Hallo, eben bekam ich den Anruf eines Verwandten. Er war beim Kardiologen zur Kontrolle und plötzlich verweigerte ihm dieser das Rezept für seine Dauermedikamente. Die Begründung: Er dürfe nur noch Erstverordnungen ausstellen, keine Folgeverordnungen. Das dürfe nach neusten Regeln nur der Hausarzt. Damit solle sichergestellt werden, dass es keine Doppeltverschreibungen gibt und der Hausarzt die Kontrolle behällt. Stimmt das wirklich so? Dürfen Kardiologen keine Folgerezepte für Herzmedikamente ausstellen??? Ist Euch das auch schon mal passiert? Uns kommt die ganze Sache schon merkwürdig vor. Will da jemand sein Budget schonen? Mit Kardiologen kenne ich mich nicht aus, aber vom Rheumatologen und vom Neurologen bekomme ich problemlos die Folgerezepte. viele Grüße von der kleinen Eule
Wäre mir neu. Im Januar hat mir mein Kardiologe (wiederholt) meine Herzmedikamente verordnet... Gehen die Tabletten vor dem nächsten Termin aus, bekomme ich eine Verordnung vom Hausarzt.
bekomme keine folgerezepte vom kardiologen aber von meine psychiaterin und habe damit keine probleme gehabt, die letzten bekam ich im Januar. meine mutter ist dauerpatientin beim kardio und hat auch normal ihre medis bekommen. im gegenteil, der hausarzt weigert sich bestimmte medis zu verschreiben, die MUSS sie sogar beim kardio holen
Aha, also scheint es keine einheitliche Handhabung zu geben. Darf ich daraus schließen, dass es keine Vorgabe gibt, die regelt, wer für Verschreibungen zuständig ist bzw. wer verschreiben darf/muss?
Hallo, Frag doch deinen Verwandten mal ob er die Hausarztzentrierte Lösung (HzV) bei seiner Kasse angegeben hat. Womit der Hausarzt die zentrale Anlaufstelle ist und alles, auch Facharztbesuche, Befunde und Medikamente mit überwacht? Könnte mir vorstellen, dass es daran liegen könnte. Diese Regelung wird durchaus kritisch gesehen, auch bei den Parteien. Aber es kann auch sein, dass der Kardio sich da geirrt hat. Hier mal zwei Artikel dazu aus der Ärztezeitung. LG Kukana http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/abc_gesundheitswesen/article/564709/hausarztzentrierte-versorgung.html http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/facharztvertraege/article/854991/hzv-verbesserungen-gruene-kritisieren-gaengelung-facharztvertraege.html
hallo kleine eule, ist das so zu verstehen, dass der patient zuvor bei diesem facharzt immer seine gleiche medikation bekam, oder war das ein erstbesuch? unklar ist, ob eine überweisung vorgelegen hat, wenn ja welcher art. bei einer konsiliarischen überweisung wird ja nur diagnostik betrieben, bei einer überweisung zur mitbehandlung auch therapiert, wie insbesondere bei der ü zur weiterbehandlung. soweit mein kenntnisstand. ansonsten liefern die entsprechenden regelnden seiten und § keinen hinweis darauf, dass eine folgeverordnung nur vom hausarzt zu erbringen ist. ein kardiologe ist facharzt, eine spezielle regelung müsste dann für alle fachärzte gelten. das würde bedeuten, dass wir für unsere biologicals nur das erstrezept vom facharzt bekommen, und alle weiteren verordnungen vom hausarzt, und dem ist nicht so. die hausärzte würden sich bedanken hinsichtlich des budgets ;-) ich kann mir nicht vorstellen, dass da noch irgendwo ein überraschungsei ist, aber wer's findet bitte melden ;-)
Danke für Eure Antworten!! Habe mal kurz Rücksprache gehalten: Es besteht keine Bindung an ein Hausarztmodell. Es war kein Ersttermin, ist schon mehrere Jahre bei dem Kardiologen in Behandlung. Bisher wurden die Rezepte für die Herzmedikamente vom Kardiologen ausgestellt. Er hatte eine Überweisung zur Weiter- und Mitbehandlung vom Hausarzt bekommen. Also, ich werde den Eindruck nicht los, dass es sich hier um die Schonung des Budgets handelt. Dabei geht es nicht um besonders teure Medis. Wir hoffen jetzt, dass der Hausarzt nächste Woche ein Einsehen hat und ein Rezept ausstellt. Liebe Grüße von der kleinen Eule