Langzeitverordnung KG ICD-10-Code Frage

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von bise, 31. Oktober 2013.

  1. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    ich schreibe mal mein anliegen bewusst hier herein:

    hallo, mal ne frage an die "erfolgreichen" user, die bereits eine Langzeitverordnung erhalten haben:

    reicht das normale verordnungsblatt für heilmittel - 13 - aus, um darauf eine langfristverordnung für physio ausstellen zu können?
    muss ich das dann meiner kk zur genehmigung vorlegen?

    mein rheuma doc ist sehr nett und kompetent, doch mit "verwaltung" tut er sich derzeit "schwer". wahrscheinlich kennt er die richtlinien aus nov 2012 nicht, hat sie nie gelesen; er ist im augenblick über-, überbeschäftigt in seinem job, den er sehr, sehr gut macht!!!

    was muss ich noch alles beachten, wenn ich am montag erneut bei ihm bzw. den helferinnen vorstellig werde?
    habt ihr nen tipp?
    alle sind wirklich ganz, ganz lieb (leider verstehen sie häufig nur "bahnhof", sobald es um etwas besonderes geht).

    bitte helft mir mal weiter.

    insbesondere brauche ich den "richtigen" ICD 10 Code.
    ich leide an chronischer poyarthritis, fast alle gelenke sind deformiert und wackelsteif, osteoporose fortgeschrittenen grades. die diagnose wäre somit gegeben.
    der ICD schlüssel sollte doch wohl mit den richtlinien für praxisbesonderheiten für heilmittel aus nov. 2012 übereinstimmen, nämlich M 05.0 bis M 05.9 haben (soweit ich dies aus der anlage ersehen kann). mit letzterem tun sie sich leider sehr schwer.

    lg

    bise
     
  2. Heidesand

    Heidesand Bekanntes Mitglied

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    hall Bise,

    mit dem Code kann ich Dir leider nicht weiterhelfen aber ich habe auch schon versucht, für meinen Mann eine Langzeitverordnung zu bekommen, weils ja da ein neues Gesetz gab. Leider spielt die KK nicht mit, sie genehmigt diese einfach nicht.
    Die Begründung ist fadenscheinlich......es werden immer nur 20 Einheiten genehmigt, damit der Arzt den Patienten regelmässig sieht und untersucht. Die denken scheinbar, wenn die Verordnung für 1 Jahr genehmigt ist, gehen wir nicht mehr zum Doc, das ist doch blöd.....

    vielleicht kennt sich jemand besser mit der Bürokratie aus als ich und kann Dir weiterhelfen. Die "Gesundheitskasse" macht es jedenfalls leider nicht.

    "alles wird gut"
    Heidesand
     
  3. dasblaulicht

    dasblaulicht Mitglied

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    Hallo zusammen,

    da ich weiß, dass es bei anderen Usern wieder anders abgelaufen ist, nachstehend mal meine Vorgehensweise bei der erfolgreichen Umsetzung der Langzeit-Physiotherapie.

    Am Anfang stand ein formloser Brief an die Krankenkasse mit sinngemäß folgendem Inhalt:

    „Hiermit beantrage ich die Feststellung einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung gemäß § 32 SGB V i. V. m. § 8 HeilM-RL, sowie die Anerkennung meiner Erkrankung als Praxisbesonderheit für Heilmittel nach § 84 SGB V im Sinne der „Vereinbarung über Praxisbesonderheiten für Heilmittel unter Berücksichtigung des langfristigen Heilmittelbedarfs“ vom 12.11.2012.

    Bei mir liegen u. a. folgende, für die o. g. Vorschriften relevante Erkrankungen vor:

    Chronische Polyarthritis
    Degenerative Wirbelsäulenerkrankung
    Spondylarthrosen LWS
    Osteochondrose LWS
    Bandscheibenvorfall L4/L5

    Als Nachweis hierfür liegen ein orthopädischer und ein internistischer Befundbericht bei.

    Um die kontinuierliche Versorgung mit Physiotherapie ohne therapiefreies Intervall sicherzustellen, bitte ich um bald mögliche Entscheidung über meinen Antrag und um entsprechend schriftlichen Bescheid.“

    Die Antwort der Krankenkasse kam wenige Tage später auf dem Postwege mit der Langfristgenehmigung für ein Jahr. Mit diesem Schreiben der Krankenkasse bin ich dann zum Orthopäden, der mir daraufhin laufend die Verordnungen für Physiotherapie ausstellt.

    Das bedeutet in meinem Falle nicht, dass ich eine Verordnung über 12 oder 20 oder wie viel auch immer Anwendungen auf eine Verordnung bekomme. Auf der stehen wie gehabt immer nur 6 Anwendungen drauf. Aber ich brauche die 3 Monate therapiefreies Intervall nicht einhalten sondern krieg seit Anfang 2013 regelmäßig wöchentlich Krankengymnastik.

    Dafür behält der Orthopäde sich vor, einmal pro Quartal eine Kontrolluntersuchung zu machen, bei der ich ihm unter anderem erzähle, wie gut die regelmäßige Krankengymnastik bei mir wirkt. Dazu steht auch irgendwo was in den Vorschriften, dass der Arzt, der die Verordnungen regelmäßig ausstellt, die Therapie auch in mindestens vierteljährlichen Abständen begleiten muss. Die Begründung der Krankenkasse, dass man dann ein Jahr lang nicht mehr zum Arzt geht, ist deshalb mehr als fadenscheinig. Man muss erstens regelmäßig hin, um sich neue Verordnungen ausstellen zu lassen und zweitens, um den Therapieerfolg zu dokumentieren oder, wenn dieser ausbleiben sollte, die Verordnungen dementsprechend anzupassen.

    Das normale Verordnungsblatt reicht aus. Bei älteren Formularen gibt´s das Feld für den ICD 10-Code noch nicht. Wenn Dein Doc ein solches verwendet, muss er den ggf. handschriftlich ergänzen. Die Angabe des Diagnosecodes ist aber wichtig, damit die Verordnung bei der Abrechnung richtig zugeordnet werden kann. Der Genehmigungsvermerk der Krankenkasse ist in meinem Falle entfallen, da ich mir ja die Genehmigung zur Kostenübernahme vorab geholt hatte.

    Deine Vermutung, was den Code betrifft, ist richtig. Was ich nicht verstehe: Wenn Du doch ne rheumatoide Arthritis hast, kann er Dir doch auch den dazugehörigen Code aufschreiben. Ist mir nicht so ganz klar, wieso er sich damit schwer tut.

    Viel Erfolg!
     
    #3 1. November 2013
    Zuletzt bearbeitet: 1. November 2013
  4. bise

    bise Neues Mitglied

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    bei Frau Antje
    mir liegt sehr, sehr viel an einer langzeitverordnung.
    begründung:
    ich bin nicht zuzahlungsbefreit, ich habe wenig eigenes einkommen; doch lege hat etwas mehr und ist zudem privatversichert. auch er ist krank und hat genug krankheitsbedingte ausgaben zu leisten - die bei der berechnung der zumutbarkeitsregelung nicht berücksichtigt werden. im endeffekt belaste ich ihn mit meinen zuzahlungen.
    immer für 6 x kg ist die rezeptgebühr von 10 € fällig, das läppert sich gewaltig. bei einer 1 jahresverordnung brauche ich nur 1 x die 10 € an rezeptgebühr zu löhnen. wohlgemerkt es handelt sich rein um die rezeptgebühr und nicht um den 10 % anteil an selbstzahlerleistung pro behandlung.

    mein rheuma doc hat als ICD code den schlüssel für lupus eingetragen; das stimmt ja auch, liegt ja auch vor. doch bei lupus gibt es keine langzeitverordnung. ich habe aber polyarthritis als eigenständiges leiden dazu.
    ich bin oft genug in der praxis des rheuma docs.
    lg
     
  5. kleine Eule

    kleine Eule Bekanntes Mitglied

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    1.480
    Hallo Bise,

    ruf doch mal bei Deiner Physiotherapeutin an, die können Dir vielleicht auch weiter helfen, haben vermutlich mehr Patienten mit Langzeitverordnung und kennen das ganze Theater der Beantragung.

    Viel Erfolg!

    Viele Grüße von der kleinen Eule
     
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