2 Packungen Sulfasalazin abzugeben

Dieses Thema im Forum "Klassische langwirksame Antirheumatika" wurde erstellt von orti69, 27. Februar 2014.

  1. orti69

    orti69 Mitglied

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    Hallo zusammen,

    bei mir wurde kürzlich von Sulfasalazin auf Leflunomid umgestellt. Nun habe ich aber noch 2 nagelneue ungeöffnete (versiegelte) Packungen Sulfasalazin zu Hause.

    Falls jemand im Großraum Nürnberg wohnt und die beiden Packungen gebrauchen kann - ich gebe es gerne ab.

    Viele Grüße

    Bärbel
     
  2. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    hallo zusammen,

    man kann im forum nachlesen, dass es zum teil heftige diskussionen gab zum thema der medikamentenweitergabe, in der annahme, dass dies strafbar sei.

    tatsächlich ist die unentgeldliche weitergabe von verschreibungspflichtigen medikamenten NICHT strafbar, sofern......bitte links lesen....
    (abgabe von medikamenten nach btm [betäubungsmittelgesetz] bleibt aussen vor.)


    VdSRV - Verband deutscher StrafrechtsAnwälte und Strafverteidiger e.V.

    1. Nur die berufs- oder gewerbsmäßige Abgabe von Arzneimitteln, die apothekenpflichtig oder von einem Arzt verschrieben worden sind, an Endverbraucher außerhalb von Apotheken unterliegt der Strafbarkeit nach §§ 95...

    http://www.vdsrv.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1172:_95_Abs._Abs._1_Nr._4_43_Abs._3_Satz_1_AMG1328706317&catid=3:strafrecht&Itemid=13%C2%A7%C2%A7%2095%20Abs.%20Abs.%201%20Nr.%204,%2043%20Abs.%203%20Satz%201%20AMG%20PDF

    weiterlesen.................

    http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Oberlandesgerichte&Art=en&Datum=2012&nr=15277&pos=2&anz=8

    unabhängig von der rechtlichen seite kann nur von einer weitergabe abgeraten werden,
    ich mag mir die möglichen folgen einer weitergabe "unserer" medis nicht vorstellen.

    liebe orti69, du meinst es gut, aber bitte gib das medikament deinem arzt!
     
  3. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    au ja! ;)

    dann sind es jetzt schon 2 seropositive RA, die abzugeben sind,
    unentgeltlich! ... g
     
  4. PiRi

    PiRi IG-Mitglied

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    kann ich meine seronegative dazutun?
     
  5. PiRi

    PiRi IG-Mitglied

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    Danke, danke, danke, fühl ich mich gleich viiiiieeeel besser!!!!
     
  6. Soschn

    Soschn Dr. Hinkebein

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    eine kleine Kreisstadt an einem mittelgroßem Fluß
    Servas,,

    wieso ned weitergeben, wenn derjenige auch Sulfa nimmt, ich verstehs ned, da werden Medikamente an millionenwert verschmissen.
    Ich geb trotzdem weiter, was ich nicht brauche.

    Sofern der andere damit Missbrauch treibt (haha Sulfa), ist das nicht mein Bier - das ist aus dem Aspekt des Darvinismus betrachtet, natürliche Auslese der Dummen (sprich Anwender, die wissen, das man nicht ohne Arztverschreibung sowas nehmen sollte).

    Hochachtungsvoll, weil auch getauscht
    Sosch


    Man kann auch Pech bei Partnertausch haben....
     
  7. Mona-Lisa

    Mona-Lisa habe RA seit 2011

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    ... am Bodden
    Ich hab auch schon mal eine Packung Leflunomid bekommen ...
    Bei einer Freundin wurde die Therapie umgestellt, ihre Schachtel war noch original verpackt, und ich hatte zu dieser Zeit auch Leflunomid. Also schickte sie mir die Packung.

    Ich hab mich gefreut, hab mir den Gang zum Rheumatologen wegen nem neuen Rezept gespart, obendrein auch die Rezeptgebühr.
    Klar sollte man da vorsichtig sein, wem man die Medis gibt. Aber wenn doch derjenige das gleiche nimmt?!

    Beim nächsten Rheumatologentermin hatte ich dann erwähnt, dass ich ne Packung "geschenkt" bekommen hab ... wichtig für den Arzt zu wissen, sonst kommt vielleicht der Verdacht bei ihm, man nimmt die Medikamente gar nicht.
    (So sagte zumindest mein Doc.)

    Liebe Grüße,
    Mona
     
  8. kukana

    kukana in memoriam †

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    Wie jetzt - du tauscht den Partener bzw. gibst den kostenlos ab? Abgründe tun sich da auf, ich hätte den dann wenigstens kostenpflichtig bei einer Tauschbörse angemeldet..... "sfg

    Als Mod. von RO weise ich darauf aber nochmal hin: Rheuma Online distanziert sich von solchen Medikamenten Verschenk Angeboten. Nur falls doch mal einer nachhaken sollte, weil von annonymer Seite angezeigt werden könnte.

    LG Kukana

    ps: Verschreibungspflichtige Medikamente werden Personenbezogen abgegeben auf Rezept. Eine Weitergabe ist nicht mehr Personenbezogen und ich persönlich würde dafür keinen Knast riskieren.
     
    #8 27. Februar 2014
    Zuletzt bearbeitet: 27. Februar 2014
  9. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    entenhausen
    vielleicht ist dies auch eine möglichkeit medikamente nicht zu verschwenden,
    das habe ich im rahmenvertrag über die arzneimittelversorgung gefunden:

    § 6a Wiederabgabe von Arzneimitteln besagt, dass die apotheke verschreibungspflichtige medikamente zu lasten der krankenkasse zurücknehmen kann, wenn die chargenbezeichnung, ordnungsgemässe qualität und das mittel unversehrt und vollständig ist.
     
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