SOS! Rentenrückzahlung?!

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von lady d., 6. Mai 2014.

  1. lady d.

    lady d. Mitglied

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    Hallo Ihr Lieben,
    brauche dringend Eure Hilfe! Mir ist echt ganz schlecht geworden, als ich das Schreiben der DRV gelesen habe.

    Meine Rente ist von Teilerwerbsminderungsrente in volle Erwerbsminderungsrente umgewandelt worden. Rückwirkend ab Januar 2013. Die DRV bekommt aus der Nachzahlung schon mal die Hälfte, da sie ja schon ne Teilrente gezahlt hat. Nun hat meine Bearbeiterin bei der DRV aber mehr an die TK und das Arbeitsamt zurückerstattet als noch da war. Hat das von deren Anspruch gezahlt.

    Der Hammer ist, ich soll nun 1255 Euro an die DRV zurück zahlen. Die können doch nicht meine Rückzahlung dafür nehmen, alle anderen auszuzahlen und ich muss dann draufzahlen. Zumal ich von Seiten der TK und AA andere Infos hatte. Die Rente ( voll ) wird eh erst 2 Monate nach Bescheid zum ersten Mal voll gezahlt. Da häng ich eh schon in der Luft und reiche nicht mit.

    Werde VDK einschalten, bin aber echt aufgelöst. Wisst Ihr Rat? LG, lady
     
  2. Hai

    Hai Aktives Mitglied

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    Hallo Lady,

    Ich hab grad auch so einen ähnlichen Trubel. Ich hab mich auch an den VDK gewandt. Kann man nicht beim DRV Teilzahlung oder so etwas beantragen ?

    Ansonsten kann ich dich nur tröstend virtuell in den Arm nehmen.

    Ganz liebe Grüsse
    Von Hai
     
  3. gerry

    gerry Neues Mitglied

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  4. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo lady.d.

    das dich das jetzt arg trifft kann ich verstehen.

    eine verrechnung von leistungsansprüchen zwischen den leistungserbringern
    erfolgt immer, bevor die rente an den versicherungsnehmer erteilt wird.

    m.e.n. ist der wartezeitraum sogar noch länger.

    vieleicht solltest du dich bei der DRV am wohnort beraten lassen. die
    telefonnummern findest du im internet unter DRV.sie können dir das am
    ehesten beantworten.
    du solltest, wenn die forderung zu recht besteht, am besten um eine
    ratenzahlung bitten,

    ich habe noch mal gegoogelt, aber es finden sich höchst gegenteileige
    aussagen. auf alle fälle solltest du von daher dich schnellstmöglich bei
    der DRV erkundigen.

    erkundige dich dann aber auch, je nach rentenhöhe ob du ggf. anspruch
    auf ergänzende sozialhilfe oder grundsicherung haben könntest.

    grüße vom sauri
     
    #4 6. Mai 2014
    Zuletzt bearbeitet: 6. Mai 2014
  5. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

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    Hallo lady,

    Wurde dir denn auch schon ein einmalbetrag ausgezahlt???? Bei mir war es genau so die einmalzahlung war aber höher als die rückforderung und es war rechnerisch richtig und auch ich musste ca 1150 eur wieder zurück zahlen. Von meinem einmalbetrag wurde das arbeitsamt
    nicht berücksichtigt. Warum das so war k.a. aber als in vollrente gewandelt wurde, wurde das arbeitsamt voll ausgeglichen....ein rechtsanwalt hat sich das auch angeschaut und es passte und ich musste zurück zahlen.
    Aufpassen muss man dann wg der steuer, da hab ich lange gerechnet u drv undkk genervt bis ich die schriftstücke hatte die ich brauchte
     
    #5 6. Mai 2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 6. Mai 2014
  6. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

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    Hallo lady,

    Wurde dir denn auch schon ein einmalbetrag ausgezahlt???? Bei mir war es genau so und es war rechnerisch richtig und auch ich musste ca 1150 eur wieder zurück zahlen. Von meinem einmalbetrag wurde das arbeitsamt
    nicht berücksichtigt. Warum das so war k.a. aber als in vollrente gewandelt wurde, wurde das arbeitsamt voll ausgeglichen....ein rechtsanwalt hat sich das auch angeschaut und es passte und ich musste zurück zahlen.
    Aufpassen muss man dann wg der steuer, da hab ich lange gerechnet u drv undkk genervt bis ich die schriftstücke hatte die ich brauchte
     
  7. lady d.

    lady d. Mitglied

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    Danke,

    schon mal für Eure schnellen Antworten!

    @norchen:
    Bescheid kam Mitte März. Habe bisher weder ne Einmalzahlung noch die volle Rente erhalten. Rente kommt dann Ende Mai zum ersten Mal (voll).

    Mir wurde gesagt von der KK und AA, dass ich keinen Nachteil dadurch haben darf. Die DRV muss das passend verrechnen.
    Habe vorhin mit einer Vers.- Ältesten gesprochen. Die fand das auch merkwürdig und meint, auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

    Rufe morgen erst mal beim VDK an. Wobei ich auch net weiß, ob die da kompetent sind. Bin bisher in dieser ganzen Geschichte immer am weitesten gekommen, wenn ich das gemacht habe, was ich für richtig halte. Und das auch selbst formuliere, weil alles schon so verworren ist.

    Hatte mich so gefreut, dass die volle Rente erst mal durch ist. Aber der Kampf ist noch nicht zu Ende, anscheinend!
     
  8. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

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    Oh hmm dann versteh ich es auch nicht.
    Bei mir kam sehr schnell nach dem teilrentenbescheid die einmalzahlung, 5 wochen später die wandlung und dann nachdem alles mit kk u aa geregelt war eben die rückzahlung.
    Ist die rente kleiner als krankengeld u arbeitslosegeld dann haben die pech gehabt, bei mir hatte aa glück und bekam alles wieder...kk ist auf dem betrag x sitzen geblieben.
    Lass dich beraten, unbedingt
     
  9. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @halo lady,d.

    sicher kannst du zum vdk gehen, aber ob sie dir da ad'hock helfen
    können?

    gehe zur DRV und lass dir das erklären, was dort wie berechnet
    wurde. es gibt schliesslich gesetzliche grundlagen, und die haben
    sie vorliegen.

    bei mir war auch alles im bescheid vermerkt, wer da welche beträge
    zu bekommen hatte, weil sie in vorleistung gegangen waren und die
    erste rente ausgezahlt wird. das war im november, bewilligt wurde
    sie ab september. mein alg1 was ich ab september bekommen hatte
    entsprach fast der EMR. so war das auch kein problem in der
    abrechnung.

    könnte mir vorstellen, dass warscheinlich deine gesamten leistungen
    in der überangszeit bis zum endgültigen rentenbescheid, durch die
    zahlung von KK, AA und EMR im betrag insgesamt zu hoch waren und
    diese einen bestimmten gesamtbetrag ev.nicht überschreiten dürfen.

    dann kannst du dir doch immernoch hilfe holen, wenn es für dich dann
    immer noch nicht plausibel ist.

    grüße vom sauri
     
  10. lady d.

    lady d. Mitglied

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    Hallo Ihr Lieben,

    um da Licht ins Dunkel zu bringen:

    Das BSG hat 2010 bereits ein Urteil erlassen, dass die Rentenversicherungen erst die Ansprüche anderer Leistungsträger bedienen müssen. Die KK und Arbeitsagenturen haben dafür gekämpft, dass sie ihre geleisteten Zahlungen voll ersetzt bekommen. Und gewonnen.

    Somit müssen die Rentenversicherungen zuviel gezahlte Leistungen direkt von dem Versicherten einfordern.

    Das ist zwar kein Urteil im Sinne des Versicherten, aber eben rechtens leider!

    LG, lady
     
  11. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

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    Lady d. Das war bei mur aber gott sei dank nicht so...ich bekam im august 2013rente rückwirkend juli 2012 erst teil dann noch gewandelt in vollrente

    Kk wurde bedient schon bei teilrentenbescheid, aa komischerweise nicht
    Nach vollrentenbescheid wurde dann aa komplett bedient da rente höher als alg1, kk bekam die zweite zahlung entsprechend der er ersten, aber da kk erheblich höher war als rente ... dann hätte ich ja aus deinem thread schließend...ein haufen nachzahlen müssen...musste ich aber nicht...
    Die rückzahlung bei mir bezog sich nur auf den teilanspruch vom aa da mir vorher das geld irrtümlicherweise von der drv ausgezahlt wurde...

    Und ich bin froh das ich den rest der kk nicht zurück zahlen musste...das wäre extrem geworden
     
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