Guten Tag an Alle, ich habe mal eine Frage zur Zuzahlung: Gemäß meinen Informationen, muss man als chronisch Kranker 1% des Bruttolohns als Zuzahlung erbringen, das Gehalt des Ehemann zählt dazu. Soweit so gut. Was fällt alles darunter? Rezeptgebühren, Zuzahlung bei KG? Fallen darunter auch Zuzahlungen die man bei einer Reha über die Rentenversicherung Bund gemacht hat?? Meine Krankenkasse war sich erst nicht sicher, hat mir jetzt telefonisch mitgeteilt, dass die Zuzahlungen für die Reha (immerhin 280,00 Euro) nicht dazu zählen. Ist das wirklich so korrekt? Ich bedanke mich schon mal im voraus für Eure Antworten! Lieben Gruß Magdalena
hallo magdalena, wenn du die befreiung für das laufende kalenderjahr hast, fallen keine tagessatz-zahlungen für KH- und rehaaufenthalt an. So zumindest ersehe ich das, im KH fällt die zuzahlung ja auch weg (aktuell aug.13) einzig die selbstbeteiligung bei heil- und hilfsmitteln bleibt. http://www.ikk-classic.de/leistungen-service/leistungen-von-a-z/zuzahlungsbefreiung.html
eine gute Frage... was kroma schreibt, kann ich bestätigen, aber ob es auch im Umkehrschluss gilt, wenn du die Ausgaben hattest und am Ende des Jahres die Quittungen zusammen rechnest? Denn ich vermute, du hast noch keine Befreiung für das laufende Jahr, sondern sammelst Quittungen, die du am Ende das Jahres einreichst, wenn du über die 1 % gekommen bist. Es sind ja unterschiedliche Kostenträger, einerseits die KV und andererseits die RV. Ich bin gespannt, ob es jemand hier weiß.
@hallo magdalena die ausgaben bei der reha zählen in der tat nicht dazu. warum musstest du bei der reha zuzahlen? da gibt es m.e.n. auch eine zuzahlungsgrenze, die nach dem einkommen geht? es bliebe dir nur die möglichkeit, diese ausgabe als aussergewöhnliche belastung im lohnsteuerjahresausgleich anzugeben. vorausgesetzt, du machst einen. grüsse vom sauri
Hallo Saurier, ich war mit einem sehr kleinen Betrag über dem, was man verdienen darf, um nichts zuzuzahlen bei der Reha. Das passiert mir nicht noch mal. Da ja das Gehalt meines Mannes mitzählt habe ich dann keine Chance befreit zu werden, ohne den Betrag für die Reha. Danke für Eure Antworten. Lieben Gruß Magdalena