Befreiung von der Zuzahlung

Dieses Thema im Forum "Krankenkassen und Pflegeversicherung" wurde erstellt von magdalena1256, 11. September 2013.

  1. magdalena1256

    magdalena1256 Mitglied

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    Guten Tag an Alle,

    ich habe mal eine Frage zur Zuzahlung:
    Gemäß meinen Informationen, muss man als chronisch Kranker 1% des Bruttolohns als Zuzahlung erbringen, das Gehalt des Ehemann zählt dazu.
    Soweit so gut.
    Was fällt alles darunter? Rezeptgebühren, Zuzahlung bei KG? Fallen darunter auch Zuzahlungen die man bei einer Reha über die Rentenversicherung Bund gemacht hat??
    Meine Krankenkasse war sich erst nicht sicher, hat mir jetzt telefonisch mitgeteilt, dass die Zuzahlungen für die Reha (immerhin 280,00 Euro) nicht dazu zählen.
    Ist das wirklich so korrekt?
    Ich bedanke mich schon mal im voraus für Eure Antworten!
    Lieben Gruß
    Magdalena
     
  2. kroma

    kroma Dermatomyositis

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    #2 11. September 2013
    Zuletzt bearbeitet: 11. September 2013
  3. Sprodde

    Sprodde Mitglied

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    eine gute Frage...

    was kroma schreibt, kann ich bestätigen, aber ob es auch im Umkehrschluss gilt, wenn du die Ausgaben hattest und am Ende des Jahres die Quittungen zusammen rechnest? Denn ich vermute, du hast noch keine Befreiung für das laufende Jahr, sondern sammelst Quittungen, die du am Ende das Jahres einreichst, wenn du über die 1 % gekommen bist. Es sind ja unterschiedliche Kostenträger, einerseits die KV und andererseits die RV. Ich bin gespannt, ob es jemand hier weiß.
     
  4. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo magdalena

    die ausgaben bei der reha zählen in der tat nicht dazu.

    warum musstest du bei der reha zuzahlen?
    da gibt es m.e.n. auch eine zuzahlungsgrenze, die nach dem
    einkommen geht?

    es bliebe dir nur die möglichkeit, diese ausgabe als aussergewöhnliche
    belastung im lohnsteuerjahresausgleich anzugeben. vorausgesetzt,
    du machst einen.

    grüsse vom sauri
     
  5. magdalena1256

    magdalena1256 Mitglied

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    33***
    Hallo Saurier,

    ich war mit einem sehr kleinen Betrag über dem, was man verdienen darf, um nichts zuzuzahlen bei der Reha.
    Das passiert mir nicht noch mal.
    Da ja das Gehalt meines Mannes mitzählt habe ich dann keine Chance befreit zu werden, ohne den Betrag
    für die Reha.
    Danke für Eure Antworten.
    Lieben Gruß
    Magdalena
     
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