GdB 50 bewilligt- wie verfahre ich weiter?

Dieses Thema im Forum "Schwerbehinderung" wurde erstellt von Nachtigall, 28. Juni 2013.

  1. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Hallo an alle!
    Ich hab mich heute riesig gefreut, als der Brief vom Versorgungsamt kam. War dann sehr nervös, als ich ihn öffnete. Drin stand dann die gute Nachricht: Ich hab einen GdB 50 bewilligt bekommen, zwar ohne das beantragte Merkzeichen G, aber das macht mir gar nichts aus. Ich muss nur ein Passfoto einschicken, dann bekomme ich meinen Schwerbehindertenausweis mit unbefristeter Gültigkeit. Und das so schnell - nach nur 3 Wochen (beim 1. Mal bekam ich nach 4 Monaten meinen GdB 20)! Endlich wird meine Erkrankung anerkannt und ich kann meine Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

    Nun meine Frage an die "alten Hasen" auf diesem Gebiet. Wie und wo beantrage ich z. B. den Steuernachlass usw.? Zu welchen Behörden gehe ich, was kann ich denn alles beantragen? Der erste Schritt ist wohl, meinen Arbeitgeber zu benachrichtigen. Aber wie geht es weiter, damit ich alles ausschöpfen kann?
     
  2. Eumel2

    Eumel2 Bekanntes Mitglied

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    Glückwunsch

    Hallo,
    erst einmal herzlichen Glückwunsch, daß es so schnell und problemlos geklappt hat!:)

    Soweit mir bekannt, wird die Steuerermäßigung direkt bei der Lohnsteuer bzw.Einkommenssteuererklärung unter Vorlage des Bewilligungsscheines beantragt.
    Dann müßte dem Bewilligungsbescheid ein Schreiben beiliegen, bei dem Du die Wahl zwischen Kraftfahrzeugsteuerermäßigung oder "Billigfahren" im öffentlichen Nahverkehr sowie bestimmten Zügen hast.
    Beim Arbeitgeber bekommst Du dann mehr Urlaub und soweit ich weiß, auch einen erweiterten Kündigungsschutz.
    Nicht zu vergessen auch Ermäßigungen z.B. im Schwimmbad, ich z.B.habe auch nur durch Zufall und Nachfragen erfahren, daß es einen Nachlaß-bei mir-auf den Eintritt gibt.Momentan fällt mir nix mehr ein,wenn ja,melde ich mich.

    Viele Grüße
     
  3. anurju

    anurju anurju

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    Hallo Nachtigall,

    na - das ist doch eine gute Nachricht - wenn man so was als gute Nachricht bezeichnen kann... man sieht das selbst ja manchmal zwiespältig (ich jedenfalls).

    Ich habe einfach eine Brief samt Kopie des Ausweises an das Finanzamt geschickt - kurz: Hiermit teile ich Ihnen mit, dass... Weil mein Ausweis rückwirkend anerkannt wurde, bekamen wir sogar für die letzten Jahre noch eine kleine Nachzahlung.

    KFZ-Steuer-Ermäßigung bekommt man meines Wissens nach nur mit dem Merkzeichen G - da kann ich mich aber täuschen...

    Falls du beim ADAC bist, kannst du dorthin auch einen Brief schicken - als Schwerbehinderte bekommt man dort eine kleine Ermäßigung der Jahresgebühr.

    Arbeitgeber ist natürlich wichtig - in den meisten Fällen steht dir ja auch 5 Tage mehr Urlaub zu (im Lehrberuf aber z.B. nicht).

    Hier kannst du Details im Überblick ganz gut nachsehen: http://www.betanet.de/download/tab3-gdb-nachteilsausgl4.pdf

    Ich bin gerade gespannt, was bei meinem Verschlimmerungsantrag rauskommt - verstehe dein Gefühl beim Öffnen des Briefes - wird mir ähnlich gehen.

    Liebe Grüße von anurju :)
     
  4. kroma

    kroma Dermatomyositis

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    hallo nachtigall,
    auch von mir Glückwunsch zum schnellen bescheid.

    KK informieren wg. der zuzahlungs %
    deine steuervergünstigungen kannst du auch im jahresausausgleich gültig machen.

    das mit den "billigfahrten" ist so nicht ganz richtig, dafür brauchst du das merkzeichen G und das beiblatt.
    ist aber möglich, dass dein regionalverkehr (straßenbahn, bus) die 50% anerkennt und du verbilligte tickets bekommst.

    ansonsten bei allen veranstaltern nachfragen, ob du verbilligte eintrittspreise bekommst, das iwird überall individuell gehandhabt.

    arbeitgeber: du hast anspruch auf 2 urlaubstage zusätzlich und wirst von bestimmten arbeiten befreit, ist auch individuell, musst mal deinen behinderten-beauftragten oder betriebsrat fragen. das beträfe zusätzlich, freiwillige arbeiten, überstunden u.Ä.
     
  5. kroma

    kroma Dermatomyositis

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    oh, anurju

    ist die liste neueren datums???
    ich habe nämlich nur 2 tage bekommen.
    gut zu wissen, auch wenn ichs nicht mehr brauche. :D
     
  6. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

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    huhu und glueckwunsch nachtigall, wobei schon traurig das man sich zur schwerbehinderung beglueckwuenscht....aber es ist ein gewonnener kampf mit den behoerden:top:
    es gibt eine woche mehr urlaub, ich arbeite ja 6 tage woche also bekomme ich 6 tage mehr, also so kenne ich es aus eigener erfahrung. kfz steuern brauchst das "g"
    ansonsten steuererklaerung dann mit angeben und kopie bescheid dazu, manchmal nutze ich den ausweis auch um verguenstigt eintrittsgelder zu bekommen, z.b. bei messen oder so...das steht aber immer beim eingang dran, von daher ist der ausweis mein staendiger begleiter.
    im uebrigen ging es bei mir vor 2 jahren auch so schnell und ich schickte wirklich NUR den verschlimmerungsantrag, keine auflistungen ect. und war auch sehr ueberrascht von der schnelligkeit, wobei ich hatte schon 17 jahre 40% da haben die sicher schon drauf gewartet:rolleyes:
     
  7. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    @ alle:
    Vielen Dank für eure Glückwünsche, Beiträge und Ratschläge! :)
    Ja, etwas seltsam ist es schon, für eine Schwerbehinderung beglückwünscht zu werden, das ist schon ein seltsames Gefühl. Aber ich bin nun mal in der Situation, dass ich auf die rechtlichen Nachteilsausgleiche angewiesen bin.

    @ Petra7702:
    Danke für deine Warnung den Arbeitgeber betreffend. Aber da hab ich keine Sorge. Meine Chefin weiß von meinem Antrag, sie hat selber GdB 40. Und ich arbeite in einem Behindertenwohnheim, das wäre ja noch schöner, wenn sich da jemand von der Chefetage querstellen würde.

    @ kroma:
    Das mit den 5 Tagen mehr Urlaub hab ich auch schon gehört. Ich arbeite 25 Wochenstunden im Schichtdienst, aber offizell ist es eine 5-Tage-Woche.

    @ anurju:
    Danke für den Tipp mit dem Finanzamt, dass ich da einfach alles hinschicken könnte. Das ist wohl das Einfachste.
    Viel Glück bei deinem Antrag, hoffentlich bekommst du, was du dir vorstellst. - Daumendrück -


    Ich möchte nun nicht warten, es erst bei der nächsten Einkommensteuererklärung anzugeben, denn ich bin ja mittlerweile von meinem Mann getrennt, und bis er alles für dieses Jahr macht, dauert es mindestens bis Herbst 2014. Ich muss ja auch mal schauen, wann ich mir eine neue Lohnsteuerklasse zulegen kann bei dauerhafter Trennung. Ich meine, gelesen zu haben, dass das erst ab dem nächsten Kalenderjahr geht.
    Ich hab auch irgendwo gelesen, dass man den Steuernachlass gleich auf das Gehalt umlegen lassen kann. Das wäre für mich besser, sonst kommt es wieder in der gemeinsamen Steuererklärung vor, und der einizige, der dann davon profitiert, ist mein holder Gatte. - Wenn, dann brauche in den Steuernachlass gleich jeden Monat, da ich knapp bei Kasse bin.

    Also vielen Dank euch allen für eure Mühen! :top:
     
  8. PiRi

    PiRi IG-Mitglied

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    Na, 600 € Steuerbefreiung im Jahr werden da so doll nicht sein....
     
  9. tara1302

    tara1302 Neues Mitglied

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    Hallo Nachtigall,

    schön das du die 50 bekommen hast, auch wenn es nur ein kleiner Tropfen ist verglichen mit dem was man mitmacht.

    Wegen der Steuerklasse, die kannst Du sofort ändern, allerdings solltest Du Deinen Ex davon in Kenntnis setzen. Denn er muß seine auch ändern ansonsten wartet eine saftige Nachzahlung, was Dir dann allerdings egal sein kann. Ich gehe davon aus das Du im Moment die 5er Steuerklasse hast und deshalb viele Abzüge. Aber es gibt im Finanzamt einen Infopoint die kannst Du entweder anrufen oder vorbeigehen. Die helfen Dir.

    Ich wünsche Dir viel Glück
    Tara1302
     
    #9 28. Juni 2013
    Zuletzt bearbeitet: 28. Juni 2013
  10. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    @ Tara:
    Bei der Änderung der LSK muss er ja eh mit unterschreiben. Ich hab mal einen Antrag mitgenommen. Aber das war wohl was anderes, denn es war eine normale Änderung bei Ehegatten. Wenn ich sie wegen dauerhafter Trennung ändern lasse, bekomme ich die 1 statt die 5. Und er hat eh keine LSK, weil er einkommensteuerpflichtig ist.
    Jedenfalls danke ich dir, ich werde das mit dem Finanzamt klären. :o
     
  11. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    @ PiRi:
    Danke für deinen Beitrag. Es sind übrigens (leider) nur 570 € bei GdB 50.
    Der Freibetrag wird vom Jahresbruttolohn abgezogen. Wenn ich z. B. 20.000 € Bruttolohn im Jahr hätte, würden davon die 570 € abgezogen. Das wären dann eben 19.430 €, die versteuert werden. Weiter gerechnet hätte ich im Monat 1666 € Gesamtbrutto, davon würden anteilig je 47,50 € pro Monat weggerechnet als Freibetrag.
    Da ist wirklich nicht viel um! Der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Toller Nachteilsausgleich! :(
     
  12. tara1302

    tara1302 Neues Mitglied

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    Hallo Nachtigall,

    wenn Du getrennt lebst muß er nur beim Jahresausgleich mitunterschreiben weil Ihr im Trennungsjahr noch gemeinsam veranlagt werdet. Wenn Du aber ne andere Lohnsteuerklasse beantragst ist das Dein Recht, war jedenfalls bei mir so.Die meisten denken sie müssen die Lohnsteuerklasse auch erst nach der Scheidung ändern dem ist aber nicht so.

    Hast Du eigentlich schon das Trennungsgeld von deinem noch Mann berechnen lassen, das steht Dir nämlich auch zu.

    LG Tara
     
  13. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo nachtigall!

    herzlichewn Glückwunsch!

    das SGB IX regelt eindeutig alle dinge der schwerbehinderung.

    @arbeitgeber
    die informationspflicht für den arbeitgeber, erstreckt sich in der tat auf die frage des erweiterten
    kündigungsschutzes und dem zusätzlichen urlaub. wobei du unabhängig vom bewilligungsdatum,
    wenn dieses im jahr für das Jahr 2013 erfolgt ist, bekommst du komplett 5 tage mehr urlaub (werktage)
    für das gesamt kalenderjahr.

    erweiterte kündigungsschutz, wobei es hier sonderregelungen gibt. sofern die firma unter
    10 vollbeschäftigte mitarbeiter verfügt, greift der besondere erweiterte kündigungsschutz nicht mehr.

    @nachteilsausgleich

    - kfz- steuer- gilt nur ab / bei merkzeichen "aG"

    - steuerermäßigung auf versicherungen - hier musst du dich mit deinem versicherungsvertreter
    in verbindung setzen, er wird dir sagen können, welche möglichkeiten es bei deinen abgeschlossenen
    policen gobt. das händelt jede versicheungs gesellchaft individuell.

    - freifahrt- nur schwerbehinderung ab merkzeichen "G"
    hier kann zwischen "freifahrt" für öff.verkersmittel (s.entsprechende regelungen) oder den
    halben satz zur kfz steuer gewählt werden. siehe auch entsprechender regelung des SGB vom sept.2012

    - Eintritt - meist bei betreibern der öffentlichen hand geregelt, aber unterschiedlich. teilweise halber
    fahrpreis oder geminderter fahrpreis (z.bsp. bei Reedereien)
    bei privaten betreibern auf anfrage, recht unterschiedlich gehandhabt, teilweise kein anspruch.

    - Finanzamt- entweder über den lohnsteuerjahresausgleich, da das jahr bereits läuft
    oder aber rückwirkend ab bewilligungsdatum direkt beim finanzamt. dies kann man bei uns z.bsp.
    direkt im finanzamt beantragen (vordruck)

    - lohnsteuer - direkte info an den arbeitgeber, mit kopie des bescheides zur anerkennung der
    schwerbehinderung, bitte diagnosen schwärzen! die gehen niemanden was an! deine %'te der
    schwerbehinderung, haben mit der lohnsteuer deines mannes m.E.n. nichts zu tun. erkundige
    dich da bei eurem steuerberater bzw. beim lohnsteuerhilfeverein, an was man noch denken
    sollte

    - es gibt im BVG-Betriebsverfassungsgesetz u.a. regelungen über mehrstunden/überstunden-
    arbeit von schwerbehinderten. hier lass dich am besten im LaGeSoz beraten oder, sofern in deiner
    firma vorhanden betriesrat/schwerbehindertenvertretung

    - arbeitsplatzgestaltung entweder über DRV oder Lagesoz-Integrationsfachdienst
    findest du im i-net, einfach mal googeln
    z.bsp. ausgestaltung wie: schreibtisch, schreibtischstuhl auf die behinderung ausgerichtet

    @liebe nachtigall
    solange das alles in ordnung ist, kann ich dich nur beglückwünschen!

    aber ich habe bei einem arbeitgeber eines wohlfahrtsverbandes nach 29 jahren beschäftigung,
    ganz andere sachen erlebt!
    trotz tarifvertrag; trotz arbeitsvertrag , der nach 15 jahren eine unkündbarkeit vorsah;
    trotz schwerbehinderung; trotz mitgliedschaft im betriebsrat und schwerbehindertenvertreter.....

    ich habe gottlob meine schwerbehinderung nie als "freibrief" angesehen und das war auch gut so!
    solange wie man geackert wie ein tier, nicht nach dienstende gefragt, nicht nach abgeltung von
    überstunden nachgedacht hat und keine forderungen stellte, die eigentlich geltendes recht bedeuten,
    war alles in ordnung.

    meinem dicken fell und standhaftigkeit, sowie einem super guten anwalt, der arbeits- und
    schwerbehindertenrecht regelrecht gelebt hat, habe ich so manches verhindern können.
    letztenendes war die bewilligung der erwerbsminderungsrente für mich ein seegen.

    sei bitte nicht zu blauäugig!

    bei fragen zu dem einen oder anderen, dann per pn. helfe dir gern weiter.

    knuddelgrüße vom sauri
     
  14. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    @ Tara:
    Du meinst wohl Trennungsunterhalt? Hab ich noch nicht. Bisher stand es noch nicht fest, ob wir nicht doch wieder zusammenkommen.


    @ saurier:
    Vielen Dank für deine Informationen. Könnte schon sein, dass ich mal drauf zurückkomme! :)
     
  15. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    an einem fluss
    @nachtigall

    auch wenn der scheinbare nutzen für den einzelnen erst einmal gering erscheint,
    solltest du den nachteilsausgleich als "gesamtpaket" betrachten. es sind die vielen
    einzelnen dinge des nachteilsausgleiches, die einem zu gute kommen.

    und bedenke bitte, wir sind ein nutzer, von sehr sehr vielen, die jedes jahr alle dinge
    des nachteilsausgleiches in anspruch nehmen können und das wird von der allgemeinheit
    finanziert. so versteht sich solidargemeinschaft.

    ist nicht böse gemeint, sondern eher als positves zu sehen, was man in anderen ländern
    u.u. suchen kann.

    schau mal eine statistische aussage dazu
    (...)
    "Etwa 7,3 Millionen Menschen in Deutschland galten Ende 2011 als schwerbehindert"
    (...) link http://rollingplanet.net/2012/09/18/schon-jeder-elfte-bundesbuerger-ist-schwerbehindert/


    sauri
     
  16. Luna-Mona

    Luna-Mona Bekanntes Mitglied

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    5. Dezember 2011
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    Mittelhessen
    Hallo Nachtigall,

    ich freue mich sehr für Dich über den positiven Bescheid! Endlich gibt es für Dich einen kleinen Ausgleich.
    Zu den Möglichkeiten haben ja andere schon (fast) alles geschrieben. Hier in unserer Stadt gibt es z.B. ab 60 GdB Freifahrt in öffentl. Verkehrsmitteln. Also lohnt es sich sicherlich direkt bei der Busgesellschaft nachzufragen.
    Weißt Du eigentlich, dass Du mit diesen 50 GdB ein paar Jahre früher in Rente gehen kannst? Auch da lohnt sich ein Termin bei der Rentenstelle.

    Also ... weiterhin alle guten Wünsche von mir.

    Luna-Mona
     
  17. rechel

    rechel Neues Mitglied

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    Ich habe 70 % und ein G. Wir haben einen Neuwagen bestellt und der Hersteller gibt 20 % auf Schwerbehinderung. Der mit dem Ausweis muss
    den Wagen kaufen und ein halbes Jahr auf sich zulassen. Das macht sich schon deutlich in der Summe bemerkbar.

    Wartezeit auf den Neuwagen sind 9 Monate ca. ( Mokka)

    LG Rechel
     
  18. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Hallo Nachtigall,

    ich freue mich für dich, dass es mit den GdB 50% geklappt hat...

    Ich habe damals auch nicht gewusst, dass ich den Zusatz von 5 Tagen vom AG pro Jahr nachbekomme, wenn ich meinem AG es gemeldet hätte, dass ich in Wiederspruch bin und Aussicht auf 50% besteht.
    So hatte ich nur das laufende-und das Jahr zuvor je die 5 Tage bekommen...und nicht ab 2007.(wie Antrag beim Versorgungsamt).
    Meine Freundin hat rückwirkend 2 Jahre den Zusatzurlaub erhalten+ lfd. JAhr.
    Ich kann/darf auch mit 60 in Rente-zwar paar Prozent Abzüge -aber mir egal- ab 62 ungekürzt - habe mich schon erkundigt.

    In der Firma habe ich auch andere Büromöbel bekommen aufgrund meiner 50%.

    Ansonsten hat Saurier alles Wichtige erwähnt..

    LG
     
  19. mondbein

    mondbein Bekanntes Mitglied

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    Hallo Nachtigall,

    auch von mir Glückwunsch zur Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft (wie hört sich das denn an, grummel)!

    Mein Mann hat meine Steuererleichterung auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen, da kam dann direkt etwas mehr bei raus. Die Karte gibt es zwar nicht mehr, aber es geht trotzdem, wir machen das ja auch so - vielleicht fragst du mal beim Fi-amt nach.

    Auto haben wir ebenfalls diesen Monat neu gekauft: einen VW Golf Plus. VW gewährt den Schwerbehindertenrabatt ab 50 Prozent ohne Merkzeichen, das ist aber bei jedem Hersteller anders. Den Rabatt gibt es auf das komplette Zubehör, haben die Winterräder deshalb schon dazu gekauft.

    Beste Grüße sendet Monika
     
  20. Nachtigall

    Nachtigall Bekanntes Mitglied

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    Danke noch an alle, die sich neu gemeldet haben. :)

    @ sauri:
    Ich bin sicherlich nicht so gierig, möglichst viel rauszuholen. Ich bin auch mit wenigem zufrieden. Es schaute nur anfangs nach mehr aus als später nach der Berechnung. Aber wenn man so rechnet, wie du es aufgezeigt hast, ist das schon sehr plausibel.

    @ Luna-Mona:
    Ich weiß, dass ich früher in Rente gehen kann. Ich werde mich natürlich erkundigen, wie das bei meinem Jahrgang ist. Das mit den Verkehrsmitteln muss ich mal nachfragen, meines Wissens braucht man dazu GdB 100.

    @ silberpfeil:
    Ja, ich weiß, dass ich 5 Tage mehr Urlaub bekomme, hat mir sogar meine Chefin schon gesagt. Rückwirkend brauche ich nichts zu beantragen, weil ich keinen Widerspruch einlegen musste.

    @ rechel und mondbein:
    Auch Ford gibt bei Schwerbehinderung auf Neuwagen einen Nachlass. Mein Mann hatte bis vor kurzem auch den Schwerbehindertenausweis wegen seiner Krebserkrankung. Er ist wieder gesund und der Ausweis lief nach diesen 5 Jahren aus, und so hat er die Gelegenheit noch genutzt, vor Ablauf dieser 5 Jahren einen Neuwagen zu kaufen; es waren schon ein paar Tausend Euro, die er sich gespart hat.

    Besten Dank nochmal für eure Tipps und Erfahrungen und für eure guten Wünsche! So gehe ich nicht mehr so unbedarft und unwissend an diese Sache heran! :top:
     
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