Runterstufung von GdB 50 auf GdB 40!!

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Hexken, 10. Oktober 2014.

  1. Hexken

    Hexken hexhex...

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    Hallo Leute,habe gestern Bescheid bekommen vom Versorgungsamt.

    Die wollen mich runterstufen von GdB 50 auf GdB 40.


    Als ich meinen Ausweis 2012 genehmigt bekam sah die Zusammensetzung so aus:


    GdB 40 wegen Anfallsleiden
    GdB 20 wegen WS-Syndrom und Schmerzstörung
    GdB 10 wegen Kniegelenksleiden links


    Einen GdB für mich gesamt, der mir anerkannt wurde von 50 und damit dann den Schwerbehindertenausweis befristet.


    Letztes Jahr kam ja dann die Überprüfung und es kam folgendes dabei rum:


    GdB 30 wegen Anfallsleiden
    GdB 20 wegen WS-Syndrom und Schmerzstörung
    GdB 10 wegen Kniegelenksleiden links


    Einen GdB für mich gesamt, der mir anerkannt wurde von 40, womit ich nicht einverstanden war.
    Ich habe mich dann schriftlich dazu geäußert, denen meine Einschränkungen im täglichen Leben mitgeteilt und noch ein paar Unterlagen eingereicht von Ärzten.

    Die haben sich dann Zeit gelassen, also ca 1,5 Jahre.


    Gestern kam dann der neue Bescheid wo folgendes drin steht:


    GdB 30 wegen Anfallsleiden
    GdB 20 wegen WS-Syndrom, Schmerzstörung, Neurostimulatoreinsatz
    GdB 10 wegen Kniegelenksleiden links
    GdB 10 wegen Fingergelenksverschleiß


    Einen GdB für mich gesamt, der mir anerkannt werden soll von 40.
    Ich hatte denen schon meine Einschränkungen mitgeteilt, jetzt weiß ich nicht mehr weiter und ich habe auch keine Kraft mehr dazu immer nur für jedes bißchen zu kämpfen, das macht mich alles richtig fertig und davon geht es mir dann auch nicht besser.
    Ich verstehe das sowieso nicht.
    Bei meinem Erstantrag in 2012 habe ich Gesamt auch nur GdB von 70 und anerkannt dann aber GdB 50.
    Jetzt habe ich auch einen Gesamt GdB 70 und anerkannt werden mir aber nur GdB 40.


    Ich werde jetzt den VdK darüber informieren und da mal nachfragen, ob die was machen können und eine Chance für mich sehen. Wenn das nicht klappt, dann lasse ich es, ich kann das alles einfach nicht mehr.
    Habe gestern noch 3 Stunden mit Papierkrieg zugebracht für meinen Rechtsanwalt wegen der Klage vor´m Sozialgericht auf Erwerbsminderungsrente.
    Das hat mir schon wieder gereicht.

    Liebe Grüße

    Das Hexken
     
  2. Muhkuh79

    Muhkuh79 Guest

    Also erstmal werden ja die einzelnen GdBs nicht zusammengezählt, sondern es wird der schlechteste Wert als Endwert genommen.

    Das war also der GdB von 40 gegen den Du ja Widerspruch eingelegt hattest und damit einen GdB von 50 bekommen hast.

    Wenn Du jetzt mit der Herabstufung nicht einverstanden bist, dann musst Du erneut Widerspruch einlegen und neue Befunde anschleppen, die Deinen Widerspruch untermauern.
     
  3. Tusch

    Tusch Bekanntes Mitglied

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    Hallo,
    die Anerkennung der Schwerbehinderung ist immer ein Kampf.
    Wir haben bei der Feststellung für meinen Mann 3 Jahre gekämpft, bis schließlich vors Sozialgericht.
    Eine sehr anstrengende Sache, bei der man Geduld bewahren muss - und ein guter Anwalt hilft auch.:top:
    Das Gericht hat dann 50 Grad aber unbefristet festgelegt - das haben wir jetzt schriftlich und müssen uns hoffentlich in dieser Angelegenheit nie wieder mit dem Sozialamt auseinander setzten.
    Ich selber habe einen Grad von 30 für das RA bekommen.
    Dabei belass ich es jetzt auch erstmal - sollte es sich verschlimmern - und da kann man ja mit rechnen - dann werde ich einen Verschlechterungsantrag stellen - bis dahin sammel ich alle Befunde - Schreibe mir die AU auf und die Medis die ich so im laufe der Zeit schlucke - man vergisst so viel und braucht das aber dann.
    Ich wünsche dir ganz viel Ausdauer und einen langen Atem - lass dich auf keinen Fall abwimmeln - Widerspruch - sofort
    Nehme dir einen Anwalt - und wenn das nicht geht gibts den Sozialverband der Hilft
    alles Gute
    Tusch
     
  4. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    @muhkuh,
    es wird nicht der schlechteste wert als endwert genommen..
    wäre doch ein bisschen zu einfach
    schon daraus zu sehen, dass in ihrem ersten antrag der schlechteste 40gdb war, sie aber 50 gdb zugesprochen bekam.
    es wird schon auch geschaut was zusammen wirkt etc

    hexken,
    bist du stabiler in sachen anfällen geworden oder wie kommt es da zu runterstufung?
    die gdb werden tatsächlich nicht zusammengezählt, sonst hätten viel ja über 100gdb
    bei einem gdb cvon 40 kannst du beim arbeitsamt ( wenn ich da richtig erinnere) einen gleichstellungsantrag stellen.
    dann bist du zumindest, was kündigung betrifft, jemandem mit 50gdb gleichgestllt
    vielleicht hilft das schon

    ansonsten kann ich tusch nur zustimmen, dich an enen sozialverband(vdk, sovd oder so) zu wenden

    alles gute
     
  5. Tusch

    Tusch Bekanntes Mitglied

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    Hallo,
    ja Gleichstellung geht ab Grad 30 - ich habe sie beantrag und auch ohne Probleme bekommen.
    Den Antrag kann man sich auf der Seite des Arbeitsamtes runterladen.
    Es kann sein, dass das Arbeitsamt beim Arbeitgeber nachfragt - darüber muss man sich klar sein. Wenn man nicht möchte ,das der AG bescheid weiss, muss man das deutlich kundtun !
    Gruss
    Tusch
     
  6. Hexken

    Hexken hexhex...

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    Hallo,

    erstmal vielen Dank für die vielen Antworten.

    Ich bin seit 4 Jahren anfallsfrei, deswegen die Runterstufung beim Anfallsleiden, damit bin ich auch soweit einverstanden.

    Womit ich nicht einverstanden bin sind die anderen Sachen.
    GdB 10 auf ein Knie welches mich stark einschränkt in meinen Bewegungen z.B. beim Treppen steigen, keine längere Strecken laufen, nicht knien, kann nicht in die Hocke gehen damit.
    GdB 20 auf meinen Rücken,der erheblich schlechter geworden ist, weil die HWS und die BWS schon durch den Forestier versteift ist.Ich habe nicht einen Tag ohne Schmerzen, aber das kennt ihr sicher auch alles.
    Und beim Fingergelengsverschleiß ist die Diagnose ja noch nicht sicher, weil ich erst Ende diesen Monat nach langer Wartezeit einen Termin beim Rheumatologen habe. Nach positiven Prednisolon Test besteht der Verdacht auf Polyarthritis.

    Ich hatte denen ja auch schon meine ganzen Einschränkungen mitgeteilt und deswegen weiß ich auch nicht so recht was ich da noch machen kann.
    Am Dienstag habe ich Termin beim VdK, mal sehen, was die dazu sagen, ob überhaupt eine Chance besteht.

    Ich werde berichten.

    Liebe Grüße und ein schönes Wochenende

    Das Hexken
     
  7. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    GdB

    Hallo, ... also absolut nicht akzeptierbar.
    Ärztliche Gutachten, bei chronischen Erkrankungen sogar eher, haben eine Bestandszeit von 6 Monaten. Dann kann man von sich veränderten Beschwerden aufgrund des Krankheitsverlaufes ausgehen.
    1 Jahr wäre auch noch akzeptabel, aber alles darüberhinaus nicht.
    Ich würde Denen eine Beschwerde zukommen lassen, die sich "gewaschen" hätte.
    Ich mache solch Anträge ehrenamtlich seit Jahren, aber eine solche Bearbeitungszeit ist mir bisher noch nicht untergekommen.
    Ja schreib mal, was da weiter passiert.
    Eine Beschwerde Freiheit ist sicher auf "Basis medikamentöser Einstellung" zustande bekommen. Das heißt aber nicht, daß das ursächliche gesundheitliche Problem "weg" ist. Hier muss Klarheit geschaffen werden. Wenn Du weiter Medikamente nehmen musst ist eine Zurückstufung nicht gerechtfertigt, da die Krankheit weiter vorherrscht.

    Der GdB orientiert sich an dem GdS nach Unfällen, deswegen findet man die Einstufungskriterien auch schwer.

    Wenn Hilfe brauchst, schreibst ne PN
    "merre"
     
  8. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    merre,
    es wird doch ständig die therapie miteinbezogen in die bewertung.
    finde ich auch nur natürlich.
    wenn die therapie ans sich probleme macht/folgen hat, wrrden die dann zu teilweise extra bewertet ( zum für rheuma steht es drin)

    hier wird beispielsweise die therapie auf alle fälle mit einbezogen:
    beispielweise schilddrüse--ohne medis gibt es durchaus einschränkungen.
    ...aus dem gdb buch :
    Schilddrüsenfunktionsstörungen (Überfunktion und Unterfunktion [auch nach Schilddrüsenresektion]) sind gut behandelbar, sodass in der Regel
    anhaltende Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind... hier wird also aufgrund der behandlung erst gar kein gdb vergeben
    zöliakie oder diabetis wird auch mit therapie ( die gut anschlägt) anders bewertet als wenn sie nicht anschlägt..da die therapie ja aber "egal " ist, dürft es das ja nicht geben, da die grunderkrankung gleich ist und insulin/diät etc evtl zu selbe probleme kommt wie jemand der schlecht einstellbar ist.
     
  9. Hexken

    Hexken hexhex...

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    Hallo,

    ja meine Anfallsfreiheit ist durch eine gute Einstellung mit Medikamenten entstanden, ich bin da ja auch froh drum, ist nicht wirklich angenehm so ein epileptischer Anfall.

    Ich habe nachher einen Termin beim VdK und werde mal abwarten, ob die mir helfen können.

    Ansonsten weiß ich echt nicht, ob ich da noch weiter kämpfen soll, ich glaube nicht, das ich da alleine gegen an komme.

    Ich habe jetzt nochmal eine Liste mit meinen täglichen Einschränkungen gemacht und nehme die gleich mit!

    Das das Ganze so lange gedauert hat fand ich auch sehr irritierend, bei meinem Erstantrag ging alles ganz schnell und jetzt sind sie sich scheinbar selbst nicht schlüssig oder haben die vielleicht nicht die richtigen Gutachter zur Wahl??

    Ist eigentlich schon mal jemand von euch zu einer ärztlichen Begutachtung gewesen wegen des Schwerbehindertenausweises? Bei mir wurde bisher immer nur nach Aktenlage entschieden!

    Liebe Grüße

    Das Hexken
     
  10. Hexken

    Hexken hexhex...

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    Hallo Ihr Lieben,

    wollte euch mal eben auf den neuesten Stand bringen.


    War gestern beim VdK in der Sprechstunde. Die dort zuständige Dame ist der Meinung, das ich von Anfang an im GdB zu niedrig eingestuft wurde, also auch jetzt die Runterstufung nicht gerechtfertigt ist aufgrund der Besserung des Anfakllsleidens, da die anderen Beschwerden sich verschlechtert haben.


    Als sie hörte das ich Betäubungsmittel nehme meinte sie nur: Dann muss das sowieso anders bewertet werden.


    Das wusste ich nicht, das eine Erkrankung anders bewertet wird wenn man Betäubungsmittel nimmt.
    Habt ihr diese Erfahrung schon gemacht?

    Ist das wirklich so, das die Behörden, die für den Schwerbehindertenausweis zuständig sind das berücksichtigen müssen?!

    Liebe Grüße

    Das Hexken
     
  11. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Hallo Hexken,
    wenn man so starke Medikamente bekommt wie etwa BTM, so deutet das auf eine schwerere Erkrankung hin. Da können die Behörden bzw. Gutachter nicht einfach wegschauen.

    Ich hatte bei meinem Verschlimmerungsantrag außer den Befunden anderer Fachärzte und der Beschreibung meiner Schwierigkeiten im Alltag nur meine Medikamente aufgelistet, die ich in den letzten Jahren bekommen hab. Hab noch dazugeschrieben, dass man bitte die Befunde von der Rheumatologin anfordern solle, weil ich nur wenige davon daheim hatte.
    Nach 3 Wochen hatte ich meinen Bescheid über GdB 50, ohne dass die Rheumatologin nochmal angeschrieben wurde. Anhand der Liste meiner Medikamente war ersichtlich, dass es sich um einen mindestens mittelschweren Verlauf des Rheumas handelt. Es wurden erst dann die Befunde eingeholt, nachdem ich die rückwirkende Bewilligung beantragt hatte.
     
  12. Hexken

    Hexken hexhex...

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    Hallo Nachtigall,

    da kann ich ja doch noch hoffen, das sie mir vielleicht wenigstens den GdB 50 lassen?!

    Ich bekomme Norspan Pflaster, weil ich auf viele andere Medikamente mit Nesselsucht ( Schmerzmittelunverträglichkeit ) reagiere. Dieses Pflaster vertrage ich ganz gut bisher, ich hoffe es bleibt so...

    Ich habe denen allerdings auch keinen Medikamentenplan von mir gegeben, ich dachte die Medis werden von den Ärzten, die sie mir verschreiben, auch in den Anhörungsbögen erwähnt, die sie ja von der Behörde bekommen.

    Ich weiß jetzt garnicht, ob das Versorgungsamt darüber im Bilde ist, das ich BTM nehme!

    Der VdK will sie ja nun anschreiben deswegen und dann sehe ich weiter...

    Liebe Grüße

    Das Hexken
     
  13. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Was hast du denen denn alles geschrieben?
    Und natürlich solltest du die Medikamente mit auflisten. Normalerweise müsste ein Gutachter wissen, dass Norspan ein BTM ist, da müsste er stutzig werden, warum du sowas bekommst.
    Wie stark ist denn das Pflaster?
    Wenn du seit 4 Jahren anfallsfrei bist, dann ist es klar, dass sie dich runterstufen.
    Ich würde sagen, lass mal den VDK machen, wenn die mitmischen, geht es oft leichter.
     
  14. Hexken

    Hexken hexhex...

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    Hallo Nachtigall,

    ich habe mir eine Woche lang immer aufgeschrieben, wenn ich durch die Erkrankungen in irgendeiner Weise im täglichen Leben eingeschränkt war und habe eine Liste erstellt. Die haben ich denen geschickt...da stand dann z.B. Treppen steigen unter Schmerzen, kann nicht auf dem Knie knien, in die Hocke gehen nur unter Schmerzen, Flaschen öffnen oder Gemüsegläser aufschrauben geht garnicht usw.

    Mein Pflaster hat zur Zeit eine Stärke von 15 mg, bin aber noch am Überlegen mit dem Schmerztherapeuten, ob wir hochstufen auf 20 mg.

    Das sie mich mit meiner Anfallsfreiheit seit einigen Jahren runterstufen ist ja ok, aber wie schon gesagt, das sie die Verschlimmerung der anderen Erkrankungen nicht höher einstufen gefällt mir gar nicht. Und trotz der neuen Erkrankung ( Fingergelenksleiden ) die mit GdB 10 einberechnet worden ist, wollen sie mich runterstufen. Das ist mir halt zu hoch, da komme ich nicht mehr mit.
    Obwohl mir bei den Fingergelenken nur ein Verschleiß diagnostiziert wurde bisher und nicht genau geklärt ist wo es herkommt. Der Verdacht besteht auf rheumatische Erkrankung aber der Termin bei der Rheumatologin ist erst in 2 Wochen, also abwarten!
    Aber ich lasse den VdK jetzt mal arbeiten und hoffe, das die mehr für mich rausholen können.

    Ich hoffe, du hast Recht und es geht jetzt leichter.

    Liebe Grüße

    Das Hexken
     
  15. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Ich hab grad geschaut, wie ich bewertet wurde:
    1. Polyarthralgie, Polyarthrose, entzündlich-rheumatische Erkrankung der Gelenke - Einzel-GdB: 30
    2. Schwindel, psychovegetative Störungen " 20
    3. Funktionsbehinderung der Wirbelsäule, degenerative Veränderungen,
    Bandscheibenschäden, Nervenwurzelreizerscheinungen, Spinalkanalstenose " 20
    4. Knorpelschäden beider Kniegelenke " 20
    5. Chronische Magenschleimhautentzündung " 10
    ________________
    Gesamt-GdB: 50

    Wenn dir die Leute vom VDK sympathisch sind und sich gut kümmern, dann kannst du darauf vertrauen, dass sie dir gut helfen können. Leider kommt es immer wieder vor, dass VDKler sich keine Mühe geben und unfreundlich sind. Aber wenn es bei dir passt, dann ist es ja gut. Und die Frist stimmt ja bei dir auch noch, wenn's erst ein paar Tage her ist.
     
    #15 16. Oktober 2014
    Zuletzt bearbeitet: 16. Oktober 2014
  16. Hexken

    Hexken hexhex...

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    Hallo Nachtigall,

    die Dame vom VdK war mir eigentlich recht sympathisch, allerdings habe ich bei denen auch schon andere Erfahrungen gemacht, deswegen warte ich jetzt ab, was sie für mich machen kann...

    Das du nur einen GdB von 50 hast kommt mir bei deinen Erkrankungen auch zu wenig vor, aber ich habe da auch nicht wirklich die Ahnung wie die Damen und Herren Gutachter das bewerten.

    Falls die Fingergelenksprobleme von einer rheumatischen Erkrankung kommen, sollte ich denen das dann direkt mitteilen?
    Die 4 Wochen in denen ich mich zu dieser Änderung äußern soll, sind dann ja schon abgelaufen bis ich mal ein Ergebnis der ganzen Untersuchungen habe!!

    Liebe Grüße

    Das Hexken
     
  17. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Natürlich teilst du das denen mit. Und wenn du eine Kopie vom Befund hast, schick sie gleich mit. Bisher ist bei dir keine entzündlich-rheumatische Erkrankung bewertet worden, also dann wird es höchste Zeit.
    Ich hab auch meine Einschränkungen im Alltag, auch im Beruf usw. ähnlich formuliert. Wenn du das von mir mal lesen willst, schicke ich es dir per PN zu.
     
  18. Hexken

    Hexken hexhex...

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    Hallo Nachtigall,

    das wäre echt nett von dir, wenn ich da mal reinlesen dürfte.
    Dann könnte ich schauen, ob ich es auch so gemacht habe oder ob ich noch was ändern muss, bei dir hat es ja funktioniert ;-)

    Ich hoffe einfach darauf, das mich der VdK da gut vertritt, aber ich würde dann meine Liste nochmal überarbeiten und denen zur Hand geben...

    Heute morgen habe ich mal wieder angeschwollene Finger und Fußgelenke und heute Nacht hatte ich Nesselsucht, ist mal wieder ein toller Tag.

    Liebe Grüße

    Das Hexken
     
  19. Hexken

    Hexken hexhex...

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    Hallo Ihr Alle,

    komme gerade aus dem Krankenhaus. Abklärung einer rheumatischen Zweiterkrankung.
    Die Rheumatologin bei der ich ambulant in der Praxis war, war nicht wirklich hilfreich, deswegen hat mein Hausarzt mich kurzerhand ins Krankenhaus geschickt!

    Ergebnis: primäre chronische Polyarthritis

    Jetzt muss ich diese Unterlagen noch schnell dem VdK zukommen lassen und dann hoffen, das die mich nicht runterstufen vom Versorgungsamt.
    Muss in Widerspruch gehen, da der Bescheid über GdB 40 gerade eingetroffen ist.

    Drückt mir die Daumen.

    Liebe Grüße

    Das Hexken
     
  20. Johanna Nielsen

    Johanna Nielsen Neues Mitglied

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    Hallo ich drücke dir die Daumen das du Erfolg hast, es ist schwer auf jeder Ebene immer wieder zu Powern aber wen es Erfolg bringt dann hat es sich gelohnt.

    Liebe Grüße von Joe
     
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