Hallo, meine Chefin sprach mich darauf an warum ich keinen Behindertenausweis mit Gleichstellung beantrage. Habe mir darüber noch keine Gedanken gemacht, da ich ja noch keine festen Medikamente nehme. Nur nach Bedarf verschiedene Schmerzmittel. Da ich demnächst zur Reha fahre, würde mich interessieren ob es sinnvoll ist das Thema dort anzuschneiden und ob sie einem dort behilflich sind? Vielen Dank für eure Antworten Elli
Hallo elli, in der Reha kann Dir die Sozialberatung sicher weiterhelfen. Mein Tip: gleich am ersten Tag dort einen Termin ausmachen, weil die meist ziemlich stark frequentiert werden. Liebe Grüße Luna-Mona
Hallo saurier, habe noch gar keine Prozente. Habe die Diagnose undifferenzierbare Kollagenose im April erst gestellt bekommen. Könnte in Richtung Sklerektomie gehen. Leider überwiegend an den Begleiterscheinungen und öfters an Schmerzen. Habe jedoch Angst ob ich auf Dauer meiner Arbeit, Hauswirtschaftlerin Kita, nachgehen kann. Abends nach Feierabend bin ich total blöd und meine Hände, Nacken. Rücken, Arme schmerzen. Vor der Arbeit muss ich mich generell noch mal ein bis zwei Stunden hinlegen. Bin im öffentlichen Dienst schon 14Jahre angestellt. Grüsse Elli
@hallo elli also gleichstellung ist etwas was in der tat erst funktioniert wenn man bereits einen anerkannten GdB hat ab 30% und du auf arbeit von einer kündigung ode arbeitplatzverlust bedroht wärst. m.e.n. ist das beim öff.dienst noch anders geregelt. das solltest du mal euren BR und Schwerbehindertenbeauftragten zu rate ziehn, die können dir dann mehr dazu sagen. einen GDB -grad der behinderung gibt es auf eine bereits mindestens 6 monate bestehende erkrankung, die solche beeinträchtigungen davon trägt, dass man in seiner arbeit und/oder im täglichen leben behindert ist. also dinge nicht mehr oder nur bedingt ausführen kann. bedeutet für dich, warte erst mal deine op ab. danach folgt meist eine 3 wöchige AHB anschlussheilbehandlung und dann lässt sich sicher prognostisch was zu dieser erkrankung bzw. op eine aussage treffen, ob einschränkungen da sind und ein antrag auf einen GdB dafür sinn macht. so wie bereits hier richtig erwähnt, lass dir in der AHB vom sozialdienst helfen, aber beachte bitte dass du vorher das noch mit dem öff.dienst und der gleichstellung klärst. da kann ich keine auskunft zu geben. für die andere frage dem va. auf sklerodermie, sollten genaue befunde mit vorliegen und das was ich oben schon geschrieben habe. eine krankheit an sich hegt noch keinen anspruch auf einem GdB, sondern deren auswirkung. wenn du befunde hast, dann nimm diese zur AHB mit um dir ggf. von dort helfen zu lassen. grüsse vom sauri