Dauerverordnung /GdB

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Mabe, 12. Juni 2014.

  1. Mabe

    Mabe Neues Mitglied

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    30. April 2003
    Beiträge:
    203
    Ort:
    NRW
    Ihr Lieben
    Ich weiß nicht ob ich in diesem Thread richtig bin.
    Hat man mit 50% eher eine Chance auf eine Dauerverordnung für Ergotherapie? Ich habe bis jetzt immer ein Rezept bekommen und die Behandlung hilft mir enorm.
    Hat da jemand Erfahrung?

    P.S. Kuki - wenn hier falsch, verschiebst du es bitte?

    LG
    Martina
     
  2. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    21. Dezember 2008
    Beiträge:
    2.160
    Ort:
    Gelsenkirchen
    Hallo,

    die 50 % spielen bei einer Langzeitverordnung keine Rolle, die Befunde sichd wichtig.

    Der Arzt muss einen Befundbericht für die Verordnung schreiben, die KK schickt das zum Mdk
    und dort wird entschieden, ob eine Langzeitgenehmig in Frage kommt.
    Bei Ablehnung kannst Du einen Widerspruch starten.

    "alles wird gut"
    Heidesand.
     
  3. brumsel

    brumsel Mitglied

    Registriert seit:
    8. Juni 2012
    Beiträge:
    142
    Ort:
    Kreis Siegen-Wittgenstein
    Hallo Martina,
    hier mal zum Anschauen:

    "Praxisbesonderheiten / Langfristverordnung pluspunkt"
    Hinweise und Erläuterungen zu neuen Vereinbarungen
    in der Heilmittelversorgung - Ausgabe Nr. 47 aus 2013, Herausgeber: KVWL

    http://www.heilmittelkatalog.de/index.php/heilmittelrichtlinie-2011.html

    Auf der Seite 21 steht was zum begünstigten Personenkreis, Antragsverfahren und Genehmigung.

    LG
    Brumsel
     
    #3 13. Juni 2014
    Zuletzt bearbeitet: 13. Juni 2014
  4. took1211

    took1211 Guest

    Hallo Mabe,
    Heidesand hat Recht.Der GdB spielt keine Rolle.
    Bei der KK muss die Diagnose deiner Krankheit vorliegen.Ich würde mit der Rehabeauftragten/dem Rehabeauftragten deiner KK Kontakt aufnehmen und das Problem mit ihr/ihm besprechen.
    Aufgrund meiner Krankheitsdiagnose habe ich einen Anspruch auf 2x KG und 1xErgotherapie wöchentlich.

    LG took
     
  5. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    Dauerverordnung

    @hallo Mabe,

    bezeichnung
    "Dauerverordnung" ist nicht ganz der richtige begriff.

    richtig wäre "Langzeitverordnung"
    :)
    unter diesen findet man im internet dann auch alle hinweise,
    die ich z.teil nachfolgend mit anfüge

    richtet sich an jene patienten, bei denen nach ausschöpfung
    der normal verordnung, von 3 x 6 behandlungen, wo das
    therapieziel nicht erreicht wurde oder durch die therapie der
    bisherige zustand langfristig gehalten werden kann oder im
    besten fall sich bessert oder bessern würde.


    insbesondere an patienten nach schweren erkrankungen am
    kopf, herz u.a.. das liegt im ermessensspielraum der kk und
    ist eine "kann-bestimmung".d.h nicht jede kk muss dem
    zustimmen.


    hier "broschüre zur bewilligung langzeitverordnung"
    pdf dokument

    http://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Infomaterial/Verordnung/KVB-Broschuere-Praxisbesonderheiten-langfristiger-Heilmittelbedarf.pdf
    diese enthält die diagnosen und ausnahmeregelungen.

    Bedingungen und Ablauf
    1. die 3 x 6 anwendungen der erst-verordnung vom
    behandelnden arzt
    müssen ausgeschöpft sein.
    um den antrag auf langfristige vo eines heilmittels stellen
    zu können, ist es nicht notwendig, die sonst übliche
    therapiepause bis zur neuen vo, einzuhalten.

    therapiepause bei normaler vo einer therapie
    als therapiepause bezeichnet man folgenden zeitraum:
    letzter behandlungstermin von der letzten verordnung,
    ab da 12 wochen wartezeit
    dies kann man nicht, mit einer neuen vo, vom beh.arzt
    überbrücken.
    z.bsp: vo für die rechte schulter, vorher war es eine
    vo für linken schulter.

    2. zum arzt, das mit ihm besprechen. wenn er dem
    zustimmt, müsste er eine therapie vo ausfüllen.
    unbedingt das kästchen
    "ausserhalb des regelfalls"
    ankreuzen lassen. ausserdem sollte er eine möglichst
    genaue therapiebegründung dort vermerken.
    die praxen wissen im allgemeinen wie das funktioniert.


    3.
    du selber musst einen

    Antrag auf längerfristige Genehmigung von Heilmittelverordnungen
    gemäß § 32 Abs. la SGB V; § 8 Abs.5 Heilmittelrichtlinie
    stellen.
    hier gehört alles zu deiner Person rein, inclusive aller
    erkrankung/en und diagnosen.

    beispiel

    link http://www.kvs-sachsen.de/uploads/media/130221_AntragVersicherter_02.pdf

    oder ihr nutzt das pdf dokument hier im anhang
    [​IMG] Langfristverordnung_Musterantrag_aus_physiode.pdf
    siehe unten
    das hat mir am besten gefallen.
    es gibt noch mehrere vorschläge im internet. einfach unter
    googel gucken. die anträge lassen sich meist am pc direkt
    ausfüllen. also sehr einfach.

    4.
    die langzeit vo und deinen antrag zusammen an deine kk
    senden. schick diese am besten in die geschäftsstelle, sie
    leiten das an den richtigen bearbeiter weiter.

    5. bei genehmigung durch die kk, wende dich an diene
    arztpraxis und je nach "bewilligung", erstellt der arzt die vo
    weiterhin, nur dann mit der bezeichnung "ausserhalb des
    regelfalls". d.h.sein praxisbudget wird nicht damit belastet.

    bitte nicht denken, wie so oft angenommen, dass man für
    "ein jahr ruhe hat" und man die behandlungen in der physio
    praxis bekommt, ohne vorher zum arzt zu müssen.
    es ist weiterhin erforderlich, dass man sich diese vom arzt
    holt. je nach bewilligung können das 6, 10 oder auch 24
    behandlungen auf einer vo sein.
    Beispiel
    bewilligungen, mit 2 behandlungen pro woche, kann die
    praxis ein rezept über 24 anwendungen erstellen.
    grund
    24 anwendungen = 12 wochen = entspricht einem quartal
    und
    1x im quartal muss der patient zum arzt (lt.regelung)
    (macht auch weniger arbeit für die praxis)

    wird der antrag abgelehnt, kannst du
    dagegen bei deiner
    kk
    fristgerecht wiederspruch einlegen. steht dann alles
    im bescheid.

    ich hoffe so dir etwas geholfen zu haben.

    ich habe gerade am 12.05.2014 einen solchen antrag für
    meinen papa gestellt und er hat am 12.06.2014 dafür
    die bewilligung von seiner kk erhalten.

    da meine mama, inzwischen 75, mit solchen anträgen und
    den ganzen papierkram restlos überfordert ist, papa das
    nicht mehr kann, bleibt das zu meinen eigenen dingen, an
    mir hängen. so bin ich unsagbar froh, wenn etwas bewilligt
    wird und nicht wieder widerspruch, klage etc. eingereicht
    werden muss, um eine bewilligung zu bekommen.

    sauri
     

    Anhänge:

    #5 13. Juni 2014
    Zuletzt bearbeitet: 13. Juni 2014
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