Wie wird der Grad der Behinderung berechnet?

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Lusella, 25. April 2014.

  1. Lusella

    Lusella Aktives Mitglied

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    Hallo allerseits,

    weiß jemand, wie der Grad der Behinderung berechnet wird?

    Beispiel:

    Grad der Behinderung durch Arbeitsunfall: 30% unbegrenzt (seit 1986)

    Grad der Behinderung durch psychische Störung: 30%

    Grad der Behinderung durch chronische HNO Krankheit: 10%

    Grad der Behinderung durch koronare Herzkrankheit: 10%

    Die 30 % durch Arbeitsunfallfolgen sind schon seit 1986 auf unbegrenzte Zeit anerkannt. Die restlichen 40% sind neu hinzu gekommen. Dass man die Prozente nicht addieren darf und kann, ist klar.
    Aber kann es sein, dass zu den anerkannten 30% die restlichen 40% auf 10% heruntergerechnet werden dürfen? Folglich erging der neue Bescheid über insgesamt 40%! Das darf doch nicht wahr sein! Ist das wirklich korrekt?
    Für insgesamt 40% im Endeffekt "echte" 10%?

    Weiß jemand darüber mehr?

    Geschockte Grüße,
    Lusella
     
  2. kroma

    kroma Dermatomyositis

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    Ja Lusella,
    ist durchaus möglich, dass die Neuberechnung so ausfällt.
    (bei mir hats auch ne Weile gedauert, bis ich dahinter kam :confused: )

    * Was in die Berechnung einbezogen wird, sind u.a. auch Medikamente wie Kortison, MTX usw. (mir fällt gerade nicht die korrekte Bezeichnung dafür ein)
    * Desweiteren, die Einschränkungen die du im täglichen Leben dadurch hast.
    Gerade bei den HNO Geschichten zählt kaum etwas (hab ich auch), da musst du schon ganz taub sein z.bsp.

    Hast du bei deinem Antrag alles aufgeführt, alle Ärzte angegeben, wurden alle Ärzte auch tatsächlich durch das VA angeschrieben? (bei mir wurden z.bsp. zu Beginn meiner Kollagenose, weder Rh. Arzt noch die Rh. Klinik angeschrieben)

    Notfalls hilft dir nur noch Widerspruch einzulegen.

    Viel Glück
     
  3. moi66

    moi66 Aktives Mitglied

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    "Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird der GdB nach den Auswirkungen der Beeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung der wechselseitigen Beziehungen festgestellt. Es erfolgt keine Addierung von Einzel-GdB!"

    Quelle: http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9216/grad_der_behinderung_gdb

    Ich verstehe es so: Es wird "nur" geguckt, wie stark Du im Alltag beeinträchtigt bist. Wenn zwei verschiedene Ursachen die gleiche Auswirkung haben, diese aber nicht verstärken, erhöht sich der Grad der Behinderung insgesamt nicht.
    Was für ein Beispiel könnte passen?? (nicht hauen, bin nicht sehr versiert...)
    Kannst Du wg. eines steifen Knies nicht Treppen steigen, wird das anerkannt.
    Kannst Du wg. eines steifen Knöchels nicht Treppen steigen, wird das anerkannt.
    Hast Du beides, kannst Du trotzdem "nur" einmal nicht Treppen steigen...
    Ich weiß, das ist ein lahmes Beispiel..aber mir fällt grad nichts Besseres ein.
    Es geht also nicht in allererster Linie darum, was Du hast, sondern wie sich die Erkrankung auswirkt, wenns um den Gesamt-GdB geht.
     
  4. Lusella

    Lusella Aktives Mitglied

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    Danke für die Antworten.

    Mein Mann wird Widerspruch einlegen, weil ihm das Ganze suspekt ist. Es sind 40% dazu gekommen und raus kommen schlappe 10%. Es geht darum, dass über 50% gewährt werden müssen, um in Vollrente gehen zu können, ohne Abzüge.

    Es ist einfach nur unwürdig! Man muss um schlappe 10% kämpfen um im Endeffekt monatlich vielleicht 20 Euro zu sparen. Mich kotzt das an!
    Aber Diätenerhöhung um 10% geht!

    Wohlbemerkt, es geht darum in Vollrente gehen zu können ohne Abzüge. Nach 45! Berufsjahren!

    Nachtrag:
    Es geht um meinen Mann und nicht um mich. Sorry, wenn das nicht richtig rüber kam.
     
    #4 25. April 2014
    Zuletzt bearbeitet: 25. April 2014
  5. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    lusella ich bekomme vollrente ohne auch nur nen gdb zu haben??

    ah zu spät gelesen. habe ja emr
     
  6. Lusella

    Lusella Aktives Mitglied

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    Ja, mein Mann wird mit 65 Jahren auch Vollrente bekommen. Er ist aber "erst" 61 und bekommt dann diese Abschläge. Es sei denn, er hätte einen GdB von 50%. Er hat ja schon 45 Berufsjahre ohne einen Tag Ausfall. Aber das interessiert niemand. Die Abschläge sind trotzdem. Trotz Arbeitsunfall, Herzinfarkt und Krebserkrankung!
    Ich finde das sehr ungerecht!
     
  7. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Wie das genau berechnet wird, kann ich nicht sagen. Aber sie bewerten halt das Gesamtbild der Einschränkungen im Alltag. Ich hätte, wenn ich all die GdBs der einzelnen Erkrankungen zusammenzähle, 100, bin aber froh, dass ich den GdB 50 bekommen hab.
     
  8. mondbein

    mondbein Bekanntes Mitglied

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    RLP, Westerwaldkreis
    Sehe es so wie Nachtigall.

    Mir wurden 80% für meinen Lupus und 3 X 30% auf diverse Nebenkriegsschauplätze zugesprochen. Insgesamt habe ich 90% erhalten, habe dementsprechend für 90% (3 X 30%) schließlich (nur) 10% mehr erhalten.

    Für den Widerspruch wünsche ich euch viel Durchhaltevermögen und Erfolg!
     
  9. Maddin555

    Maddin555 Neues Mitglied

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    22. April 2014
    Beiträge:
    8
    Ort:
    Berlin
    Es gibt einen festen Katalog. Aber die Behörden beurteilen die Sachlage nochmal anders.....
     
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