Bekomm keine AU mehr ,was jetzt???

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von wotti, 17. Dezember 2013.

  1. wotti

    wotti Mitglied

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    Leider bin ich seit zwei Jahren durchweg Krankgeschieben worden. Nach der Aussteuerung war ich direkt beim AA ,und bekomm Arbeitslosengeld 1. Da nicht noch in meiner alten Firma Beschäftigt bin.Verlangt diese eine weiter Krankmeldung,die mein Arzt mir nicht mehr geben will .Weil Ausgesteuert und laut Gutachten des AA noch 3bis 6 Stunden Arbeitsfähig wäre.Im Gutachten stehet eine lange liste was ich nicht mehr Arbeitsmäßig machen darf ( ich bin Reinigungskraft) .Da kommt der Job in der Alten Firma nicht mehr in frage. Selbst Kündigen darf ich ja nicht wegen der Sperre beim AA oder doch? weil es ja im Gutachterbericht drinsteht,das ich den alten Job nicht mehr leisten kann.Habe Chronische Polyathitis


    So nun meine Frage ..ich bin noch bis zum 31.12 2013 Krankgeschrieben selbst Kündigen will ich nicht ( macht das Probleme beim AA. Ich hätte letzte Woche einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin gehabt.Leider wurde mir ein Tag vorher abgesagt ,das Sie Krank wäre.Ich bekomm von keinem eine Auskunpft was ich jetzt machen soll. Am 02.01 2014 einfach wieder zur Arbeit ? ? ich erwäge zu einer Rechtsanwlätin zu gehen. Die könnte mir doch einen Brief für meinen AG schreiben.Weshalb ich meine Arbeit nicht mehr Antreten darf. Ich denke der Firma geht's um eine Abfindung die sie sehr wahrscheinlich zahlen müßte .Ha eine Gleichstellung mit einem 30% Behinderten.Antrag auf verschechterung habe ich im September beantragt (noch keine Antwort.

    oder soll ich selbst meinem Arbeitgeber meine Situation schreiben ? habe auch eine Wiedereingliederung Antrag bekommen.....ich bin total verzweifelt weil ich nicht weiß was ich jetzt machen soll. Zur alten Firma möchte ich im grunde nicht zurück .Mobbing und den Job als Springer schaff ich sowieso nicht mehr.....

    ich bitte Euch um eine schnelle Antwort. Danke wotti PS habe Chronische Polyatritis
     
    #1 17. Dezember 2013
    Zuletzt bearbeitet: 17. Dezember 2013
  2. Clara07

    Clara07 Aktives Mitglied

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    Hallo Wotti,

    das ist verzwickt. Ich fürchte du brauchst einen Rechtsanwalt, Rechtsberatung, den VDK oder so etwas.

    Das ist sicher alles gerade erst passiert und liegt nicht schon wochenlang auf deinem Küchentisch. Eine schöne Bescherung zu Weihnachten. :( Bis Silvester hätte ich mich seelisch so aufgeregt, dass ich zu Neujahr hohes Fieber mit Brechdurchfall und Ohrenschmerzen bekäme.

    Ich würde mit dem Betriebsrat oder Schwerbehindertenbeauftragten meiner Firma reden. Je nach Art und Größe der Firma ist diese verpflichtet, dem Mitarbeiter einen anderen Arbeitsplatz (Telefondienst, Post, Pförtner, Ablage, Kopierer) im Betrieb anzubieten. Kündigen würde ich nicht. Wenn du vom Arbeitgeber eine Kündigung erhälst, kann das Arbeitsamt die Rechtmäßigkeit prüfen.

    Das Arbeitsamt wird dir nach dem Gutachten eine passende Stelle suchen. Hast du noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I? Zur Überbrückung springt in der Regel das Jobcenter ein, damit du nicht ohne Geld dastehst.

    Au Backe, ich kann dir nur starke Nerven wünschen.

    Liebe Grüße
    Clara
     
  3. wotti

    wotti Mitglied

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    ja ich bekomm noch Arbeitslosengeld ...ich sollte ja in der Rehaberatung des AA kommen leider war die Sachbearbeiterin Krank geworden. Nur was mach ich jetzt mit meinem Arbeitgeber der wird im Dezember auf die nächste Krankschreibung warten ,die ich nicht bekommen werde von Ihm .Er sagt das in dem Gutachten steht ,das ich nicht mehr in den alten Job zurück kann.Mehr nicht ,und das Arbeitsamt sagt ich soll mir einen Anwalt nehmen.Was ich am 23 tun werde.....nach einer Kündigung die Ausgesprochen wird hätte ich ja noch Zeit wegen wiederspruch.Aber den würde ich gar nicht in Anspruch nehmen Kündigung wegen Krankeit würde mir schon helfen.


    vielen Dank für deine Antwort. wotti :)
     
  4. Mieze1960

    Mieze1960 Gonarthrose, RA u. Fibro

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    Hallo,

    wenn man krank ist bekommt man für längstens 6 Wochen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt, danach nicht mehr, denn der Arbeitgeber zahlt die Lohnfortzahlung i.d.R. nur 6 Wochen lang. Danach bekommt man Krankengeld von der Krankenkasse entsprechend den Bescheinigungen des Arztes. Wenn man vom Arzt wieder für arbeitsfähig befunden wird, kommt ein entsprechendes Schreiben von der Krankenkasse, den Arbeitgeber muss man dann selbst darüber informieren.

    Nach 78 Wochen Krankheit wird man automatisch "ausgesteuert", für den Arbeitgeber gilt das Arbeitsverhältnis damit als beendet, ob Arbeitnehmer und Arbeitgeber das wollen oder nicht, spielt keine Rolle.

    Wenn man dann noch weiter krank ist, könnte die Krankenkasse prüfen (lassen), ob vorzeitige Rente in Frage kommt, oder ob Aussicht auf Genesung besteht. Wenn man wieder gesund bzw. (teil-)arbeitsfähig ist, muss das Arbeitsamt ran, um einen passenden Job zu finden und die Zeit bis dahin zu überbrücken.
     
  5. Lächeln

    Lächeln Aktives Mitglied

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    Du kannst versuchen, beim zuständigen Arbeitsamt anzurufen. Dazu musst du deine Kundennummer bereit halten.

    Dann kannst du dein Anliegen schildern. Ich würde um eine Zusage bitten, dass das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird bis zur Klärung. Du hast die Verzögerung ja nicht verschuldet. Und dann kann im neuen Jahr schrittweise geklärt werden, wie es für dich weiter geht.

    Bei dir müsste doch inzwischen ein Antrag auf Erwebsminderungsrente laufen, oder?

    Das Gutachten ist aber vom Arbeitsamt, schreibst du, richtig? Du kannst doch sicher Widerspruch einlegen, wenn du sagst, ich kann gar nicht arbeiten. das musst du dann aber schriftlich machen. Guck mal, ob auf dem Bescheid nicht eine Widerspruchsfrist steht. dann musst du rechtzeitig den Widerspruch abgeben.
     
  6. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Bekomme keine AU mehr was jetzt

    @hallo wotti,

    du hast derzeit ein sozusagen "ruhendes AV" ohne anspruch auf leistungen.
    du bist aber weder gekündigt noch endet dein AV aufgrund einer befristung
    oder rente automatisch.

    der ag muss die kü schriftlich mitteilen.

    @mieze1960
    das ist m.e.n. nicht ganz richtig:

    das AV endet
    -per gemeinsamer Vereinbarung (Absprache)
    -per Kündigung durch den AG (personen- oder betriebsbedingt)
    -eintritt in das normale rentenalter bei entsprechender vertragl.regelung im AV
    -per einseitiger kü durch den AN aus wichtigem grund


    Mit folgender Vereinbarung im Arbeitsvertrag endet das Arbeitsverhältnis
    mit dem Rentenalter "automatisch":

    (...)Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf
    des Monats, in dem der Arbeitnehmer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat
    (vorliegend Vollendung des ... Lebensjahres), sofern er zu diesem Zeitpunkt die
    Regelaltersrente (§ 35 SGB VI) oder eine gleichwertige andere Altersversorgung
    beanspruchen kann.(...)
    link http://www.hwk-potsdam.de/9,0,469.html

    solange der AG nicht kündigt, bleibt man beschäftigt.

    das hat nichts mit der Zahlung des krankengeldes der längstens 78.wo zu tun.

    @wotti
    übereile nichts.
    normalerweise musst du keine krankschreibung mehr einreichen, da der AG
    für dich keinerlei lohnverpflichtungen hat.

    wenn der AG es fordert, teile ihm in geeigneter form mit, dass du weiterhin
    au bist. bitte nicht, aus welchen gründen.

    du musst auch kein vordruck vorlegen, auf dem die au bescheinigt wird und
    du anspruch auf 6 wo lohnfortzahlung hast. (gelber schein)

    wie lange bekommst du noch alg1?
    melde dich doch bitte mal !

    liebe grüße vom saurier, die dich mal lieb umärmelt
     
    #6 18. Dezember 2013
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2013
  7. Honeymoons

    Honeymoons Mitglied

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    Es wundert mich gerade, das die Firma Dir nicht kündigt und Dich frei für das Arbeitsamt gibt?! :confused:
     
  8. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    6. Fortbestand der Beschäftigung nach § 7 Abs. 3 SGB IV;
    hier: Berücksichtigung von Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs wegen Arbeitsunfähigkeit nach § 125 Abs. 1 SGB III

    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/205858/publicationFile/30844/november_2011_top_6.pdf

    Da der Arbeitslosigkeit im Sinne des § 119 Abs. 1 SGB III lediglich die aufgrund der Arbeitsunfähigkeit mangelnde objektive Ver-fügbarkeit entgegensteht, werden die Voraussetzungen der Beschäftigungslosigkeit als er-füllt angesehen. Damit scheidet eine Anwendung des § 7 Abs. 3 SGB IV aus.

    Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer in diesen Fällen zum Ende des dem Arbeitslosen-geldbezug nach § 125 Abs. 1 SGB III vorangehenden Krankengeldbezugs abzumelden.


    Abmeldung zum Krankengeld-Ende
    Hinsichtlich der Sozialversicherung ist vom Arbeitgeber die Abmeldung des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses vorzunehmen (Abmeldung wegen Ende einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit Meldegrund 30). Die Abmeldung erfolgt zum Ende der Krankengeldzahlung. Höchstbezugsdauer des Krankengeldes 78 Wochen.
    http://www.ikk-classic.de/firmenkunden/praxiswissen/ende-krankengeld.html

    [​IMG] marie
     
    #8 18. Dezember 2013
    Zuletzt bearbeitet: 1. Januar 2014
  9. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Kündigung ist nicht notwendig. Wenn man laut Gutachten des Arztes der Afa mehr als 3 Stunden arbeiten kann, kann es sein daß die AfA einen schriftlichen Verzicht auf das Direktionsrecht verlangt.
     
  10. marpelchen

    marpelchen Neues Mitglied

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    Hallo wotti,

    saurier hat Dir bereits sehr gute und richtige Hinweise gegeben. Aber, du solltest trotzdem versuchen, eine Bescheinigung über die weitere Arbeitsunfähigkeit zu bekommen, denn Du bist auch verpflichtet gegenüber der Arbeitsagentur den Nachweis zu führen (und ggf. vorzulegen), dass Du nicht arbeitsfähig bist und einer Vermittlung nicht zur Verfügung stehst. Vielleicht kannst Du das Deinem HA entsprechend erklären und ihn nochmals darum bitten. Oder hast du einen mitbehandelnden Facharzt, der Dir da weiterhelfen könnte?
    Ich selbst bin seit vier Jahren fortlaufend krank geschrieben (mit Bescheinigung) und beziehe derzeit eine volle EMR. Es ist also durchaus möglich, die AU-Bescheinigung weiter ausgestellt zu bekommen.

    Du solltest gleich im neuen Jahr versuchen zum Reha-Berater der AA Kontakt aufzunehmen und einen möglichst kurzfristigen Termin zu vereinbaren. Dort kannst Du mit diesem gemeinsam überlegen, was für Dich machbar und was an Arbeit denkbar ist. Der Arbeitgeber ist in solchen Fällen gehalten, nach einem geeigneten anderen Arbeitsplatz in der Firma zu suchen. Eventuell erforderliche Arbeitsmittel können dann über die AA oder die DRV beantragt werden.

    Außerdem solltest Du prüfen, ob das Gutachten der AA alle Einschränkungen und Beschwerden berücksichtigt und objektiv und richtig gefertigt wurde. Wenn nicht, kann man hier eine Überprüfung beantragen.


    Alles Gute wünscht
    marpelchen
     
  11. dickekatze

    dickekatze Mitglied

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    97
    krankschreibung

    zitat

    Nach 78 Wochen Krankheit wird man automatisch "ausgesteuert", für den Arbeitgeber gilt das Arbeitsverhältnis damit als beendet, ob Arbeitnehmer und Arbeitgeber das wollen oder nicht, spielt keine Rolle.

    das stimmt nicht das arbeitsverhältnis bleibt solang bestehn bis du gekündigt wirst es ruht sozusagen.bei mir war das sogar ein paar jahre.aber bei 30%schwerbehinderung hast du sicherlich ne gleichstellung u da geht so schnell kündigung nicht wegen kündigungsschutz also wird es überprüft.da schaltet sich das integrationswerk ein.so wars bei mir.auch ich konnte laut gutachten die arbeit nicht mehr machen u so wurde dann doch gekündigt.bekam dann den ganzen urlaub der sich über die jahre ansammelte ausgezahlt
     
  12. dickekatze

    dickekatze Mitglied

    Registriert seit:
    9. Mai 2011
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    97
    noch was

    und das arbeitverhältnis endet auch nicht automatisch wenn man erwerbsunfähigkeitsrente bekommt es sei denn die ist unbefristet u das ist heutzutage selten
     
  13. wotti

    wotti Mitglied

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    vielen Dank für Eure Antworten.

    mein Arzt hat mir jetzt ein Attest ausgestellt in dem steht das ich für meine jetztige Arbeit nicht mehr einzusetzen wäre.

    vom AA hab ich jetzt bescheit das ich am 7 01 2014 einen Termin habe zur Besprechung, wies jetzt weiter geht. Ich bin laut Gutachten ( steht auch so alles richtig drin ) 3 bis 6 Stunde am Tag Arbeitsfähig.Mit jede menge Einschränkungen.

    Da mir das alles über den Kopf wächst ,hab ich jetzt eine Rechtsanwältin eingeschaltet.Die das mit meinem Arbeitgeber klärt. Ob noch was anderes in der Firma für mich zu tun wäre mit den Einschränkungen die im Gutachten stehen.

    Das einzige was ich Momentan postiv berichten kann ich hab jetzt 40% Behinderung .Gehe aber mal wieder in WIEDERSPRUCH.

    Eine Kündigung meiner Firma würde ich zustimmen ,natürlich nur mit zusage des Arbeitsamtes. Ich habe diese gleichstelung mit 50% . Mal sehen was jetzt die Anwältin bei meinem Arbeitgeber erreicht. Ich möchte nicht mehr zu dieser Firma zurück ,aus verschiedenen gründen. Wohlweisslich das ich dem AA das nicht alles erklären kann ,und es Ihnen auch egal wäre .( Mobbing)

    Nochmal vielen Dank an Euch die mir so lieb geschrieben haben. Die Teilminderungsrente werde ich wohl im nächsten Jahr beantragen .

    wünsche Euch schon mal einen guten Rutsch ins neue Jahr. Und alles liebe . wotti
     
  14. wessi

    Gesperrter Benutzer

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    Hallo ( dickekatze ) Heike,

    Wenn ich jetzt könnte, würde ich bei dir meinen Kopfschütteln, das geht ja halt nicht mehr.


    Du hättest deine zwei Beiträge dir sparen können, wenn du mal den Bericht von @Saurier mal gelesen hättest. :kopfpatsch:

    Gruß Der Wessi
     
  15. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    solange doch ALG I gezahlt wird unterbricht doch auch da die Zahlung von Krankengeld - die ALG I Zahlung!!! Wenn dann die 78 Wochen rum sind- wird doch erstmal weiter ALG I gezahlt.....??!!

    Bevor es gar kein Geld gibt - kann doch ein Antrag bei der Rentenversicherung ( nach den 78 Wochen) gestellt werden- sone Art befristete Rente......bloß das sagt einem KEINER!!!! dass dann die RV zahlen muss......

    Mit dem GdB würde ich auf jeden Fall in Widerspruch gehen- und auf mind. 50% pauken.

    Und auf jeden Fall eine Reha machen!!!!!!

    Meine Tochter geht es fast genau so - einziger Unterschied...sie ist schon in ALG I - nur noch für 2 Monate- dann käme Hartz IV. Sie hat seit Kind bereits einen GdB von 50%.

    Kurzzeitige Arbeitsaufnahme war zwar- aber hat sie wieder abbrechen müssen- aufgrund ihrer Gesundheit.

    Das Jobcenter hat keine Arbeit für sie- sie darf auch nur Bestimmtes machen :o...Die Amtsärztin hat sie zwar für begrenzt arbeitsfähig eingestuft- ihr aber erst mal befreit von dem ganzen Bewerbungskram schreiben etc.- auch die Bearbeiterin vom Jobcenter hält diesbzgl. zu meiner Tochter.
    Nun fährt sie erst mal für 5 Wochen in eine Reha( event. auch länger)- die Zusage kam ruckzuck.
    Und dann schauen wir mal, was die dort bei der Reha für ein Statement abgeben bzgl. arbeitsfähig.

    Ist alles nicht so einfach mit den Ämtern.......

    Wünsche dir aber viel Erfolg bei deinem Gespräch am 07.1.- Event. nehme dir jemanden mit zu diesem Gespräch...
    Du kannst dir aber auch eine Gesprächsaufzeichnung geben lassen- so weißt du auch noch in einer Woche, was genau besprochen wurde- nur mal so als Tipp!!!:top::)
     
  16. wessi

    Gesperrter Benutzer

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    In Mittelfranken (Bayern)
    Hallo wotti,

    jetzt mal zu dir.

    Normalerweise müsste ich dich Links liegen lassen, weil du mir bis heute ich keine Antwort bekommen habe.

    Und weil du im diesem Forum, Schwachsinn geschrieben hast, wenn du dich leider nicht auskennst lasse es lieber sein.

    Ich werde mal nicht so sein, und schreibe dir was ich kenne und weiß.

    Ich fange mal an.

    Nein lasse es lieber, das bringt nichts.

    Warum??, und von wem???.

    Nur du und deinem HA kann das machen, sonnst niemand kann die das aufzwingen eine Wiedereingliederung zu machen.

    Du hast die Möglichkeit es zu verschieben oder sogar ablehnen.

    Um die Missverständnis abzuwenden.

    Der AG ist nämlich verpflichtet, diese Wiedereingliederung dir ( euch ) zu unterbreiten.

    Grundsätzlich, sage ich zu den Arbeitnehmern/rin.

    Auf gar keinen Fall nicht selber Kündigen, das ist sehr wichtig!!!!!.

    Du weißt schon das die Gleichstellung bei der ARGE gestellt wird!!.

    Und wenn du bis Heute noch keine Antwort bekommen hast, einmal über die Gleichstellung und auch die Verschlechterungsantrag.

    Das sind bei dir zwei Behörden die entscheiden müssen!!, ja oder nein??.

    Nicht das du da ein Fehler machst.

    Noch was, ich hätte da statt die Rechtsanwältin das [FONT=&amp]Integrationsfachdienst [/FONT]eingeschaltet.

    Die wissen wie man mit solchen AG umgeht und bleiben auch am Ball, wenn du weißt was ich damit meine.

    Und was der Gutachter bei dem ARGE betrifft, mit diesem Schriftstück könntest du in die Halbe Rente gehen.

    So das wars wieder mal von mir.

    Bis bald mal wieder.

    MLG wessi
     
  17. wotti

    wotti Mitglied

    Registriert seit:
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    300
    danke

    danke das Du mir geschrieben hast.

    ich habe den Verschlimmungsantrag natürlich beim Versorgungsamt
    und den Wiedereingliederungsantrag bekam ich

    von der LVA.Da ich in meinem jetzigen Beruf nicht mehr ausüben darf ( Bericht aus der Reha) aber 3 bis 6 Stunden in einer leichteren Tätigigkeit noch einzusetzen.

    50% Prozent Gleichstellung hatte ich beim AA beantragt und bewilligt bekommen.


    ich weiß zwar jetzt nicht mehr, warum es jetzt so hart war, wie du mich angegangen bist aber OK..

    Leider weiß ich nicht alles ,wie auch .Trotzdem Danke wessi
     
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