Reha trotz EMR?

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von leipzigerin, 19. August 2014.

  1. leipzigerin

    leipzigerin Mitglied

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    Hallo an alle,

    steht mir als EMR eine Reha zu? Wenn ja bei wem müsste ich den Antrag stellen?

    die Leipzigerin
     
  2. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Ja, steht sie .

    Wer zuständig ist kommt unter anderem auch auf die Art der Rente an. Bei befristeter Rente ist weiterhin die drv zuständig.bei unbefristeter Rente ist die kk zuständig. So wurden das von der kk erklärt.
    Ich hätte damals meinen Antrag bei der kk abgeben sollen.
     
  3. leipzigerin

    leipzigerin Mitglied

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    Leipzig
    Reha trotz EMR

    danke für deine Antwort. Aber was passiert wenn man es doch an di falsche Stelle schickt? Ich muss 2/15 meine EMR Verlängerungsantrag stellen, ist es sinnvoll vorher oder danach ne Reha zu starten?

    LG die Leipzigerin
     
  4. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    So wie ich es kenne,wird der Antrag dann weitergeleitet. Notfalls nachfragen
    Alles gute
     
  5. O-häsin

    O-häsin Guest

    Hallo Leipzigerin,
    wenn ich das richtig sehe, ist die Rentenversicherung zuständig, da es bei Dir wohl noch um den Erhalt der Erwerbsfähigkeit geht (?), auch wenn -oder gerade weil- diese zZt. gemindert ist. Sollte die RV unzuständig sein, ist sie verpflichtet, den Antrag innerhalb von 14 Tagen an den zuständigen Kostenträger weiterzuleiten. Ob Du jetzt oder später den Antrag stellst -ich glaube, das tut sich nichts. Hast Du bereits eine Reha gehabt, egal wer sie bezahlt hat, muß allerdings (in aller Regel) eine Frist von 4 Jahren zwischen beiden liegen.
    Alles Gute wünscht
    häsin
     
  6. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo leipzigerin,


    prinzipiell darf man auch als EMR eine reha beantragen.
    grund: erhaltung des ohnehin schon schlechten "zustandes"
    hier wäre die kk der ansprechpartner.

    nach krankenhausaufenthalt, meist nach erfolgter op, nennt
    sich das ganze AHB (anschlussheilbehandlung) und ist immer
    sache der ärzte in der klinik die eine AHB befürworten müssen.
    somit auch hier kostenträger die kk.

    etwas anderes wäre die EMR-befristet. hier wäre möglich,
    dass die DRV noch einmal die leistungsfähigkeit beurteilen
    lassen will.
    hier ist der kostenträger - DRV

    saurier
     
    #6 20. August 2014
    Zuletzt bearbeitet: 20. August 2014
  7. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Panama
    o-häsin,

    es gibt hier einige user, die diesen 4 jahreswechsel nicht haben.
    von daher immer probieren :)
     
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