Antrag gestellt jetzt zur begutachtung wer kann helfen?

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von hexe76, 20. März 2014.

  1. hexe76

    hexe76 Neues Mitglied

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    Hallo zusammen!!

    Ich habe im Novemver meinem Antrag auf einen Schwerbehinderten ausweiß gestellt ( Diagnose Fibro und Psoriasisartritis) nachdem endlich alle ärzlichen bescheide da sind hab ich nun bescheid das diese nicht aussage kräftig genug sind und ich zur Begutachtung muss. Ist das gut oder schlecht? Was kommt da auf mich zu?

    Wer kann mir was dazu sagen oder mir Tips geben wie ich mich verhalten muss und was ich gegebenfalls noch mitnehmen muss?

    vielen Dank

    Pamela
     
  2. Heike68

    Heike68 Moderatorin

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    Mir wurde im Rahmen der Begutachtung der GdB von 40 auf 50 erhöht. Ich hatte den Fehler gemacht, nur die ärtzlichen Befunde einzureichen und nicht aufzuführen, welche Beeinträchtigungen vorliegen. Die konnte dann die Ärztin live erleben. Sie ließ sich vorführen, wie ich laufe, mich bücke, Socken/Schuhe etc. anziehe und machte diverse Bewegungstests. Dazu habe ich ein wenig von meinem Alltag berichtet. Muss sagen, hatte aber auch Glück mit einer sehr verständigen und empathischen Ärztin, die mir nach Abschluss der Untersuchung schon sagte, dass sie die Erhöhung befürwortet. Dies ist aber schon geraume Zeit her, habe mir sagen lassen, dass mittlerweile viel knallharter entschieden/abgelehnt wird.

    Wünsche Dir viel Glück! Und gib Dich so, wie Du bist und was/wie Du fühlst. Keine Mogelei, keine Verstellung, sei autark.
    Heike
     
  3. Reisemaus

    Reisemaus Reisemaus

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    Hallo,
    habe zwar keine Erfahrung, finde die persönliche Begutachtung aber gut, weil sonst nur nach Aktenlage durch "Schreibtischärzte" entschieden wird, die dich nicht kennen.

    Gib jedes Wehwehchen an, wir Frauen haben manchmal die Eigenart, nicht so zimperlich zu sein und unsere Krankheit runter zu spielen. Ich meine z.B., wenn du depressive Phasen hast, diese auch mit angibst, auch das bringt Punkte.

    Viel Glück! :top:
     
  4. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hi Pamela,

    ich denke, dass es ein riesen Unterschied sein wird, ob es ein niedergelassener Arzt oder ein med. Dienst sein wird, der Dich begutachtet. Die Wahrscheinlichkeit von einem niedergelassenen vernünftig untersucht zu werden ist deutlich höher. Ich war dreimal bei einem med./betriebsärztlichen Dienst und es war die reine Scheinveranstaltung. Bei zwei Orthopäden war es gut und ein Orthopäde war auch ein Witz.

    Solltest Du das Gefühl haben, dass es keine gute Begutachtung war, würde ich Dir empfehlen noch am gleichen Tag ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen und wegzuschicken. Im Zweifelsfall gibt es ein kostenfreies Sozialgericht :).

    Viel Erfolg und viele Grüße
    Jürgen
     
  5. hexe76

    hexe76 Neues Mitglied

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    Vielen Dank für eure Antworten, heisst das die Begutachtung nicht unbedingt durch einen Amtsarzt sondern auch durch einen niedergelassen Arzt stattfinden kann.?
     
  6. Johanna Nielsen

    Johanna Nielsen Neues Mitglied

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    Bei mir hatte sich die Amtsärtztin, schriftlich angesagt wurde auf 100 Prozent eingestuft bei der Diagnose Morbus Bechterew das war vor 7Jahren bis zum heutigen Tag hatte ich noch keine Nachprüfung.

    Ich wünsche dir alles Gute, und das nicht nur Schreibtischärtzte dich begutachten sondern Ärtzte die voll im Bilde sind.

    l.Grüsse aus Hamburg sendet dir Johanna-Beate
     
  7. Reisemaus

    Reisemaus Reisemaus

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    Das mit dem Gedächtnisprotokoll ist eine gute Idee. :top:

    Du hast aber grundsätzlich das Recht, eine Person deines Vertrauens mitzunehmen. So mache ich es mittlerweile, nicht wegen Misstrauens gegenüber der Ärzte, sondern weil ich so ferngesteuert bin und hinter nicht mehr weiß, was ich fragen wollte oder was besprochen wurde.
     
  8. Katharina B

    Katharina B Mitglied

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    Ich bin etwas schockiert über die lange Bearbeitungszeit - den Antrag im November gestellt, und jetzt wirst du erst eingeladen.
     
  9. Hummel59

    Hummel59 Mitglied

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    Jürgen, das Verfahren vor dem Sozialgericht ist leider nicht kostenlos!
    Ich habe verloren und musste die Anwaltskosten bezahlen.

    Zumindest bei mir hat sich der Richter absolut auf das Gutachten des Arztes berufen. Da der aber nicht meiner Einschätzung gefolgt ist, war das ganze Verfahren damit sinnlos! Würde ich nicht mehr machen!
     
  10. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hallo Hummel,

    die ersten zwei Instanzen beim Sozialgericht sind kostenfrei und es besteht KEINE Anwaltspflicht. Wenn Du Dir einen Anwalt genommen hast mußt Du ihn immer selbst bezahlen- auch wenn Du gewinnst.

    Ich hatte keinen, aber das SG hat mich zu einem unabhängigen Gutachter geschickt und ist nachher diesem Gutachten gefolgt. Ich wurde es jederzeit wieder machen, da das damalige VA einfach hoffnungslos inkompetent war!

    Wünsche ein schönes Wochenende
    Jürgen
     
  11. Hummel59

    Hummel59 Mitglied

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    Jürgen, genau das war ja das Problem. Der unabhängige Gutachter hat den GDB viel niedriger eingeschätzt als alle behandelnden Ärzte. Und der Richter hielt sich leider absolut an dessen Gutachten. Und das trotz Anwalt, ohne den ich übrigens nicht vor dem Gericht hätte stehen wollen.

    Da mich das ganze damit 800 Euro gekostet hat, würde ICH nicht noch mal vors Gericht gehen, sondern schon nach dem Gutachten aufhören. Aber das kann ja jeder für ich selber entscheiden.

    Laut Anwalt hätte das übrigens eine Rechtschutzversicherung übernommen, die ich aber leider nicht habe.
     
  12. Neugierige

    Neugierige Neues Mitglied

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    Hallo Jürgen,

    das ist nicht richtig, dass du deinen Anwalt bezahlen musst, ob du gewinnst oder verlierst.
    Ich habe 2008 über eine Anwältin eine Klage beim Sozialgericht auf Anerkennung eines GdB von mindestens 50 eingereicht. Das Versorgungsamt hat daraufhin eingelenkt und ein Angebot von GdB 50 gemacht, welches ich angenommen habe.
    Die Verfahrenskosten incl. meiner Anwältin beliefen sich auf etwas über 800 €. Das Versorgungsamt wurde zur Übernahme sämtlicher Kosten verurteilt. Ich habe keinen Cent dazu gezahlt.

    Viele Grüße

    Neugierige
     
  13. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hallo Hummel,

    das tut mir leid, dass Du so negative Erfahrungen gemacht hast. Ich hatte eine Rechtschutzversicherung, aber keine Lust auf einen Anwalt. Ich habe nur geklagt, weil die Gutachter vom VA und der Sachbearbeiter total daneben waren... Ich habe Bechterew mit schweren, irreversiblen Auswirkungen und nach der GdB Tabelle, die leider keine Rechtsverbindlichkeit hat, wird der Gdb mit 80-100 angegeben- dem ist der unabhängige Gutachter auch gefolgt.

    Wünsche Dir alles Gute und vielleicht eine Rechtschutzversicherung ;)
    Viele Grüße
    Jürgen
     
  14. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

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    Hallo Neugierige,

    mir sagte es im letzten Jahr ein Anwalt, allerdings ging es um einen Streit mit der Pflegeversicherung den wir für meine Mutter führen wollten. Da es glücklicherweise nicht zur Klage gekommen ist, weiß ich nicht ob es stimmt.

    Viele Grüße
    Jürgen
     
  15. Nutella

    Nutella Mitglied

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    hi..

    ich kann nur sagen das ein freier gutachter bei mir mich richtig beurteilt hat..

    der Gutachter von der Rentenstelle.. ohje .. der hatte dinge im gutachten, die iach angeblich hatte oder nicht hatte gar nicht untersucht..

    wollte das mein Mann mitreingeht... durfte er nicht... ..

    naja danach bin ich als die ablehnung kam zum VDK und die haben alles für mich geregelt.... mit wiederspruch usw.....


    und die gutachter haben ein paar tricks drauf um einfach so zu testen ob du dich bücken kannst usw....
     
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