krank während Wiedereingliederung

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Lächeln, 20. August 2013.

  1. Lächeln

    Lächeln Aktives Mitglied

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    Ich habe eine spezielle Frage. hab hier im Forum schon einiges gelesen, aber die Antwort darauf noch nicht gefunden.

    Meine Situation:
    Ich bin seit Anfang 2012 krankgeschrieben wegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Psychisch geht es mir inzwischen besser. Allerdings sind meine Ärzte der Ansicht, dass ich in absehbarer Zeit nicht voll arbeiten kann, weil ich z.B. noch an Konzentrationsstörungen leide.
    Da ich ausgesteuert bin (d.h. Krankenkasse hat für eineinhalb Jahre Krankengeld gezahlt und ist damit draußen), ist das Arbeitsamt für mich zuständig. Parallel dazu läuft ein Rentenantrag.
    Mein Ziel wäre, nur noch Teilzeit zu arbeiten und eine Teilerwerbsminderungsrente zu bekommen.

    Ich war bei einer Ärztin im Arbeitsamt zur Begutachtung und die hat mich als "nicht arbeitsfähig" geschrieben. Ich hab ihr gesagt, ich würde gerne eine Wiedereingliederung versuchen. Das haben mir die Ärzte geraten, weil sie vermuten, dass mich das psychisch stabilisieren könnte. Sie sagte mir, dass ich vom Arbeitsamt aus keine Wiedereingliederung angehen muss, ich sei ja nicht arbeitsfähig. Wenn ich es doch machen will, muss ich unter 3 Stunden täglich bleiben, sonst bekomme ich gar kein Geld mehr vom Arbeitsamt. Im Gegensatz zur Krankenkasse, wo man die Wiedereingliederung stufenweise machen kann und immer das volle Krankengeld bekommt, gibt es beim Arbeitsamt nur ein entwede r- oder. Sobald ich 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig bin, gelte ich als "gesund" und bekomme nichts mehr.

    Daraufhin habe ich mit Arzt und Arbeitgeber eine Wiedereingliederung vereinbart, bei der ich für 3 Monate (ab 1. Sept.) je zweieinhalb Stunden pro Tag arbeite. Bis dahin müsste ein Bescheid der Rentenversicherung hoffentlich vorliegen (vermutlich ein Ablehnung und von mir her der Widerspruch.....)

    ABER: nun kommt das Rheuma. Seit 3 Monaten habe ich Beschwerden. Mein Befinden verschlechtert sich sehr langsam aber stetig. Eine Diagnose habe ich noch nicht. Der Rheumatologe ist sich sicher, dass etwas Rheumatisches vorliegt. Abklärung (Blutwerte) läuft gerade.

    Bei der Krankenkasse gilt doch die Regel, dass eine Wiedereingliederung gescheitert ist, wenn man 7 Tage krank war. Gilt das auch, wenn das Arbeitsamt Kostenträger ist? Oder ist das dem Arbeitsamt egal, weil ich nach deren Feststellung ja nicht arbeitsfähig bin? Kennt sich jemand mit so einem Sonderfall aus?

    LG
    Lächeln
     
  2. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo lächeln

    ich werd dir heut abend antworten, da es mir grad absolut grr...geht
    und die schmerzen mich in den wahnsinn treiben.

    grüsse vom sauri
     
  3. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo lächeln

    @frage
    das was du beim aa abgeschlossen hast, ist das eine eingliederungsmassnahme?
    und steht folgenden personen offen:
    (...)
    3.1 Personenkreis
    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Personen erhalten,
    deren Aussichten,
    am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter bzw. wieder
    teilzuhaben
    , wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend
    wesentlich gemindert sind
    u
    nd die deshalb Hilfen zur beruflichen Eingliederung
    benötigen.
    Leistungen können auch denjenigen gewährt werden, denen eine Behinderung mit den
    genannten beruflichen Folgen droht, d.h. konkret absehbar ist.

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, entscheidet die Beratungsfachkraft der Agentur für
    Arbeit in jedem Einzelfall. (...)
    so ganz erschlisst sich mir nicht, warum du, bevor der entscheid der DRV da ist, eine solche
    massnahme mit dem AA abschliesst. zumal der MD des AA dich als arbeitsunfähig einstuft
    wobei zu hinterfragen wäre ob sie dies vorrübergehend so einschätzen oder aber dauerhaft.


    sollte die DRV zustimmen, gilt die rente ab tag der antragstellung. d.h.das AA hätte derzeit
    diese vereinbarung nicht schlissen dürfen, da noch nicht ersichtlich ist, was für dich ansteht.
    lehnt die DRV ab, dann muss eh überlegt werden, was an teilhabe gemacht wird.

    ausserdem ist geregelt dass du bei einer eingleiderung durch das aa weiter alg bekommst.
    das unterliegt keiner stundenbegrenzung.

    http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/sozialrecht/wiedereingliederung?gclid=CMydoLbkjLkCFfHKtAodw1cAyg


    verwechselst du oder die bearbeiterin des AA da die aussage der DRV?
    bei voller EMR besteht ein restleistungsfähigkeit von unter 3 std, arbeitet man mehr ist man
    arbeitsfähig.
    eine teil EMR erhält, wer noch 3-6 stunden arbeitsfähig ist.


    es gibt urteil des LSG Esssen Präzedenzentscheidung zum „Hamburger Modell“ gefällt.
    Ein Arbeitnehmer hat bei Wiedereingliederung weiter Anspruch auf Arbeitslosengeld
    Arbeitsagentur unterliegt im Streit um Geld bei Wiedereingliederung

    http://www.derwesten.de/region/arbeitsagentur-unterliegt-im-streit-um-geld-bei-wiedereingliederung-id7198136.html

    was eindeutig sagt, dass während einer eingliederung egal über wieviele stunden, das arbeitsamt
    weiter alg zahlen muss, da die person in dieser zeit als weiter arbeitsunfähig zählt und keine
    arbeitsleistung erbringt.

    (...)
    Ist der Arbeitslose bei der Arbeitslosmeldung erkrankt, kann es an der Verfügbarkeit fehlen. Die
    Krankheit beseitigt die Verfügbarkeit nicht, wenn der Arbeitslose trotz der Arbeitsunfähigkeit bereit
    und in der Lage ist, seinem verbleibenden Leistungsvermögen entsprechende Beschäftigungen
    aufzunehmen.
    Ein Arbeitsloser ist arbeitsunfähig, wenn er krankheitsbedingt Arbeiten nicht mehr in dem
    zeitlichen Umfang verrichten kann, für den er sich der Arbeitsverwaltung zuvor zur Arbeitsvermittlung
    zur Verfügung gestellt hat.
    Ist die Verfügbarkeit aufgrund einer unverschuldeten Krankheit vollständig entfallen, bleibt dem Arbeitslosen während
    des laufenden Bezugs von Alg. der Anspruch bis zu einem Zeitraum von 6 Wochen erhalten. (§ 126 I SGB III).

    (...) §23 zahlung arbeitslosengeld

    es gilt auch während der arbeitsunfähigkeit, erkrankt der bezieher des alg, so erhält er weiterhin
    krankengeld nach dem bisherigen bezügen des alg's. somit auch während der eingleiderung, die
    du nach der krankheit ggf. wieder fortsetzen kannst oder gänzlich arbeitsunfähig wirst.

    vielleicht hilft dir das

    sauri


     
    #3 20. August 2013
    Zuletzt bearbeitet: 20. August 2013
  4. Lächeln

    Lächeln Aktives Mitglied

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    upps, danke saurier, für diese Auskünfte. Da ist einiges drin was ich nicht gewusst habe.

    Ich habe mit dem Arbeitsamt keine Wiedereingliederungsvereinbarung geschlossen. Die Ärztin hat mich im Juli gesehen und für arbeitsunfähig erklärt. Eine Sachbearbeiterin erklärte mir, ich brauche keine Krankmeldungen zu bringen, ich sei eh bis September (?) als krank eingestuft. Es wäre nett, wenn ich eine Kopie der Wiedereinglierungsvereinbarung abgeben würde, aber mehr sei nicht nötig.
    Bei der Ärztin sagte ich, ich würde gerne eine Wiedereingliederung machen, weil mir das in der Klinik als Chance zur psychischen Stabilisierung geraten wurde. Sie meinte dann, ich müsse unter 3 Stunden bleiben, weil ich ja krank sei.
    Und die Sachbearbeiterin meinte, ich hätte nur Anspruch auf ALG, wenn ich unter den 3 Stunden bliebe - sonst wäre ich ja "Gesund" und da ich einen Arbeitsplatz habe, wäre das Arbeitsamt in diesem Fall nicht mehr für mich zuständig.

    Im Prinzip ist das wohl mein Privatvergnügen, wenn ich stundenweise arbeiten gehe. Das Arbeitsamt überbrückt mit seinen Leistungen ja nur die zeit bis zur Entscheidung der Rentenversicherung.
    Von meiner Seite aus ist dieses stundenweise Arbeiten auch ein Signal gegenüber meinem Arbeitgeber, dass ich großes Interesse daran habe, meinen Arbeitsplatz zu erhalten. Ich bin froh, dass die bereit sind, mir einen Teilzeitarbeitsplatz einzurichten, wenn ich gesundheitlich so weit bin. Denn meine frühere Tätigkeit mit Leitungsverantwortung und ständiger Rufbereitschaft geht nicht mehr.
    Die Krankenkasse ist ja auch nicht mehr zuständig, also ist es wohl nur eine Sache zwischen meinem Arbeitgeber und mir.

    Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Bin mal gespannt, was sich dann im September ergibt, ob ich wieder bei der Ärztin im Arbeitsamt muss, was "Papa Rheuma und entl. seine Kinderchen" sagen - bis dahin müsste der erste Bericht des Rheumatologen fertig sein.

    LG
    Lächeln
     
  5. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo Lächeln

    du hast aber eine geschlossen?

    beachte bitte, wenn du keine Vereinbarung mit dem AA geschlossen hast, so darfst du auf
    keinen fall während einer krankschrift arbeiten. der arzt und die firma können das nicht so
    einfach genehmigen. es ist zwar richtig das sie zustimmen, aber alle anderen formalitäten,
    da du übers aa läufst, musst du strikt einhalten und zustimmen lassen.
    es würden hier der versicherungsträger DRV und KK noch AA fehlen.

    ausserdems fehlt der Versicherungsschutz.das kann böse nach hinten losgehn

    sobald du arbeiten gehst, zählst du schon als gesund.

    also, wenn dann , unbedingt nur mit Vereinbarung!

    wenn du unbedingt etwas tun willst, hats du nicht die möglichkeit viell.in einer
    gruppe etwas "ehrenamtlich" zu machen? was deinen neigungen entspricht?
    da gibt es vieles und das darf man während der au zeit, solange es dir gut tut.

    bsp. jugendeinrichtung-hausaufgaben betreung ; seniorenheim-zum vorlesen, reden.....

    grüsse vom sauri
     
  6. Lächeln

    Lächeln Aktives Mitglied

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    hm, saurier, du machst mich jetzt ganz unsicher.

    Im Moment bin ich im Urlaub und kann deshalb nicht viel klären. Planmässig komme ich am 31.8. zurück, hab am 2.9. eine Darmspiegelung und würde am 3.9. anfangen.

    aber ich werde auf alle Fälle beim Arbeitsamt anrufen, BEVOR ich anfange, damit da nix schief geht. Das versicherungsrechtliche könnte schon ein Problem sein.

    Vielen Dank für deine Mühe! Ich werde mich melden, wenn es etwas Neues gibt.

    LG
    Lächeln
     
  7. Sigi

    Sigi Mitglied

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    Hallo Lächel,

    mach keinen Quatsch,denn Du bist noch krankgeschrieben und,wenn ich das richtig gelesen habe,auch vom AA als arbeitsunfähig eingstuft worden! Ganz ehrlich,wenn sogar dieser Arzt das so sieht,dann gönne Deinem Körper und Deiner Seele die Ruhe. Mach es so,wie Sauri es geschrieben hat,wenn Du unbedingt etwas machen willst,mach es ehrenamtlich,obwohl ,wenn Du immer noch als arbeitsunfähig eingestuft bist,ist auch das ein Problem.
    Wieso setzt Du Dich schon wieder so unter Druck?
    Wenn Du jetzt von Dir aus auf Teilzeit gehst,bekommst Du weniger Geld und später,falls es doch nicht klappen sollte,auch weniger Alg 1-Geld. Also lass es lieber mit dieser Eingliederung und werde erstmal richtig gesund!
    Ich weiß,es ist verflixt schwierig,wenn man sich eingestehen muss,dass einige/viele Sachen einfach nicht mehr gehen. Da mussten/müssen wir alle leider durch.
    Du schreibst,dass Dein Körper schon wieder neue Warnsignale(Rheuma) schickt. Höre auf ihn und gönne ihm die Zeit,richtig gesund zu werden. Rheuma wird oft auch durch Stress ausgelöst.
    Sauri hat auch absolut Recht,Du kannst nicht einfach mit Deinem Arzt und dem AG eine Wiedereingliderung vereinbaren,da gehören noch die ganzen anderen Institutionen dazu.

    Bitte überlege es Dir gut,denn was ich so heraus lese,ist,dass Du Dich schon wieder unter Druck setzt und davon hast Du doch bestimmt auch dieses Belastungsdingens(nicht bös gemeint) bekommen,weil Du nicht auf Deinen Körper gehört hast,sondern immer weiter gut funktionieren wolltest. Da hat er dann die Stopptaste gedrückt,im Maschienenbau sagt man*Notaus* und hat Dich lahmgelegt.
    Dann hast Du angefangen,wieder intensiv drüber nach zudenken,wieder zu arbeiten,obwohl Dir jeden Arzt sagt,Du bist noch nicht so weit und schon bekommst Du die nächsten Beschwerden. Denk mal in Ruhe drüber nach,auch wenn es weh tut.Alles braucht einfach seine Zeit. Du würdest ja auch nicht mit einem gebrochenem Bein vorzeitig wieder auf dem Bau oder sonstwo,anfangen zu arbeiten

    Kopf hoch,das wird schon wieder. Liebe Grüße
    Sigi
     
  8. Lächeln

    Lächeln Aktives Mitglied

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    Oh, Sigi, sag mal, woher kennst du mich???? Ich fühl mich gerade ziemlich durchschaut, bzw. ich hab es bisher nicht von dieser Seite gesehen - aber du könntest sooo recht haben.

    Ich hab zum Glück einen sehr netten, unterstützenden Mann, der muss jetzt - trotz Urlaub- herhalten um das Thema gründlich zu durchdenken.

    Danke für die Denkanstöße!

    LG
    Lächeln
     
  9. Sigi

    Sigi Mitglied

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    bei Bielefeld
    Weil es mir auch so ergangen ist,bis ich ,halbwegs , eingesehen habe,dass es nicht mehr so geht wie früher. Ist nicht wirklich einfach,sich das einzugestehen.
    So,und nu diskutier mit Deinem Mann ;) . Ich dachte schon,Du nimmst mir das übel die klaren Worte*puuuh*

    Liebe Grüße
    Sigi
     
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