Ihr Lieben Ich weiß nicht ob ich in diesem Thread richtig bin. Hat man mit 50% eher eine Chance auf eine Dauerverordnung für Ergotherapie? Ich habe bis jetzt immer ein Rezept bekommen und die Behandlung hilft mir enorm. Hat da jemand Erfahrung? P.S. Kuki - wenn hier falsch, verschiebst du es bitte? LG Martina
Hallo, die 50 % spielen bei einer Langzeitverordnung keine Rolle, die Befunde sichd wichtig. Der Arzt muss einen Befundbericht für die Verordnung schreiben, die KK schickt das zum Mdk und dort wird entschieden, ob eine Langzeitgenehmig in Frage kommt. Bei Ablehnung kannst Du einen Widerspruch starten. "alles wird gut" Heidesand.
Hallo Martina, hier mal zum Anschauen: "Praxisbesonderheiten / Langfristverordnung pluspunkt" Hinweise und Erläuterungen zu neuen Vereinbarungen in der Heilmittelversorgung - Ausgabe Nr. 47 aus 2013, Herausgeber: KVWL http://www.heilmittelkatalog.de/index.php/heilmittelrichtlinie-2011.html Auf der Seite 21 steht was zum begünstigten Personenkreis, Antragsverfahren und Genehmigung. LG Brumsel
Hallo Mabe, Heidesand hat Recht.Der GdB spielt keine Rolle. Bei der KK muss die Diagnose deiner Krankheit vorliegen.Ich würde mit der Rehabeauftragten/dem Rehabeauftragten deiner KK Kontakt aufnehmen und das Problem mit ihr/ihm besprechen. Aufgrund meiner Krankheitsdiagnose habe ich einen Anspruch auf 2x KG und 1xErgotherapie wöchentlich. LG took
Dauerverordnung @hallo Mabe, bezeichnung "Dauerverordnung" ist nicht ganz der richtige begriff. richtig wäre "Langzeitverordnung" unter diesen findet man im internet dann auch alle hinweise, die ich z.teil nachfolgend mit anfüge richtet sich an jene patienten, bei denen nach ausschöpfung der normal verordnung, von 3 x 6 behandlungen, wo das therapieziel nicht erreicht wurde oder durch die therapie der bisherige zustand langfristig gehalten werden kann oder im besten fall sich bessert oder bessern würde. insbesondere an patienten nach schweren erkrankungen am kopf, herz u.a.. das liegt im ermessensspielraum der kk und ist eine "kann-bestimmung".d.h nicht jede kk muss dem zustimmen. hier "broschüre zur bewilligung langzeitverordnung" pdf dokument http://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Infomaterial/Verordnung/KVB-Broschuere-Praxisbesonderheiten-langfristiger-Heilmittelbedarf.pdf diese enthält die diagnosen und ausnahmeregelungen. Bedingungen und Ablauf 1. die 3 x 6 anwendungen der erst-verordnung vom behandelnden arztmüssen ausgeschöpft sein. um den antrag auf langfristige vo eines heilmittels stellen zu können, ist es nicht notwendig, die sonst übliche therapiepause bis zur neuen vo, einzuhalten. therapiepause bei normaler vo einer therapie als therapiepause bezeichnet man folgenden zeitraum: letzter behandlungstermin von der letzten verordnung, ab da 12 wochen wartezeit dies kann man nicht, mit einer neuen vo, vom beh.arzt überbrücken. z.bsp: vo für die rechte schulter, vorher war es eine vo für linken schulter. 2. zum arzt, das mit ihm besprechen. wenn er dem zustimmt, müsste er eine therapie vo ausfüllen. unbedingt das kästchen "ausserhalb des regelfalls" ankreuzen lassen. ausserdem sollte er eine möglichst genaue therapiebegründung dort vermerken. die praxen wissen im allgemeinen wie das funktioniert. 3.du selber musst einen Antrag auf längerfristige Genehmigung von Heilmittelverordnungen gemäß § 32 Abs. la SGB V; § 8 Abs.5 Heilmittelrichtlinie stellen. hier gehört alles zu deiner Person rein, inclusive aller erkrankung/en und diagnosen. beispiel link http://www.kvs-sachsen.de/uploads/media/130221_AntragVersicherter_02.pdf oder ihr nutzt das pdf dokument hier im anhang Langfristverordnung_Musterantrag_aus_physiode.pdf siehe unten das hat mir am besten gefallen. es gibt noch mehrere vorschläge im internet. einfach unter googel gucken. die anträge lassen sich meist am pc direkt ausfüllen. also sehr einfach. 4.die langzeit vo und deinen antrag zusammen an deine kk senden. schick diese am besten in die geschäftsstelle, sie leiten das an den richtigen bearbeiter weiter. 5. bei genehmigung durch die kk, wende dich an diene arztpraxis und je nach "bewilligung", erstellt der arzt die vo weiterhin, nur dann mit der bezeichnung "ausserhalb des regelfalls". d.h.sein praxisbudget wird nicht damit belastet. bitte nicht denken, wie so oft angenommen, dass man für "ein jahr ruhe hat" und man die behandlungen in der physio praxis bekommt, ohne vorher zum arzt zu müssen. es ist weiterhin erforderlich, dass man sich diese vom arzt holt. je nach bewilligung können das 6, 10 oder auch 24 behandlungen auf einer vo sein. Beispiel bewilligungen, mit 2 behandlungen pro woche, kann die praxis ein rezept über 24 anwendungen erstellen. grund 24 anwendungen = 12 wochen = entspricht einem quartal und 1x im quartal muss der patient zum arzt (lt.regelung) (macht auch weniger arbeit für die praxis) wird der antrag abgelehnt, kannst du dagegen bei deiner kk fristgerecht wiederspruch einlegen. steht dann alles im bescheid. ich hoffe so dir etwas geholfen zu haben. ich habe gerade am 12.05.2014 einen solchen antrag für meinen papa gestellt und er hat am 12.06.2014 dafür die bewilligung von seiner kk erhalten. da meine mama, inzwischen 75, mit solchen anträgen und den ganzen papierkram restlos überfordert ist, papa das nicht mehr kann, bleibt das zu meinen eigenen dingen, an mir hängen. so bin ich unsagbar froh, wenn etwas bewilligt wird und nicht wieder widerspruch, klage etc. eingereicht werden muss, um eine bewilligung zu bekommen. sauri