gdb

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von nati, 31. Oktober 2001.

  1. nati

    nati Guest

    guten morgen an alle

    habe gestern post vom versorgungsamt erhalten und mir wurde ein gdb von 30% zu erkannt. die gründe: 1. fibromyalgie, depressive verstimmung
    2. knieknorpelschäden
    3. wirbelsäulenschäden
    nun greift die fibro aber wesentlich stärker in mein leben ein, als nur 10%.ausserdem besteht bei mir seit gestern der verdacht auf seronegative cp. habe sehr schmerzhafte zehengrundgelenke mit schwellung ( juchhuh ) und das hat auch endlich mal ein arzt gesehen.
    meine frage, wie lege ich nun am besten wiederspruch ein beim versorgungsamt und was muss ich unbedingt beachten?

    bin gespannt auf eure antworten und erfahrungen.

    cu nati
     
  2. SuMiKo

    SuMiKo Guest

    morgen nati mein schatz,
    bei mir is das schon so lange her, ich weis das gar nicht mehr, nur das man aufjeden fall ein wiederspruch machen soll und das es erstmal ausreicht wenn da nur "wiederspruch" drauf steht. kann man dan später noch genauer begründen. ruf doch mal dei frau bertram an die hilft dir bestimmt!
    dicken kuss von sumi
     
  3. Sybille

    Sybille Guest

    Hallo Nati!
    Hoffentlich hast du mehr Glück als ich! Ich bekam vor 4 Jahren auch nur 30% zuerkannt (habe cP und Coxarthrose an beiden Hüften), mein Widerspruch führte dazu, dass ich bei einem Arzt vom Versorgungsamt vorgeladen wurde. Da ich noch die normal nötigen Bewegungen vollziehen kann und mir ja leider keiner die Stärke der Schmerzen ansehen konnte, hat man den Widerspruch zurückgewiesen. Diese ganze Geschichte hat mich sehr geärgert und mir viel Nerven gekostet. Aber ich empfehle dir trotztdem, es zu versuchen! Viel Glück dabei!!!
    Mir geht es in letzter Zeit von den Schmerzen her sehr gut, allerdings habe ich arge Probleme mit Erschöpfungszuständen und totaler Kraftlosigkeit, ständig bin ich müde und ausgelaugt. Das geht schon mehrere Monate so und macht mich auch total fertig. Aber irgendwie muss es doch weitergehen!
    Ich wünsche dir eine schmerzfreie Zeit!
    Liebe Grüße von
    Sybille
     
  4. Petra

    Petra Guest

    Hallo Nati,

    ich selbst habe zwar noch keine Efahrungen gesammelt, aber es aus der Familie miterlebt. Dort war es so, dass viele Krankheiten zusammen 45% ergaben, aber dennoch nur 30% anerkannt wurde, mit der Begründung, dass ein Endergebnis im Gesamtbild gesehen wird und nicht aufgerechnet wird. Du kannst erstmal Widerspruch einlegen, später begründen. Vermutlich wirst Du dann zu gewissen Amtsärzten geschickt, die in unserem Fall teilweise keine Fachärzte waren (z.B. allgemeiner Chirurg) die Du aber ablehen kannst und ggf. Deinen Arzt als Gutachter vorschlagen kannst (mit entsprechender Befreiung). Beide Gutachten werden dann miteinander verglichen. Bereite Dich auf eine lange Zeit vor und kläre ggf. mit Deiner Rechtschutzversicherung ab, ob Sie in diesem Fall Anwaltskosten übernehmen würden. Dann zögere nicht lange und suche Dir einen entsprechenden Fachanwalt - der kann Dich dann entsprechend begleiten.
     
  5. Petra

    Petra Guest

    Hallo nati,
    du musst innerhalb von 4 Wochen schriftlich einspruch dagengen einlegen. Dafür brauchst du nur zu schreiben hiermit lege ich widerspruch gegen den bescheid vom Datum ein. Und nicht vergessen Nummer angeben die dir zugeteilt wurde steht oben auf dem Brief.
    der rest geht dann von alleine bin gerade auch in dem Kampf bei mir ist es bis Münster zur einer höheren stelle gegangen und habe noch nichts wieder gehört.
    Die Ärzte werden neu angeschreiben und dann kann auch das was jetzt erst entdeckt worden ist berücksichtigt werden.
    Drücke dir die Daumen lass dich nicht unterkriegen die versuchen es immer.
    Bis dann petra alias Happy
     
  6. KARIN

    KARIN Guest

    Hi,
    also Widerspruch einlegen und gleichzeitig, im gleichen Schreiben, Verschlimmerungsantrag aufgrund der weiteren und neuen Beschwerden stellen. Die Frist für den Widerspruch kannst Du aus dem Bescheid (Rechtsmittelbelehrung) entnehmen. Dort steht auch, bei welcher Behörde der Widerspruch eingereicht werden muß. Super ist es, wenn Du Dir ärztliche Gutachten von Deinen behandelnen Ärzten besorgst.
    Laß den Kopf nicht hängen. Die Versorgungsämter stufen grundsätzlich zu niedrig ein.
    Alles Liebe KARIN
     
  7. Tanja

    Tanja Guest

    Hallo Nati,

    ich kenne das Problem. Habe meinen ersten Antrag 1998 gestellt, erst nur 30 %, habe WS eingelegt, wieder Ablehnung, nur 30 %. Ich war dann so unverschämt gegen den Widerspruchsbescheid wieder Widerspruch einzulegen. Und siehe da 50 % !!! Du mußt denen nur lange genug auf den Nerv gehen. Die 50 % hatte ich wegen Sehnen- und Nervenentzündungen in beiden Händen und Armen und wegen Depressionen. Nun sind noch die Fibro und eine Blasenentleerungsstörung hinzukommen - Erhöhung auf 60 %.

    Wichtig ist das Du innerhalb von 4 Wochen WS einlegst und eine Begründung lieferst. Hast Du diese Frist versäumt, kannst Du einen Verschlimmerungsantrag stellen, und begründen, was bei dir schlimmer ist wie vorher.

    Es ist aber tatsächlich so, dass die Grad-Zahlen nicht zusammengerechnet werden, sondern ein Gesamtbild angenommen wird, oder aber der Grad anerkannt wird, der für eine einzelne Behinderung am Höchsten ist.

    Das alles weiß ich aber auch nur, weil ich als Verwaltungsangestellte etwas von den Gesetzen verstehe.

    Wenn Du noch fragen hast, kannst Du gerne auch mailen: tannihanni@freenet.de

    Gruß und kämpfe für deine Behinderung !!!

    Tanja
     
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