Arbeitssuchend melden

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Giesi, 14. Oktober 2014.

  1. Giesi

    Giesi Mitglied

    Registriert seit:
    9. Juni 2013
    Beiträge:
    49
    Hallo,
    wenn ich von der KK ausgesteuert werde und eine teilerwerbsminderungsrente bekomme, muss ich mich dann arbeitsuchend melden.
    Die volle Erwerbsminderungsrente ist noch in Prüfung. Allerdings auch schon seit Ende August.
    Lg Giesi :vb_confused::vb_confused:
     
  2. roco

    roco Guest

    liebe giesi,

    ich steh vor dem selben problem. in 4 monaten werd ich ausgesteuert. ich habe noch anspruch auf 6 wochen arbeitslosengeld. bin aber weiter krankgeschrieben und daran wird sich, laut ärzten, auch nichts mehr ändern.

    ich befinde mich im klageverfahren für die rente, was noch monate, wenn nicht jahre dauern kann.

    ich soll mich dann im februar beim arbeitsamt melden, wie es dann weiter geht????

    nach den 6 wochen eigentlich alg2 ... oder doch nicht? sozialamt, da auf längere zeit nicht arbeitsfähig? oder nahtlosigkeit übers arbeitsamt? arbeitsuchend melden trotz krankschreibung? gesúndschreiben lassen?

    fragen über fragen und jeder erzählt was anderes... im netz findet man auch nicht wirklich informationen... ich bin schon völlig kirre...

    lg

    nachtrag: du hast die teilerwerbsminderungsrente sicher? dann versuch dich mal über die arbeitsmarktrente schlau zu machen. irgendwas, wenn du mit deinen einschränkungen keine arbeit finden kannst (weil es so arbeitsplätze nicht gibt), das du dann die arbeitsmarktrente bekommst, die einer vollrente gleichkommt. aber so richtig hatte ich das damals auch nicht verstanden ... is für uns laien einfach zu undurchsichtig...
     
  3. Giesi

    Giesi Mitglied

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    49
    Hallo Roco,
    ja ich bin teilberentet bis 2017. Die volle wird noch geprüft.
    Ist der Arbeitsmarkt verschlossen oder nicht.
    ich drück dir die Daumen und wünsche dir viel Kraft.
    lg :)
     
  4. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Panama
    roco,
    Ich musste damals nen Antrag auf nahtlosigkeit stellen.
    Der Witz bei der weiterBewilligung musste ich mich arbeitssuchend melden, da die Rente ja wieder in Prüfung war.
    Verstehen muss man dass alles nicht.
    Wollten auch ersten Antrag,weil ich 2Tage zu früh war,nicht annehmen
     
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