Gdb 30, was nun?!

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von TheBlackVelvet, 25. August 2013.

  1. TheBlackVelvet

    TheBlackVelvet Mitglied

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    Berlin Britz
    Hallo! Ich habe nach nur einem Monat meinen erstantrag auf schwerbehinderung bewilligt bekommen. 30% stehen mir zu. Ich habe den Antrag recht knapp ausgefüllt und sämtliche Gutachten und arztberichte beigelegt, daher ging es wohl so schnell. Eigentlich hat Berlin zur zeit 202 Tage Wartezeit laut Internet. Mein Ziel ist der gdb 50, ich bin mir sicher der steht mir auch zu. 30 ist schön und gut, auch schön das es so schnell ging, da bin ich überrascht, vor allem weil es hieß, das meine Kur die ich am 3.9. in bad eilsen antreten wohl noch abgewartet wird. Ich habe psa seit 2009 auch mit Diagnose. Habe bereits verschiedene basismedikament bekommen (MTX, arava, humira, sulfasalazin) hat nicht geholfen. Simponi bekomme ich aktuell und seit dem hab ich zwar hin und wider schmerzen aber keinen heftigen Schub mehr (nehme es seit 29.4.13) zusätzlich nie cortison immer wider in stoßtherapie bis ich simponi bekommen hab und seit dem nur noch lodotra 5mg 1x täglich. Habe ein sehr schwaches Immunsystem durch die biologika. Habe erhebliche Einschränkungen im privaten und vor allem beruflich (oft krank, schaffe meinen Schichtdienst kaum , immer wieder deshalb probleme auf dsr arbeit und muss mich da rechtfertigen usw). Psychisch bin ich dadurch auch ziemlich belastet, geht ja den meisten so. Ich habe meinem Antrag keinen "Jammerlappen" beigelegt und die psychische Belastung, Leichte psoriasis der Kopfhaut und die Schilddrüsenunterfunktion nicht erwähnt, auch nicht das mein rechter Fuß bereits durch das aggressive Fortschreiten der psa in den letzten jahren eine Knochenschädigung (kleines Loch) hat. Was meint ihr, könnte sich ein Widerspruch lohnen? Und bis wann muss diese gestellt sein? Doof das ich jetzt in gut 1 Woche zur Kur fahre. Hätte gehofft, das ich das dann dort mit den Ärzten/sozialdienst koordinieren und formulieren kann... Was würdet ihr jetzt tun? Vielen dank im voraus für eure Unterstützung!
    Claudia
     
  2. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Hallo Claudia,
    du kannst innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch einlegen und es so einfach noch mal probieren. Aber schreib auf jeden Fall die psychische Belastung mit dazu, das gibt auch ein paar Punkte, die anderen Krankheiten, die du nicht erwähnt hast, solltest du auch unbedingt mit reinschreiben. Denn es hängt ja auch alles irgendwie zusammen.
    Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats eingelegt werden, so steht es in meinem Bescheid. Ob er sich lohnt, kann ich nicht sagen. Bei meiner ersten Beantragung wurde er abgelegt. Jetzt, nachdem ich (nach 4 Jahren) einen Verschlimmerungsantrag gestellt und wirklich alles, jedes kleinste Detail hineingeschrieben hatte, bekam ich den GdB 50. Wenn du magst, kann ich dir per PN kopieren, wie ich den geschrieben hab.
     
  3. Krümel82

    Krümel82 Mitglied

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    Hallöchen,

    du kannst auch zur Fristwahrung Widerspruch einlegen und zeitgleich Akteneinsicht beantragen, und darauf hinweisen, dass Du Deinen Widerspruch nach Akteneinsicht begründen wirst. Du hast ein Recht auf Akteneinsicht. So kannst du sehen, was zur Entscheidung bewogen hat und entsprechend darauf reagieren.

    Bei mir hat sich so herausgestellt, dass meine rheumatische Erkrankung gar nicht berücksichtigt wurde, schon ein Hammer, da diese eigentlich der Grund meines Antrags war. Ich habe daraufhin einen Rechtsanwalt eingeschaltet, weil die Behörden gern "niedrig" pokern und ich keine Lust auf ein Klageverfahren hatte. Bin dann im Widerspruchsverfahren vom GdB 30 auf 50 angehoben worden.

    Viel Erfolg,

    Krümel
     
  4. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @ hallo Claudia,

    erstmal glückwunsch, dass du innerhalb eines monates bereits eine bewilligung des GdB
    bekommen hast. auch die 30% sind ein guter ansatz.

    sicher kannst du einen wiederspruch einlegen. dass ist legitim. du musst für den wiederspruch
    dann schon sehr genau formulieren, warum , wieso, weshalb (etwas einfach von mir ausgedrückt)
    zu dem was du bereits genannt hast. dann ist es eben fraglich, ob dem statt gegeben wird,
    weil

    sie schreiben dass sie erstmal die reha abwarten wollen. in etwa wie eine "heilungsbewährung"
    und durchaus üblich, wie nach operationen oder krankenhaus.

    wenn du bemerkst, dass deine probleme arg zunehmen, die reha keinerlei oder kaum linderung
    gebracht hat, kannst du nach der reha, nach ca. 6 monatenmit ein verschlimmerungsantrage
    stellen.

    dies kann ich dir nur empfehlen, zumal die reha bald startet und hier durch die 3 oder 4 wo
    durchaus viel für dich im belastungsbereich, aber auch therapeutischen bereich getan wird,
    as dir gut tut und sicherlich an dem einen oder anderen punkt dir gut helfen wird.
    bei einem wiederspruch würde das lagesoz jedenfalls nicht gleich eine entscheidung treffen.

    warum schreibe ich das so?

    zur bewertung eines GdB/GdS, werden immer die gutachterlichen grundsätze mit der jeweiligen
    einstufungstabelle, herangezogen. wobei oft mehrere krankhieten zusammenspielen.
    die gu haben ihre entsprechenden ausführungsbestimmungen wie was zu werten ist. das ist nicht
    einfach, weil kein patient vergleichbar ist. weder in seinen erkrankugnen, noch in der frage der
    einzunehmenden medikamente und anderen vorhandenen krankheiten.
    link
    http://www.medizinfo.de/pflege/behinderung/gutachten.shtml
    link http://vmg.vsbinfo.de/b/index.htm


    in ihnen ist klar definiert für welche erkrankungen, in welchem masse und in welcher auswirkung
    welche bewertung erfolgt. dies erfolgt allgemein nach einschätzungen des krankheitsverlaufes in:
    leicht, mittelgradig und schweren sowie deren auswirkung für den behinderten, im tägl.leben.

    wichtig ist, deine behinderungen und einschränkungen zu nennen. aber nur die die da sind. was
    mal sein wird, kann heute keiner einschätzen und würde nicht in die bewertung fliessen. gutachter
    sind durchaus in der lage geschilderte krankheiten und deren einschränkungen zu bewerten und
    abzuschätzen, ob sie zueinander passen. das lagesoz führt normalerweise keine "direkten ärztlichen
    gutachten durch"und stützt sich auf vorhandene unterlagen und aussagen. ggf. werden behandelnde
    ärzte angeschrieben, wenn vorhandene unterlagen nicht ausreichen, abweichen oder zu alt sind.

    d.h. es geht in der bewetung zum GdB zwar um die erkrankung, aber in aller erster linie um deren
    auswirkung für dich. wie behindert sie dich, was kannst du gar nicht mehr oder nur mit hilfe. etc..

    hier gab es in den letzten jahren teilweise änderungen in versch.richtungen, da dei anträge auf
    einen GdB enorm zugenommen haben und bestimmte erkrankungen in einem alter als "normal
    altersgemäss" angesehen werden.


    mal eine kurze einfache erklärung:
    z.bsp. ist die arthrose in einem späteren alter, bei fast jeden zweiten zu finden, so dass diese als
    normale altererskrankung angesehen wird, wenn keine grossen einschränkungen auftreten.
    erst wenn spätfolgen da sind, die durchaus beschwerden und einschränkugnen hervorbringen,
    dann führt das zu einem GdB. aber: verschiedene arthrosen werden nicht einzeln bewertet,
    sondern die gesamtheit des knochen- und skelettsystemes wird dabei betrachtet und einbezogen.


    oder z.bsp. diabetes 2,
    der als "volkskrankheit"auftritt, aber einige schwere spätfolgen hervorbrinen kann.
    z.bsp. schädigung des oberflächlichen nervensystemes an den füssen (polyneuropathie) oder die
    schädigung der augen (retinopathie), die so schwer sein können, dass sie zu einem GdB führen.


    bitte auch beachten, dass die bewerteten %'te nicht einzeln aufaddiert werden!
    dies war mal so üblich, wird heute aber anders bewertet.


    ich würde dir empfehlen, zum einen hier ein wenig zu forsten, denn für einen wiederspruch
    hast du noch zeit, um zu gucken wie machen es andere, wie ist es ihnen ergangen und was
    könntest du noch tun. dazu gebe oben rechts auf der leiste im suchfeld ein stichwort ein.
    da bekommst du alle themen und berichte angezeigt, die bisher dazu hier verfasst wurden.

    zum anderen, solltest du,das unbedingt mit deinen beh.ärzten besprechen. zum einen, geben die
    diagnosen wirklich einen sofortigen wiederspruch her oder aber würden sie eher die langfristigkeit
    bevorzugen und einschätzen wollen, wie es in einem halben jahr nach der reha ausschaut.
    gut wäre, wenn sie dir jetzt schon sagen könnten, aufgrund ihrer erfahrung, ob du mit einem erfolg
    eines sofortigen wiederspruches rechnen könntest, weil viel. wirklich vieles nicht berücksichtigt wurde.
    das wäre bestimmt eine gute möglichkeit. beim wiederspruch müssten neue unterlagen dazu kommen,
    die aber dann diese veränderungen auch belegen müssen (mit hilfe von rö, mrt, ct, szinti, labor etc...)

    dann solltest du unbedingt noch kontakt mit der DRV Bund oder der DRV, aufnehmen, die für dich
    zuständig ist.
    (in Berlin: DRV Bund oder DRV Berlin-Brandenburg)
    sie können dich genau beraten, welche möglichkeiten bestehen. u.a. wenn du den belastungen des
    berufes aus physicher und psychischer sicht nicht mehr stand hälst. was hier die DRV für dich, mit dir
    gemeinsam tun kann. nennt sich "teilhabe für behinderte menschen".
    darunter versteht man nicht nur reha, sondern noch mehr und andere massnahmen:
    wie eingliederung nach langer krankheit, arbeitszeitverkürzung, umsetzung auf einen anderen der
    möglichen arbeit angepassten arbeitsplatz, behindertengerechte ausgestaltung des ap, arbeitshilfen,
    umschulung etc....

    ein beratungstermin kann man online bei der DRV vereinbaren. grundlage ist das
    Sozialgesetzbuch IX (SGB) Neuntes Buch (IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

    link Teilhabe lt.SGB IX
    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/1.html

    link DRV-Rehabilitation
    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Rehabilitation/01_grundlagen/grundlagen_index_node.html
    link Rehaberater DRV Bund auf Teilhabe
    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt/2_Rente_Reha/02_reha/06_beratungsdienst_bund/reha_berater_index.html

    bei fragen bitte pn an mich.

    sauri
     
    #4 27. August 2013
    Zuletzt bearbeitet: 27. August 2013
  5. merre

    merre Bekanntes Mitglied

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    30. April 2003
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    4.192
    Ort:
    Berlin
    GdB

    ...also ich würde sagen "akzeptieren"und einen Gleichstellungsantrag , wenn berufstätig stellen. Man wird dann arbeitsrechtlich einem Schwerbehinderten mit "ab 50 GdB" gleichgestellt.
    Und wie Saurier schrieb dann zeitlich abwartend einen Verschlimmerungsantrag stellen.
    Da ich seit Längerem eherenamtlich tätig auch für Betroffene solche Anträge stelle, auch hier der Hinweis:

    "Schwerbschädigungsanerkennung stellt einen Nachteilsausgleich dar. Und zwar in der Form Beschwerden/Behinderungen die man gegenüber einem Gesunden hat auszugleichen. Oder die man zum jetzigen Zeitpunkt mit früherem Gesundheitszustand vergleichen und einschätzen könnte.
    Da Diagnosen bzw. Krankheitsbezeichnungen immer nur die mittlere allgemeine Einschätzung bezüglich einer Erkrankung darlegen (sie muss ja für Viele gelten), sollte man die Beschwerden und Behinderungen bezüglich der Erkrankung personenbezogen darlegen.
    Die Erkrankung muss dabei nicht (sollte nicht) medizinisch erklärt werden (das sollen die gefälligst selber rausbekommen), man sollte schildern "wie es Einem geht bzw. was Alles nicht geht,nicht mehr geht...
    Selbst die Kriterien der prozentualen Einschätzung bezüglich der Diagnose sind nur als allgemeine Richtlinie zu verstehen. Nach meiner Erfahrung sind sie sogar länderunterschiedlich in der Anwendung gehandhabt.
    Also unbedingt einen "Jammerlappen" (falsche Formulierung!!) beilegen.
    Die Behörde muss bezüglich der Beschreibung der Beschwerden diese einer Diagnose zuordnen, die Ärzte anschreiben, und dann mit deren Einschätzung und Deiner Beschreibung feststellen inwieweit hier ein Nachteil gegenüber Gesunden besteht. Dabei könnte sogar abweichend bestimmter Kriterien prozentual der GdB höher festgelegt werden, leider oft auch niedriger.
    Man sollte auch versuchen seine Beschwerden progidient verlaufend (es wurde mit der Zeit schlimmer) darzustellen.
    Ja soweit vielleicht.
    Gruss "merre"
     
  6. TheBlackVelvet

    TheBlackVelvet Mitglied

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    Berlin Britz
    Hallo ihr lieben! Ich danke euch recht herzlich für eure z.t sehr ausführliche Hilfe! :) Ich bin noch so jung und hab wenig Erfahrung mit der Materie (außer durch meine Mutter die ja auch schweres Rheuma usw hat und meinen Beruf wo ich mit Behinderten Menschen arbeite und natürlich mich auch um verschlimmerungsanträge usw. kümmere). Ich habe mich hier schon eingelesen und dabei recht schnell bemerkt, wie unterschiedliche die Fälle und Entscheidungen über den GdB sind. Ich muss heute eh zum Rheuma Doc. da es mir ziemlich Mies geht und ich einen Krankenschein brauche. Ich werde ihn informieren, das ich 30% bekommen habe und ihn fragen, was wir nun tun können/sollten. Er war bereits vor meinem Antrag auf Erteilung des GdB der Meinung, das ich 50% erhalten müsste und wenn nicht das er mir dann dabei helfen will. Ich werd einfach mal gucken und mich weiter schlau machen. Mir geht es hauptsächlich um den Schutz im "beruflichen". Habe Sorge um meinen Arbeitsplatz und meine Arbeitsfähigkeit... Ich denke, wenn ich von der Reha zurückkomme wird es ein BEM-Verfahren geben.. Was auch immer dabei rauskommt. Irgendwie ist das echt alles belastend... Außer meine Ärzten und Freunden/Familie kann sich keiner wirklich vorstellen, das auch ICH mir mein Lebdn und meine Gesundheit mit grade mal 26 Jahren gerne anders vorgestellt hätte... Aber so ist es nun mal und ich lass mich nicht hängen sondern stehe auf und arbeite dran :) jedenfalls gebe ich mir alle Mühe dabei. Ach, ich kennt solche Geschichten sicher zur Genüge, die Meisten hier haben ja ganz ähnliches erlebt :)
    Ich danke euch für eure Unterstützung hier! :)
     
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