Gleichstellungsantrag - auch negative Konsequenzen?

Dieses Thema im Forum "Arbeit und Allgemeines" wurde erstellt von musicienne, 28. Juni 2013.

  1. musicienne

    musicienne Neues Mitglied

    Registriert seit:
    21. Juni 2013
    Beiträge:
    2
    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und hoffe, dass das Thema hier hin passt.

    Vor zwei Wochen bin ich zur Arbeitsagentur gegangen und habe einen Gleichstellungsantrag geholt (somit habe ich noch 2 Wochen ihn abzugeben).

    Zum einen habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber automatisch von der Antragstellung erfährt, zum anderen, dass er nichts erfährt, wenn ich nichts sage.
    Jetzt bin ich etwas verunsichert.

    Den Antrag möchte ich stellen, weil ich Angst habe gekündigt zu werden, da ich seit Februar arbeitsunfähig bin (nicht wegen Rheuma) und der Betriebsarzt einer Wiedereingliederung momentan nicht zustimmt (ja, sich fast strikt weigert). Sofort wieder voll einsteigen traue ich mir jedoch nicht zu.

    Jetzt habe ich Angst, durch die Antragstellung meinen Arbeitgeber überhaupt erst auf die Idee zu bringen mich zu kündigen, wenn ich schon besonderen Kündigungsschutz möchte. Ausgesprochen wurde noch nichts in diese Richtung.

    Danke für eure Antworten (der Beitrag kann gerne an die richtige Stelle verschoben werden!)
     
  2. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Beiträge:
    4.002
    Ort:
    Bayern
    Hallo musicienne,
    herzlich willkommen hier im Forum!
    Dein Thread ist hier genau richtig. Ich kann dir deine Fragen leider nicht beantworten, aber hier gibt es einige User, die das sicherlich können. Ich wünsche dir einen guten Austausch! :)
     
  3. Susanne L.

    Susanne L. Mitglied

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    457
    Ort:
    Sachsen
    Antrag stellen!

    Hallo,

    das ist natürlich keine so leichte Entscheidung - es ist in der Tat so, dass Dein Arbeitgeber automatisch unterrichtet wird; er muss nämlich eine Art Stellungnahme dazu schreiben und unter anderem die Frage beantworten, ob Dein Arbeitsplatz ohne die Gleichstellung gefährdet wäre.

    Das setzt allerdings voraus, dass er von Deinen Einschränkungen weiß und abschätzen kann, ob und in welchem Umfang Du Probleme bei der Ausübung Deiner Tätigkeit hast.

    Wir hatten mal so einen Fall in der Firma, da sollte unser Chef die Frage beantworten, wie sich die Einschränkungen, die unser Mitarbeiter (der die Gleichstellung wollte) hat, auf seine zu leistenden Arbeiten ausüben. In diese Spalte schrieb unser Vorgesetzter: WELCHE? Er wusste von keinen Einschränkungen. Der Antrag auf Gleichstellung ist dann abgelehnt worden.

    Warum wird denn einer Wiedereingliederung bei Dir zurzeit nicht zugestimmt, bist Du nach Meinung des Betriebsarztes noch nicht soweit, dass Du schon wieder arbeiten kannst, auch nicht stundenweise damit zu beginnen?

    Andererseits, was hast Du schon zu verlieren?! Also, ich würde es auf jeden Fall versuchen. Diese Gleichstellungsregelung hat schon seinen Grund, und ohne eine solche hast Du auch keinen besonderen "Schutz", Du könntest dann genauso entlassen werden, falls sie das wirklich vorhaben. Du kannst Dich ja auch mit den Leuten bei der Agentur für Arbeit nochmals dazu beraten.

    Also, nur Mut!

    Liebe Grüße
    Susanne
     
    #3 28. Juni 2013
    Zuletzt bearbeitet: 29. Juni 2013
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