/neue-berufskrankheiten-anerkannt.html Am 1. Januar 2015 ist die 3. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft getreten. Es wurden vier neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen: Bestimmte Formen des so genannten "weißen Hautkrebses" (Plattenepithelkarzinome) oder dessen Vorstufen (multiple aktinische Keratosen) durch langjährige Sonneneinstrahlung Carpaltunnel-Syndrom (Druckschädigung eines in einem knöchernen Tunnel im Unterarm verlaufenden Nervs) durch bestimmte manuelle Tätigkeiten Hypothenar-Hammer-Syndrorm und Thenar-Hammer-Syndrom (Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung) Kehlkopfkrebs durch Schwefelsäuredämpfe Die neuen Berufskrankheiten folgen der Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats "Berufskrankheiten" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Betroffenen haben Anspruch auf Heilbehandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei Arbeitsunfähigkeit oder dauerhafter Erwerbsminderung können auch Ansprüche auf Geldleistungen bestehen.
Keklkopfkrebs kann auch bei Hotelfachmänner aufkommen, da sie die Dämpfe der Raucher Gäste zu 100 Prozent ausgesetzt sind