steuererklärung u.schwierigkeiten durch schwerbehindert.ausweis tochter

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Vanesschen, 28. Juli 2014.

  1. Vanesschen

    Vanesschen Neues Mitglied

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    hallo.brauche dringend rat!

    mein lebensgefährte ist voll berufstätig.wir haben drei kinder.unsere älteste ist 9j. und hat seit sie 4 j. ist rheuma,hüftdysplasie. durch die ganzen ops und die rheumaerkrankung meiner tochter bin ich nicht arbeiten.der lohn reicht aber nicht zum leben aus.so das wir noch einen teil vom jobcenter bekommen.wir müssen immer eine steuererklärung machen,doch die wird voll angerechnet.jetzt das problem.unsere tochter hat einen schwerbehindertenausweis (80).letztes jahr haben wir ihn das erste mal bei der steuer mit angegeben.da man uns sagte,das geld ist ja für unsere tochter,auch für die vielen kosten durch die erkrankung usw.es ist ja auch kein einkommen.nun wurde uns beim amt gesagt,das geld dürfen wir nicht behalten.es wurde voll angerechnet.meine frage: wer hat erfahrung,ist das rechtens? danke für viele hilfreiche antworten.
     
  2. Doegi

    Doegi Der Alex
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    Hallo Vanesschen,

    ich habe es leider nicht so ganz genau verstanden: Was wurde worauf angerechnet?

    Man kann in solchen Fällen meines Wissens viel in der Steuererklärung geltend machen als außergewöhnliche Belastungen, vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnliche_Belastung#Besonderheiten_bei_der_Geltendmachung_von_Krankheitskosten
    Das ist aber recht kompliziert, hier wäre vielleicht ein Steuerberater oder alternativ eine Nachfrage/Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein o.ä. sinnvoll.

    Das betrifft dann aber nur die Einkommensteuer. Manche Hilfsleistungen (und andere Dinge, z.B. Kindergartenbeitrag usw.) richten sich aber meines Wissens nach dem Bruttoeinkommen, also vor Abzügen wie Arbeitnehmerpauschale, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen usw., und wenn Eure Hilfe vom Jobcenter auch so berechnet wird, dann wird das wohl tatsächlich rechtens sein.

    Kannst ja vielleicht auch mal da einfach anrufen und Dir das erklären lassen, ich habe damit schon gute Erfahrungen gemacht, wenn man einfach mal da nachfragt, wie sich das zusammensetzt.


     
  3. Clara07

    Clara07 Aktives Mitglied

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    Hallo Vanesschen,

    Meinst du mit Amt das Grundsicherungsamt, von dem ihr ergänzenden Zuschuss zum Familieneinkommen erhaltet? So wie ich das sehe, zahlt ihr Steuern. Steuern, die an euch zurücküberwiesen werden, sind ganz klar zusätzliches Einkommen. Das wird beim Grundsicherungsamt mit in die Berechnung eures Bedarfes einbezogen.

    Ihr könnt nur prüfen lassen, ob das Grundsicherungsamt die Schwerbehinderung eurer Tochter ausreichend berücksichtigt hat. Reicht es, dass man dich nicht nötigt, dir eine Arbeit zu suchen. Du also Sozialgeld bekommst, damit du die Tochter versorgen kannst? Oder gibt es darüber hinaus noch Umstände, die einen höheren Anspruch begründen. Ihr braucht jemanden, der sich mit den Behindertengesetzen für Kinder auskennt. Hier überschneiden sich mehrere Gesetze, sprich Töpfe wie Krankenkasse, Pflegekasse, Grundsicherung, ... . Ein Rechtsanwalt wäre nicht schlecht. Manchmal helfen auch Sozialdienste, die mit behinderten Kindern zu tun haben. Aber bei Rheuma ist das ja immer so eine Sache.

    Liebe Grüße
    Clara
     
  4. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    grundsicherung wird vom grundsicherungsamt bezahlt, cniht vom jobcenter.
    das dürfte was anderes sein ( kenne von da nur hartz 4)

    vielleicht das für dich eine hilfe clara,

    zum thema kann ich ansonsten leider nichts sagen außer, dass man sich evtl wo beraten lassen sollte..
    aber wo, keine ahnung steuerberater kosten ja auch :(
     
  5. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    @Ducky,

    meines Wissens nach ist Harz 4 auch eine Grundsicherung. Es wird ja in unterschiedliche Grundsicherungen unterteilt.

    Grundsicherung im Alter bei zu wenig Altersrente oder auch bei jüngeren Menschen bei Erwerbsminderung, wenn keine Anspruch auf EM Rente oder diese nicht ausreicht.
    Grundsicherung für Arbeitsuchende
    Mehr hier:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung#Grundsicherung_in_Deutschland
     
  6. Lächeln

    Lächeln Aktives Mitglied

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    Ich denke, wir brauchen etwas mehr Informationen von Vanesschen.

    Ich glaube, die Grundfrage ist doch, dass sie zusätzliche Leistungen bekommen wegen der Behinderung der Tochter, die ihnen aber später wieder abgezogen werden, weil sie zum Einkommen hinzugezählt werden und sie deshalb weniger Aufstockung erhalten. So hab ich das in etwas verstanden.

    Vielleicht meldest du dich noch Mal und erklärst uns das etwas ausführlicher, dann können wir auch besser mit überlegen, wie das rechtlich ist.
     
  7. Vanesschen

    Vanesschen Neues Mitglied

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    wenn wir die einkommenssteuererklärung gemacht haben,und wir das geld erhalten haben,wird es voll als einkommen angerechnet.so das wir es an das amt zahlen müssen.das geld ist ja für das vergangene jahr.also haben wir zu viele leistungen erhalten.deshalb die rückzahlung ans amt.da wir nun den ausweis unserer tochter bei der steuererklärung mit eingereicht haben,haben wir auch geld dafür erhalten.unsere steuerberaterin sagte,das geld ist ja für die vielen aufwendungen usw. und dürfte eigentlich nicht als einkommen angerechnet werden.doch es wurde voll als einkommen angerechnet und wir mussten es ans amt zahlen.einen moat haben wir sogar keine hilfe zum lebensunterhalt bekommen,da wir ja angeblich so viel von der steuererklärung bekommen haben.man kann beim amt auch einen antrag auf mehrkosten stellen.bedingung buchstabe g im ausweis.haben wir.doch es gibt das erst wenn sie 15 jahre ist.und die neurodermitis wollen sie auch nicht anerkennen.wir haben durch die ganzen arztbesuche usw.so viele kosten.wir wissen nicht wo wir noch nach finanzieller unterstützung fragen sollen.eine pflegestufe wurde 2mal abgelehnt.der zeitaufwand wäre zu niedrig.
     
  8. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    @ lagune,

    o.k. ich bin davon ausgegangen, was auf meinen bescheiden steht und von wem ich das geld bekomme ;)

    ich kenn es halt von meinen bescheiden, dass da drauftstand:
    laufende hilfe zum lebensunterhalt ( als zeitrentner),
    und es von der sozialamt kam.
    jetzt mit der "grundsicherung bei em" steht, da drauf
    Leistungen zur Grundsicherung
    und ich beziehe diese auch über das grundsicherungsamt.

    es sind zwei abteilungen die über ein amt laufen..
    fachamt für grundsicherung und soziales

    was bei jemanden draufsteht, der alg 2 bezieht weiß ich nicht.
    "evtl grundsicherung für arbeitssuchende"?


    @Vanesschen,
    was wollt ihr wegen der neurodermitis geltend machen?
    ich bekomme wegen neurodermitis mehrbedarf.
    bei mir läuft das über erhöhte ausgaben bei körperhygiene/körperpflegeprodukten.
    ich kann gern nochmal gucken, was ich da geschrieben habe, wenn ich das wo finde ( alter pc gerade nicht benutzbar, da steht es auf alle fälle)
    wie es bei kindern ist, mit verschreiben von bestimmten köprerpflege sachenw eiß ich nicht, erwachsene müssen ja sachen wie ölbäder und so selber zahlen.
    als kind gabs das bei mir ( aber eben schon jahrzehnte her) noch auf rezept.
     
    #8 29. Juli 2014
    Zuletzt bearbeitet: 29. Juli 2014
  9. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Hallo Vaneschen,

    es gibt auch noch die Möglichkeit eine Sozialberatungsstelle aufzusuchen. Eine wäre zB. das hier http://www.sovd.de/sozialberatung.0.html

    Allerdings kostet das ein bisschen was an mpnatlichen Mitgliedsbeitrag, was dann wohl auch schwierig ist, wenn das Geld eh schon zu knapp ist.

    Vielleicht gibt es aber auch eine kostenlose Baratungsstelle in der Nähe. Mal bei der Stadt-Rathaus usw. nachfragen oder auch eventuell bei AWO oder Diakonie, ob die eine Sozialberatung anbieten.
     
  10. Clara07

    Clara07 Aktives Mitglied

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    off topic:
    "Hartz4" gibt es nicht. Das ist ein im Volksmund entstandenes Schimpfwort für das Arbeitslosengeld2.
    Jobcenter zahlt Arbeitslosengeld2 = Grundsicherung. Wenn eigenes Geld verdient wird, kann darüber hinaus noch Sozialgeld gezahlt werden. Das geht auch über Jobcenter. Es ist zuständig für Menschen, die noch arbeiten können und müssen und deren Familienangehörige. Hier wird auch Mehrbedarf mit berücksichtigt.

    Außerdem gibt es noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Auch hier gibt es Mehrbedarf. Wo das Grundsicherungsamt zu erreichen ist, erfährt man im Bürgeramt des jeweiligen Ortes. Telefon Vorwahl+115.
     
  11. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    hallo clara,

    ich habe meine begründung, also wonach ich das wort"grundsicherung" benutzt habe schon geschrieben ;)

    hartz4 ist für mich kein schimpfwort, wenn ich jemandem damit zu nahe getreten bin, sorry.
    hartz , leitet sich einfach vom "namen des konzepterfinders" ab.

    du hast die hilfe zum lebensunterhalt (bei erwerbsminderung auf zeit) vergessen
    wenn du schon am aufzählen bist. ;)
    was man ja aber auch gut lagunes link entnehmen kann

    was meinst du mit..
    es wird mehrbedarf berücksichtigt??
     
  12. Clara07

    Clara07 Aktives Mitglied

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    Ducky,

    Hilfe zum Lebensunterhalt bei der Grundsicherung ist Sozialgeld.

    Ich zähle hier auch nicht auf, sondern versuche Missverständnis zu vermeiden. ;)

    Liebe Grüße und wenig Hagel mit Landunter
    Clara :)
     
  13. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    ist nicht dasselbe, hast ne pn :)
     
  14. Clara07

    Clara07 Aktives Mitglied

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    Hallo Ducky,

    vielleicht beziehen wir uns doch etwas mehr auf die Ausgangsfrage:

    es geht um die Höhe des Anspruches auf Sozialgeld, wenn ein behindertes Kind in der Familie ist.
    Dass es da "Sozialgeld" genannt wird, hatte ich oben schon gesagt. Die Steuerrückzahlun ist eben nur dann zu behalten, wenn der Anspruch sich erhöht. Rechtsanwälte, Sozialvereine etc. prüfen das nach.

    Ich versuche die Sache eben im Zusammenhang zu sehen. Zerklitterung von Absätzen und Sätzen bringt da wohl niemanden weiter.

    Ich wünsche allgemein eine gute Nacht.
    Clara
     
  15. Lächeln

    Lächeln Aktives Mitglied

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    Hallo Vanesschen,

    leider wurde hier bisher nicht viel Hilfreiches geschrieben. Die Frage ist leider auch sehr speziell, habe gerade etwas gegoogelt, bin aber auch nicht weitergekommen.

    Habe ich das so richtig verstanden:
    Euer Verdienst ist nicht hoch genug, deshalb bekommt ihr vom Jobcenter eine Aufstockung.
    Durch den Behindertenausweis der Tochter steht euch eine Steuerermäßigung zu. Dies habt ihr bei der Steuererklärung angegeben. Ihr habt also Anspruch auf eine Steuerrückerstattung.
    Diese Rückerstattung wird nun vom Jobcenter angerechnet auf euer Einkommen des vergangenen Jahres.

    Ich mach mal ein ganz einfaches Beispiel:

    Nettoverdienst pro Monat 1000 €
    Aufstockung pro Monat 300 €

    Also stehen pro Monat 1300 € zur Verfügung.

    Nun wird die Steuerermäßigung geltend gemacht. Dadurch ergibt sich eine Steuerrückerstattung von 600 € für das vergangene Jahr.

    Nun rechnet das Jobcenter:
    Verdienst pro Monat 1000 E
    Steuerrückerstattung (in Monaten gerechnet) 50 €
    Aufstockung also nur noch 250 €

    Pro Monat stehen also weiterhin 1300 € zur Verfügung.

    Da aber im vergangenen Jahr pro Monat 300 € Austockunge gewährt wurden, fordert das Jobcenter die 50 € pro Monat zurück. Das Geld aus der Steuerrückerstattung fließt also ans Jobcenter.

    Vanessas Frage ist nun: Ist das richtig? Darf das Jobcenter das? Ist die Steuererleichterung für behinderte Menschen nicht dazu gedacht, einen Mehrbedarf wegen der Behinderung auszugleichen?

    Wer kann dazu etwas sagen?

    Vanessa, du könntest dazu evtl. bei der Lebenshilfe oder einem anderen Verband für behinderte Menschen nachfragen. Die haben eigene Juristen, die dieser Frage sicher schon öfters begegnet sind. Vielleicht könntest du da kostenlos eine Auskunft bekommen. Ob wir hier im Forum jemand haben, der eine so spezielle Frage beantworten kann, weiß ich nicht und ich krieg es im Moment auch nicht raus.

    LG
    Lächeln
     
  16. Vanesschen

    Vanesschen Neues Mitglied

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    danke Lächeln.genau so ist es.
     
  17. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    -- die Steuerrückerstattung zählt als Einkommen!!!

    -- dieses Guthaben wird bei Leistungen " Hilfe zum Lebensunterhalt / Wohngeld " voll angerechnet!!!

    -- denn : die Tochter gehört mit zur Bedarfsgemeinschaft!!!

    ----ABER: kann Vanessa schriftlich nachweisen - dass von dem gewährten Behindertenpauschbetrag - Dinge in dem Kalenderjahr angeschafft wurden für das Kind - ( z. Bsp.: Zuzahlung Rollstuhl, Umbau Bad- etc. etc. ) dann sieht die Sache anders aus.....
    ...dann wird aber auch nur dieser Behinderten - Pauschbetrag aus der Steuererstattung raus gerechnet!!!!!

    Ich hoffe - es war verständlich....

    LG
     
  18. Vanesschen

    Vanesschen Neues Mitglied

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    zählen dazu auch fahrtkosten?das geld ist doch aber eigentlich auch dafür gedacht,da unsere tochter nicht so wie gesunde kinder am leben teilnehmen kann!?
     
  19. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    .............aber leider will unser Staat alles dokumentiert haben.....Gerade wenn es um sogenannte Sozialleistungen geht -

    Klar zählen Fahrkosten - zum Arzt- zu bestimmten Einrichtungen - Mehrbedarf für Medikamente -Spezialnahrung ....
    Nehme dir einen Anwalt für Sozialrecht .

    Es geht ja mehr um Wohngeld ?? - dann wäre bei einer späterem Klage ja das Verwaltungsgericht zuständig- und da musst du in Vorkasse gehen... nicht vergessen.

    Ich habe die gleiche Sch.... mit Kindergeldzahlung über 25 Jahre aber mit einem GdB von 50-
    Da will das Sozialamt eine Abzweigung anstreben - aber die können sich schwarz zweigen....
    Muss alles nur gut belegt werden- dass das KG bei mir bleibt.
    Aber ist hier nicht das Thema.

    und noch eins: Meine Tochter hat Betriebskostenabrechnung erhalten - 70 € Rückerstattung - wurde ihr sofort im nächsten Monat von der Grundsicherung abgezogen.... (komplett)
    Das sie aber trotz Erstattung mehr Miete ab September zahlen muss interessiert denen nicht- dann soll sie sich eine neue Wohnung suchen - als krank und behindert.....( der Mehraufwand wird nicht übernommen)
    Wenn wir als Eltern sie finanziell unterstützen würden- wird es ihr ja gleich als Einkommen angerechnet... Obwohl wir sowieso Unterhalt zahlen müssen....
    Was meinst du , was ich da für einen gepfefferten Widerspruch hingeschickt habe.

    LG
     
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