Suche nach Gutachter Orthopädie/Rheumatologie/Psychosomatik

Dieses Thema im Forum "Ich bin neu!" wurde erstellt von Kranker_Hase, 26. Mai 2014.

  1. Kranker_Hase

    Kranker_Hase Neues Mitglied

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    Hallo Ihr Alle,

    durch Zufall bin ich auf diese interessante Seite gestoßen.

    Speziell Bibbi möchte ich anschreiben: Du hattest von einem freundlichen othopädischen Gutachter berichtet.

    Ich suche Gutachter....irgendwo in Deutschland. Da es ja unmöglich scheint, am Wohnort (München) irgeneinen Gutachter der drei oben genannten Fachrichtungen zu finden, bitte ich Euch alle um Hilfe. Sonst verliere ich meinen jahrelangen Prozess gegen eine Versicherung. Der Gerichtsgutachter (den ich selbst auch noch bezahlen musste) hat mich sehr schlecht beurteilt. Jetzt suche ich deutschlandweit Gegengutachter. Diesen Job will aber wohl niemand übernehmen. Schlimm, wenn man eh schon Schmerzen hat und es einem nicht gut geht.

    Bin daher für jeden Tipp dankbar!!!!
    Lieben Gruß
    Kranker_Hase :confused:
     
  2. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Hallo,

    ich wusste gar nicht - dass man sich seine Gutachter selber aussuchen darf???

    Hast du schon mal beim VDK nachgefragt???? http://www.vdk.de

    LG
     
  3. Johanna Nielsen

    Johanna Nielsen Neues Mitglied

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    Hallo Kranker-Hase, ich kann nur von Hamburg berichten und habe gute Erfahrungen mit Herrn Dr.Neidel, dieAdresse findest du im Internet , hatte auch keine lange Wartezeit bei ihm wirklich zu empfehlen.

    l.grüsse aus Hamburg von Johanna-Beate
     
  4. Johanna Nielsen

    Johanna Nielsen Neues Mitglied

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    5. Februar 2014
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    Ort:
    Hamburg
    Gutachter

    Hallo Kranker-Hase, ich kann nur von Hamburg berichten und habe gute Erfahrungen mit Herrn Dr.Neidel, dieAdresse findest du im Internet , hatte auch keine lange Wartezeit bei ihm wirklich zu empfehlen.

    l.grüsse aus Hamburg von Johanna-Beate
     
  5. 86teufel

    86teufel Neues Mitglied

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    31. Mai 2014
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    Hallo, bin auch neu hier, und ich würde fast sagen , Bad Neustadt an der Saale ,

    Wäre das richtige. Bin auch da in fast allen Abteilungen in Behandlung.

    Ob Chirugie , Neurochirugie, oder halt Psychotherapie .

    Da ist alles vertreten. Bin da seid ca 6 jahren in behandlung.

    Und nun auch in der Tassen Abteilung grob gesagt.

    Denn keiner konnte mir bis jetzt so recht helfen , ausser Schneiden.

    Also ab zu den Psychotherapie. Nur ich warte noch von der MHH Hannover

    Noch auf eine Op. Schrittmacher.

    Mal sehen ob es dann bsser geht.

    Mfg fritz

    Grüsse von noch einen Symolanten.

    Denn bei mir finden die ja auch nichts,

    und das bei dem wo ich auch noch 3 verschiedene

    Berufsgenossenschaften habe. Und alle kotzen wenn es um

    Knete geht in den gleichen Topf.....
     
  6. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @hallo silberpfeil,

    nein, ich denke, weil hase den gu selber bezahlen muss, für ein weiteres gu, da sie
    gutachten hat, womit sie, aus ihrer sicht nicht zufriedenstellend ist.

    kommt drauf an, ob zur entscheidungsfindung bei einem prozess ein gutachten vom
    gericht gefordert wird. das kann muss aber nicht sein und wird je nach aktenlage
    entschieden.
    so müsste man, wenn ein gu hier entscheiden soll, die kosten selber tragen, vorab
    einer prüfung und klärung, ob ein privatärztliches gutachten zum prozess zu gelassen
    wird!
    (bisher bin ich davon ausgegangen, dass das ohne probleme möglich ist)
    dazu habe ich folgendes gefunden:

    (...) Privatgutachtensind vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen, sondern
    nur als
    qualifizierter Parteivortrag,

    denn ein einseitig von einer Partei eingeschalteter Gutachter bietet nicht die Gewähr der
    Unabhängigkeit wie ein gerichtlich bestellter Gutachter.
    Der qualifizierte Parteivortrag ist vom Gericht entsprechend zu beachten, zur Kenntnis
    zu nehmen, ernsthaft zu erwägen und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

    [1]
    Bei Vorlage eines Privatgutachtens kann ein rechtsmißbräuchliches Vorbringen
    „ins Blaue hinein“; nicht schon dann bejaht werden, wenn das Privatgutachten nach
    tatrichterlicher Einschätzung das Beweismaß verfehlt, das nach §286 ZPO für die
    Überzeugung von der Wahrheit einer Behauptung zu fordern ist. [2] (...)
    link
    http://de.wikipedia.org/wiki/Medizinischer_Sachverst%C3%A4ndiger#Rechtlicher Hintergrund

    der gu muss im hinblick auf die sache sein gu erstellen, was u.u. aber schon 2-3 j
    jahre zurückliegen kann. oft geht es um einen bestimmten gesundheitszustand
    sowie dessen auswirkung und der schon zu diesem tag x bestanden haben soll
    muss. das wird ziemlich kompliziert sein, wenn ein gu das noch nach einen so
    langen zeitraum das ermitteln soll.

    oft hört man, dass gutachter, vom gericht, der kk, der drv oder...gestellt, oft
    im sinne des beklagten entscheiden würde, also zu ungunsten des klägers.

    selber hab ich das bisher nur zum teil erlebt, sowohl eine begutachtung im sinne
    der behörde, pech für mich aber auch anders herum. in einem weiteren gu, wo
    dann für mich positiv entschieden wurde.

    @hase,
    ich denke du wirst sicher einen orthopädisch/rheumatischen gu finden, aber in
    der kombination mit psyche? das dürftesehr schwierig werden.

    vieleicht wendest du dich einmal an deine kk, die dir bestimmt helfen können?
    sie können dir bestimmt sagen, welcher gu da in frage käme und ob das überhaupt
    möglich ist, dass ein gu der für die kk arbeitet auch für andere behörden etc.
    arbeiten kann? meine schon gehört zu haben, dass das nicht so geht.
    aber damit möchte ich mich mal nicht so weit aus dem fenster lehnen.

    oder aber vieleicht an die UPD-Unabhängige Patientenberatung Deutschland

    link http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/muenchen.html

    Sie finden uns hier
    Waltherstraße 16 a | 80337 München;
    Telefon: (089) 18 91 37 22 | Fax: (089) 725 04 74

    Aktueller Hinweis:
    Aufgrund einer Fortbildung bleibt die UPD Beratungsstelle München für Oberbayern
    am
    Dienstag, den 03.06.2014 geschlossen.


    am besten du setzt dort an und lässt dich beraten, auch bezüglich eines weiteren,
    besseren gutachtens? es erhebt sich auch die frage, ob der neue "gu" wirklich ein
    besseres gu erstellt?

    hast du eine rechtschutzversicherung, die diese kosten übernimmt?

    das gu kostet u.u. eine menge geld und da muss man wirklich gut überlegen, wenn
    ein zweit gu gemacht werden soll, ob das ergebnis dann auch so ausfällt, dass sich
    hier der aufwand für dich lohnt? und vorbehaltlich der prüfung, ob das neue gut vor
    gericht zugelassen wird.

    wünsche dir viel erfolg!

    saurier
     
    #6 2. Juni 2014
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juni 2014
  7. 86teufel

    86teufel Neues Mitglied

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    Das ist halt immer tema mit dem Gutachtern.

    Man darf sie bezahlen, wird aber nicht anerkannt. Lach haft

    Sage ich nur da zu.

    Mfg fritz
     
  8. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    bei meiner Freundin::::

    -hat geklagt wegen zu niedrigen GdB

    - wurde dann vom Sozialgericht aus zum Gutachter geschickt

    - 50 % :top: lt. Gutachter

    - wurde nicht anerkannt von der Richterin :eek:

    ( die Richterin ist blind- und hat bzgl. Vergabe der Höhe eines GdB ' s eine eigene Meinung) krass nicht war.....:confused:

    - nun Berufung - Abwarten....
     
  9. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @silberpfeil

    wurde das gutachten nicht anerkannt oder
    oder führte das gutachten nicht
    zu einer erhöhung des GdB?


    wenn nicht anerkannt, war es aus gründen des inhaltes oder eventuell der
    "falsche" gutachter zur befragten fachrichtung?

    wäre interessant zu wissen.

    danke, sauri
     
  10. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Norddeutschland
    sie hat auf einen höheren GdB (50) geklagt, vom Versorgungsamt wurde ein GdB von 40 festgestellt- auch nach Widerspruch- darum Klage....

    - ich hatte das damals nicht mit Richter....der Gutachter hat 50 gesagt- und ich bekam sie.

    Ich meine, wenn der Gutachter vom Versorgungsamt bestellt /ausgesucht wird, muss ihm doch auch Glauben geschenkt werden....????

    Aber ich schätze das Problem ist die blinde Richterin.....
    Die denkt" wenn sie als blinde arbeitet" dann brauchen andere die ohne Hilfe das Haus verlassen können , keinen GdB von 50 !!!!!
     
  11. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @lieber kranker hase,
    bitte nur mal kurz zum
    nachfragen für mich aus interesse,
    auch wenn das hier im moment nicht dein thema ist, so

    trifft die antwort von silberpfeil nicht so ganz meine frage.

    @liebe silberpfeil, bitte nicht böse sein, meine frage dazu war:
    steht im urteil vom gericht, dass der höhere GdB bzw.der
    begehrte GdB von 50 aufgrund eines "falschen"gutachtens
    oder des falschen gutachters (fachrichtung) nicht gewährt wurde
    oder

    wurde einem höherer GdB von 50 aufgrund der fehlenden
    "medizinischen tatsachen wie einschrenkungen/behinderungen
    nicht gewährt?"

    hat die richterin wirklich aufgrund ihrer eigenen behinderung
    entschieden:
    "ich bin blind, deswegen bekommen sie keinen höheren GdB?"

    das entscheidet sie nicht allein und ich kann es mir auch nicht
    so vorstellen?

    silberpfeil, hab ich das so richtig gelesen?

    lieben dank, sauri
     
    #11 4. Juni 2014
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juni 2014
  12. Waldmensch

    Waldmensch Sozialkämpfer

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    Sachsen
    Achtung!
    Man darf hier nicht zwei Dinge in einen Topf werfen. Das Gebot des Privatgutachtens und dessen Anerkennung vor Gericht ist ein anderer Verhalt, als wie ein Gutachten nach § 109 SGG welches auch nach eigenem Ermessen erfolgen kann.
    Hier in diesem Fall sehe ich es so, dass es sich um ein Gutachten nach §109 SGG handelt. Um den Unterschied zu verdeutlichen, versuche ich dies mal zu erläutern. Ein Privatgutachten kann man sich ohne gerichtl. Entscheidung anfertigen lassen. Dies bedeutet, dass man sich den Arzt auch aussuchen kann. Günstig ist es, sich hier einen Arzt zu suchen, der einen noch nie gesehen hat. Einfach um hier den Verdacht der Gefälligkeit auszuräumen. Da das Gericht hiervon keinen Einfluss genommen hat, wird dieses Gutachten auch nur als Parteivortrag gewertet.
    Kommen wir zum Fall §109. Hier beantragt man bei Gericht ein weiteres Gutachten in Zusammenhang mit dem Verfahren erstellen zu lassen. Auch hier kann man einen Arzt benennen. Häufig wird dies getan, wenn das erste Gutachten nicht so verwertbar ist. Beispiel: Ein Schmerzpatient wird zum Orthopäden geschickt um ein Gutachten zu erstellen. Rein aus orthopädischer Sicht, kann der Patient fit sein, aber er hat Schmerzen. Also sollte hier ein Gutachten erstellt werden von einem Schmerzmediziner der dies leitliniengerecht erstellt. Das man den Patienten zum Orthopäden geschickt hat, liegt darin begründet, dass das Gericht medizinisch nicht so bewandert ist.
    Auch hat man das Recht auf ein weiteres Gutachten nach § 109. Doch wo Sonne da auch Schatten - dieses Gutachten ist zuerst einmal selbst finanziell zu tragen. Gewinnt man das Verfahren muss die Gegenseite dies bezahlen. Verliert man bleibt man auf den Kosten sitzen.
    Jedoch besitzt dieses Gutachten Beweiskraft in vollem Umfang.
    Und wichtig ist bei diesem Gutachten noch, dass der Gutachter öffentlich bestellt und vereidigt sein muss. Beim Privatgutachten spielt dies keine Rolle!

    LG
    Waldi
     
    #12 4. Juni 2014
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juni 2014
  13. 86teufel

    86teufel Neues Mitglied

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    Und was haltet ihr von dem VDK .

    Da wollte ich mich morgen mal beschäftigen.

    Mfg fritz
     
  14. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    Panama
    viell macht ihr dazu nen eigenen thread mit entsprechender überschrift auf.
    dass würde anderen mit demselben problem helfen :)
     
  15. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    mich wundert es ja auch - aber lt. Aussage meiner Freundin lag es an der Aussage der Richterin....

    Bei mir hat kein Richter das letzte Wort gehabt.....Ich habe ohne Richter mein GdB von 50 bekommen- so wie der Gutachter es feststellte....

    Gibt es denn da Unterschiede???? Richter JA oder NEIN ???
     
  16. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @silberpfeil

    schicke dir eine pn!

    lg sauri
     
  17. Frau Meier

    Frau Meier Guest

    Darf ich fragen, was denn bitte ein "vereidigter Gutachter" ist?
    Und was ist ein "leitliniengerechtes" Gutachten? (würde mich interessieren, wo ich diese Leitlinien nachlesen kann)

    Mein Informationsstand ist folgender:
    Sozialgerichte vergeben Gutachten zur Entscheidungsfindung in Prozessen (z. B. in Streitfällen, in denen es um Berentung geht) u.a. an Krankenhausärzte, z. B. Internisten; vereidigt wird dabei niemand, das erstellte Gutachten ist trotzdem ein Dokument, das nach bestem Wissen und Gewissen erstellt werden muss.
    Hier jemandem von vorne herein Gefälligkeit zu unterstellen, halte ich für unangemessen. Warum sollte ein Krankenhausarzt, der den zu Begutachtenden vorher gar nicht kennt, irgend wem gefällig sein wollen?

    Bis vor wenigen Jahren war eine gewisse Anzahl erstellter Gutachten übrigens ein fester (Pflicht-)Bestandteil der Facharztausbildung z. B. für Innere Medizin....

    Grüße, Frau Meier
     
  18. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    30. April 2003
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    entenhausen
    hi, ich denke waldmensch hat die begutachtungs-leitlinien gemeint, die auch hier für alle user eingefügt sind ;-) in absatz 6 beginnend mit der leitlinie: Allgemeine Grundlagen der medizinischen Begutachtung
    Leitlinien

    grundsätzlich geht ja jeder erstmal (hoffentlich) von einem korrekten und unbeeinflussten gutachten für sich aus, und in vielen, vielleicht den meisten fällen ist das auch so. der rest allerdings.......

    da allgemeine und psychologische gutachten immer wieder in der kritik stehen, hat sich auch der bundestag 2013, nach dem petitionsausschuss, dem thema genähert, ohne derzeitige änderungsabsicht. der bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter ... sachverständiger fordert hier eine öffentliche bestellung und vereidigung für medizinische sachverständige, die es bisher so nicht gibt, wie richtig erwähnt, da ist vielleicht der wunsch der vater des gedanken gewesen bei waldi :)

    eine neue studie (dissertation) von benedikt jordan (viele hinweise bei google dazu)" nährt Zweifel an der Neutralität der medizinischen Gutachter".

    also, verbesserungsmöglichkeiten gibt es, auch wenn die mehrheit der gutachter wohl einwandfrei arbeitet!

    in diesem sinne lieben gruss

    (falls der text bei euch nicht fliessend erscheint bitte bescheid sagen)
     
  19. Frau Meier

    Frau Meier Guest

    @Marie2

    Das ist völlig unstrittig und diesbezüglich sind wir uns einig ;)
     
  20. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
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    Norddeutschland

    noch nichts bekommen :)

    Ich habe Problem!! Rentenantrag meiner Tochter wurde abgelehnt...muss nun Widerspruch für sie machen....
    Was ist da wichtig???
     
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