AOK fordert auf einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von kakaojoe, 6. Juni 2014.

  1. kakaojoe

    kakaojoe Neues Mitglied

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    6. Juni 2014
    Beiträge:
    1
    Hallo,

    ich schreibe für meine schwerkranke Mutter die an einer agressiven Form des Rheumas erkrankt ist. Sie ist 59 und hat als Küchenhilfe 30 Jahre lang gearbeitet. Seit fast einem Jahr ist sie arbeitsunfähig und bezieht Krankengeld. Die AOK hat sie nun aufgefordert einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Ich habe das Netz diesbezüglich schon durchstöbert, aber bin mir in manchen Dingen nicht 100% sicher. Meine Mutter ist definitiv arbeitsunfähig und in meinen Augen ist es fahrlässig sie in solch eine Maßnahme zu zwingen. Macht es daher überhaupt einen Sinn so einen Antrag zu stellen? Oder wird aufgrund solch eines Antrages überhaupt erst festgestellt, ob man für so eine Maßnahme qualifiziert ist? Und an wen soll diesen Antrag schicken? An die Deutsche Rentenversicherung? Ich habe diese PDF gefunden: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217532/publicationFile/65860/G0100.pdf
    Soll ich diese Ausfüllen und an die D. Rentenversicherung schicken und dies dann im Rückantwortschreiben der AOk mitteilen?
     
  2. Feldmaus

    Feldmaus Neues Mitglied

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    74
    Hallo kakaojoe, bin wegen einer anderen Erkrankung auch seit einem jahr AU. In der Reha wurde mir jetzt geraten, den Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Den schickst Du an die DRV. Mit dem soll dann entschieden werden, wie es weiter geht. Ob wieder arbeiten, weniger arbeiten, was ganz anderes machen, heißt Umschulung, oder Rente. So wurde es mir erklärt. Wenn Deine Mutter einen GdB hat, kannst Du Dir auch vom Integrationsamt oder gleich vom Rententräger helfen lassen.
     
  3. Doegi

    Doegi Der Alex
    Mitarbeiter

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    Denk dran, dass die Krankenkasse nur für 78 Wochen Krankengeld zahlen wird... wenn die rum sind und man nicht wieder arbeiten kann, hat man dann in der Regel ein großes Problem.

    Wenn Deine Mutter bereits seit einem Jahr AU ist und auf absehbare Zeit nicht wieder arbeiten können wird, solltet Ihr Euch jetzt um an die Folgezeit kümmern... ich weiß aber nicht, ob dieser Antrag die einzige Option ist, da kann vielelicht jemand anders etwas dazu schreiben.
     
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