Frage zur Begleitperson

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von eve60, 10. September 2013.

  1. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    @ Kostenübernahme nach dem neuen Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG)

    link http://www.aok-gesundheitspartner.de/bund/pflege/gesetze/index_08017.html
    (...)unter anderem ist geregelt:
    Leichterer Zugang zur Rehabilitation für PflegendeDas Gesetz sieht auch
    Regelungen vor, die Pflegende entlasten und ihnen den Zugang zur Rehabilitation
    erleichtern sollen.
    So haben pflegende Angehörige künftig die Möglichkeit, bei anstehenden Vorsorge-
    und Rehabilitationsmaßnahmen, Menschen, die sie pflegen, in die entsprechende
    Einrichtung mitzunehmen und sie dort für die Dauer des Aufenthalts professionell
    betreuen zu lassen
    .
    Die Vorsorge- und Reha-Einrichtungen,die solche Leistungen der Kurzzeitpflege mit
    anbieten, benötigen keine eigene Zulassung der Pflegekassen.
    Die Kostenübernahme für die Kurzzeitpflege ist allerdings mit der Pflegekasse im
    Vorfeld zu klären.(...)
    bitte nicht falsch deuten. eine kostenübernahme erfolgt für den zu
    pflegenden, der keine reha in anspruch nimmt, unter vorheriger
    abstimmung mit der pk, der nicht allein zu haus versorgt werden
    kann oder keine andere betreuungsmöglichkeit da ist.
    hier wird meist eine zuzahlung für unterkunft/verpflegung fällig.
    die pk (der gesetzl.krankenversicherung) bezahlt im allgemeinen
    nur die pflegerischen maßnahmen. es kann individuelle regelungen
    der pk geben. am besten alles vor der reha mit der pk absprechen.

    in den rehaeinrichtungen (hier allg.bezeichnung für alle träger die
    reha anbieten) die möglichkeit mit dem partner zur reha zu fahren.
    man trägt privat die kosten für unterkunft und verpflegung.
    der partner könnte sich z.bsp. für die zeit ambulante leistungen der
    physio-und ergotherapie vom ha oder anderen arzt verordnen lassen.
    die er dort in der einrichtung absolvieren kann.
    regelungen, auch hinsichtlich der kosten (mit/ohne zuzahlungen oder
    übernahmen durch die kk oder ev.beihilfefähige möglichkeiten) am
    besten bei seiner kk erfragen
    kosten für zuzahlungen im rahmen einer offenen badekur kann man
    bei seiner kk erfragen. anteilige finanzierungen, für behandlungen
    sowie unterkunft und verpflegung sind möglich. so muss man selbst
    weniger kosten für unterbringung und verpflegung, je nach vertrag,
    aufbringen.

    wenn der partner parallel über seinen arzt eine rehamassnahme
    beantragt, besteht im allgemeinen die möglichkeit, dass beide zur
    reha in ein einrichtung können und keine eigenen kosten anfallen.
    (ausser die im rahmen der gesetzl.zuzahlungen)

    wenn der partner nicht zu pflegen ist, dann besteht erst einmal
    keine pflicht einer kostenübernahme durch den träger der reha-
    massnahme. wenn dann die kk oder andere kostenträger, hier
    besonders die privatversicherer oder beihilfefähigen träger
    anteilig kosten mit übernehmen, dann kann man darüber sicher
    sehr glücklich sein.

    private zusatzversicherungen, könnten anteilige kostenübernahmen
    mit vereinbaren. wer sowas mal abgeschlossen hat,am besten
    im vertrag zu hause nachschaun oder beim versicherer nachfragen,
    was ggf.möglich wäre. meist schliesst man sowas in jungen jahren
    ab und vergisst, dass man daraus ev. anspruch auf leistungen hat.


    sauri
     
    #21 21. Juni 2014
    Zuletzt bearbeitet: 22. Juni 2014
  2. Johanna Nielsen

    Johanna Nielsen Neues Mitglied

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    5. Februar 2014
    Beiträge:
    1.656
    Ort:
    Hamburg
    Dankeschön saurier es freut mich das du es so gut kommentiert hast.Besten Dank und Grüße aus Hamburg
     
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