Pflegeversicherung -:- Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Reisemaus, 14. Juli 2014.

  1. Reisemaus

    Reisemaus Reisemaus

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    709
    Wer kennt sich aus?

    Bei vorhandener Pflegestufe I wird die ambulante Pflege durch einen Angehörigen durchgeführt und ziemlich pünktlich alle sechs Monate führt eine niedergelassene Pflegestation o.g. Beratungseinsatz durch.

    Nun meine Frage:

    Müssen diese Zeitabstände genau 6 Monate sein oder gilt auch zweimal im Kalenderjahr, z.B. März und November?
    Wie sind eure Erfahrungen?

    Vielen Dank! :):):)
     
  2. Hi
    Die Zeit von einem halben Jahr sollte nicht überschritten werden.
    Das heißt, wenn die letzte Überprüfung am 3.1.war sollte der nächste Termin nicht erst Mitte oder Ende Juni sein. So wurde es uns damals vom Pflegedienst empfohlen.

    Viele Grüße
    Sylke
     
  3. Tortola

    Tortola Aktives Mitglied

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    Beiträge:
    1.137
    an Reisemaus

    Hallo Reisemaus!

    Ich pflege meinen Mann mit Pflegestufe 2. Wir werden
    zweimal jährlich angerufen und dann kommt unser
    DRK-Dienst zu so einer Art Begutachtung.

    Die fällt immer sehr gut aus: Gute Betreuung. Der Patient fühlt sich gut versorgt. Er hat alle Hilfsmittel zur Verfügung (Wannenlift, Toilettensitzerhöhung usw.)

    Nach telefonischer Absprache kommt der Pflegedienst dann wieder und wir haben für ein halbes Jahr Ruhe.

    Viele Grüße von Tortola
     
  4. Johanna Nielsen

    Johanna Nielsen Neues Mitglied

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    Hamburg
    Ich grüße dich, du solltest die Zeiten doch so einhalten wie es die Krankenkasse anfordert, den dieser Bericht geht zur Krankenkasse.

    Wir legen die Termine hier immer vor Ort sofort fest, das vereinfacht die ganze Sache.

    Alles Gute sagt Johanna-Beate aus Hamburg
     
  5. Reisemaus

    Reisemaus Reisemaus

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    709
    Danke für eure Antworten. :)

    Hat denn niemand Erfahrungen mit Überziehung der Fristen gemacht.
     
  6. Es kann bei Überschreitung der Frist dazu kommen, dass das Pflegegeld nicht gezahlt wird. Die Halbjährliche Überprüfung hat ja einen Grund. Und wenn die Mitarbeiter ganz genau sind...........
    Wir haben die Frist noch nie verstreichen lassen und werden das auch in Zukunft nicht. Den Ärger mit der Pflegekasse ersparen wir uns.
    Wenn ihr verhindert seid, ruft einfach bei der Kasse an und sagt dass ihr den Termin verschieben müsst. Ich glaube dafür haben die Verständnis.

    Sylke
     
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