Frage zur Zuzahlungsbefreiung ............zum x ten mal

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von Biggi67, 22. Januar 2014.

  1. Biggi67

    Biggi67 Neues Mitglied

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    Guten Morgen an alle,

    einiges konnte ich schon hier erlesen trotzdem habe ich da eine oder mehrer fragen zur Zuzahlungsbefreiung!

    Ich habe erstmals letztes Jahr alle Belege für erforderliche Medikamente von meinem Mann und mir gesammelt und vor kurzen bei der KK eingereicht da mein Mann allein Verdiener ist und sich es ganz schön Summiert hatte als auch noch meine Medikamente hinzu kamen. Jetzt las ich hier wenn man chronisch Krank ist müsse man vom Arzt eine Bescheinigung mit bei legen damit man diese 1% regelung nicht übersteigt. Leider wusste ich das nicht und habe nur alle Belege hingeschickt.............................jetzt meine Frage/n:

    1) kann ich besagte Bescheinigung nachreichen

    2) wird Kinderzuschlag und Wohngeld als Einkommen hinzu gerechnet

    3) wie würde es ab laufen wenn ich nicht die Belege sammel sondern die 1% regelung vorab bezahlen würde

    Ich denke hier ein wenig weitläufiger, es könnte ja mal ein Krankenhausaufenthalt oder eine Reha hinzu kommen, das wäre eine finanzielle starke Belastung und mit Sicherheit nicht möglich.

    Nun, ich Glaube hier kann mir sicher der ein oder andere weiter helfen.

    Ganz lieben Dank

    Biggi:winke:
     
  2. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Mein Mann und ich zahlen unsere 1 Prozent vorab, so dass wir jedes Jahr zum 1. Januar schon unsere Zuzahlungs-Befreiungskarte für jeweils 1 Jahr haben. Wir sind beide chronisch krank haben.
     
  3. Biggi67

    Biggi67 Neues Mitglied

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    Danke Lagune für Deine Antwort, heißt das nun das ich auch 1 % zahlen müsste auch wenn ich kein Einkommen habe?:vb_confused:

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil...............IHR bezahlt 1% vorab
     
    #3 22. Januar 2014
    Zuletzt bearbeitet: 22. Januar 2014
  4. sternschnuppe84

    sternschnuppe84 Mitglied

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    Hallo,

    also bezüglich der 1% würde ich schnell bei der KK anrufen und Fragen. Bei meiner KK ist aber direkt im Antrag auch immer die Frage ob man chronisch krank ist. Ich muss diesen Nachweis auch nicht jährlich bringen, der reicht immer für 2 Jahre oder so. Wenn sie den wieder brauchen sagen sie das. Für den Nachweis gibt es meistens auch ein Formular von der KK, dass einfach mit zum Arzt nehmen und ausfüllen lassen.
    Bei mir war bei dem Antrag auch ein Formular bei wo ich alles Einkommen angeben musste. Ich glaube alles wonach da gefragt wird zählt als einkommen. Ich weiß nicht genau wie das da mit Freibetrag oder ähnlichem ist und auch nicht wie wenn man verheiratet ist.
    Hast du mal im Netz bei deiner KK geschaut? Evtl. gibts da sogar einen Rechner für die Berechnung eurer maximalen Zuzahlung.
    Und wie die anderen schon sagten, wenn man weiß dass man eh über seine Belastungsgrenze kommt, kann man entweder warten bis man sie erreicht hat und dann alles einreichen oder vorab den Betrag zahlen und bekommt dann die Befreiungskarte für den Rest des Jahres.
    Habe ich im Studium immer so gemacht, da hatte ich so geringe Belastungsgrenze das die eh nach 2 Monaten überschritten war, zumal es damals ja auch noch Praxisgebühr gab.

    Viele Grüße
     
  5. PiRi

    PiRi IG-Mitglied

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    Ich zahle auch vorab. Das heißt, alle, aber auch alle und selbstverständlich die Deines Mannes, Einkommensbelege werden eingereicht, die Chronikererklärung des Arztes auch und dann rechnen die das aus und Du bekommst die Zahlungsaufforderung. Hast Du bezahlt, bekommst Du die Karte.....
     
  6. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    das geht doch aber nur-wenn das Einkommen konstant belibt...
    z.Bsp. Rentner
    Ich hatte es immer für meinen Onkel so gemacht - der hat einen best. Betrag eingezahlt- und hatte dann Ruhe fürs ganze Jahr.

    Ansonsten machen die KK es nur zum Jahresende mit Einreichen der Belege.
    Da sich bei Arbeitslosigkeit / Gehalt etc. das Einkommen übers Jahr ändern kann:vb_confused:
     
  7. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Das geht auch wenn sich das Einkommen ändert, dann wird es im kommenden Jahr verrechnet. Man zahlt nach oder bekommt was gut geschrieben. Zumindest geht das bei unserer Krankenkasse.
     
  8. Biggi67

    Biggi67 Neues Mitglied

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    zunächst einmal danke für Eure Antworten. Ich habe nach langen suchen endlich den Antrag gefunden für Chronisch kranke, den lasse ich von meinem Mann seine HÄ ausfüllen und schicke es nachträglich hin denn ich habe die befürchtung das die jetzt die 2% nehmen obwohl es ein leichtes wäre in den PC zu schauen. Mein Mann nimmt nämlich seit Jahren an diesem Chronikerprogramm teil und ist somit eigentlich schon Registriert.

    Das Gehalt von meinem Mann bleibt fast immer gleich+-500€ Jahresbrutto.
     
  9. PiRi

    PiRi IG-Mitglied

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    Silberpfeil,

    meine KK nimmt bei wechselnden Einkommen immer das vom Vorjahr. Ob dann Nachforderungen kommen, weiß ich allerdings nicht.
     
  10. PiRi

    PiRi IG-Mitglied

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    Sorry Lagune,

    wollte nicht doppelt moppeln, hatte Deinen Post wohl übersehen.
     
  11. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo biggi

    entweder du guckst mal direkt unter deiner kk zur berechnung der zuzahlungshöhe
    oder aber nimmst diesen "rechner" für die berechnung der zuzahlungsbefreiung.
    wichtig : das gemeinsame bruttoeinkommen zählt.
    http://www.aponet.de/service/zuzahlungsbefreiung/zuzahlungsrechner.html
    beispiel
    nach dem ein monats brutto von 1.100 € feststeht(+1/12 von einmalzahlungen
    wie zinsen, weihnachtsgeld, etc.), kein kind. der rechner berücksichtigt bereits
    freibeträge für ehegatten und/oder kinder.
    Belastungsgrenze für GKV-Zuzahlungen
    Die mit einem [​IMG] versehenen Felder sind Pflichtfelder.
    Kalenderjahr, für welches die Berechnung durchgeführt werden soll: 2013 X 2014
    Beziehen Sie Sozialhilfe oder ALG II? X Nein Ja
    Was gilt bei Bezug von Sozialhilfe / ALG II?
    Bei Versicherten, die ALG II oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten oder bei denen die Kosten der Unterbringung in einem Heim von einem Träger der Sozialhilfe getragen werden, gilt unabhängig von weiteren Einnahmen als Bruttoeinnahmen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nur einmalig der Regelsatz des Haushaltsvorstands nach der Regelsatzverordnung. Achtung: Bei Bezug von Sozialhilfe / ALG II sind keine Eingaben zu Kindern, Ehegatten und Einkommen erforderlich! Die nächsten drei Zeilen brauchen Sie in diesem Falle nicht auszufüllen
    Anzahl der Kinder:
    0
    Welche Kinder sind zu berücksichtigen?
    Kinder bis zum Kalenderjahr, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, generell(unabhängig
    davon, ob sie familien-, pflicht-, freiwillig oder nicht gesetzlich versichert sind)Kinder ab dem
    Kalenderjahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollenden, sofern sie familienversichert sind
    Ehegatte / Lebenspartner: Nein X Ja
    Wer wird als "Ehegatte" berücksichtigt?
    Ehegatte Lebenspartner (sind eingetragene Lebenspartner nach dem "Gesetz zur Beendigung der
    Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften") Bei Ehegatten und Lebenspartnern ist ein
    gemeinsamer Haushalt auch dann anzunehmen, wenn ein Ehegatte oder Lebenspartner dauerhaft in eine
    vollstationäre Einrichtung aufgenommen wurde, in der Leistungen der Pflegeversicherung erbracht werden.
    Wie hoch ist das Familien-Bruttoeinkommen im Monat (inkl. 1/12 von Einmalzahlungen, Zinsen etc.)?
    (nur Beispielrechnung) 1.100,00 Familien-Bruttoeinkommen:[​IMG]
    Was wird als Einkommen angerechnet?

    Für die Berechnung ist auf die tatsächlichen jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt abzustellen.
    Ist ein Familienangehöriger chronisch krank? Nein X Ja
    Ihr Berechnungsergebnis:

    [TABLE="class: contenttable"]
    [TR]
    [TD="class: td-0"]Kinderfreibetrag
    [/TD]
    [TD="class: td-1"] 0 €
    [/TD]
    [/TR]
    [TR]
    [TD="class: td-0"]Freibetrag Ehegatte
    [/TD]
    [TD="class: td-1"] 4.977 €
    [/TD]
    [/TR]
    [TR]
    [TD="class: td-0"]jährliche Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt
    [/TD]
    [TD="class: td-1"]13.200,00 €
    [/TD]
    [/TR]
    [TR]
    [TD="class: td-0"]zu berücksichtigende Einnahmen nach Abzug der Freibeträge
    [/TD]
    [TD="class: td-1"] 8.223,00 €
    [/TD]
    [/TR]
    [TR]
    [TD="class: td-0"]Belastungsgrenze
    [/TD]
    [TD="class: td-1"] 1 Prozent
    [/TD]
    [/TR]
    [TR]
    [TD="class: td-0"]Ihre Belastungsgrenze im Kalenderjahr 2014
    © KV-media - www.kv-media.de
    [/TD]
    [TD="class: td-1"] 82,23 €
    [/TD]
    [/TR]
    [/TABLE]

    für chronisch krank ist die bedingung, mindestens ein jahr an ein und der selben
    krankheit erkrankt zu sein. mind.1x im quartal unterzieht man sich einer
    behandlung ohne der sich der zustand wieder verschlechtern würde, um die
    zuzahlungsbefreiung von 1% zu bekommen.

    meine kk hat ende september nur angefragt, ob sich an dem einkommen etwas
    ändert. die ärztl.bestätigung wegen chronisch krank musste ich nur ein mal zu
    beginn einreichen. bereits mitte oktober lagen die befreiungskarten der kk
    für 2014 für alle vor.

    die vorausbefreiung ging nur, bei konstantem einkommen.
    ansonsten mussten wir die belege für ein jahr sammeln und dann mit dem
    einkommensnachweis einreichen. das war eine enorme Belastung, weil alles
    vorfinanziert werden musste. aber nicht zu ändern

    das habe ich noch gefunden:

    Folgende Zuzahlungen werden bei der Erstattung angerechnet[TABLE="class: contenttable"]
    [TR="class: tr-even tr-0"]
    [TH="class: td-0"]Leistung
    [/TH]
    [TH="class: td-1"]Zuzahlung
    [/TH]
    [/TR]
    [TR]
    [TD="class: td-0"]Arzneimittel
    [/TD]
    [TD="class: td-last td-1"]Zuzahlung von 10 Prozent des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel.
    [/TD]
    [/TR]
    [TR]
    [TD="class: td-0"]Heilmittel (Massagen usw.)
    [/TD]
    [TD="class: td-last td-1"]Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung
    [/TD]
    [/TR]
    [TR]
    [TD="class: td-0"]häuslicher Krankenpflege
    [/TD]
    [TD="class: td-last td-1"]Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten der Leistung, begrenzt auf die
    ersten 28 Tage im Kalenderjahr zuzüglich 10 Euro je Verordnung

    [/TD]
    [/TR]
    [TR]
    [TD="class: td-0"]Hilfsmittel
    [/TD]
    [TD="class: td-last td-1"]Zuzahlung von 10 Prozent für jedes Hilfsmittel (z.B. Hörgerät,Rollstuhl),
    jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro
    In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels.
    Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Ernährungssonden, Windeln bei Inkontinenz): Zuzahlung von 10 Prozent je Verbrauchseinheit, aber maximal 10 Euro pro Monat.

    [/TD]
    [/TR]
    [TR]
    [TD="class: td-0"]Haushaltshilfe
    [/TD]
    [TD="class: td-last td-1"]Zuzahlung von 10 Prozent der kalendertäglichen Kosten,
    jedoch höchstens 10 Euro und mindestens 5 Euro.

    [/TD]
    [/TR]
    [TR]
    [TD="class: td-0"]Soziotherapie
    [/TD]
    [TD="class: td-last td-1"]Zuzahlung von 10 Prozent der kalendertäglichen Kosten,
    jedoch höchstens 10 Euro und mindestens 5 Euro.

    [/TD]
    [/TR]
    [TR]
    [TD="class: td-0"]stationären Vorsorge und Rehabilitation
    [/TD]
    [TD="class: td-last td-1"]Zuzahlung von 10 Euro pro Tag
    [/TD]
    [/TR]
    [TR]
    [TD="class: td-0"]Anschlussheilbehandlung
    [/TD]
    [TD="class: td-last td-1"]Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, begrenzt auf 28 Kalendertage im Jahr

    [/TD]
    [/TR]
    [TR]
    [TD="class: td-0"]Krankenhaus
    [/TD]
    [TD="class: td-last td-1"]Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, aber begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.
    [/TD]
    [/TR]
    [TR]
    [TD="class: td-0"]Fahrkosten
    [/TD]
    [TD="class: td-last td-1"]10 Prozent der Fahrkosten, mindestens 5, höchstens aber 10 Euro je Fahrt
    [/TD]
    [/TR]
    [TR]
    [TD="class: td-0"]www.kv-media.de© KV-media

    [/TD]
    [TD="class: td-last td-1"][/TD]
    [/TR]
    [/TABLE]
    grüße vom sauri


     
    #11 23. Januar 2014
    Zuletzt bearbeitet: 23. Januar 2014
  12. Biggi67

    Biggi67 Neues Mitglied

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    Guten Morgen sauri,

    danke für Deine mühe, einiges davon habe ich auch gefunden nach langen suchen. Ich lasse das Formular für den Chroniker Morgen von meinem Mann seiner HÄ ausfüllen und schicke es dann mit der Jahresbruttorechnung zu der KK. Zur Sicherheit fülle ich noch einmal den Antrag auf Befreiung für 2014 aus dann dürfte ja wohl nichts mehr schief gehen.

    Ja das ist wirklich eine enorme Belastung für uns zumal nur ein Einkommen da ist und das schon zu über 50 % für die Miete drauf geht. Ich habe auch 29 J. gearbeitet und im Leben nie geglaubt das ich das irgend wann körperlich nicht mehr kann, zumindest im Augenblick! Da mein Mann mit Anträgen so gar nicht kann habe ich diesen Part an mich genommen so kann ich Ihn wenigstens unterstützen und verblöde nicht all zu sehr.

    Danke noch mal

    Biggi
     
  13. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo Biggi,

    da drück ich dir die daumen, dass es bei deiner kk nicht all zulange
    dauert das zu bearbeiten.

    hast du an die bestätigung vom arzt gedacht, dass er mind. 1 jahr
    bei ihm wegen ein und der selben krankheit war und ohne, sich
    diese weiter verschlimmern würde?

    liebe grüße sauri
     
  14. Biggi67

    Biggi67 Neues Mitglied

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    Hallo Sauri,

    ja ich habe daran gedacht! Heute früh waren Wir bei seiner Ärztin und ab die Post:p.

    Jetzt heißt es warten wie bei allem mal sehen was kommt. Mein Mann versteht dieses ganze prozedere nicht, ich sagte, Wir sind in Deutschland da geht es nicht einfach nur mal eben schauen im PC, nein muss alles schön in Schrift und Form!

    Danke auch für diesen Tip

    Schönes schmerzfreies Wochenende..........mir hilft gerade Tramal:mad:

    Biggi
     
  15. Biggi67

    Biggi67 Neues Mitglied

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    Hallo Ihr´s:D

    so, der Brief von der Krankenkasse ist da und hat ergeben, nach meiner Recherche, das sie wohl ein Kind vergessen haben als Freibetrag ! Auf der Homepage steht geschrieben das jedes Kind einen Freibetrag von 7008€ hat egal ob Familienversichert oder nicht, so habe ich es verstanden. Ich verstehe das leider nicht wirklich , diese Berechnung zeigt mir nur das Brutto meines Mannes, den zu leistenen Eigenanteil und nachgewiesene Zuzahlung von 2013.

    Versteht das einer, habe ich da einen denkfehle:confused::confused::confused:
     
  16. Biggi67

    Biggi67 Neues Mitglied

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    OK Thema abgeharkt! Der Anruf bei der Krankenkasse hat ergeben das Sie nicht einen Kinderfreibetrag vergessen haben sondern 2 % genommen haben:eek: und das obwohl ich die Bescheinigung hingeschickt habe.
    Also werde ich noch eine ärztliche Bescheinigung ausfüllen lassen und danach zur Bearbeiterin schicken.............na ja ich hoffe es geht dann alles seiner Wege.

    Einen schönen Tag Euch allen

    Biggi
     
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