Ab wann Krankengeld ????

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Moni*, 6. Juni 2014.

  1. Moni*

    Moni* Neues Mitglied

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    ;-)
    Hallo ihr lieben,
    ich hoff ihr könnt mir helfen.
    Ich war vom 05.05.14 bis 23.05.14 in reha (3 Wochen) bin dann arbeitsfähig entlassen worden :mad: weil ich arbeitsfähig angereist bin naja egal. Ich bin dann am 26.05 zu meinem Hausarzt und dieser hat mich vorerst bis Morgen 07.06 krankgeschrieben da ich aber immer noch nicht fit bin und ich mich echt Elend fühl lass ich mich nochmals Krankschreiben. Ich war dieses jähr noch nicht mit meinem Rheuma krank das heißt ja das ich bis zum 16.06 Lohnfortzahlung bekomm und ab dann Krankengeld. Nun meine eigentliche Frage rechnet die Krankenkasse ab dem Tag meiner Reha oder ab dem Tag der Krankmeldung? Bekomm ich dann von der Rentenkasse die drei Wochen überbrückt oder wie läuft das? Vielen Dank für alle Antworten und ein schönes Pfingsten wünsch ich euch lg moni
     
  2. Maggy63

    Maggy63 Kreativmonster

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    Ironien nahe d. sarkastischen Grenze
    Bei mir war das so, dass der Arbeitgeber die ersten 6 Wochen gezahlt hat, danach die KK.
    Ich glaube aber, das hängt vom Arbeitgeber ab.
     
  3. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    naja es geht hier ja auch um die reha..die zahlt ja in der regel die drv..deswegen wohl die frage..
    ansonsten ist es richtig 6 wochen arbeitgeber, danach kk
     
  4. roco

    roco Guest

    bis 16.6. lohnfortzahlung? warum?:confused:

    die drv zahlt die reha und lohnfortzahlung bekommst du vom 26.5. an für 6 wochen... danach zahlt die kk krankengeld.

    jedenfalls hier in deutschland ;)

    lg
     
  5. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @hallo moni*,

    anspruch auf überbrückungsgeld haben z.bsp. jene, die bereits einen teil
    oder die sechs wochen lohnfortzahlung aufgrund von au ausgeschöpft
    haben oder wo der arbeitgeber arbeitsentgelt mit rehabeginn eingestellt
    hat.

    zahlt der arbeitgeber während der reha das arbeitsentgeld normal weiter
    und man hat keinerlei andere ansprüche, muss auch kein antrag auf
    überbrückung bei der DRV gestellt werden.

    das alles kann man nachlesen im bogen G 510 der DRV. dort steht auch,
    wer noch in welchem fall anspruch auf überbrückung hat.

    der bogen G 510 ist im internet mit der entgeldbescheinigung für den
    arbeitgeber und der bescheinigung zur vorlage bei der kk, hinterlegt.
    der antrag kann direkt am pc ausgefüllt werden.

    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217570/publicationFile/64303/G0510.pdf

    in deinem fall beginnt die krankengeldzahlung mit dem ersten tag der
    au, also dem 26.06.2014. du bekommt 42 tage 100% (lohnfortzahlung)
    sofern du innerhalb der letzten 6 monate nicht bereits auf eine der
    jetzigen krankheit anzurechenden erkrankung arbeitsunfähig warst.

    sauri

     
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