@ Kostenübernahme nach dem neuen Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) link http://www.aok-gesundheitspartner.de/bund/pflege/gesetze/index_08017.html (...)unter anderem ist geregelt: Leichterer Zugang zur Rehabilitation für PflegendeDas Gesetz sieht auch Regelungen vor, die Pflegende entlasten und ihnen den Zugang zur Rehabilitation erleichtern sollen. So haben pflegende Angehörige künftig die Möglichkeit, bei anstehenden Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, Menschen, die sie pflegen, in die entsprechende Einrichtung mitzunehmen und sie dort für die Dauer des Aufenthalts professionell betreuen zu lassen. Die Vorsorge- und Reha-Einrichtungen,die solche Leistungen der Kurzzeitpflege mit anbieten, benötigen keine eigene Zulassung der Pflegekassen. Die Kostenübernahme für die Kurzzeitpflege ist allerdings mit der Pflegekasse im Vorfeld zu klären.(...) bitte nicht falsch deuten. eine kostenübernahme erfolgt für den zu pflegenden, der keine reha in anspruch nimmt, unter vorheriger abstimmung mit der pk, der nicht allein zu haus versorgt werden kann oder keine andere betreuungsmöglichkeit da ist. hier wird meist eine zuzahlung für unterkunft/verpflegung fällig. die pk (der gesetzl.krankenversicherung) bezahlt im allgemeinen nur die pflegerischen maßnahmen. es kann individuelle regelungen der pk geben. am besten alles vor der reha mit der pk absprechen. in den rehaeinrichtungen (hier allg.bezeichnung für alle träger die reha anbieten) die möglichkeit mit dem partner zur reha zu fahren. man trägt privat die kosten für unterkunft und verpflegung. der partner könnte sich z.bsp. für die zeit ambulante leistungen der physio-und ergotherapie vom ha oder anderen arzt verordnen lassen. die er dort in der einrichtung absolvieren kann. regelungen, auch hinsichtlich der kosten (mit/ohne zuzahlungen oder übernahmen durch die kk oder ev.beihilfefähige möglichkeiten) am besten bei seiner kk erfragen kosten für zuzahlungen im rahmen einer offenen badekur kann man bei seiner kk erfragen. anteilige finanzierungen, für behandlungen sowie unterkunft und verpflegung sind möglich. so muss man selbst weniger kosten für unterbringung und verpflegung, je nach vertrag, aufbringen. wenn der partner parallel über seinen arzt eine rehamassnahme beantragt, besteht im allgemeinen die möglichkeit, dass beide zur reha in ein einrichtung können und keine eigenen kosten anfallen. (ausser die im rahmen der gesetzl.zuzahlungen) wenn der partner nicht zu pflegen ist, dann besteht erst einmal keine pflicht einer kostenübernahme durch den träger der reha- massnahme. wenn dann die kk oder andere kostenträger, hier besonders die privatversicherer oder beihilfefähigen träger anteilig kosten mit übernehmen, dann kann man darüber sicher sehr glücklich sein. private zusatzversicherungen, könnten anteilige kostenübernahmen mit vereinbaren. wer sowas mal abgeschlossen hat,am besten im vertrag zu hause nachschaun oder beim versicherer nachfragen, was ggf.möglich wäre. meist schliesst man sowas in jungen jahren ab und vergisst, dass man daraus ev. anspruch auf leistungen hat. sauri