Brauche dringend eueren Rat wegen GdB:

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Petzi1, 1. August 2013.

  1. Petzi1

    Petzi1 Mitglied

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    Hallo an alle,

    ich habe heute den Bescheid vom Versorgungsamt bekommen. Mein GdB beträgt 40 Prozent. Jetzt habe ich ein paar Fragen. Und zwar ist ein Widerspruch sinnvoll? Ich bin mir nämlich nicht sicher ob ich überhaupt 50 Prozent bekomme. Oder soll ich lieber abwarten ob sich die Erkrankung verschlechtert? Wie war es bei euch habt ihr auch gleich beim ersten mal 40 Prozent bekommen?
    Ich hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt.
    Vielen Dank im vorraus.

    Liebe Grüße

    Petzi1
     
  2. medikan

    medikan PSA/RA seit 2010

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    Hallo Petzi

    zuerst hatte ich 30 GDB, dann nach einem Verschlimmerungsantrag bin ich auf 60 GDB eingestuft worden. Nach dem nun noch eine Lungenerkrankung dazugekommen ist, wurde mir 100 GDB, G,AG,B und RF gewährt. Alles unbefristet und nach Aktenlage. Außerdem habe ich eine Verlängerung der EM-Rente bis 2015 bekommen.

    Ich persönlich würde mindestens ein halbes Jahr warten, regelmäßig zu den Ärzten gehen und dann gegebenenfalls einen Verschlimmerungsantrag stellen.

    Es kommt halt immer auf die Einschränkungen an, die man hat; nicht auf die Erkrankung!!
     
  3. Julia123

    Julia123 rheumatic pixie

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    Hallo,
    also ich habe auf anhieb einen GdB von 50 und Merkzeichen G zuerkannt bekommen. eine Kollegin, die viel schlimmer dran ist und sich viel schlechter bewegen kann als ich hat einen GdB von 30 bekommen. Sie wird jetzt widerspruch einlegen. Es ist auch immer sehr davon abhängig, wie der Hausarzt die einschränkungen im täglichen Leben beschreibt. Ihr wurde nun vom Vdk geraten, nochmals mit dem hausarzt zu sprechen und dann widerspruch einzulegen und notfalls vor dem sozialgericht zu klagen.

    LG
    Julia123
     
  4. Petzi1

    Petzi1 Mitglied

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    Hallo medikan,

    vielen Dank für deine Antwort. Es hat mir schon sehr weitergeholfen. Ich denke das ich wohl wirklich abwarten werde wie sich alles weiterentwickelt. Sollte es sich verschlimmern kann ich einen Verschlechterungsantrag stellen. Zur Zeit habe ich mit der linken Hüfte und der linken Schulter Probleme. Das Bewegen ist sehr schmerzhaft. Ich hoffe das es bald besser wird. Zu mal ich linkshänder bin und ich alles mit links mache.
    Ich wünsche dir noch einen schönen Tag.

    Gruß

    Petzi1
     
  5. Krümel82

    Krümel82 Mitglied

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    Hallo Petzi,

    ich würde Dir raten, Dir Akteneinsicht gewähren zu lassen, denn diese steht Dir zu. Schlechtestenfalls müsstest du zur Behörde fahren und sie persönlich einsehen, bestenfalls, was ich auf jeden Fall versuchen würde, werden Dir Kopien zugeschickt.

    Zur Fristwahrung solltest Du gleichzeitig mit der Beantragung der Akteneinsicht Widerspruch einlegen, wer weiss, wie lange es dauert, bis Du die Akte erhälst!? Und schwups ist der Monat vorbei. Ich würde in dieses Schreiben mit aufnehmen, dass Du den Widerspruch nach Akteneinsicht begründen wirst. Anhand der Akte kannst du dann entscheiden, ob sich Deiner Meinung nach ein Widerspruchsverfahren lohnt, oder nicht. Bist du der Meinung, dass all Deine Probleme ausreichend berücksichtigt wurden, kannst du den Widerspruch zurückziehen und nix passiert.

    Ich habe das so gemacht, hatte in meinem ersten Bescheid 30 % bekommen. Konnte der Akte nicht mal entnehmen, dass meine rheumatische Erkrankung berücksichtigt wurde. Damit war mir klar, dass ich ins Widerspruchsverfahren gehe. Wollte erst selbst den Widerspruch begründen, bis mir meine tolle Beraterin in Schwerbehindertenangelegenheiten den tollen Tip gab, dass "ein Briefkopf vom Anwalt" mehr Eindruck macht. Also habe ich meine Unterlagen inkl. meiner selbst verfassten Widerspruchsbegründung an eine Anwältin gegeben, die dann noch einmal eins obendrauf gesetzt hat.

    Bei uns in NRW ist es so, dass das Widerspruchsverfahren von der nächst höheren Behörde entschieden wird, nach Vorprüfung der Behörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat. In meinem Fall wurde gleich in der Vorprüfung entschieden, dass mein Widerspruch berechtigt ist und Abhilfe geleistet. So habe ich direkt einen GdB von 50 erhalten, bei dem nun auch die rheumatische Erkrankung berücksichtigt wurde...dies allein war der Grund meines Antrags, und nicht die immer schon dagewesenen Fehlstellungen in der WS.

    Ein Widerspruchsverfahren kann sich somit lohnen. Was ich mir nicht antun würde, ist ein ewiges Verfahren vor dem Sozialgericht, das kostet Nerven und Zeit, da würde ich auch eher tendieren, 6 Monate zu warten. Nur für einen Verschlimmerungsantrag ist es denke ich auch wichtig, Beweise für eine Verschlimmerung zu liefern, ich weiss nicht, ob da dann reine Stellungnahmen reichen, oder die Behörde dann Befunde, z. B. Röntgenbefunden usw. sehen will!?

    Also, Pezi, versuchs ruhig mit dem Widerspruch, die Berhörde, zumindest unsere, pokert gern niedrig bei der Feststellung GdB.

    VG Krümel
     
  6. Petzi1

    Petzi1 Mitglied

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    Hallo alle zusammen,

    vielen Dank für euere Antworten. Ich werde auch wiederspruch einlegen. Mal schauen ob es etwas bringt. Mehr als Nein sagen können die ja nicht. So jetzt habe ich dazu mal eine Frage. Was muss ich beim Widerspruch beachten? Wie lange dauert es bis der bearbeitet ist? So das waren meine Fragen. Für Antworten wäre ich sehr dankbar. Ich wünsche euch noch einen schönen Sonntag.

    Liebe Grüße

    Petzi1
     
  7. Krümel82

    Krümel82 Mitglied

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    Tja....das ist leider von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Bei mir wurde 4 Wochen nach Widerspruch Abhilfe geleistet, das ist aber wirklich sehr schnell und da hatte ich noch nicht mit gerechnet. Lag aber auch sicherlich daran, dass die Ursprungsbehörde nach Vorprüfung entschieden hat und meine Angelegenheit nicht der Widerspruchsbehörde zur Entscheidung vorgelegt wurde....das hätte sicherlich länger gedauert. Soweit ich weiss existiert grundsätzlich eine Frist von 3 Monaten zur Bearbeitung von Widersprüchen, nach denen man Untätigkeitsklage einreichen kann. Aber wollen wir mal hoffen, dass es schneller geht.

    Ich hoffe, Du konntest ansonsten von meinen Erfahrungen profitieren? Würde Dir echt die Investition in einen Rechtsanwalt empfehlen.

    VG Krümel
     
  8. Petzi1

    Petzi1 Mitglied

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    Worms
    Hallo Krümel82,

    ichkonnte sehr gut von deinen Erfahrungen profitieren. Morgen schicke ich den Brief weg und fordere gleichzeitig Akteneinsicht. Ich hoffe sehr das die mir Kopien zuschicken. Ich habe mit meiner linken Hüfte zur Zeit Probleme ich habe sehr starke Schmerzen und kann kaum sitzen geschweige denn laufen. Wenn ich nach Mainz fahren müsste wüßte ich nicht wie ich das bewergställigen sollte.
    Mal schauen was der Widerspruch bringt.
    Ich wünsche dir einen schönen Sonntag.

    Liebe Grüße

    Petzi1
     
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