Rente mit 63?

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von kukana, 14. Mai 2014.

  1. kukana

    kukana in memoriam †

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    Nachdem ich gefragt wurde ob ich mir vorstellen könnte irgendwann in Altersteilzeit zu gehen, habe ich die RV gebeten mir einen aktuellen Stand mal mitzuteilen.

    Zur Zeit gilt noch die alte Regelung. Dass man nach 45 Pflichtbeitragsjahren mit 63 (das erhöht sich noch je nach Jahrgang) abschlagfrei in Altersrente gehen kann ist noch gar nicht durch, wird noch besprochen- widersprochen-neu geregelt.... das dauert also noch, ist aber wohl für Juli 2014 geplant. :cool:

    Zeiten der Arbeitslosigkeit werden nicht mitgezählt, ebenso Zeiten in denen man freiwillig Beiträge gezahlt hat (wie bei mir mein "Sabbathjahr" als ich auf Reisen war). :mad:

    Kommt eigentlich irgendwer von euch der noch arbeitet, egal ob Voll-oder Teilzeit, auf 540 Pflichmonate?

    Mein Stand von Dezember 2013 sind 457 Monate, es fehlen also noch 83..... ist ja nicht so viel :D Sitz ich ja mit der linken A...backe ab. Lediglich mein Chef wird nicht so erfreut sein mich noch so lange da zu haben. Altersteilzeit wäre dann erst in 23 Monaten möglich zu entscheiden. (geht ab 5 Jahre vor der Altersrente, 2 1/2 Jahre so weiter arbeiten dann für weniger Geld, dann aber 2 1/2 Jahre frei).

    LG Kuki
     
  2. Tiangara

    Tiangara PMR seit 08/2008

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    Ich weiß grade nicht auswendig, wie viele Jahre/Monate ich habe, aber ich weiß sicher, dass ich die 45 Jahre keinesfalls schaffen kann. Mein normaler Rentenbeginn wäre im Alter von knapp 66 - da ich GdB 50 habe, müsste ich eigentlich mit knapp 64 in Rente gehen dürfen ...
     
  3. kukana

    kukana in memoriam †

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    Deshalb habe ich extra angerufen bei der RV und nachgehakt. Freiwillige Beiträge und Zeiten der Arbeitslosigkeit (egal ob Alg 2 oder Hartz4) zählen zur Zeit nicht mit.

    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/4_Presse/infos_der_pressestelle/02_medieninformationen/rentenpaket.html

    Zitat***
    Insbesondere folgende Zeiten sollen bei den 45 Jahren mitzählen:

    • Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung,
    • Zeiten der geringfügigen, nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung (anteilige Berücksichtigung),
    • Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus selbstständiger Tätigkeit,
    • Zeiten der Wehr- oder Zivildienstpflicht,
    • Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen,
    • Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes,
    • Zeiten, in denen Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit (zum Beispiel Krankengeld, Verletztengeld) oder Übergangsgeld bezogen wurden,
    • Zeiten des Bezugs von Leistungen bei beruflicher Weiterbildung,
    • Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld und Winterausfallgeld,
    • Zeiten des Bezugs von Insolvenzgeld und Konkursausfallgeld (Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers),
    • Ersatzzeiten.
    Nicht berücksichtigt werden bestimmte Anrechnungszeiten (zum Beispiel wegen eines Schul-, Fachschul- oder Hochschulbesuchs), Zeiten der freiwilligen Versicherung, Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II, Zurechnungszeiten und zusätzliche Wartezeitmonate aufgrund eines Versorgungsausgleichs oder Rentensplittings.
    ***Zitat Ende

    Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld sollen nach gegenwärtigem Stand zeitlich unbegrenzt berücksichtigt werden. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II werden nicht berücksichtigt.
     
    #3 14. Mai 2014
    Zuletzt bearbeitet: 14. Mai 2014
  4. kroma

    kroma Dermatomyositis

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    Hallo Kukana,
    sag, hast du nicht einen GdB respektive einen Ausweis?
    Dann könntest du mit 63 J.+ .. Monate.
    Aber die 2 Jahre bis 65 machen unterm Strich ne Menge Geld aus.
    Ich habe 2010 nicht schlecht gestaunt.

    Am besten alles beim Rentenberater durchrechnen lassen.

    Viel Glück!
    kroma
     
  5. kukana

    kukana in memoriam †

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    Nein - ich persönlich habe 40% + Gleichstellung, mehr nicht. Ein Änderungsantrag wurde abgelehnt, da sich keine zusätzlichen Probleme ergeben hatten. Lediglich vorhandene waren "anders" aber eben nicht schlimmer. daher ist nach offizieller aktueller Regelung bei 65 + 9 Monaten Schluss. (Meine halbe Erwerbsminderungsrente ist unbefristet, da besteht also kein Handlungsbedarf).

    Vorrangig gehts jetzt bei mir darum, ob sich etwas ändert mit der neuen Regelung und der Altersteilzeit, wobei die dann lediglich wohl 1 Jahr eher endet als sowieso. Ich würde mich ja darauf einlassen wenn ich im Blockmodell dann eher gehen könnte. Aber dazu muss ich wohl den Entschluß wegen Rente mit 63 auf jeden Fall abwarten.

    Ins blaue hinein mache ich keinen AtzVertrag mit der Firma.

    gruß Kuki
     
  6. magdalena1256

    magdalena1256 Mitglied

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    Ort:
    33***
    Rente mit 63

    Hallo Kukana,
    ich würde doch tatsächlich die 540 Pflichtmonate erreichen :D
    Allerdings glaube ich nicht, dass ich bis zu meinem 63'ten Geburtstag arbeite kann.
    Ich werde wohl (zum Glück habe ich einen GdB 50) mit 61 Jahren (mit Abzügen)
    in Rente gehen.
    Lieben Gruß
    Magdalena
     
  7. kaufnix

    kaufnix Mitglied

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    Servus Kukana,

    also, solange der Bundespräsident das Gesetz zur Rente mit 63 und 45 Jahren nicht unterschrieben hat, kann man inhaltlich dazu glaube ich noch wenig sagen. Da haben auch die RV-Träger ihre Probleme.

    Zu Deiner Frage.
    Bin zwar Beamter, aber dort wird alles zwischenzeitlich analog zur gesetzlichen Rente angewandt. Ich werde mit 63 auf 45 Dienstjahre kommen. Derzeit lasse ich mir die Geschichte auch von unserem Versorgungsverband abprüfen. Was bei uns Beamte in Bayern noch "verschlimmernd" hinzukommt, mit 63 hat man zwar 45 Jahre beisammen, aber das Antragsalter liegt derzeit bei 64 Jahre um abschlagsfrei gehen zu können. Ob hier eine Anpassung nach unten passiert, steht derzeit auch noch in den Sternen.

    Nach heutigem Stand wäre "gesichert" der letzte Arbeitstag der 31.08.2022 also nach 46 Jahren. Ob ich ATZ mache, hängt vom Klima in der Arbeit ab. Wäre dann Blockmodell 01.09.2018 - 31.08.2022.

    Und Recht hast Du - erkläre ich auch immer unseren MitarbeiterInnen - erst die genauen Daten zu Rentenbeginn und Verlauf, und erst dann einen ATZ-Antrag.
     
  8. kukana

    kukana in memoriam †

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    Deshalb ja meine Eingangsfrage dazu, wer ist denn überhaupt in der Lage 540 Pflichtmonate am Stück zusammen zu bekommen?

    Auch wenn das dann beschlossen wird, wird es wohl eher wenig Leute betreffen. Deshalb vestehe ich den Aufschrei der ja schon mal in den Medien erscheint wegen der hohen Kosten dazu übertrieben.

    Die heutigen jungen Leute fangen ja häufig erst mit 19 ihre Ausbildung an oder noch später.
     
  9. kaufnix

    kaufnix Mitglied

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    Hab mal in der ganzen Diskussion glaube ich i-wo mal eine Zahl von 200000 Personen auf die gesamte Laufzeit gelesen. Eigentlich nicht viel. Und jetzt "politisch" :cool:

    Ich komme nicht ganz klar mit der Argumentation der jüngeren Generation.

    War es "früher" nicht so, dass im Elternhaus gesagt wurde: "Mach deine Schule und such dir eine Lehre". Nix mit studieren und Dr. med..... werden. Also waren viele bereits mit 15/16/17 Jahren in der Lehre.
    Wer damals Abitur machte, musste ja noch zwischen Abi und Studium ein Jahr "Auszeitnehmen". Mein Bruder, Dr. jur. trampte per Rucksack durch Südamerika. OK, waren nicht alle, war aber durchaus üblich.

    Schaut man die Vergleichszahlen von heute an. Das Verhältnis Lehre zu Student klafft massiv Richtung Studenten auseinander. Zwischenzeitlich studiert man und macht anschließend mangels Berufsperspektive noch eine Lehre. Passt i-wie alles nicht mehr zusammen :confused:

    Und "heute" werden von den Eltern bereits aber der 1. Klasse Nachhilfestunden gebucht, dass das Kind ja aufs Gymnasium kommt.

    Da kann man halt auch keine 45 Jahre zusammenbringen.
     
  10. Luna-Mona

    Luna-Mona Bekanntes Mitglied

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    Hallo,

    ich habe 45 Jahre gearbeitet (einschl. Lehrzeit und Halbtagstätigkeit wegen Kindererziehung). Wegen des Kurzschuljahres kam ich schon mit 14 Jahren aus der Schule und habe gleich eine Lehre begonnen. Ich habe mein Abi am Abendgymnasium nebenher gemacht und nicht studiert. Jetzt warte ich sehnsüchtig auf den Beschluss des Bundestages, am 25. ist glaube ich die Sitzung.
    Schon seit einigen Wochen werden bei der Rentenversicherung alle Anträge zurückgestellt, eine Arbeitskollegin muss daher noch weiterarbeiten, obwohl sie 65 ist, sonst hat sie eben keine Einkünfte. Von der Nachzahlung der Rente wird ihr Arbeitseinkommen dann aber abgezogen (ich glaub' ich hätte mich an ihrer Stelle krank schreiben lassen).

    Ich selbst bin noch nicht 63 Jahre alt, da fehlt noch etwas. Bin mal gespannt, wie die Entscheidung des Bundestages für mich persönlich ausfällt.

    Liebe Grüße
    Luna-Mona
     
  11. ursula1953

    ursula1953 Mitglied

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    rente

    hallo ,mich hat die rentenkasse angeschrieben,ob ich nicht vorzeitig in rente gehen möchte,60 jahre und 7 monate,da ich über 35 jahre voll habe und den schwerbehindertenausweiß von 50%,allerdings mit abzug von 10,8%,wer bekommt von den frauen noch 45 jahre voll?,wenn kinder da sind,lg
     
  12. kukana

    kukana in memoriam †

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    Ich hänge hier nochmal die aktuelle Info der RV dran:

    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/rv_leistungsverbesserungsgesetz/140212_faq_rente_mit_63.html;jsessionid=3BA9FF2CCBD4189A6E29EB26DE593E97.cae03

    ***Arbeitnehmer, die bereits die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllen, sind nicht verpflichtet, diese auch in Anspruch zu nehmen. Sie können vorbehaltlich tarifvertraglicher oder anderer arbeitsrechtlicher Einschränkungen weiterarbeiten.***

    Sollte also der Arbeitgeber darauf drängen dass man dann auch (mit63+) die Rente beantragt, dann erst schauen was der Vertrag sagt, wenn dort steht er dauert unbefristet bis zur regulären Altersrente, dann ist die Rente mit 65 gemeint! Keiner kann gezwungen werden vorzeitig zu gehen, es ist eine freiwillige kann-Option. In dem Fall muss man nämlich entweder kündigen oder mit der Firma einen Aufhebungsvertrag machen.


    In dem obigen Link sind einige Fragen aufgestellt, die auch kurz und knapp beantwortet werden.
     
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