Am 1.1.14 wurde der Grundfreibetrag auf 8354 Euro angehoben, Verh.oder Verpartn. stehen die doppelte Summe zu. Beiträge zur Altersvorsorge dürfen jetzt mit 78% bis zur Summe von 20000 abgesetzt werden. Beiträge zu einer Berufsunfähigkeitversicherung können meist komplett abgesetzt werdeb.