Einmal ambulante Reha immer ambulante Reha?

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von blauermatiz, 10. Februar 2015.

  1. blauermatiz

    blauermatiz Mitglied

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    Hallo zusammen,
    ich hatte die letzte Reha im August 2010. Diese war auf meinem eigenen Wunsch ambulant und ich war auch sehr zufrieden.

    Nun möchte ich wieder einen Rehaantrag stellen. Dieses Mal möchte ich eine stationäre Reha.

    Ist das möglich?
    Irgendwann habe ich mal gehört dass es den Grundsatz gibt:
    Einmal ambulant, immer ambulant

    Danke für Eure Hilfe
     
  2. kleine Eule

    kleine Eule Bekanntes Mitglied

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    Hallo Blauermatiz,

    eine Kollegin war vor einigen Jahren ambulant zur Reha, im letzten Jahr war sie dann stationär. Warum sollte es nicht gehen?
    Ich würde eine Begründung schreiben, warum es für Dich zur Zeit wichtig ist eine stationäre Reha zu machen.

    viele Grüße von der kleinen Eule
     
  3. Feldmaus

    Feldmaus Neues Mitglied

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    Hallo Blauermatiz,
    ich wüßte nicht, warum das nicht gehen sollte. Ich würde es stationär beantragen, begründen, warum es so sein muß und auch den beantragenden Arzt einen Satz dazu schreiben lassen. Viel Glück.
     
  4. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo

    das steht zwar nicht geschrieben, aber die grundsätze zur reha lauten,
    ambulant vor stationär und das ganze aus kostengründen.

    es wird erst einmal geprüft, ob eine ambulante reha möglich ist. erst wenn
    dies nicht möglich ist, eventuell dein gesundheitl. zustand eine ambulante
    reha nicht zulässt, kann der rehaträger eine stationäre reha anordnen.

    grundsätzlich besteht aber kein ein anspruch auf eine stationäre reha.

    solltest du ein antrag stellen und dieser wird auf stationär abgelehnt, meld
    dich bitte bei mir. ich jeöld dir dann in den widerspruch zu gehen.

    gleich ein tipp vorweg: du hast das recht auf freie wahl zur reha und kannst
    3 wunschorte angeben. das gilt nicht für eine anschlußheilbehandlung ahb
    nach krankenhaus oder operation.

    bis dann sauri
     
  5. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    meine Tochter soll bzgl. EU Rente stationär in eine Klinik - vorraussichtlich 6 Monate.

    Diese Klinik ist hier bei uns im Ort.....

    Nun haben wir Montag Termin in der Klinik, ob das auch ambulant geht - ??!!

    Mit der DRV habe ich das schon abgeklärt - die warten nun ab, was aus der Klinik kommt.....

    Meine Tochter hatte letztes JAhr im März gerade 8 Wochen Reha stationär :(
     
  6. blauermatiz

    blauermatiz Mitglied

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    Danke für Eure Einschätzungen. Mit meinem Arzt habe ich schon gesprochen. Er unterstützt mich mit der stationären Reha. Ich melde mich dann nochmal wenn ich den Bescheid habe.
     
  7. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    meine Tochter kann in die Tagesklinik - Klinik hält nur noch Rücksprache mit dem Rententräger...
     
  8. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    Reha

    Also ich war im März 2014 zu einer vollstationären Reha-Maßnahmen in der Rheumaklinik Bad Liebenwerda. Im November 2014 war ich zu einer ambulanten Reha-Maßnahme in Bad Schlema. Jeweils 3 Wochen.
    Die Regelung einmal ambulant, immer ambulant gibt es nicht !!

    Diese ambulanten Massnahmen resultieren eigentlich aus der Ablehnung von Patienten sich "klinisch" unterbringen zu lassen.
    Also welche Art der medizinischen Reha ?:
    Als erster entscheidet, ich betone entscheidet !! der behandelnde Arzt welche Maßnehme er für richtig hält.
    Und entscheidend ist allein die Maßgabe für den therapeutischen Erfolg, kurz ... bestimmte mögliche Folgen einer bereits eingetretenen Erkrankung sollen verhindert werden.

    Ich weis schwieriges Thema, zum Beispiel ist die Anschlußheilbehandlung aus Sicht der Krankenkasse, ich sags mal simpel, die Fortführung einer Krankenhausbehandlung mit physikalischen Therapien unter medizinischer Betreuung.
    Allerdings in Rehaeinrichtungen, weil das da genauso geht aber kostengünstiger ist...die medizinische Betreuung ist ebenfalls gegeben.

    Es ist grundsätzlich so, daß der Kostenträger zur Maßnahme an sich nur die Kostenübernahme regelt. Allerdings kann er entscheiden, daß das angestrebte Ergebnis mit geringeren Kosten in einer anderen Form durchgeführt werden kann.
    Dazu hat aber der Gesetzgeber einen Anspruch definiert, der besagt bei ambulanten Rehamaßnahmen alle 3 Jahre, bei stationären alle 4 Jahre. Dazu muß man wissen 12 Monate sind auch ein Jahr, also ab der letzten Maßnahme 36 bzw. 48 Monate zählen...also nicht Kalenderjahre.
    Diese Regelung beinhaltet aber auch,wenn dringende medizinische Gründe sind, kann die Maßnahme eher beantragt und bewilligt werden.

    Alles in Allem interessantes Thema zum Streiten mit den Kostenträgern..."merre"
     
    #8 16. Februar 2015
    Zuletzt bearbeitet: 16. Februar 2015
  9. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    einmal ambulante reha immer ...

    @hallo lieber merre,

    das war hier schon oft "Thema" und von dem ein oder anderen auch immer mal
    wieder andere zeiträume genannt werden. aber, so wie du es selber schreibst,
    gibt es verschiedene versicherungsträger, die eine solche maßnahme bewilligen
    können und so passiert es, dass man durchaus auch 2x im jahr eine reha absolviert.


    [QUOTE]Dazu hat aber der Gesetzgeber einen Anspruch definiert, der besagt
    bei ambulanten Rehamaßnahmen alle 3 Jahre, bei stationären alle 4 Jahre.
    Dazu muß man wissen 12 Monate sind auch ein Jahr, also ab der letzten
    Maßnahme 36 bzw. 48 Monate zählen... also nicht Kalenderjahre.[/QUOTE]


    genau das sagt z.Bsp. die DRV ab, dass es das so nicht gibt. sie sagen prinzipiell
    anspruch auf reha aller 4 jahre (entspr.sgb V, siehe unten)

    schaut mal dass habe ich hier gefunden:

    link http://www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/leistungen/
    rehabilitation.html

    da steht noch wesentlich mehr über reha: anspruch, dauer, wunschort etc....
    sollte man durchaus auch lesen, wenn man eine reha beantragen will.
    (...)
    Eine erneute ambulante oder stationäre Rehabilitationsleistung
    kann grundsätzlich erst nach Ablauf von vier Jahren seit der letzten
    durchgeführten Maßnahme erneut durchgeführt werden.
    Eine frühere Wiederholung ist nur dann möglich, wenn dies aus
    gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist.
    (§ 40 Absatz 3 Satz 4 SGB V) (...)

    bis dann sauri
     
  10. blauermatiz

    blauermatiz Mitglied

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    Ich schon wieder.

    Habe jetzt den Antrag bekommen.

    Aber was kreuze ich an?:confused:

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder
    Medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbstätigkeit?

    Ich beziehe eine teilweise Erwerbsminderungsrente und gehe 20 Std. die Woche arbeiten.
     
  11. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    meine Tochter war letztes Jahr stationär für 8 Wochen und geht jetzt in die ambulante.... Eigentlich sollte es jetzt wieder stationär werden, aber nun Tagesklinik... DRV hat zugestimmt.


    Sie bekommt Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII - da fällt doch das Übergangsgeld weg???

    So richtig konnte mir die Dame bei der DRV es gar nicht beantworten....

    Vielleicht weiß Saurier was???

    LG
     
  12. blauermatiz

    blauermatiz Mitglied

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    Ruhrpott
    Ich habe Antrag zur medizinischen Reha angekreuzt, was auch richtig war.
    Leistung zur Sicherung der Erwerbstätigkeit nur ankreuzen wenn eine Erkrankung droht.
    Bei uns ist das Kind ja schon in den Brunnen gefallen:rolleyes:

    Ich habe nun problemlos eine Bewilligung bekommen für meine Wunschklinik in Bad Eilsen.
    Die haben auch eine Kältekammer:vb_redface:
     
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