Einstweilige Verfügung gegen einen Forumsbeitrag auf Pflegeboard.de

Dieses Thema im Forum "Kaffeeklatsch" wurde erstellt von moi66, 19. Februar 2015.

  1. moi66

    moi66 Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    23. März 2014
    Beiträge:
    557
    Hallo liebe R-O-ler,
    das Pflegeboard ist ein Forum in erster Linie für Pflegefachkräfte, aber auch Betroffene und pflegende Angehörige werden herzlich aufgenommen und unterstützt. Das war auch mein Weg dorthin.

    Seit 2007 läuft dort eine Diskussion über die Gesellschaft für medizinische Intensivpflege (GIP Intensivpflege), welche das Thema auch intensiv verfolgt hat.
    Die GIP hat nun eine einstweilige Verfügung erwirkt, die die Betreiber zunächst gezwungen hat, einen Beitrag zu löschen. Allerdings konnte von Seiten des Boards die Rechtswidrigkeit dieses Beitrags nicht nachvollzogen werden.
    Daher hat man sich entschlossen, gegen diese Verfügung Widerspruch einzulegen. Diese Entscheidung wird von den Forenmitgliedern - auch finanziell - massiv unterstützt :top::top:

    http://www.pflegeboard.de/on-topic/4...oard-de-n.html

    Ich finde, das ist grundsätzlich für jeden Foren-Betreiber und -Nutzer wichtig und interessant. Und ich finde es auch toll, mal "tätige" Solidarität zu sehen. Die finanzielle Belastung durch eine einstweilige Verfügung ist schon groß. Das Risiko eines Rechtsstreits natürlich ungleich höher.
    Schaut mal rein, erzählt es weiter, unterstützt mit..
     
    #1 19. Februar 2015
    Zuletzt bearbeitet: 22. Februar 2015
  2. merre

    merre Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    4.192
    Ort:
    Berlin
    Rechtsstreit

    Hallo, ... wenn ich das richtig gelesen habe stellt dieser Beitrag nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers dar, sondern ist ein in das Forum gestellter Beitrag eine Forumsmitglieds?
    In diesen und auch anderen Fällen geht es meistens darum eine sogenannte "Maulkorbklage" durchzusetzen. Denn in eine wie auch immer geäußerte Meinung kann der Äusserung ein falscher Tatsachenkern hereininterpretiert werden.
    Man zweifelt quasi nicht die Äußerung an sich an, sondern den Tatsachenkern, der dann mit der Äußerung angeblich falsch interpretiert/dargestellt worden sei (meine Meinung dazu).

    Es kommt bei der rechtlichen Einschätzung auch darauf an, wie das Durchschnittsverständnis Eurer Leser ist, und wie diese diese Äußerung auffassen, bzw aufgefasst haben.
    Versteht ein Durchschnittsleser die Äußerung dahingehend, dass ihm eine Tatsache mitgeteilt wird, dann ist die Äußerung wohl eine Tatsachenbehauptung, oder kann als solche verstanden werden.
    Nimmt er sie zur Kenntnis und will sich eine eigene Meinung dazu bilden, dann versteht er sie aber als persönliche Beurteilung des Verfassers, es wäre dann eine wiedergegebene Meinungsäußerung.
    Und in Deutschland herrscht Meinungsfreiheit.
    In vielen meiner Beiträge in Foren schreibe ich deswegen auch immer "meine Meinung dazu ist" oder "meiner Meinung nach" oder "Meinung des Verfassers" - damit ist meine Meinung nicht als Tatsachenbehauptung zu verstehen.
    Ich denke die Chancen stehen somit 50 zu 50 bei einer Gerichtsverhandlung.

    Ich würde sehen wollen, wie die Anderen diesen Beitrag aufgenommen haben, gibt es Beiträge aus denen ersichtlich ist, daß dieser als Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptung aufgenommen wurde, wäre der Vorwurf an Euch als zweifelhaft zu sehen.

    Es besteht aber immer noch die Möglichkeit einer weiteren persönlichen Meinungsäußerung, vielleicht sogar über die Presse. Eine solche Meinungsäußerung kann praktisch Jeder äußern, also könnten sich dann viele Forumsnutzer äußern...

    Wichtig wäre in einem solchem Fall dem "Verfahrensgegener" die Möglichkeit einer Gegendarstellung zu geben !!

    Einen Gruß aus der Hauptstadt "merre"
     
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