Zuzahlung Kontrastmittel

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von Katharina B, 11. November 2014.

  1. Katharina B

    Katharina B Mitglied

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    Hallo!

    Heute fand ich in meinem Briefkasten eine Rechnung von der Klinik, wo ich im September zur Diagnosefindung war. Dort wurde ein MRT vom Iliosakralgelenk mit Kontrastmittel durchgeführt. Und für das Kontrastmittel wollen die nun 11,31 Euro Zuzahlung.

    Ist das normal? Bisher musste ich sowas noch nie irgendwo bezahlen.

    Es wird aber auch nie langweilig :D
     
  2. Eumel2

    Eumel2 Bekanntes Mitglied

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    Hallo Katharina,

    ich hatte schon einige MRT´s mit Kontrastmittel.......bisher habe ich noch nie für das Kontrastmittel bezahlen müssen...:eek:.

    Ich würde mich an Deiner Stelle an die Krankenkasse wenden,dort müßte man Dir eigentlich sagen können, ob so etwas üblich ist.

    Wünsche noch einen schönen Dienstag.
     
  3. Katharina B

    Katharina B Mitglied

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    Mit denen habe ich gerade telefoniert.
    Die Zuzahlung an sich ist wohl ok, aber die Rechnung ist nicht nachvollziehbar. Ich soll mir eine Kopie der Verordnung geben lassen, damit Menge und Preis geprüft werden können.
    11,31 Euro sind außerdem mehr als die zulässigen 10 Euro.
    Und Mehrwertsteuer ist auch enthalten. Das darf laut Krankenkasse gar nicht sein.
     
  4. Frau Meier

    Frau Meier Guest

    @Katharina B

    Diese Regelung ist neu; auch in dem mir am besten bekannten Krankenhaus erhalten die ambulanten Patienten neuerdings eine Rechnung über die übliche Rezeptzuzahlung von 10 Euronen für die Kontrastmittelgabe bei MRT bzw. CT.

    Gruß, Frau Meier
     
  5. Katharina B

    Katharina B Mitglied

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    Frau Meier, aber ohne Mehrwertsteuer, nehme ich an. Oder?
     
  6. Frau Meier

    Frau Meier Guest

    Jipp, Katharina ;)
     
  7. bise

    bise Neues Mitglied

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    uff,
    für was die krankenkasse in zukunft noch zuzahlung haben will?

    10 €, das kann sich im jahr läppern. es lebe die ablehnung von kontrastmitteln!

    gruss
     
  8. Gast_

    Gast_ Guest

    ich warte noch auf den tag, wo man das
    scheißhauspapier im Krankenhaus selber
    bezahlen muss...
     
  9. Katharina B

    Katharina B Mitglied

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    Ich kann das nicht leiden, wenn einem vorher nichts über anfallende kosten gesagt wird und dann plötzlich eine rechnung kommt.

    Puffel :top:
     
  10. Doegi

    Doegi Der Alex
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    Das ist ja seltsam - die mir bekannte Regelung ist, dass bei Abgabe in Krankenhausapotheken die Zuzahlung bei Rezepten komplett entfällt, weil das Arzneimittel gar nicht "abgegeben" wird, also nie selbst in den Händen hält. Das ist eine rechtliche Spitzfindigkeit, eine wichtige Regelung (sonst müsste man im Krankenhaus ja ständig dazu bezahlen).

    Wenn Du also das Kontrastmittel nicht selbst in einer öffentlichen Apotheke irgendwo abgeholt oder bezogen hast, würde ich mich erst einmal weigern, das zu bezahlen.

    Guck daher auch mal genau darauf, an wen Du genau die Zuzahlung leisten sollst.
     
  11. Katharina B

    Katharina B Mitglied

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    Doegi, das ist eine sehr interessante Information. Darüber muss ich mich nochmal schlau machen.

    Erstmal hab ich der Klinik nun diese Email geschrieben:

    Sehr geehrte Frau ...,

    ich habe o.g. Rechnung i.H.v. 11,31 Euro noch nicht bezahlt, weil ich die Richtigkeit anzweifle.
    Bei meiner Krankenkasse ist weder das von Ihnen angegebene "Gadocist", noch die angegebene PZN bekannt. Es ist nicht ersichtlich, wie sich der berechnete Preis zusammensetzt, es ist auch keine Mengenangabe aufgeführt.
    Die Krankenkasse sagte mir, dass Zuzahlungen grundsätzlich nicht höher als 10 Euro seien und keine MwSt berechnet werden dürfe.

    Ich bitte um Zusendung einer Kopie der Verordnung, auf der diese Rechnung basiert, damit die Rechnung für mich nachvollziehbar und prüfbar wird.

    Vielen Dank für Ihre Mühe.

    Mit freundlichen Grüßen

    ...
     
  12. Katharina B

    Katharina B Mitglied

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    Wahlleistung???

    Jetzt wird's interessant.

    gerade kam die antwort, meine email wäre weitergeleitet worden an die dame, die für die abrechnung von "wahlleistungspatienten" zuständig ist.

    so so, wahlleistung also... damit bin ich definitiv NICHT einverstanden. dann hätte ja zumindest ein hinweis auf entsprechende zahlungspflicht kommen müssen.
     
  13. Doegi

    Doegi Der Alex
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    Allerdings interessant. Natürlich wollte man Dir auf keinen Fall einfach Dinge unterjubeln. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt :)
     
  14. Katharina B

    Katharina B Mitglied

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    Das würde dann aber die MWSt erklären, wenn es als Privatleistung angesehen wird.
    Bisher kam ja noch keine Reaktion auf meine Email...

    Nein, die wollen nichts böses - die wollen nur mein geld :D
    aber das kriegen sie nicht.
     
  15. Katharina B

    Katharina B Mitglied

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    Vielleicht hätte direkt anders schreiben sollen: "Ich gehe von einem Irrtum aus..." oder so.
     
  16. Katharina B

    Katharina B Mitglied

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    die "wahlleistungsdame" hatte sich 2 wochen später bei mir gemeldet, sie war wohl im urlaub, hat sie geschrieben. ich sollte bei "unimed" mal nachfragen, unimed ist ein abrechnungsservice.

    ok hab ich gemacht, unimed hat diese rechnung aber nicht geschrieben, die sind nur für privatabrechnungen zuständig.

    zwischendurch hab ich den fall auch noch einmal mit der krankenkasse telefonisch durchgesprochen, die haben ganz klar gesagt, dass ich bei einer ambulanten behandlung nichts dazu zahlen muss (ausnahmen gibt es), kontrastmittel gehört zum mrt dazu und sie übernehmen das immer zu 100%.

    das hab ich o.g. dame alles geschrieben, sie wollte dann von mir eine kopie der rechnung, hab ihr dann zugefaxt.

    darauf schrieb sie mir, die auf der rechnung im briefkopf angegeben emailadresse der ansprechperson sei falsch, richtig ist "..." es gibt in der großen welt der uniklinik wohl 2 damen mit dem gleichen namen.

    ja und an die neue emailadresse hab ich nun geschrieben, sämtliche bisherigen emails reinkopiert, hat sie was zu lesen. ich hab auch geschrieben, dass ich hoffe, dass sie nun die richtige frau k... ... ist und dass ich schon vor wochen dachte, mit ihr kontakt zu haben.
     
  17. Kati

    Kati Bekanntes Mitglied

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    ... ich hoffe Du hast denen auch noch mitgeteilt, was die für Dich entstandenen Kosten sind:
    - Telefonate, Emails, Fax...
    - Deine Zeit (die auch Geld Wert ist)
    - und Dein Ärger.

    Ich finde das wirklich daneben... wahrscheinlich zahlen die meisten, weil sie einfach die Kraft für den ganzen Streit-Aufwand nicht haben!


    Kati
     
  18. Katharina B

    Katharina B Mitglied

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    Kati daran habe ich leider nicht gedacht. Aber mein Aufwand übersteigt definitiv den Rechnungsbetrag.
     
  19. Katharina B

    Katharina B Mitglied

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    Es kam noch keine reaktion von der dame. Es bleibt spannend.
     
  20. Katharina B

    Katharina B Mitglied

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    Mölln (Schleswig-Holstein)
    heute hat sie mir geschrieben.

    "ich bitte erstmal um Entschuldigung aber ich war leider erkrankt.
    Bei dieser Rechnung handelt es sich um eine Medikamentenzuzahlung. Sie werden eine Röntgenuntersuchung gehabt haben und im Zuge dieser Untersuchung ein Kontrastmittel erhalten haben. Für dieses Kontrastmittel zahlen Sie die gesetzliche Zuzahlung, da die Uni Klinik mit der Krankenkasse eigene Verträge hat, in denen Kontrastmittel als Medikament aufgeschrieben wird. Und sie zahlen 11.31, da auf dem Rezept noch Kochsalzlösung steht.
    Ich hoffe ich konnte Ihnen erklären, warum Sie die Zuzahlung leisten und bitte nochmals um Entschuldigung.
    "

    darauf ich:

    "
    da die Techniker Krankenkasse mir weiterhin telefonisch bestätigt, dass sie solche Untersuchungen inkl. Kontrastmittel usw. zu 100% übernimmt, werde ich den Vorgang nun schriftlich dorthin weiterleiten, um eine Klärung zu ermöglichen.

    Weiterhin ungeklärt ist die Berechnung der Mehrwertsteuer, die laut TK bei Medikamentenzuzahlungen nicht zulässig ist."

    und dann sie:

    "ja leiten Sie die Rechnung an die Kasse weiter. Es wird abgerechnet durch die Rahmenvereinbarung über die Abgabe verordneter Arzneimttel durch die Krankenhausapotheke an Versicherte nach § 129a SGB V.
    Dort finden Sie, bzw. ihre Kasse die entsprechenden Paragraphen.
    In Arztpraxen wird das Kontrastmittel mit der Kasse über Sprechstundenbedarf abgerechnet und somit entfällt dort die Medikamentenzuzahlung."


    auf mein bitte hat sie mir jetzt doch mal das rezept zugemailt. soll die krankenkasse mal gucken.
     
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