Fragen zu GdB-Antrag

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Bossbaer, 14. Oktober 2013.

  1. Bossbaer

    Bossbaer Neues Mitglied

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    Hallo an alle,

    ich habe mich jetzt mal nach 9 Jahren dazu entschlossen, einen Antrag auf GdB zu stellen, da sich ja letztes Jahr einiges verschlechtert hat.
    Den Antrag habe ich soweit ausgefüllt, hatte hier aber mal gelesen, dass man eine Liste der täglichen Beeinträchtigungen dazu legen soll, damit sich der Sachbearbeiter ein Bild davon machen kann. Ich habe sie mal hier aufgelistet. Es wäre nett wenn Ihr mal drüber lesen würdet ob ich das so schreiben kann oder lieber umformulieren soll:

    Liste der täglichen Beeinträchtigungen wegen meiner beantragten GdB:

    * tagsüber -trotz genügend Schlaf- bleiernde Müdigkeit und Konzentrationsschwächen
    * geringe Belastbarkeit auf der Arbeit (Kataloge bekleben und heben kaum mgl.) und im häuslichen Bereich (Haus- und Gartenarbeit)
    * Bewegungseinschränkungen wegen Kalkschulter auf der Arbeit (Kataloge bekleben und in den Keller des Büros bringen) und bei der täglichen Hausarbeit (kann kaum heben oder über Kopf arbeiten, Putzen etc.), häufige Schmerzen, dann Einnahme von Schmerztabletten (IBU)
    * teilweise Schmerzen im Knie, Probleme beim Treppen steigen oder hinknien bzw. in die Hocke gehen
    * dauernde Trockenheit aller Schleimhäute
    -> Augen (Sicca-Syndrom):
    - brennende und trockene Augen, daher häufiges Tropfen mit Tränenersatzflüssigkeit
    -> Mund:
    - trockene Mundschleimhaut, häufiges Trinken, kann ohne Getränkmitnahme nicht aus dem Haus
    - häufige Heiserkeit, auch auf der arbeit: Sprechen strengt an, wenn dauerndes Kundengespräch werde ich sehr schnell heiser trotz viel Trinkens
    - Nahrungsaufnahme nur mit viel Trinken mgl.
    - häufig Aphten und Schleimhautentzündungen, Zahnfleischentzündungen
    - Zahnprobleme durch fehlende Speichelqualität
    - langsames Essen, da Schmerzen durch die Entzündungen
    -> andere Schleimhäute: häufiges Befeuchten, da alle zu trocken
    -> sehr trockene Haut, im Winter mit teilweisem Abschuppen an den Händen
    * Nach der Arbeit lange Pausen: Wenn ich von der Arbeit nach Hause komme muss ich mich zuerst ausruhen bevor ich etwas anderes machen kann
    * Familienleben: Ich kann mit meiner Tochter ( 6 Jahre ) nicht viel unternehmen, das Wochenende brauche ich um mich zu erholen
    * Soziale Kontakte: Durch die dauernde Müdigkeit und Abgeschlagenheit kann ich meine sozialen Kontakte nicht gut persönlich pflegen. Am Wochenende muss ich mich von der Arbeitswoche erholen. Soziale Kontakte per Computer können das Defizit nicht kompensieren.
    * MTX-Spritze seit 10/2012. Starke Nebenwirkungen:
    - häufiges Unwohlsein, teilweise mit starker Übelkeit (kann 4 von 7 Tagen je Woche sein)
    - Kreislaufprobleme
    - Kopfschmerzen
    - Aphten und Zahnfleischentzündungen bedingt durch die MTX-Spritze
    - Haarausfall
    - teilweise Hautprobleme an der Einstichstelle, muss mit Cortisoncreme behandelt werden sonst "frisst" sich ein Loch in die Haut

    Zur Info: Habe Sjögren-Syndrom, Sicca-Syndrom und Kalkschulter als Behinderung angegeben...

    Danke schonmal obwohl der Text doch sehr lang geworden ist.

    LG bossbaer
     
  2. Luna-Mona

    Luna-Mona Bekanntes Mitglied

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    Hallo Bossbaer,

    ja, das ist ja eine ziemlich lange Liste. Das hast Du ganz gut gemacht, aber ich vermisse die psychischen Beeinträchtigungen: Depression wegen fehlender Kraft, Zukunftsängste, Schlafstörungen deswegen. Hast Du gar nichts von diesen Problemen?

    Liebe Grüße
    Luna-Mona
     
  3. Bossbaer

    Bossbaer Neues Mitglied

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    Hallo Luna-Mona!

    Danke für Deine Antwort.

    Psychische Probleme habe ich eigentlich nicht. Ich schlafe sofort ein und durch, Zukunftsängste habe ich nicht, auch keine Depressionen...wenn ich einen Schub habe, ja, aber zur Zeit nicht.
    Kann ich das dann trotzdem mal anmerken? Ich will den Antrag auch rückwirkend zum September 2012 stellen, weil ich seitdem stärkere Beschwerden habe. Zu der Zeit war das alles noch gegeben mit den psychischen Beeinträchtigungen. Habe hierzu nur keine Diagnose.

    LG bossbaer
     
  4. Luna-Mona

    Luna-Mona Bekanntes Mitglied

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    Mittelhessen
    Hallo Bossbaer,

    natürlich kannst Du das anmerken. Besser wäre aber, wenn Du einen Arzt nennen könntest, der Depressionen bestätigen kann. Du kannst auch sagen, dass Du eine Therapie machen willst, aber bisher keinen Termin erhalten konntest (wirklich sind Termine ziemlich schwer zu kriegen). Aber wenn Du das gar nicht hattest, solltest du es auch nicht angeben, das wäre ja sonst geflunkert und sowas kommt immer raus.

    Liebe Grüße
    Luna-Mona
     
  5. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    nur zum verständnis:

    es gibt keine beantragung eines GdB rückwirkend und leider auch nicht auf behinderungen
    die man viel. durch andere ausgelöst, eventuell mal hat oder auftreten könnten. auch
    enschränkungen, die nur mal vorliegen, werden anders bewertet, als dauerhafte.

    es wird immer nur der ist zustand gewertet, möglichst unterlegt mit befunden etc.und die
    behiderung muss mind. 6 mnonate bereits bestehen und sich auf das tägl.leben und der
    arbeit auswirken.
    zusatz: ich beziehe mich heute hier in meinen tipps nur auf den erstantrag, der nicht auf
    gr
    und eines gutachten vom..., einer reha vom.., krankenhausbehandlung vom... oder eines
    bereits vorhandenen GdB, gestellt wird.
    also einreichung, weil gespräch beim arzt etc.
    die beantragung der behinderung von der person vorgenommen wird.

    falls das wegen dem "rückwirkend". bei dem ein oder anderen falsch angekommen ist,

    bedenkt bitte die gutachter müssen x anträge prüfen. somit ist manchmal weniger mehr.
    also icht die anzahl der beschriebenen seiten mit einschränkungen zählen, sondern deren
    gute aussage. insofern bitte unbedint dopplungen meiden.

    sauri
     
    #5 19. Oktober 2013
    Zuletzt bearbeitet: 20. Oktober 2013
  6. kroeti

    kroeti Aktives Mitglied

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    Hallo,

    doch, man kann den GdB rückwirkend beantragen- habe ich z.B. mal von einem späten Frühjahr oder Frühsommer rückwirkend auf den Herbst vorher beantragt, weil ich von da einen Kurbericht hatte- wurde so auch gewährt.
    Viele Grüße
    Kröti
     
  7. Lagune

    Lagune Bekanntes Mitglied

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    Psychische Einschränkungen durch andere chronische Erkrankungen ausgelöst-begleitend auftretend wie zB. bei entzündlichen Rheumaerkrankungen würde ich erwähnen, das wird durchaus und gar nicht so selten mit angerechnet.

    Denn psychische Begleiteinschränkungen sind da nicht selten, bei chronischen Erkrankungen.
     
    #7 20. Oktober 2013
    Zuletzt bearbeitet: 20. Oktober 2013
  8. mondbein

    mondbein Bekanntes Mitglied

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    Hab ich bei mir selbst (fast) genauso erlebt.
     
  9. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    hi, ihr habt recht, eine rückwirkende beantragung war möglich,
    wahrscheinlich liegt das bei euch aber wenigstens bis zum 31.12.12 zurück ;)
    zu diesem datum wurde der §6 der schwerbehindertenverordnung gestrichen.
    seit 2013 ist eine rückwirkende beantragung entweder nicht mehr möglich,
    oder nur noch unter erschwerten bedingungen, das internet liefert unterschiedliche
    texte dazu, so schreibt zum beispiel der vdk am 28. Mai 2013:
    Rückwirkende Anerkennung der Schwerbehinderung nur ausnahmsweise möglich
    http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/65667/urteil_rueckwirkende_anerkennung_der_schwerbehinderung_nur_ausnahmsweise_moeglich

    vielleicht wäre es am besten einfach beim zuständigen versorgungsamt nachzufragen,
    die einzelnen versorgungsamter der bundesländer sind als link in posting 2 hier zu finden,
    als hilfe für euch :)

    Links zum Thema Schwerbehinderung

    lieben gruss marie
     
  10. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Ich hab meinen GdB 50 ab 6.6.2013 bekommen. Der Finanzbeamte, den ich anrief wegen des Freibetrags, riet mir, die rückwirkende Begutachtung zu beantragen. Das hab ich gemacht und den GdB 50 rückwirkend ab Jan. 2012 bekommen.
     
  11. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    liebe nachtigall,

    du hast deinen antrag aber schon deutlich früher gestellt als 2013,
    und dann erfolgreich "aufgestockt" ;-) (glückwunsch nachträglich ;)),
    wenn ich mich nicht irre? bitte korrigiere mich sonst ;-)

    lieben gruss marie
     
  12. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    @ Marie2:
    Ich hab meinen Antrag 3 Wochen zuvor, d. h. im Mai 2013, gestellt.
     
  13. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Ich muss noch dazusagen: Das war nicht mein Erstantrag, sondern mein Verschlimmerungsantrag. Vielleicht macht das den kleinen Unterschied, dass ich rückwirkend den GdB 50 bekam. (Damit keine allgemeine Verwirrung entsteht.)
     
  14. Bossbaer

    Bossbaer Neues Mitglied

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    Hallo!

    Ich habe am Freitag mal alles abgeschickt und die Liste noch ein bisschen besser gegliedert.
    Schlafstörungen habe ich angegeben, Depression aber nicht.

    Ich werde berichten was dabei rausgekommen ist wenn ich Bescheid habe.

    LG und danke für die Tipps und Anmerkungen

    bossbaer
     
  15. Waldmensch

    Waldmensch Sozialkämpfer

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    Gesetzesänderung zum 01.01.2013

    Der §6 von der Schwerbehindertenausweisverordnung(welch schönes Wort:vb_cool:) wurde zum 31.12.2012 in sofern geändert, dass der damalige rückwirkende Anspruch gestrichen wurde. Nun gilt das Datum der Antragstellung als Beginn.
    Wer also im Jahr 2012 und vorher einen Antrag gestellt hatte, konnte diesen rückwirkend geltend machen um Steuervorteile beanspruchen zu können. Diese Beanpruchung galt von gesetzeswegen als "nachgewiesenes, besonderes Interesse".

    Den aktuellen Wortlaut kann man hier nachlesen: http://www.buzer.de/gesetz/3998/a55762.htm

    LG
    Waldi
     
  16. Bossbaer

    Bossbaer Neues Mitglied

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    Hallo!

    Der Bescheid ist heute gekommen, ich bekomme doch sage und schreibe 20 % !!!! Hätt ja nicht weniger sein können...aber sattgegeben ab 01.09.2012 (also doch rückwirkend).

    Naja, ich hatte ja doch schon mit mind. 30 bis 50 % gerechnet und bin mit den läppischen 20% nicht einverstanden.

    Zugrunde gelegt wurden:
    - Rheumatoide Erkrankung (Sjögren-Syndrom)
    - Raynaudsyndrom
    - Schultergelenksleiden links

    Sicca-Syndrom habe ich auch mit angegeben, beide Schultersehnen haben eine Verkalkung, wobei es links schmerzhafter ist. Auf meine starke Müdigkeit, Abgeschlagenheit etc. ist gar nicht eingegangen worden, obwohl ich eine zweiseitige
    Erklärung wie meine Einschränkungen tagsüber so aussehen beigelegt hatte.

    Widerspruch möchte ich auf jeden Fall einlegen. Den Vordruck habe ich hier schon gefunden, das nehme ich mir dann für Montag vor.

    Ich habe auch demnächst noch einen Termin beim Orthopäden, dass der auch meine Knie (manchmal morgens ein wenig steif), meine Beckenkammsehne (schmerzt wieder), beide Schultern und meinen Ellenbogen in Augenschein nimmt. Evtl. gibt es da ja auch nochmal irgendeinen Befund, den ich noch zusätzliche einreichen kann.

    Habt Ihr sonst noch einen Ratschlag? Danke schonmal im Voraus.

    LG bossbaer
     
  17. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    GdB

    Hallo, also ich würde sagen "unakzeptabel", 20% sind nicht annehmbar.
    Da der Bescheid ab 01.09.2012 zuerkannt wurde würde ich einen Verschlimmerungsantrag stellen, vielleicht noch den Anfang 2014 abwarten.
    Ich würde da empfehlen bei der eigenen Schilderung der Beschwerden nicht gleichzeitig die medizinische Erklärung/Diagnose mit zu benennen.
    Man muss auch wissen, dass die Bezeichnung 50% (Prozent) nicht richtig ist. Es handelt sich um eine stufenweise Staffelung in 10-ner Schritten, also man hat einen GdB von 20 (somit zwischen 10 bis 100). Ich habe z.B. einen GdB von 50.
    Wie stellen die nun diesen GdB fest ?
    Grundsätzlich geht es dabei nicht um die Art der Erkrankung/Behinderung oder um eine Diagnose, sondern immer um ein Funktionsdefizit, eine entsprechende Dauer (länger als sechs Monate) und die Auswirkung der Behinderung auf die aktive noch mögliche Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, und auch in der eigenen Familie.
    Entsprechend der dabei anzuerkennenden Beeinträchtigungen wird die Möglichkeit eines dem %-GdB entsprechenden Nachteilsausgleiches zuerkannt.
    Der Gesetzgeber sagt dazu:
    "Eine Behinderung liegt vor, wenn ein Mensch aufgrund einer Erkrankung oder Schädigung in seiner Teilhabe am Leben in einem oder in mehreren Bereichen eingeschränkt ist..."

    Jetzt sollte man wissen, dass das Versorgungsamt zu benannten Beschwerden die ärztliche Einschätzung anfordern muss, deswegen gibt man ja auch an bei wem man in Behandlung ist.
    Schildert man Beschwerden, die im Antrag nicht eindeutig vom Verlauf einem behandelnden Arzt oder einer med. Einrichtung zuzuordnen sind, kann das Versorgungsamt eine medizinische Begutachtung ihres Dienstes anordnen.
    Also muss man nicht nur schildern, was diagnostisch nachweisbar ist, sondern kann auch andere Beschwerden, die noch nicht medizinisch protokolliert sind schildern.
    Hier verweise ich immer auch bei zu nehmenden Medikamenten Einige der "möglichen Nebenwirkungen" anzuführen.
    Verdeutlicht "sollen die sich doch einen Kopp machen, was das ist und wer das diagnostizieren kann/sollte !

    Falls Du Unterstützung brauchst schickst ne PN, schreiben wir einen Verschlechterungs/Verschlimmerungs-antrag.

    Also dann erstmal, angenehmen Sonntag "merre"
     
  18. Bossbaer

    Bossbaer Neues Mitglied

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    Saarland/Dillingen
    Hallo merre!

    Vielen Dank für Deine Antwort.

    Ich habe eine zweiseitige Aufstellung meiner Beschwerden und Einschränkungen sowohl im persönlichen/häuslichen/sozialen Bereich als auch Einschränkungen auf der Arbeit angegeben.
    Auch wurde meines Erachtens nicht mit eingerechnet, dass ich MTX nehme und dadurch teilweise erhebliche Beschwerden habe (ich habe einige Nebenwirkungen genau beschrieben).

    Es wurde nur der Entlassungsbericht der Reha im Februar zugrunde gelegt. Diesen lasse ich mir nochmal als Kopie schicken.

    Zitat: "Weitere Gesundheitsstörungen im Sinne des SGB IX liegen nicht vor" und "Der Behinderungsgrad ist unabhängig vom ausgeübten Beruf festzustellen. Nachteilige Auswirkungen hierauf können nicht besonders berücksichtigt werden."

    Soll ich nicht zuerst mal Widerspruch einlegen? Da habe ich ja eine Frist von 4 Wochen nach Zustellung.

    Wie gesagt, Anfang Dezember gehe ich noch zum Orthopäden, vielleicht kann er ja auch noch was "finden", was angerechnet werden kann. Rheumaarzt-Termin habe ich noch Ende November. Da frage ich auch nach was die genau zugeschickt haben.

    LG bossbaer
     
  19. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @hallo Bossbaer,

    kann deine verwunderung, einen GdB von "nur 20" bekomemn zu haben erstmal verstehen.

    zu dieser bemerkung
    "
    Der Behinderungsgrad ist unabhängig vom ausgeübten Beruf festzustellen.
    Nachteilige Auswirkungen hierauf können nicht besonders berücksichtigt werden."

    hier ist klar definiert, wenn du auswirkungen im beruf hast, dass nicht das lagesoz für dich
    zuständig, sondern die DRV dafür ansprechpartner ist. (u.a.gesamtpaket der rehabilitation)

    dennoch sollte man schauen, was das amt wie bewertet hat. hier liegt meine vermutung,
    dass das sicca syndrom in seiner bewertung ins sjörgen syndrom mit eingeflossen ist.
    somit wird das sicca syndrom in seiner bewertung des GdB nicht einzeln betrachtet. das
    ist bei der bewertung des GdB durchaus üblich.

    du hast ein recht, in diese akte einsicht zu nehmen. damit du weisst, was in der bewertung
    mit eingeflossen ist. fordere die entsprechenden unterlagen an. darauf hast du ein recht.

    ein @wiederspruch würde ich nicht anstreben. das amt muss bewerten, was zu deinem
    antragsdatum vorlag. die dinge die nach diesem antragsdatum aufgetreten sind, und die
    jetzt bestehen, fliessen dort trotzdem nicht mit ein. hier muss und wird das amt klar trennen.

    so wäre dir mit einem verschlimmerungsantrag eventuell eher geholfen.

    das was @merre schreibt, ist gut erklärt.

    ich möchte dem noch hinzufügen, dass es bei einem grad der behinderung nicht um das
    sammeln von diagnosen und beschwerden geht. die bewertung erfolgt im "komplex" und
    hier werden beschwerden und beeinträchtigungen zusammengefasst.
    das ganze ist sehr umfasend und für den betreffenden nicht unbedingt gleich und gut
    durchschaubar.

    ich weiss nicht, ob es besonders gut wäre, jetzt noch nach "erkrankungen" zu suchen,
    die man mit nennen könnte. entscheidend wäre doch: welche wesentliche beeinträchtigung
    hat dies für dich, seit wann? selbst wen der arzt im dezember das schreibt, so wäre dies
    noch keine auswirkung auf längere sicht.
    es muss sich um eine erkrankung /behinderung handeln, die bereits länger als 6 monate,
    und nicht nur mal besteht oder phasenweise auftritt, sondern aus der dauerhaft solche
    beschwerden /beeinträchtigungen hervorgehen, die dich wiederum dauerhaft behindern
    oder beeinträchtigen, um am leben teilzuhaben.

    mein tipp
    ich schliesse mich hier durachaus @merre an.
    stelle einen verschlimmerungsantrag. in dem du allerdings nur deine vom letzten bescheid
    bis zum antrag auftretenden wesentlichen und neuen beeinträchtigungen, nw, etc.benennen
    solltest. bedenke bitte, es wird nichts einzeln bewertet.

    schaue noch mal deine von dir genannten beschwerden und auswirkungen an. sind dort
    mehrfach nennungen dabei? oder formulierungen wie "habe ich manchmal morgens...."
    o.ä....dies solltest du dann nochmal überarbeiten.

    bitte bedenken, das gutachter sehr gut zusammenhänge, zwischen krankheit und
    auftretender behinderung, erkennen. wenn ihnen gemachte auswirkungen gegenüber
    einer bestehenden erkrankung nicht schlüssig erscheinen kommt es u.u. zu einer (nach)
    begutachtung.

    grüße vom sauri






     
  20. Bossbaer

    Bossbaer Neues Mitglied

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    Saarland/Dillingen
    Hallo!

    Danke für Eure Antworten.

    Ich habe mich auch mal durchgegoogelt und werde wohl erstmal Einsicht in die Akten verlangen, damit ich weiß, welche ärztl. Bescheinigungen/Gutachten überhaupt dort vorliegen. Dann eine Aufstellung machen was evtl. gar nicht berücksichtigt wurde (ich glaube nicht, dass die vom Augen- oder Zahnarzt etwas angefordert hatten..).
    Und dann einen Antrag auf Verschlimmerung stellen..

    Das Sjögren-Syndrom habe ich seit etwa 20 Jahren, diagnostiziert wurde es 2004. Seit letztem Jahr September habe ich eine Schulterbeteiligung. Die Schulter kann ich auch nach der Reha nicht mehr so einsetzen wie früher, habe oft Schmerzen. Auch die bleiernde Müdigkeit, Überlkeit nach MTX etc. hatte ich alles aufgeführt. Wie gesagt auf mehreren Seiten haarklein erklärt. Also den Aspekt, dass ich seit mindestens 6 Monaten Einschränkungen haben muss, erfülle ich auf jeden Fall.

    Wer kann mir denn sagen ob MTX-Therapie eine aggressive Therapie ist?? Oder muss ich dazu noch andere Medikamente einnehmen?

    LG bossbaer
     
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