Gleichstellung mit geringen Prozenten

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von ellli, 10. August 2013.

  1. ellli

    ellli Mitglied

    Registriert seit:
    27. Mai 2013
    Beiträge:
    79
    Hallo,
    meine Chefin sprach mich darauf an warum ich keinen Behindertenausweis mit Gleichstellung beantrage.
    Habe mir darüber noch keine Gedanken gemacht, da ich ja noch keine festen Medikamente nehme.
    Nur nach Bedarf verschiedene Schmerzmittel.
    Da ich demnächst zur Reha fahre, würde mich interessieren ob es sinnvoll ist das Thema
    dort anzuschneiden und ob sie einem dort behilflich sind?
    Vielen Dank für eure Antworten
    Elli
     
  2. Luna-Mona

    Luna-Mona Bekanntes Mitglied

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    5. Dezember 2011
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    Ort:
    Mittelhessen
    Hallo elli,

    in der Reha kann Dir die Sozialberatung sicher weiterhelfen. Mein Tip: gleich am ersten Tag dort einen Termin ausmachen, weil die meist ziemlich stark frequentiert werden.

    Liebe Grüße
    Luna-Mona
     
  3. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    1. Juli 2009
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    Ort:
    an einem fluss
    @elli,

    wieviel prozente GdB hast du denn zur zeit auf welche behinderung?

    sauri
     
  4. ellli

    ellli Mitglied

    Registriert seit:
    27. Mai 2013
    Beiträge:
    79
    Hallo saurier,
    habe noch gar keine Prozente.
    Habe die Diagnose undifferenzierbare Kollagenose im April erst gestellt bekommen. Könnte in Richtung Sklerektomie gehen.
    Leider überwiegend an den Begleiterscheinungen und öfters an Schmerzen.
    Habe jedoch Angst ob ich auf Dauer meiner Arbeit, Hauswirtschaftlerin Kita, nachgehen kann.
    Abends nach Feierabend bin ich total blöd und meine Hände, Nacken. Rücken, Arme schmerzen.
    Vor der Arbeit muss ich mich generell noch mal ein bis zwei Stunden hinlegen.
    Bin im öffentlichen Dienst schon 14Jahre angestellt.

    Grüsse
    Elli
     
  5. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    @hallo elli

    also gleichstellung ist etwas was in der tat erst funktioniert wenn man bereits
    einen anerkannten GdB hat ab 30% und du auf arbeit von einer kündigung
    ode arbeitplatzverlust bedroht wärst.

    m.e.n. ist das beim öff.dienst noch anders geregelt. das solltest du mal euren
    BR und Schwerbehindertenbeauftragten zu rate ziehn, die können dir dann
    mehr dazu sagen.

    einen GDB -grad der behinderung gibt es auf eine bereits mindestens 6 monate
    bestehende erkrankung, die solche beeinträchtigungen davon trägt, dass man
    in seiner arbeit und/oder im täglichen leben behindert ist. also dinge nicht mehr
    oder nur bedingt ausführen kann.

    bedeutet für dich, warte erst mal deine op ab. danach folgt meist eine 3 wöchige
    AHB anschlussheilbehandlung und dann lässt sich sicher prognostisch was zu dieser
    erkrankung bzw. op eine aussage treffen, ob einschränkungen da sind und ein antrag
    auf einen GdB dafür sinn macht.

    so wie bereits hier richtig erwähnt, lass dir in der AHB vom sozialdienst
    helfen, aber beachte bitte dass du vorher das noch mit dem öff.dienst und
    der gleichstellung klärst. da kann ich keine auskunft zu geben.

    für die andere frage dem va. auf sklerodermie, sollten genaue befunde mit
    vorliegen und das was ich oben schon geschrieben habe. eine krankheit an
    sich hegt noch keinen anspruch auf einem GdB, sondern deren auswirkung.

    wenn du befunde hast, dann nimm diese zur AHB mit um dir ggf. von dort
    helfen zu lassen.

    grüsse vom sauri
     
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