Schlichtungsverfahren/ Behandlungsfehler

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von Nadine1987, 14. Juli 2013.

  1. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    @hallo Nadeschda,

    es ist für jeden legitimes recht, gegen ergangenes unrecht, hier bei
    dir gegen einen vorliegenden behandlungsfehler vorzugehen.

    es ist in der tat ein verdammt schwieriger prozess und mit sicherheit
    einer der umfangreichsten, was da auf dich zukommt!

    ich kann dir nur wünschen, dass du dabei nerven wie drahtseile
    hast und die möglichst über viele jahre hinweg.

    wenn ich es richtig verstanden habe, scheinen mehrer probleme dabei
    zu grunde zu liegen und deren folge, die grosse einschrenkung deiner
    gesundheit, hier als folge der verbleib im rollstuhl, ist.

    erlaube mir, einiges anzumerken.

    ein solchen prozess anzustreben ist ein unsagbar schwieriges prozedere.
    @danke luna mona! dass du bereit warst, dazu einiges zu schreiben.

    ohne einen sehr spezialisierten fachanwalt für patientenrecht, wirst du
    m.E.n. arge mühe haben, einen solchen prozess zu führen um am ende
    zu deinem recht zu kommen.
    und du benötigst auch eine sehr gute rechtschutzversicherung die bereit
    ist die kosten eines solchen verfahrens, zutragen. was am ende in einen
    bereich vom mehreren zehntausend € liegen kann.

    allein wirst du ein solches verfahren warscheinlich nicht finanziell bestreiten
    können.

    @frage
    wann war der vorfall?also wann ist dass passiert?

    bis zum jahr 2012 galt, dass der patient nachweisen muss, dass es zu
    behandlungsfehlern gekommen ist und dies dem arzt nachweisen müssen.

    aber auch das neue patientenrechtsgesetz, macht es den patienten nicht
    unbedingt einfacher!

    (...)Wer muss wem was beweisen?
    in der bestehenden Regel steht, dass die Patienten beweisen müssen,
    dass der Arzt einen Fehler gemacht hat und dass ihnen daraus ein
    Schaden entstanden ist. also der Schaden des Patienten auf den Fehler
    zurückzuführen ist.(...)

    dies muss der Patient mit dem neuen Patientenrechtsgesetz nicht mehr
    tun.(seit 2013)

    (...)Ist klar, dass der Arzt einen Fehler gemacht hat und ein Schaden
    entstanden ist, muss der Arzt, allerdings nur bei groben Behandlungsfehlern
    beweisen, dass es keinen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden gibt.

    Diese Regelung haben höchste deutsche Gerichte bisher auf so ziemlich
    alle Behandlungsfehler angewendet.
    Das neue Gesetz gießt diese richterlichen Festsetzungen jetzt in ein Gesetz.
    (...)

    für die behandlung gilt, wenn der arzt jemanden behandelt, so schuldet
    er dem patienten die behandlung, nicht aber den erfolg der behandlung.

    die behandlung muss nach anerkannten fachlichen standards erfolgen.
    ein facharztstandard wird in der regel vorausgesetzt.

    für den verlauf der behandlung gilt, dass alles zu dokumentieren ist.
    werden einträge nicht gemacht, weil ev. wirklich nur vergessen, so hat
    das u.u.fatale folgen und das für beide seiten!
    die regel besagt:
    was nicht dokumentiert wurde, wurde auch nicht gemacht!

    bevor es zu einer richterlichen entscheidung kommen wird, sind im
    vorfeld viele sachen zu prüfen und zu klären, die einen sehr grossen
    zeitrahmen umfassen werden.
    wie
    -stellungnahmen der klinike/n, diensthabender ärzte und weiter
    behandelnden ärzte zum zeitpunkt der aufnahme und behandlung
    über deinen gesundheitszustand und deren weiteren entwicklung
    -einzuholende aussagen von ärzte und des anderen personals, was
    zu dem zeitpunkt des geschehens vor ort in deiner behandlung
    involviert war
    -prüfung von notwendige an dich gestellte aufklärungen durch die
    ärzte
    -prüfung der zu diesem zeitpunkt gestellten diagnosen und bereits
    vorhandener erkrankungen
    -prüfung von verläufen und massnahmen der zu diesem zeitpunkt
    erfolgten behandlungen bis hin zu operationen
    -hinzuziehen aller dazu notwendigen untersuchungen und diagnostischen
    mittel(Labor, Röntgen; CT, MRT.....) usw. aus deiner akte
    -durchführung neuer untersuchungen zur beurteilung der verlaufsentwicklung
    -prüfen deiner gemachter kenntnisnahmen zu allen erfolgten med.massnahmen
    -prüfungen, warum therapien ggf.hinausgezögert wurden etc.
    -erstellung von gutachten
    .....
    das muss alles erbracht, geprüft, verglichen, eingeschätzt werden.
    (habe hier längst nicht alle gebiete angesprochen die relevant sein könnten)

    bei allen dingen die gemacht, angefordert, geschrieben und erstellt
    werden müssen, sind immer schriftsätze für die beteiligten parteien
    zu fertigen und an die beklagten/kläger mit entsprechenden
    fristsetzungen zur stellungnahmen zu geben.
    allein daraus folgt ein wust an papier und die lange dauer eines
    solchen verfahrens.

    es wird nicht einfach!

    saurier
     
    #21 27. April 2014
    Zuletzt bearbeitet: 27. April 2014
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