Formulierungshilfe für Funktionseinschränkung für Änderungsantrag??

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von DonEnzo, 28. Mai 2014.

  1. DonEnzo

    DonEnzo Neues Mitglied

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    3
    Hallo liebe Foren User,

    ich bin neu hier und habe gleich eine Anfrage. Kennt sich jemand mit Formulierungsvorlagen für Funktionseinschränkungen für enteroptahische Spondylarthritis, Fibromyalgie und multipler Arthrose( bde. Knie, bde. Hüften re>li, rechtes obere Sprungelenk, Facettengelenksarthrose HWS + 1 BWS und LWS + Teilresektion des Außenmeniskus und Teil-Synovaktomie aus?? Ich Frage deshalb: ich bemühe mich um das Merkzeichen G und möchte in Kürze einen Verschlechterungsantrag stellen. Fairerweise muss ich anbringen, dass ich zu einem Gutachter bestellt worden bin, der zum Teil nicht alles richtig wiedergegeben hat. Ich bin leider Hartz4 ler und kann dieses Gutachten nicht anfechten. Ich bin aber davon überzeugt, dass ich die Anforderungen für das Merkzeichen G erfülle. Beispielsweise nehme ich folgende Medikamente ein: Sulfaslazin 500 mg je 2 morgens/abends, Tillidin Retard 140 mg 3 x tgl, Novaminsulfon 500 4 x tgl, Lyrica 150 mg 3x tgl. Die anderen Medikamente lasse ich mla aussen vor. Kann mir jemand einen Ratschlag oder Link geben, wo ich mir Hilfe oder Musterschreiben ansehen kann?? Bitte keinen Hinweis auf den VDK. Der ist alles nur nicht hilfreich. Danke vorweg. Ich kann den Entscheid des Versorgungamtes nicht nachvollziehen. Im Bekanntenkreis wurden den Bekannten wegen deutlich geringeren Schäden das Merkzeichen G zuerkannt und bei mir angelehnt. Die Krankheitsbilder werden nicht besser im gegenteil Die meisten hier sind wesentlich erfahrener nd wissen sicherlich wovon man spricht. DANKE für euer Verständnis und Anregungen, Feedback und mehr.

    P.S: ich bin bei einem vom Sozialgericht bestellten Gutachter gewesen, der zum Beispiel einen Entlassungsbericht ener Klinik für das Gutachten herangezogen hat, bei dem ich eindeutig wegen meines bluthochdrucks gewesen bin. Unter anderem werden bereits zuvor gesicherte Diagnosen in Zweifel gezogen bzw. angezweifelt gleichwohl der behandelnde Facharzt eine korrektur gemeldet hat.
     
  2. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Hallo Don Enzo,
    herzlich willkommen hier!
    Hast du denn solche Bewegungseinschränkungen, die einem Unterschenkelamputierten gleichkommen würden? Mir hat man das G nicht gegeben, weil ich dieses Kriterium nicht erfülle. Magst du mehr darüber erzählen oder über das, was du bisher geschrieben hast? Welchen GdB hast du denn schon? Deine Medikamente sagen nichts darüber aus, ob dir ein Merkzeichen zustehen würde, sondern weisen nur auf sehr starke Schmerzen hin und Entzündungsprozesse hin. Und was haben deine Bekannten denn geschrieben, dass sie das G bekommen haben? Konntest du deren Formulierungen übernehmen?
    Ich hatte bei meinem Verschlechterungsantrag zwar ein hilfreiches "Gerippe" vorliegen, aber nicht von Formulierungen, sondern von täglichen Einschränkungen, die ich auf mich übertrug und die mir halfen, wichtige Dinge nicht zu übersehen.
    Ich weiß, das war nun nicht dein Anliegen, aber es würde mich sehr interessieren.

    PS: Hab nun was gefunden, weiß aber nicht, ob es dir hilft. Lies den 2., 3. und 4. Beitrag: http://www.wer-weiss-was.de/behinderungen/verschlimmerungsantrag-formulieren
     
    #2 28. Mai 2014
    Zuletzt bearbeitet: 28. Mai 2014
  3. DonEnzo

    DonEnzo Neues Mitglied

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    3
    Formulierungshilfe zur Erlangung des merkzeichen G

    Hallo Nachtigall,

    voab ei Danke für eine schnelle Antwort. Zu deiner Frage. Ich denke zunächst dass man sich nicht annähernd in die Empfindung , geschweige Befindlichkeit enes Beinamputierten hinein versetzen kann. Viele Mediziner sprechen bedauerlicherweise vom Phamtomschmerz bei Beinamputierten, gleichwohl dieses Missempfinden vorhanden sein wird. Es ist ja auch eine starke Veränderung die unmittelbar auch Auswirkungen auf die Psyche haben wird. Das einmal vorab.

    Hinsichtlich meines Ansinnen kann ich mitteilen, dass bei mir alle drei Abschnitte der Wirbelsäule mit arthrotischen Veränderungen betroffen sind und nach neueren Unteruschungen in einem Segment eine deutliche Höhenminderung vorliegt. Betrachte man gesamtheitlich die jeweils beidseitig betroffen Hüftarthrosen , wobei rechts der Hüftkopf deutliche Abnutzungen vorweist einschliesslich des Pfannendaches, wie gesagt auch Arthrose in beiden Knien mit Teilresektion des außenmensikus rechts + Gelenkhaut, geringgradige Sprungelenksarthrose rechts mit ausgeprägten Enthesitiden am Bandapparat beider Füße, beider Knie, Hüften und des Bandapparates am Kreud-Darmbeingelenk, sind Voraussetzungen gegeben. Fest steht auch Fibromyalgie die mich stark bei Wetterumschüngen inbsonderem bei Nass-Kalter Witterung quält. Aktuell habe ich einen GdB von 60 % unbefristet. Bei meinen Bekannten bin ich bei der Begutachtung durch den MDK vor Ort dabei gewesen. Zudem kenne ich die Krankenakte inhaltlich mit den diagnosen. Von daher kann ich sehr gut einen Vergleich heranziehen. In Kürze lasse ich einen Eingriff an der Niere vornehmen, in der Hoffnung damit vorübergehend meinen Bluthochdruck besser in den Griff zu bekommen. Ich will ja nicht einen höheren GdB Grad erzielen, jedoch bin ich davon überzeugt, dass ncith alles richtig bewertet worden ist. Mein Bluthochdruck ist nachgewiesen duetlich erhöht, ich habe Schalfstörungen und muss eine CPAO Maske für den Schlaf, sofern ich Schlaf finde, tragen. Meine diagnostizierte Migräne mit Aura ( tritt verstärkt bei übermäßigem Stress auf) ist noch gar nicht bewertet. Aber wie gesagt: der Fokus liegt nicht in einem höhrerm GdB sondern der Eralngng des merkzeichen G. Ich führe seit 3 Monaten ein Schmerztagebuch und will diese Originale beim Änderungsantrag mit einreichen. Wenn mich die Schmerzattacken überfallen, kann ich eine ganze weile keine Treppen steigen oder muss mich hinsetzen. So ich hoffe das reicht als ausführung. ich freue ich von Ihnen , dir zu hören.:)
     
  4. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @hallo DonEnzo,

    die frage der erteilung des merkzeichen "G" erfolgt nicht auf das vorhandensein
    von erkrankungen oder der einnahme von medikamenten, sondern der bestehenden
    behinderungen und einschrenkungen
    auf unten genannter grundlage. also auf die
    auswirkung auf deinen körper im tägl.leben.


    erkrankungen die durch die einnahme von medikamente gut eingestellt sind,
    erhalten in der regel keine
    bewertung oder einen wesentlich geringeren GdB,
    da sie im allgemeinen keine oder keine grossen behinderungen bewirken.

    alterstypische erkrankungen/behinderungen gehören nicht in den allgemeinen
    bewertungsmassstab.(nachzulesen in den gutachterlichen grundsätzen)
    link
    http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/entschaedigung-gutachten-anhaltspunkte.pdf?__blob=publicationFile

    einschrenkungen und behinderungen wie sie im unten n.g. text stehen müssen
    schon sehr ausgeprägt sein, dass eine starke gehbehinderung offensichtlich und
    durch medizinische befunde nachgewiesen ist.
    allein das vorliegen von arthrotischen und/oder degenerativen gelenkeveränderungen
    rechtfertigen nicht die festlegung des GdB mit merkzeichenzusatz.
    entscheidend sind die folgen und auswirkungen, die im MZ "G" und "aG" sehr eng
    gefasst sind und schwerwiegend sein müssen.


    hier heisst es u.a.
    http://www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_aG.htm

    (letzte aktualisierung 28.12.2013)
    (...)Merkzeichen GIn seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ist erheblich beeinträchtigt, wer
    infolge einer Einschränkung des Gehvermögens auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen
    oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne
    Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise
    noch zu Fuß zurückgelegt werden.

    Bei der Prüfung der Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt es nicht auf die konkreten
    örtlichen Verhältnisse des Einzelfalles an, sondern darauf, welche Wegstrecken allgemein - d. h.
    altersunabhängig von Nichtbehinderten - noch zu Fuß zurückgelegt werden.

    Nach der Rechtsprechung gilt als ortsübliche Wegstrecke in diesem Sinne eine Strecke von etwa
    zweiKilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt wird.
    Eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr liegt z.B.
    bei Einschränkungen
    des Gehvermögens vor, die

    - von den unteren Gliedmaßen und/ oder von der Lendenwirbelsäule ausgehen und
    - für sich allein mindestens einen GdB von 50 ausmachen.


    Wenn diese Behinderungen der unteren Gliedmaßen sich auf die Gehfähigkeit besonders auswirken,
    z. B. bei Versteifung des Hüft-, Knie oder Fußgelenks in ungünstiger Stellung oder arteriellen
    Verschlusskrankheiten, kann eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
    ab einem GdB von 40 angenommen werden. (In diesem Fall wird ein Ausweis mit dem Merkzeichen
    "G" selbstverständlich nur dann ausgestellt, wenn der Gesamt-GdB aufgrund zusätzlicher Behinderungen
    mindestens 50 beträgt.)


    Aber auch bei inneren Leiden kann die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sein
    (z.B. bei schweren Herzschäden, dauernder Einschränkung der Lungenfunktion, hirnorganischen Anfällen,
    Zuckerkranken, die unter häufigen Schocks leiden).

    Die Voraussetzung kann auch erfüllt sein , wenn die Orientierungsfähigkeit des Behinderten erheblich
    gestört ist (z.B. bei Sehbehinderten ab einem GdB von 70, bei Gehörlosen mit Sehbehinderung oder
    bei erheblich geistig Behinderten (...)


    vielleicht eine empfehlung hinsichtlich der schmerzen. hier solltest du schnellstens
    einen schmerzambulanz aufsuchen, die mit vielen möglichkeiten der behandlung
    die schmerzen reduzieren können. je länger man damit wartet, um so schwieriger
    wird die behandlung.

    dazu findest du hier im forum viele hilfreiche themen der user, die du dir oben
    rechts über die suchfunktion aufrufen lassen kannst.

    die vergabe des merkzeichen "G" und "aG" erfolgt durch VO sehr begrenzt.

    wichtig ist auch, dass hinsichtlich eines verschlimmerungsantrages, die bis dahin
    bereits bewerteten und bestehenden einschrenkungen und behinderungen nicht
    erneut bewertet werden. es muss sich um neue schwerwiegende hinzugekommene
    behinderungen oder beeinträchtigung handeln, die seit mind.6 monaten bestehen.

    du hast die möglichkeit dich bezüglich deines begehren an einen sozialverband
    o.ä. zu wenden, die dich hinsichtlich auf aussicht auf erfolg und einreichung eines
    verschlimmerungsantrages gern beraten und hilfreich zur seite stehen werden.
    diese leistungen sind meist nicht kostenfrei.

    saurier
     
    #4 29. Mai 2014
    Zuletzt bearbeitet: 29. Mai 2014
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