80%schwerbeschädigung

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von piffi, 8. November 2014.

  1. piffi

    piffi Mitglied

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    Hallo
    Ich habe eine frage.Wer kann mir sagen,ob bei 80% schwerbeschädigung,ich eine Putzhilfe vom Amt bekommen kann?Was und wo muß ich machen ?
    Ich hatte 98 und 2002 je eine Kopf op mit3 tumoren,Fibromyalgie,Hashimoto,Bandscheiben-op und andere Sachen.
    Bisher habe ich versucht mit hilfe meines Mannes,es allein zu schaffen,aber seid einiger Zeir schafft ich das nicht mehr,bin sehr erschöpft,habe sehr viel stärkere schmerzen (was sehr schlimm ist,da ich keine pfarma.medikamente vertrage)und keine Kraft mehr,es helfen alle so gut es geht,aber ich hätte doch gerne eine Putzhilfe,allein das saugen,wischen,fenster putzen,das Treppenhausreingen u s w
    ist sehr schmerzhaft.
    Könnt ihr mir einige Tipps geben,was und wie ich es machen kann das ich eine Hilfe vom Amt bekomme,und was steht mir zu?
    danke Piffi
     
  2. Lächeln

    Lächeln Aktives Mitglied

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    Hallo piffi,

    ich bin keine Expertin, aber ich schreib dir mal, was ich weiß, bzw. vermute.

    Mit der Anerkennung eines GdB, bei dir also 80, bekommt man Steuererleichterungen, damit sollen behinderungsbedingte Nachteile ausgeglichen werden - eben auch, dass du vielleicht nicht mehr selber putzen kannst, sondern jemand dafür bezahlen musst. Ich habe noch nie gehört, dass ein GdB zu praktischen Hilfen berechtigt.

    Anders ist es bei einer Pflegestufe. Wenn du da eingestuft bist, kannst du bestimmte Hilfen bei einem Pflegedienst "buchen", die bieten auch Haushaltshilfe an. Oder wahlweise kannst du für einen je nach Pflegestufe festgesetzten Betrag dir eigene Hilfe organisieren und bezahlen.

    Es würde sich also die Frage stellen, ob deine Einschränkungen zu einer Pflegestufe führen könnten. Jeder Pflegedienst kann dich dazu beraten, die wissen, was der MDK da prüft.

    LG
    Lächeln
     
  3. B.one

    B.one Bekanntes Mitglied

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    Hallo piffi,
    Anspruch auf eine „Haushaltshilfe vom Amt“ hat man, wenn man z.B. aus gesundheitlichen Gründen den Haushalt nicht mehr führen kann. Die Leistung ist vermögens- und einkommensabhängig. Es werden aber andere Bedarfssätze als bei der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt zu Grunde gelegt. Es darf kein Anspruch bei einem anderen Leistungsträger bestehen, z.B. Pflegekasse, Krankenkasse. Ist ein anderer Haushaltsangehöriger in der Lage den Haushalt zu führen, hat man keinen Anspruch. Der Anspruch ist in der Regel befristet, außer es wird eine stationäre Unterbringung damit verhindert. Steht alles im SGB XII, Paragraph 70. Der GdB 80% allein hilft einem da nichts.
    Bei der Pflegestufe 1 muss man mindestens einen täglichen Bedarf von 90 Minuten, davon mehr als die Hälfte im Bereich der Grundpflege (Körperpflege, Mobilität, …), nachweisen. Der Bedarf im Bereich des Haushalts ist zweitrangig. Hat man die Pflegestufe, kann man entweder Sachleistung in Anspruch nehmen und eine Sozialisation z.B. mit Haushaltstätigkeiten beauftragen oder man lässt sich Pflegegeld auszahlen (Betrag geringer) und besorgt sich privat eine Hilfe.
    Besorgt man sich eine Putzfrau nicht „schwarz“, kann man den Entgelt als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuer geltend machen. Das habe ich schon mal einige Monate so gemacht. Ich war mit der professionellen Hilfe sehr zufrieden.
    Hofe ich konnte dir weiterhelfen.
    B.one
     
  4. Lächeln

    Lächeln Aktives Mitglied

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    Wenn ich B.one also richtig verstehe, hat sie keinen Anspruch, so lange der Mann nicht ebenfalls krank/behindert ist. Richtig?

    Oder eben eine Pflegestufe hätte.
     
  5. B.one

    B.one Bekanntes Mitglied

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    @ Lächeln
    Ja, so verstehe ich den SGB XII auch. Wäre das nicht so, hätten die Kommunen noch ein größeres Problem.
     
  6. piffi

    piffi Mitglied

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    80%

    Hallo
    ich danke euch,für eure Antworten,bin nun doch sehr erstaund,meine Nichte 62 hat bei Fibromyalgie plegestufe 2 ,wie kann das sein??
    herzlich Piffi
     
  7. B.one

    B.one Bekanntes Mitglied

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    Hallo piffi,
    wie das bei deiner Nichte ist, kann ich nicht beurteilen. Bei Fibro kann man auch entsprechende Einschränkungen haben, welche eine Pflegestufe gerechtfertigen.
    Es gibt auch Fälle , welche die Pflegestufe ungerechtfertigterweise haben, entweder sie haben beim Gutachten nicht ganz die Wahrheit gesagt oder sie hatten einen ihnen sehr gewogenen Gutachter (selten!). Es gibt auch welche, denen eigentlich eine Pflegestufe zusteht, sie aber nicht bekommen haben. Aber eher selten. Habe alle Variationen während meines Berufes in der Pflege kennengelernt.
    Was nicht heißen soll, dass das auf deine Nichte zutrifft. Die Meisten haben ihre Pflegestufe zurecht. Die Kriterien für die Einstufung sind eindeutig.
    LG
    B.one
     
  8. Lächeln

    Lächeln Aktives Mitglied

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    Bei der Pflegestufe kommt es nicht auf die Erkrankung an, sondern auf die erforderliche Pflege, also wieviel Hilfe beim An- und Ausziehen, Duschen, Essen, usw. braucht. Diese Hilfe wird in "Minuten pro Tag" umgerechnet, es gibt klare Vorgaben, wieviel Minuten z.B. 1 mal Zähneputzen ergibt (egal, wie lange der Betroffene dafür braucht und die Angehörigen danebenstehen und helfen müssen).

    Und je nachdem, wieviele Pflegeminuten pro Tag zusammenkommen, gibt es die Pflegestufen.

    Pflegestufen können auch vom MDK überprüft werden, es kann also sein, wenn z.B. jemand einige Zeit nach dem SChlaganfall doch wieder mehr selber machen kann, die Einstufung wieder heruntergestuft wird.
     
  9. B.one

    B.one Bekanntes Mitglied

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    @Lächeln:
    Genauso. Kommst du auch aus der Pflege?
    B.one
     
  10. Lächeln

    Lächeln Aktives Mitglied

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    @B.one: hab mit behinderten Kindern gearbeitet, da läuft das genauso - und bei meinem Schwiegervater hab ich es auch miterlebt.
    Und du?
     
  11. B.one

    B.one Bekanntes Mitglied

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    @Lächeln: in einer Sozialstation gearbeitet und viel Beragtungen gemacht :)
     
  12. Lächeln

    Lächeln Aktives Mitglied

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