Rentenantrag

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von magdalena1256, 5. September 2014.

  1. magdalena1256

    magdalena1256 Mitglied

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    Einen schönen guten Tag wünsche ich Euch Allen,

    ich habe eine Frage an Euch.
    Auf Anraten meines Arztes habe ich einen Antrag auf eine EU Rente gestellt.
    Heute habe ich die Empfangsbestätigung der Rentenversicherung erhalten und 2 Schreiben, dass 2 Gutachten von 2 verschiedenen Ärzten (verschiedene Fachrichtungen, einmal Orthopäde und einmal Neurologie und Psychiatrie) erstellt werden sollen.
    Ist das normal???? Ich dachte immer es wird ein Gutachten angefordert. Jetzt bin ich doch sehr verunsichert.
    Orthopäde???? Neurologe?????
    Ich habe chronische Polyarthritis und Fibromyalgie und natürlich noch andere Erkrankungen, wie Asthma Bronchiale, Laryngitis usw. Natürlich habe ich aufgrund meiner Erkrankungen orthopädische Probleme, aber die Ursachen kommen vom Rheuma. Wie soll das ein Orthopäde wissen? Und klar habe ich inzwischen aufgrund der ständigen Schmerzen psychische Probleme.
    Es wäre schön, wenn Ihr mir, aus Euren Erfahrungen, berichten würdet.
    Vielen Dank schon mal von der sehr verunsicherten

    Magdalena
     
  2. Lächeln

    Lächeln Aktives Mitglied

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    Hallo Magdalena,

    eigentlich ist das doch eine gute Nachricht, dass sie dich zu zwei Gutachtern schicken, d.h. sie haben schon mal festgestellt, dass du komplexe Krankheitsbilder hast.

    Ich habe den Eindruck, dass es insgesamt zu wenige Rheumatologen gibt und von denen wohl noch weniger bereit sind, Gutachten für die DRV zu erstellen und dass deswegen der Gutachter oft ein Orthopäde ist.

    Lg
    Lächeln
     
  3. magdalena1256

    magdalena1256 Mitglied

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    Hallo Lächeln,

    eigentlich hast Du Recht, von der Warte aus, habe ich es noch gar nicht betrachtet.

    Ich lass mich überraschen, was anderes bleibt mir auch gar nicht übrig, ich bin so richtig aufgeregt.

    Schönen Abend und lieben Gruß
    Magdalena
     
  4. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Es gibt zu wenige internistische Rheumatologen, das stimmt, aber das ist meiner Meinung nach kein Grund zu einem Gutachter zu kommen, der reiner Orthopäde ist. Es gibt dafür schon internistische Rheumatologen, die das begutachten können.

    Wenn man, wie Magdalena schreibt, aber auch orthopädische und psychische Probleme hat, dann kommt natürlich auch ein Orthopäde oder orthopädischer Rheumatologe und Neurologe/Psychiater mit ins "Spiel".

    Ich würde, wenn es hart auf hart kommt aber auch auf einen internistischen Rheumatologen bestehen, wenn eine entzündliche rheumatische Erkrankung vorliegt, denn solche, in dem Fachbereich spezialisierte Gutachter gibt es und ein Orthopäde hat nun mal nicht die Ausbildung eines internistischen Rheumatologen!
     
    #4 5. September 2014
    Zuletzt bearbeitet: 5. September 2014
  5. magdalena1256

    magdalena1256 Mitglied

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    Guten Abend,

    ich habe 'entzündliches Rheuma' . Hätte ich eine Chance auf einen Gutachter Wechsel?
    Ich möchte einfach keinen Aufstand verursachen, aber ich frage mich schon: wie will ein reiner Orthopäde mein Kankheitsbild beurteilen? Mein Orthopäde sagt immer: dazu kann ich nichts sagen, bitte gehen sie zum Rheumatologen.
    Ich habe mir schon überlegt, ob ich mir noch einen speziellen Bericht von meinem Rheumatologen erstellen lassen, mit genauen Angaben über meine Erkrankung.
    Wie ihr seht, ich bin so richtig verunsichert.
    Ich wünsche Euch noch einen schönen Abend.
    Lieben Gruß
    Magdalena
     
  6. josie16

    josie16 PsA

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    Hallo Magdalena!
    Die RV hat sicher die Arztberichte der beh. Ärzte, indem Fall auch den Rheumatologen angeschrieben und um einen Befund gebeten.
    Ich vermute auch, daß es zuwenig int.Rheumatologen gibt, die Gutachten für die RV anfertigen.

    WEnn Du beim orthop. Gutachter bist und er sich zuwenig auskennt, dann wird er von sich aus ein int.rheum. Gutachten als Empfehlung in den Bericht reinschreiben, ich denke, Du kannst ihn auch darauf ansprechen, wenn Du das Gefühl hast, daß da zuwenig Fachkenntnisse vorhanden sind, ob er das in seinem Bericht empfehlen wird.

    Das neur. psy. Gutachten wird vermutlich wegen der Fibro gemacht, weil viele Ärzte bzw auch die RV von einer somatoformen Schmerzstörung ausgehen, so nach dem Motto: Fibro gibt es nicht.

    Ich selber war auch bei einem neuro. psy. Gutachter und habe mit ihm sehr gute Erfahrung gemacht, da solltest Du dich darauf konzentrieren, nicht auf die Diagnose Fibro zu bestehen, wenn er von einer somato. Schmerzstörung ausgeht.
    Das bringt dich in dem moment nicht weiter und eine somatoforme Schmerzstörung wird eher besser bewertet, als die Diagnose Fibro.

    Viel Glück und Erfolg bei deinem Antrag
     
  7. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    ich war damals aufgrund psych probleme beim gutachter für die em rente.
    von den körperlichen sachen wussten die nichts.
    als sie nach körplerichen erkrankungen fragte überlegte die gutachterin hinterher, ob sie noch eine empfehlung für einen orthopäden schreiben soll hat es dann aber gelassen.
    ich denk sie hat es gelassen,w eil schon die psyche allein bei mir für die rente gereicht hat.

    will damit nur sagen, zur not wird man weitergeschickt.

    psychiater bei fibro..heißt nciht, dass es fibro als erkrankung nicht gibt ;) sondern nur dass sie in ne andere schublade gesteckt wird, als s ja nach neueren erkentnissen hingehört
    wobei ja auch im eingansthread von psych problemeen unabhänging von der fibro geschrieben werden.
    sprich in dem fall ist es doch gut, wenn nen rundumschlag gemacht wird und somit alles beurteilt wird.

    ich sollt damals klinikberichte mitbringen ( stand im brief für den termin), angeschaut wurden die nicht.

    ich hatte auch einen gutachterwechseel, allerdings wegen anderer sachen, habe angerufen bei der drv und es war kein probelm
     
  8. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

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    Hallo magdalena,

    Ich war auch bei einem orthopädischen rheumatologen, der hatte aber eben schon ahnung vom rheuma, ein int.rheumatologe war bei mir lt drv nicht frei...und die dame hat in einem radius von ca 150 km gesucht. Weiss ich weil ich mit ihr wg gutachter telefonierte. Und der neurologe der wohl auch psychologe ist sollte sich mit fibro auskennen. Sollte es schief gehen hast du mit falscher arztwahl schon mal ne begründung für widerspruch, zu dem es aber ja nicht kommen muss.
    Meine fachärzte wurden im übrigen nicht angeschrieben, denn das wüsstest du denn du würdest die schreiben ja zum weiterleiten an deine ärzte bekommen.
    So war es dann bei meiner verlängerung u auch da wurde meine rheumatologin wieder nicht befragt. Ich hab mir dann von ihr ein bericht schreiben lassen und mit eingeschickt.
    Ich drück dir die daumen und weiss das es ein schwerer weg ist, auch es für sich selbst einzugehstehen das es nicht mehr geht...
     
  9. weserflitzer

    weserflitzer Mitglied

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    Hallo Magdalena,

    ich rate Dir zu Dr. Krug in Beverungen zu gehen, ist ja auch nicht allzu weit von Dir. Der ist orthopädischer Rheumatologe und erstellt auch Gutachten. Aus meiner Sicht das beste für Dich. Dauert auch nicht so lange mit einem Termin.
    Ich bin mit ihm sehr zufrieden.
    Wünsche Dir das es möglichst schnell klappt mit Deinem Rentenantrag und alles Gute.

    Liebe Grüße
    Heike
     
  10. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    weserflitzer,
    ich habe meine immer zugeteilt bekommen.

    ich konnte einspruch erhebenw enn ich nicht zufrieden war, aber direkt einen wählen konnte ich nicht
     
  11. magdalena1256

    magdalena1256 Mitglied

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    Guten Tag,

    erst einmal Danke an Alle!

    Das Problem ist tatsächlich, dass der Orthopäde folgende Schwerpunkte hat: Chirotherapie
    Physikalische Therapie Sportmedizin (insbesondere Reitsport) Akupunktur, nichts von Rheuma!
    Der andere Gutachter ist okay, Neurologie, Psychotherapeut. Kein Problem für mich, Kann ich auch verstehen, bei meiner Fibro und meinen sonstigen Beschwerden.
    Ich werde jetzt doch am Montag bei der DRV anrufen und einfach mal fragen, was sie sich dabei gedacht haben. Gleichzeitig werde ich mir von meinem Rheumatologen einen genauen Bericht geben lassen.
    Ich wüsste nicht, was ich sonst noch tuen sollte.
    Schönen Abend für Euch und liebe Grüße
    Magdalena
     
  12. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

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    Hallo magdalena,

    Klingt nach nem plan:top:ggf musst du schriftlich dem gutachter widersprechen, halt mit der begründung das deine hauptprobleme bzw die grunderkrankung entzündliches rheuma ist und du daher einen rheumatologen als gutachter möchtest. Und wie schon oben geschrieben...ich hab sehr gute erfahrung mit einem rheumat.orthop. gemacht...der kannte sich sowohl rheumatologisch als auch orthop.aus...
    Nu genieß mal noch das restwochenende ;)
     
  13. Mona-Lisa

    Mona-Lisa habe RA seit 2011

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    ... am Bodden
    Hallo Magdalena,

    mein Gutachter war auch "nur" Orthopäde, also kein rheumatologischer Orthopäde.
    Ich wusste damals nicht, dass ich dem auch hätte widersprechen können.
    Ich habe auch orthopädische Erkrankungen / Diagnosen, und nur auf diese hat er sich dann anscheinend konzentriert.
    Aber ich habe ja die Rente beantragt wegen der Einschränkungen durch die RA...! :(
    Mein Rentenantrag wurde abgelehnt.
    Tja, so habe ich auch gedacht... Aber nein, es wurde kein einziger meiner Ärzte angeschrieben!

    Leider nicht immer so...

    Das hatte bei mir auch nicht geklappt.
    Ich hab den Widerspruch ja so begründet, dass ich als Gutachter nicht die "richtige" Fachrichtung hatte.
    Widerspruch dann auch abgelehnt... "auch ein Orthopäde sei in der Lage, eine rheumatische Erkrankung zu begutachten".

    Ich würde an deiner Stelle versuchen, dem Gutachter zu widersprechen!
    Eine Freundin (auch mit RA) war jetzt auch zum Gutachten wegen Rentenantrag... es war ein rheumatologischer Orthopäde... und was sie erzählte von den Untersuchungen und Fragen, war ein krasser Gegensatz zu dem was ich erlebt habe.

    Ich drücke dir die Daumen, dass bei dir alles gut läuft!!

    Liebe Grüße,
    Mona
     
  14. magdalena1256

    magdalena1256 Mitglied

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    Danke und Gute Nacht!!!!
    Es ist immer schön, dass man Euch fragen kann und man auch immer entsprechende Unterstützung bekommt.
    :)

    Lieben Gruß
    Magdalena
     
  15. Buckelwal

    Buckelwal Mitglied

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    Hallo Magdalena,

    ich habe nächstes Jahr dasselbe vor wie Du.
    Auch mit RA und seinen mittlerweile erheblichen Einschränkungen.

    Hast Du schon einen Grad der Behinderung?

    Ich habe seit Januar 30 %. Ich weiß zwar nicht, ob es einem beim Antrag auf EU Rente hilfreich ist...

    aber schaden kann`s auch nicht, denk ich.

    Vielleicht können die anderen was dazu sagen?!

    Viel Erfolg und Viele Grüße

    Engelstrompete :)
     
  16. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Hallo Engelstrompete,

    Ich habe keinen gdb und trotzdem die unbefristet Rente.

    Für die em Rente spielt dieser keine rolle.
     
  17. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo magdalena
    ich möchte dir gern mal zu beiden von dir gemachten bemerkungen etwas schreiben,
    damit ich selber noch durchsehe ;-) und nichts vergesse schreibe ich in deinen text
    rein. ich hoffe das ist ok für dich. anhand der anderen farbe bestimmt zu erkennen.
    danke

    rehabilitationsverfahren der DRV
    die DRV ist gehalten in seinem rehabilitationsverfahren (damit ist nicht die reha
    im eigentl.sinne gemeint) alles auszuschöpfen um dich in arbeit zu halten oder
    dich wieder in arbeit zu bekommen.
    z.bsp. was du noch oder nicht mehr beruflich ausüben kannst, gibt es andere
    tätigkeiten die du noch ausüben könntest, wenn bestimmte dinge berücksichtigt
    werden. dazu gibt es dann seitens der DRV empfehlungen, die u.a. ein weiteres
    verbleiben im arbeitsleben ermöglichen (wie umschulung, eingliederung, etc.)

    grundsätzliches zur "Rente" sprich Erwerbsminderungsrente - EMR
    wenn sich nicht zu 100%'ent im vorfeld festlegen lässt, dass es auf eine EMR
    (voll oder teilweise) hinausläuft, wird um eine "reha" gebeten.
    es heisst immer "reha vor rente". um zu sehen wo deine gesundheitlichen
    probleme liegen und in dem zusammenhang deine arbeitsfähigkeit ausschaut.

    erst nach einem solchen überblick, aus allen ihnen vorliegenden unterlagen,
    dokumenten, begutachtungen und
    vorliegenden befunden etc. kann die DRV
    letztenendes in einem EMR-verfahren festlegen, wie gross die bei dir fest
    gestellten und vorliegenden einschrenkungen im hinblick auf deine
    arbeitsfähigkeit sind.
    bei arbeitsfähigkeit von tägl.
    -bei unter 3 std tgl. - volle EMR oder
    -bei 4-6 std.tägl. - teilweiser EMR oder
    -darüber - ohne EMR liegt.

    nicht jede erkankung führt zwangsläufig zu einer berentung! darauf musst du
    dich ggf. einstellen. hier gibt es unterschiedlichste möglichkeiten (siehe DRV,
    SGB IX, Agentur für Arbeit)
    hier haben wir schon oft azu haben gepostet.
    schau mal über die suchfunktion und lass dir "stichwörter" anzeigen. ebenso
    findest du die gesetzl.grundlagen in der jeweiligen länderecke, wo du versichert
    bist. wie : deutschland etc...)


    welcher gu und was machen sie, waum?
    ein Gu wird von der DRV eigens zur begutachtung einbestellt und muss entspr.
    deren grundsätzen und regularien eine begutachtung bei dir durchführen.
    nicht etwa auf der grundlage seiner irgendwo stehenden fachlichen quali.
    dass heisst: das was du zu seinen "tätigkeiten gelesen hast" , ist u.a. nur
    sein nennen eines kurzen abrisses seiner wichtigsten "tätigkeitsgebiete"
    die ihn wohl kunden locken soll, aber mit der begutachten bei der DRV
    eher weniger zu tun haben.
    ob er erfahrung hat, wird sich dann wohl einzig und allein am ergebnis und
    inhalt des gu für die DRV ablesen lassen.

    entscheidend für die begutachtung sind deine gesundheitl.auswirkungen.
    mehr nicht. diese muss er noch einmal feststellen und bewerten. also wie
    der stand deiner erkankung zum tag der antragstellung auf eine EMR
    aussieht.

    sowie schreiben vom

    @ablehnung eines gu
    ich hätte da so meine bauchschmerzen mit und zwar ziemlich grosse.!
    warum?

    ein begutachtungsverfahren ist erst einmal von der DRV "angeordnet".
    d.h. ich kann nicht im vorfeld mich hier einbringen und "wünsch dir was" spielen.
    (siehe oben: bestellter gu in einem s.g. amtsverfahren)
    leider steht es uns als betroffener, der den antrag stellt, nicht zu zu entscheiden,
    ist das das der gu, der mich fachlich begutachten kann oder nicht. die erfahrung
    haben wir nicht, abgesehen von der kompetenz dazu.

    im vorfeld , einen gu abzulehnenginge im ausnahmefall nur, wenn du bereits
    bei diesem gu schon einmal warst und es da erhebliche probleme gab,
    die du
    entsprechend zur anzeige gebracht hast
    .(egal ob bei der kk, rhe, etc....)
    dann hättest du im vorfeld eine reale chance, ansonsten leider nein.

    erst wenn, im verlaufe des gu dinge auftreten, die dich an der richtigkeit
    des gu zweifeln lassen
    , kannst du diesem nach der begutachtung bei der
    DRV wiedersprechen,
    am besten mit zeugen.
    hier müsstest du ein s.g. "gedächtnisprotokoll"anfertigen mit den entsprech.
    aussagen von dir und an die DRV senden. das muss aber zeitnah erfolgen, also
    am besten unmittelbar kurz nach dem gu.
    erst dann kann die DRV prüfen und entscheiden, wird deinem begehren auf
    nicht anerkennung des gu, aus dem und dem grund zugestimmt oder nicht.
    aber für eine solche entscheidung müssen schon erhebliche gründe vorlieg!
    beispiele
    -keine körperl.begutachtung
    -"stellen sie sich nicht so an!"..um bewegungen zu machen, die ggf. nicht möglich
    sind oder nur eingeschrenkt funktionieren, die dir schmerzen machen
    -"ihre schuld, wenn sie sich haben so oft operieren lassen...."
    -unflätige äusserungen: " ihre beschwerden rühren daher weil sie zu fett sind!"
    -unsittliches berühren
    -ablehnung einer helfenden person; die muss aber von dir in jedem fall im vorfeld
    angemeldet sein!

    aber ich hätte an deiner stelle gar nicht die skepsis! geh doch hin, es geht
    um dein anliegen eines begehrens. du must dann abwarten, was im gesamten
    verfahren letztenendes für dich entschieden wird.
    selbst dagegen könntest du in den wiederspruch gehen, wenn die entscheidung
    nicht die wäre, die du "erhofft" hast.
    aber "hoffen" und "bekommen" liegt manchesmal auseinander, weil der betroffene
    manche dinge in seinem eigenen zusammenhang sieht und seine erkrankungen
    anders bewertet. wobei das allzu menschlisch ist. zumal die bewertungen der
    DRV u.a. einrichtungen für den laien ohnehin schwer zu durchdringen sind.

    hier gebe ich zu bedenken, das nicht jede erkrankung zwangslöufig zu einer
    berentung führt und es tätigkeiten gibt, die man trotz einer erkrankung, ggf.
    mit hilfen, gut ausüben kann.

    es kommt bei diesem EMR verfahren nicht in allererster linie darauf an, ob
    im nachhinein ein arbeitsplatz vorhanden wäre oder nicht.
    das wäre im verfahren erst mal zweitrangig und später über die AfA zu entscheiden.
    bei bestimmten alter, laufzeit der EMR oder "verschluss des arbeitsmarktes"
    kann es davon abweichende entscheidungen seitens der DRV zur EMR geben.

    GdB Grad der Behinderung
    der gdb wird u.a. von gesetzeswegen vergeben, um eine entstandene behinderung
    für die person auszugleichen. man spricht hier vom "nachteilsausgleich" . was für
    die vergabe und einschätzung zur EMR nur bedingt mit herangezogen wird.
    man sollte die DRV darüber in kenntnis setzen, ob ein solcher GdB vorliegt und aus
    welchem grund. das kann ggf. die festlegung der DRV zur EMR mit unterstützen.
    ist aber kein kriterium was man unbedingt dazu haben "muss"
    besteht kein GdB kann trotzdem eine EMR ausgesprochen werden.


    vielleicht hilft dir das etwas und gern auch per pn
    sauri
     
    #17 7. September 2014
    Zuletzt bearbeitet: 9. September 2014
  18. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Hallo Magdalena,

    ich habe auch nicht raus lesen können, ob du schon eine Reha hattest- oder aber in einer Klinik gewesen bist???
     
  19. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    saurier,
    ich habe eineen gu abgelehnt und es ging sehr wohl ;)

    nein, ich kannte den vorher nicht ;)
     
  20. magdalena1256

    magdalena1256 Mitglied

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    Hallo Engelstrompete

    ja ich habe seit 2 Jahren einen GdB 50 unbefristet, ist aber für den Antrag für die EU Rente unwichtig.
    Aber zumindest zeigt er, dass ich diverse Einschränkungen habe.

    hallo Silberpfeil,

    ja ich war schon in einer Reha, die letzte vor etwas mehr als einem Jahr. Die Beurteilung damals war, vorsichtig ausgedrückt, unter aller Kritik. Ich hatte leider damals keine Kraft dagegen anzugehen.

    Hallo Saurier,

    danke für Deine Ausführungen! Ich habe sie aufmerksam gelesen, vieles kannte ich schon. Aber manchmal ist es gut es nochmals zu lesen.

    Schönen Abend für Alle.
    Ich werde berichten, wie es weiter geht.
    Lieben Gruß
    Magdalena
     
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