Nachteilsausgleich weiterführende Schule

Dieses Thema im Forum "Kinder- und Jugendrheuma" wurde erstellt von finchen3, 7. Oktober 2014.

  1. finchen3

    finchen3 Neues Mitglied

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    Buchholz in der Nordheide
    Hallo,
    Wer von euch hat bereits Erfahrung mit dem Thema "Nachteile aus gleich"?
    Meine Tochter ist gerade in die 5 Klasse gekommen und gestern auf dem Elternabend
    Kam das Thema Nachteils aus gleich. Laut des Klassenlehrers hätte sie keinen anspruch, der stehe nur Kindern mit lernschwäche zu.
    Es ist aber beim letzten MRT bestätigt das das Daumen Sattel Gelenk und die Handwurzelknochen Schädigungen aufweisen.

    Wer kann mir sagen in wieweit ihr dieser Nachteilsausgleich zu stünde und wo ich den Beantragen kann bzw. muss.
    Es stehen die ersten Klassenarbeiten an und nach der Hälfte der Zeit verlässt sie die kraft fürs schreiben.

    Ich würde mich freuen wenn mir jemand weiter helfen könnte bei meinen tragen.
    Liebe Grüsse
    finchen3
     
  2. ennos410

    ennos410 Neues Mitglied

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    158
    Hallo Finchen3

    Das von Dir angesprochene Thema ist sehr komplex. Kann es sein, das du die Inklusion von Kindern ( behindert, körperlich/geistig) in den Schulalltag einer staatlichen Schule meinst?
    Hat dein Kind einen Ausweis vom Versorgungsamt?
    Entschuldige, dass ich so permanent frage. Ansonsten ist das Antworten etwas schwierig.
    Gruß ennos410
     
  3. murmeltier123

    murmeltier123 Mitglied

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    Nachteilsausgleich

    Hallo Finchen,
    über dieses Thema ist meines Wissens auch schon in Kinderrheuma u.s.w. geschrieben worden. Vielleicht findet es hier jemand für dich. Ansonsten musst du googeln, wo du den beantragen kannst.

    Dein Kind hat auf jeden Fall Anspruch auf einen 2. Büchersatz, soweit das Beschwerdebild es befürwortet. Außerdem bekommt es in jedem Fall Schreibverlängerung, da in den höheren Klassen die Arbeiten schon mal über 2-3 Schulstunden sich erstrecken können. Für Sport kannst du eine Leistungsbefreiung, wenn nicht sogar eine völlige Befreiung erreichen. Ginge dann vom Hausarzt über den Amtsarzt. Gerade bei Volleyballspielen hat man sich schnell vergriffen u. a.

    Es ist alles in allem eine Rennerei, kostet mitunter Attestgebühren. Kann dein Kind eine Therapieknete bekommen?

    Schau mal für alles im Internet oder auch auf der Seite der Kinderrheumaklinik in GAP nach. Wichtig ist, dass du informiert bist und dann sagst: "Ich will ...." und nicht "Ich habe gehört, dass ...." Die Schulen selbst, d. h. Lehrer, Sekretariat etc. wissen oft nichts. Auch Sportlehrer stellen sich oft quer.

    Wenn mir noch was einfällt, lasse ich es dich wissen.

    Hab was gefunden, störe dich bitte nicht an der Überschrift. Les es dir durch und bespreche es mit dem Arzt deines Kindes.

    http://www.schmerzverstärkungssyndrom.de/9.html

    Alles Gute für dein Kind
    wünscht
    das murmeltier123
     
    #3 7. Oktober 2014
    Zuletzt bearbeitet: 7. Oktober 2014
  4. finchen3

    finchen3 Neues Mitglied

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    Buchholz in der Nordheide
    Vielen dank für eure schnellen Antworten.

    @ennos410
    Nein ich meinte nicht das Thema Inklusion und nein sie hat keinen Ausweis vom Versorgungsamt.

    Den Nachteilsausgleich kann man auf jedefall für Kinder mit lernschwächen beantragen. Ich war nur der Meinung das diese Möglichkeit auch für meine Tochter passen könnte, da sie beim längeren schreiben starke Schwierigkeiten hat.
    In der Grundschule war es schön einfach da ihre Klassenlehrerin sich ihrer dann annahm und sie für meine Tochter dann weiter schrieb was diese ihr buchstabierte.

    @murmeltier123
    Vielen dank für deine Suche ich werd mich da gleich mal rein lesen. Im Zweifelsfall werde ich morgen einen dringende Termin bei unserem Kinderarzt machen, da ich den Antrag auf Nachteilsausgleich bis zum 15.10 gestellt haben muss. Ansonsten ist es erst wieder nach den Halbjahres Zeugnissen möglich, laut unserer Schulsekretärin.
    Euch einen schönen Abend

    finchen3
     
    #4 7. Oktober 2014
    Zuletzt bearbeitet: 7. Oktober 2014
  5. ivalo

    ivalo Neues Mitglied

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    Fehmarn
    Hallo,
    ich wollte nur kurz von meinen Sohn berichten,er hat einen Behintertenausweis und danach habe ich den Nachteilsausgleich an der Schule direkt gestellt,allerdings ging es beim ersten Mal um Adhs, er hat damals 50% mit H bekommen im Ausweis.Nachdem nun im Letzten jahr Rheuma zugekommen ist ,haben wir uns in der Schule zusammen gesetzt und den Nachteilsantrag erweitert.Sprich Sport,das er weiterhin mitmacht aber selbst entscheiden kann ,wieviel usw.,ausserdem hat er länger Zeit beim Schreiben von Arbeiten bekommen.Nun da es noch etwas schlechter geworden ist,haben wir abermals ein Termin nach den Ferien vereinbart wo nochmal geschaut werden soll wie man ihn unterstützen kann,weil er ja doch öfter mal fehlt usw..Aber wie gesagt ,wir hatten diesen Ausweis vom Versorgungsamt und eben ärztliches Attest.

    Versuch es aber trotzdem nochmal wo dein Arzt dir bestättigt das sie durch ihre Erkrankung beim Schreiben stark eingeschränkt ist.

    Wünsche Dir viel Erfolg,es ist wirklich eine Lauferei bis es durch ist.

    Ivalo
     
  6. kleine Eule

    kleine Eule Bekanntes Mitglied

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    1.480
    Hallo Finchen,

    wie das in Eurem Bundesland genau ist, weiß ich nicht. Aber in vielen ist es so, dass ein "Sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich der körperlich-motorischen Entwicklung" die Voraussetzung für die Erteilung von Nachteilsausgleichen ist.
    Schüler mit einem solchen Förderbedarf können an verschiedenen Lernorten lernen: in der Regelschule, in Inklusionsklassen oder an Förderzentren.
    Bei einer rheumatischen Erkrankung kann man so einen Förderbedarf beantragen. Es wird dann ein Gutachten erstellt und es werden Fördermaßnahmen und Nachteilsausgleiche festgelegt. Es gibt dann auch Beratung für die Schule und unter Umständen sogar eine Förderstunde für das Kind.
    Erkundige Dich mal bei Schule oder Schulamt, wie sowas bei Euch geregelt wird und wie es mit den Anträgen funktioniert.

    Viele Grüße von der kleinen Eule
     
  7. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @hallo finchen,

    @Thema behindertenausweisauch wenn dein sohn viell. noch nicht
    allzu schwere probleme mit dem rheuma hat, so hat er aber noch
    andere einschränkungen.

    du solltest doch darüber nachdenken, schnellstmöglichst einen antrag
    auf behinderung beim zuständigen amt in deiner stadt stellen.
    hier zählt alles rein, was ihn einschränkt, behindert und er nicht so gut
    oder gar nicht machen kann aufgrund seiner behinderung.

    das hat nichts damit zu tun, das man ihm ein stempel aufdrücken will und
    er daraus nachteile hat, sondern gerade die anerkannte behinderung bringt
    eher erst einmal nur vorteile.

    wenn du diesen antrag stellst, kannst du dich sicher dort im landesamt oder
    wie die stelle bei euch heisst, vor ort beraten lassen. mache am besten bald
    einen termin dort aus. somit gehen euch keine information verloren und du
    wirst sehen, dass das für euren sohn unschädlich ist. bei uns kann man sich
    auch an den integrationsfachdienst wenden.

    unterrichtshilfen
    z.bsp. gibt hilfen für den unterricht, wie z.bsp. verschiedene griffhilfen, die das
    schreiben erleichtern.aber auch buchstützen etc... du kannst im ro auch oben
    rechts auf suchen gehen, denn zu diesem thema wurde hier schon gepostet
    und du wirst bestimmt dazu etwas finden. alle dinge die deinem kind das lernen
    erleichtern sind um so wichtiger!

    d.h. mit Anerkennung auf eine behinderung gibt es eine ganze reihe an s.g.
    nachteilsausgleichen. je nach nach grad der behinderung und merkzeichen.

    du könntest dich auch noch an den schulpsychiatrischen dienst wenden, die
    für dich sicher noch empfehlungen haben werden, was zu machen wäre.

    ebenso das jugendamt deines wohnortes. rufe dort an und frage dich mal
    durch, wer dich dort beraten kann. welche möglichekiten dem jungen offen
    stehen, um leichter durch die schulzeit zu gelangen.

    im SGB XI, sind dort die rechtlichen regelungen zu den nachteilsausgleichen
    verankert.

    dazu gibt es mit sicherheit noch weiterführende erleichterungen, die du dir
    ggf. beim zuständigen schulamt deines wohnortes erfragen könntest. leider
    gibt es oftmals von bundesland zu bundesland noch regelungen, die die
    länder selber erlassen und damit nicht bindend für alle sind.

    sicher werden dir hier vielleicht einige eltern mit "schulkindern" noch mehr
    helfen können. und sicher auch "mister google...

    es ist erst einmal eine menge an informationen, aber arbeite sie durch und
    versuche das bestmögliche herauszufinden. es ist für deinen jungen und
    das ist um so wichtiger!

    wünsche dir viel efolg!

    sauri
     
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