Verschlimmerungsantrag nach 1 jahr?

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von marcomr, 14. November 2013.

  1. marcomr

    marcomr Neues Mitglied

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    22. Juni 2010
    Beiträge:
    24
    hallo leute,
    ich wollte mal fragen ob ich noch warten sollte mit dem Antrag auf Verschlimmerung.....(ist ja nicht so das es mir gut geht,aber die vom Amt wissen das ja nicht)
    bekam vor einem jahr gdb von 40.

    was meint ihr? denke das ein paar von euch da mehr erfahrung haben.



    danke schon mal

    gruß marco
     
  2. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    hallo marcomr,

    du kannst jederzeit einen verschlimmerungsantrag stellen, wenn es bei dir zu einer
    wesentlichen verschlimmerung bereits vorhandener erkankungen/behinderungen
    gekommen ist

    oder

    eine neue erkrankung hinzugekommen ist, die dich behindert/beeinträchtigt.

    du solltest genau überlegen, in wieweit haben sich deine beschwerden zum letzten
    befund verschlimmert? in wieweit behindern sie dich jetzt noch mehr? usw.

    für den verschlimmerungssantrag wäre folgendes zu beachten:
    "in wieweit ist es zu einer wesentlichen verschlimmerung gekommen, gegenüber der
    erst-bzw. letzten bewertung"

    dies solltest du gut, mittels aktueller befunde und von dir gegebenen hinweisen,
    begründen können.

    saurier
     
  3. Jürgen

    Jürgen Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    669
    Ort:
    Rheinbach
    Hi Marco,

    Du kannst jederzeit einen Änderungsantrag stellen- gerne wird vergessen, dass auch wieder Prozente abgezogen werden können. Die vorhandenen Einschränkungen müssen mindestens 6 Monate bestehen, damit sie für einen GdB wirksam werden können.

    Viel Erfolg und viele Grüße
    Jürgen
     
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