Brauche mal Eure Anregungen zum Thema Klage nach GdB

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von auriga, 21. August 2014.

  1. auriga

    auriga Mitglied

    Registriert seit:
    9. August 2011
    Beiträge:
    120
    Hallo zusammen,

    ich habe nach 10 Jahren GdB 30 einen Antrag auf Überprüfung ("Verschlimmerungsantrag") gestellt (der Widerspruch damals wurde abgelehnt).

    Daraufhin habe ich 40 bekommen und nun nach Widerspruch und 2 (!!!!) Jahren Laufzeit einen GdB von 50. Mein Doc meint, da wäre mehr drin, eher 60.

    Ich bin nur am Überlegen, ob es sich wirklich lohnt, jetzt noch ins Klageverfahren zu gehen und brauche da vielleicht ein wenig Input von Euch, die Ihr selber ggf. einen GdB habt oder Euch eben damit auskennt.

    Klar ist mir natürlich der steuerliche Vorteil, je höher der GdB. Das wäre ein Aspekt pro Klage.

    Gleichwohl weiß man nicht, wie es vor Gericht ausginge, denn wie heißt es so schön "Vor Gericht und auf hoher See...". Also ein Punkt kontra.

    Ein Merkzeichen habe ich nicht und bekomme ich auch nicht. Darum geht es auch nicht.

    Ich möchte nur wirklich überlegen, ob sich der Aufwand lohnt (man ist da ja doch zeitlich und ggf. auch emotional involviert, selbst wenn man sich vertreten ließe - und meine Vertretung durch einen Interessenverband war bislang leider nonexistent bis grottenschlecht und ich rechne nicht mit einer plötzlichen Qualitätssteigerung!!!), dass da statt 50 dann ggf. 60 raus kommt, denn schwerbehindert ist schwerbehindert, es gibt weder mehr Urlaub noch sonstwas, mal von der Steuer abgesehen.

    Ich freue mich auf Eure Anregungen und Meinungen und bin sehr gespannt, wie Ihr das seht (auch wenn ich natürlich weiß, dass ich die Entscheidung nur alleine treffen kann)!

    Liebsten Dank
    Auriga
     
  2. brumsel

    brumsel Mitglied

    Registriert seit:
    8. Juni 2012
    Beiträge:
    142
    Ort:
    Kreis Siegen-Wittgenstein
    Hallo Auriga,

    das Thema habe ich gerade durch. Ich habe Schwerbehinderung beantragt und 40 % anerkannt bekommen.
    Mein Hausarzt riet mir daraufhin, Einspruch einzulegen, weil seiner Meinung nach der GdB mit 80% gerechtfertigt wäre und Merkzeichen G. Ich bin dann zum VDK gegangen und die haben für mich Einspruch eingelegt. Mein Hausarzt mußte eine Stellungnahme dazu abgeben, was er auch gemacht hat.

    Letzte Woche kam nun der Bescheid: 50 % ohne G. Nun möchte ich, dass mein Hausarzt entscheidet wie es weitergeht, denn ich bin mit den gesetzlichen Verbesserungen bei 50 % zufrieden.

    Sollte mein Hausarzt weiterhin befürworten, dass ich vor Gericht gehen soll, dann werde ich mir das überlegen, denn auch bei einer Berentung (die evtl. bei mir zu prüfen ist), sind mehr Prozente besser, zumal sie ja meinen gesundheitlichen Zustand widerspiegeln.

    An deiner Stelle würde ich auch die Meinung des Hausarztes einholen und danach entscheiden.

    LG Brumsel
     
  3. auriga

    auriga Mitglied

    Registriert seit:
    9. August 2011
    Beiträge:
    120
    Hallo Brumsel,

    ich danke Dir für Deine Antwort. Ja, das ist immer die Sache mit der Widergabe des gesundheitlichen Zustandes, da hört sich natürlich 50 + für Außenstehende besser an, auch wenn man schon echt was haben muss, damit man die 50 überhaupt bekommt....

    Die Einschätzung meines Arztes habe ich ja, die hielt er auch schon im Widerspruchsverfahren für gerechtfertigt, insofern ist sein Rat da sicher eindeutig....;-). Bloß er hat weder das Verfahren noch die Gefahr, sollte das Gericht meinen, dass sogar 50 zu viel war :eek:

    Ginge es bei mir noch um ein Merkzeichen, würde ich sicher umso mehr überlegen....
     
  4. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hallo auriga,
    ich hab mich mit diesem Thema vor 2 Jahren beschäftigt. Daher sehe ich das so, dass der Unterschied zwischen einem GdB von 50 und 60 nur in einem um 150,- € höheren steuerlichen Freibetrag im Jahr liegt. Erst ab GdB 70 wird es wieder "interessanter" , z.B. mit der Absetzung der tatsächlichen PKW-Kosten zur Arbeitsstelle. Letzteres wäre jedoch auch dann möglich, wenn Dir zu den 50 bereits das Merkzeichen G zuerkannt worden wäre. So dabei auch die 50%-ige Kfz-Steuerermäßigung oder Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr gegen Wertmarke für 72,- €.
    Ob es sich darum zu kämpfen lohnt -kommt darauf an. Mir persönlich wäre der emotionale Aufwand zu viel. Möglicherweise würde wirst Du noch zu versch. Untersuchungen geschickt usw. Und das Ende vor Gericht ist offen. Allerdings hättest Du im Klageverfahren die Möglichkeit, einen Gutachter Deiner Wahl zu nennen. Das Ende jedoch bleibt offen, wenngleich ich eine Herabsetzung unter 50 für unwahrscheinlich halten würde.
    LG, häsin
     
  5. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. März 2012
    Beiträge:
    4.002
    Ort:
    Bayern
    Mein Hausarzt ist in solchen Fällen der Meinung, man solle nach dem Widerspruch lieber nicht klagen, sondern nach eine halben Jahr oder Jahr einen Verschlimmerungsantrag stellen. Eine Klage kostet einen Haufen Geld, besonders wenn man verliert. Das rechnet sich dann nicht mit dem bisschen Steuerersparnis. Von dem Nervenstress mal ganz abgesehen. Man weiß ja auch nie, wer den Fall gerade bearbeitet, das kann auch in die Hose gehen.

    Ich habe letztes Jahr GdB 50 bekommen. Nach der Knie-TEP-OP bekam ich den Tipp, ich könnte wieder einen Verschlimmerungsantrag stellen, denn meine Tante hat nach 2 Knie-TEPs einfach so GdB 60 bekommen, sie hat sonst nichts und es geht ihr besser als zuvor. Mein Hausarzt riet mir aber davon ab, da man ja davon ausgeht, da nach der TEP alles wieder besser wird, und da müsste ich damit rechnen, dass man mir die 50 aberkennt. Also hab ich es so gelassen, wie es ist, und bin froh über den unbefristeten GdB 50.
     
  6. Ducky

    Ducky † 3.2.22

    Registriert seit:
    30. April 2011
    Beiträge:
    3.772
    Ort:
    Panama
    Brumsel, der gdb gibt nichts mit der Rente zu tun.
    Er spiegelt die Einschränkungen die du so Hast und Probleme bei der Arbeit werden meines Wissens nicht dazugerechnet.

    Ich bin unbefristet berentet ohne einen gdb zu haben

    Habe vor 20Jahren mal 20gdb bekommen.ich weiß zum einem nicht mal ob die unbefristet waren ,zum anderen hatten sie mit meiner Erkrankung,deretwegen ich berentet wurde rein gar nichts zu tun.


    Jemand der Beinamputiert ist hat einen Gdb aber muss ja nicht Zwangsläufig auf der Arbeit eingeschränkt sein .
    Ich kenne eine Frau die beide unterSchenkel verloren hat und ihrem Bürojob macht wie wie alle die 2gesunde Beine haben.

    Ich würde Glaube auf eine klage verzichten un es eher später nochmal versuchen.

    Mit der Idee mich da auf einem Arzt zu verlassen bin ich mal blöd auf die schnauze gefallen. Erst angesagt Hilfe und als es dann ernst wurde lediglich Diagnosen geschrieben...
    Ich bekam die 20gdb aber durch ein attest,dass ich so berufsunfähig bin,eine Umschulung (berufliche reha).
     
  7. Luna-Mona

    Luna-Mona Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    5. Dezember 2011
    Beiträge:
    1.920
    Ort:
    Mittelhessen
    Hallo auriga,

    ich bin ganz der Meinung von Nachtigall: lieber nicht klagen, sondern die Widerspruchsfrist abwarten und dann einen Antrag auf Verschlimmerung stellen. So habe ich es gemacht und Erfolg gehabt: 50 GdB unbefristet. Das unbefristet war mir wichtig, ich habe genug Arzttermine und wollte nicht auch noch nach einem oder zwei Jahren wieder zum Med.Dienst müssen.
    Übrigens habe ich gehört, dass die Rentenversicherung nur noch einen der im Antrag genannten Ärzte um eine Stellungnahme anschreibt. In meinem Fall war das nicht der Hausarzt und auch nicht der Augenarzt sowie auch nicht der Rheumatologe (!) Diese drei haben mir versichert, nicht angeschrieben worden zu sein. Dann kann es eigentlich nur noch die Reha-Klinik gewesen sein, bei der ich in Würzburg war. Von anderen Mitpatienten habe ich auch schon erfahren, dass ein Verschlimmerungsantrag, der aus einer Reha-Maßnahme gestellt wurde, meist positiv entschieden worden war. Viel Glück.

    Luna-Mona
     
  8. Luna-Mona

    Luna-Mona Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    5. Dezember 2011
    Beiträge:
    1.920
    Ort:
    Mittelhessen
    Korrektur: ich meinte nicht die Rentenversicherung sondern das Versorgungsamt.

    Luna-Mona
     
  9. auriga

    auriga Mitglied

    Registriert seit:
    9. August 2011
    Beiträge:
    120
    Wow, ich danke Euch für Eure Meinungen.

    O-häsin, genau, an den emotionalen Druck denke ich auch. Zu einem Gutachter, da untersuchen lassen (ob ich den nun selber wähle oder nicht), das ist alles schon beschäftigend bis belastend.

    Insofern habe ich für mich auch tendenziell ausgerechnet, dass der steuerliche Vorteil (ist ja nur die Minderung des zu versteuernden Bruttos, genau) nicht so wichtig ist wie die Sicherheit und die Ruhe, die nun einkehren kann. Ich habe mich im Widerspruchsverfahren schon so arg geärgert über meine Interessenvertretung und alles selber geschrieben und begründet auf Grundlage der ärztlichen Unterlagen, dass das im Klageverfahren ja ggf. wieder darauf hinaus liefe. Ich ""kann" Verwaltung ganz gut und habe da ein sehr sensibles Empfinden, wenn in so wichtigen Dingen schlecht beraten wird.

    Ich freue mich, dass Ihr es doch ähnlich bewertet wie ich. Mir war wichtig, einfach weitere Impulse zu bekommen. Die hier hinterlegte Tabelle zu den einzelnen Nachteilsausgleichen zeigt ja sehr eindrucksvoll, dass 50+ nur bedingt mehr bringt, 50 zu erreichen war erst einmal ein Kampf.

    An einen späteren Antrag denke ich lieber nicht, denn sie haben bestimmte Sachen kaum gewürdigt, die m. E. in Anlehnung an die gutachterlichen Grundsätze doch erheblich sind. Aber was würde es bringen, die Auffassung vertreten sie sicher noch in einem Jahr, wenn nicht der SB oder die Weisungslage wechselt....

    Und GdB von 50 unbefristet ist schon super.

    Ich schlafe nochmal drüber, Ihr habt mich aber eigentlich eher bestärkt, dass mir meine Nerven teurer sind als die Optik auf dem Ausweis ;)
     
  10. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. März 2012
    Beiträge:
    4.002
    Ort:
    Bayern
    Mit GdB 50 kann man früher in Rente gehen, d. h. mit 65 statt mit 67 (bei meinem Jahrgang, ältere Jahrgänge können noch früher in Rente). Und die Probleme in der Arbeit kann man natürlich schon dazuschreiben, die sind auch wichtig und gehören mit zu den Einschränkungen im Alltag. Man bekommt ja schließlich auch 5 Tage Sonderurlaub, Kündigungsschutz und man kann sich von Mehrarbeit freistellen lassen. ;)
     
  11. Luna-Mona

    Luna-Mona Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    5. Dezember 2011
    Beiträge:
    1.920
    Ort:
    Mittelhessen
    Ja, genau!
    Außerdem kann man sich von der Schwerbehindertenvertretung (sofern es in Deinem Betrieb eine gibt) beraten lassen. Man kann nicht zu Mehrarbeit (d.h. Überstunden) verpflichtet werden. Eventuelle Hilfsmittel bei der Arbeit können gestellt werden (z.B. ein größerer Monitor, oder ein Bandscheibenstuhl). Man kann bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber - und wenn der Schwerbehindertenvertreter auch nicht hilft - den Integrationsbeauftragten einschalten.

    Luna-Mona
     
  12. Ducky

    Ducky † 3.2.22

    Registriert seit:
    30. April 2011
    Beiträge:
    3.772
    Ort:
    Panama
    das habe ich im netz dazu gefunden..

    ...
    Aus dem GdB/MdE-Grad ist nicht auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit zu schließen. GdB und MdE sind grundsätzlich unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf zu beurteilen, es sei denn, dass bei Begutachtungen im sozialen Entschädigungsrecht ein besonderes berufliches Betroffensein berücksichtigt werden muss.

    Die Anerkennung von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit durch einen Rentenversicherungsträger oder die Feststellung einer Dienstunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit erlauben keine Rückschlüsse auf den GdB/MdE-Grad, wie umgekehrt aus dem GdB/MdE-Grad nicht auf die genannten Leistungsvoraussetzungen anderer Rechtsgebiete geschlossen werden kann...
    qulle :http://www.medizinfo.de/pflege/behinderung/gutachten.shtml

    das meinte ich. ;)

    was man an kündigungsschutz etc hat, hat man egal wie eingeschränkt man bei der arbeit ist, immer, wenn man über 50gdb hat.

    evtl hilfsmittel, zählen zu sachen die u.a. von der drv gestellt werden im rahmen der teilhabe am arbeitsleben, auch die kann man ohne gdb bekommen.

    ...Technische Hilfen und persönliche Hilfsmittel
    Wenn Sie persönliche Hilfsmittel benötigen oder Ihr Arbeitsplatz mit besonderen technischen Hilfsmitteln ausgestattet werden muss, damit Sie dort dauerhaft arbeiten können, kann Ihre Rentenversicherung hierfür die Kosten bezuschussen bzw. übernehmen. Damit sollen die Folgeerscheinungen Ihrer Behinderung für die berufliche Tätigkeit ausgeglichen werden...
    das man einen gdb dafür haben muss, konnte ich nirgends finden
    quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Rehabilitation/02_leistungen/07_berufliche_reha/berufliche_reha_node.html;jsessionid=3AE12D9EE4443445E68E7FDEFE1BB5FD.cae03#doc173420bodyText2


    wie geschrieben ich habe ohne bzw damals mit einem gdb von 20 eine berufliche reha( umschulung) bekommen, der gdb spielte allerdings gar keine rolle, sondern das gutachten welches, bei mir, über die arge lief.
     
  13. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. März 2012
    Beiträge:
    4.002
    Ort:
    Bayern
    Liebe Ducky,
    ich glaube, wir reden von 2 verschiedenen Dingen. :D
    Du hast die EU-Rente gemeint und ich die normale Altersrente. Für die EU-Rente, die ja jetzt (volle oder teilweise) Erwerbsminderungsrente heißt, ist natürlich der GdB nicht ausschlaggebend, wohl aber für die Altersrente. ;)
     
  14. brumsel

    brumsel Mitglied

    Registriert seit:
    8. Juni 2012
    Beiträge:
    142
    Ort:
    Kreis Siegen-Wittgenstein
    Ducky@: Hier ein Link zum Thema: "Rente bei Schwerbehinderung"

    http://www.myhandicap.de/rente-schwerbehinderung.html

    Auriga, das würde in deinem Fall wohl keinen Unterschied machen ob 50 oder 60 %, (und bei mir ja eigentlich auch nicht.)

    LG
     
    #14 21. August 2014
    Zuletzt bearbeitet: 21. August 2014
  15. auriga

    auriga Mitglied

    Registriert seit:
    9. August 2011
    Beiträge:
    120
    Brumsel,

    ich sehe es mittlerweile auch so, es ginge da eigentlich nur um Kosmetik, wie es für andere aussieht.

    Dafür vor einem Gutachter wieder ausziehen, alles aufbereiten, Ärzte von der Schweigepflicht entbinden und und und für vielleicht einen GdB von +10.............

    Aber man ist wirklich immer unsicher, Ratschläge bekommt man da ja nun nicht von jedem mangels Erfahrungswerten...
     
  16. Ducky

    Ducky † 3.2.22

    Registriert seit:
    30. April 2011
    Beiträge:
    3.772
    Ort:
    Panama
    @ brumsel,

    danke.

    nachtigall hat das missverständnis enttarnt ;)

    ich bin von der EM-rente ausgegangen, nicht von der altersrente.
    da spielt der eben keine rolle.
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden