Hallo zusammen, ich brauche mal einen Rat bzw.eure Hilfe! Ich war im Dezember zur Reha wegen Morbus Bechterw! Dort habe ich zu hören bekommen, dass ich eigentlich eine berufliche Reha machen soll. Diese wurde in beiderseitigem einverständnis zurück gestellt, da ich eine innerbetriebliche Umstellung erstmal versuche. Damit ich nun meinen Alltag als Erzieherin hinbekomme habe ich jetzt einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Da ich zwei unterschiedliche Arbeitsbereiche habe benötige ich zwei verschieden Stühle. Diese sind jetzt auch schon genehmigt worden. Meine Frage ist nun , wenn der Arbeitgeber diese mit Finanziert ist es dann - richtig das es sein eigentum ist? - kann ich bei einem Arbeitgeber wechsel diese dann nicht mitnehmen? Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!!!
wer hat dir die stühle genehmigt? frag doch dort einmal nach? bei beamten ist es so, dass sie ergonomischen arbeitsgeräte mitnehmen, wenn sie die dienststelle wechseln.
Wenn das über die RV geht, dann zahlen die aich komplett. Dein Arbeitgeber hat dann nichts damit zu tun. Die gehören dir dann auch. Ich habe so z.B. einen höhenverstellbaren Tisch, orthopädischen Stuhl und Ergo Tastatur erhalten. Sollte ich die Firma verlassen, nehme ich alles mit. Oder wenn ich in Altersrente gehen, stifte ich die evtl. unserem Schwerbehindertenbetriebsrat um einem anderen Mitarbeiter eine Unterstützung zu geben, sofern alles noch ok ist. LG Kukana
Ich habe einen Antrag gestellt bei der RV Berlin im Januar. Der erste wurde ende Januar genehmigt, der zweite letzten Freitag. Da der Zweite bei dem Antrag untergegangen ist wurde er erst jetzt genehmigt. Pro Stuhl wurden 435 Euro bewilligt. Der Reha Berater meinte nun wir sollten Widerspruch einlegen sowie die gesamte Übernahme der Kosten damit beantragen.