Fahrkostenerstattung Antrag

Dieses Thema im Forum "Allgemeines und Begleiterkrankungen" wurde erstellt von bise, 11. Juni 2013.

  1. bise

    bise Neues Mitglied

    Registriert seit:
    1. Februar 2004
    Beiträge:
    4.653
    Ort:
    bei Frau Antje
    meine krankenkasse hat mir etliche exemplare von fahrkostenerstattung zugeschickt. bereits mit meinem namen ausgefüllt. ich kann kaum noch laufen und muss immer häufiger das taxi benutzen.
    der hausarzt oder der orhopäde sollen die einzelheiten ausfüllen und der behandelnde arzt (augen, haut, hno etc) nur noch unterschreiben. ich könne dann die anträge auf erstattung der taxikosten (mit beilage der jeweiligen quittung) an die kasse einreichen.
    doch so ganz verstehe ich das alles nicht.
    ich kenne leute, die haben für das gesamte jahr eine berechtigung für taxifahrten erhalten (weil sie so schlecht laufen können).

    also könnt ihr mir bitte mal weiterhelfen. wie läuft das ab?
    mir ist das alles so kompliziert. taxi kostet für mich zum doc derzeit ca. 15 € ; ich würde dann dieses geld abzüglich eigenanteil von 5 € erstattet erhalten.

    lg
     
  2. Gast_

    Gast_ Guest

    darf ich fragen, welche pflegestufe du hast?

    bei pflegestufe 2 müßte es eigentlich eine
    Dauer Verordnung geben.

    bei 1 muss man sich von mal zu mal
    hangeln.
     
  3. Tortola

    Tortola Aktives Mitglied

    Registriert seit:
    9. Januar 2007
    Beiträge:
    1.137
    an Bise

    Hallo Bise!

    Mein Mann hat die Pflegestufe 2 und er hat von der Krankenkasse (AOK) die
    Bestätigung bis zum Jahr 2016 erhalten, daß die Krankenkasse alle anfallenden
    Fahrtkosten übernimmt.
    Die Taxischeine für die behandelnden Fachärzte stellt sein Hausarzt aus.

    Viele Grüße von Tortola
     
  4. Gast_

    Gast_ Guest

    ich habe das Problem, das ich
    die Pflegestufe 2 einfach nicht kriege.

    somit muss ich alle ambulanten Fahrten
    selber bezahlen. das schlimmste ist aber,
    das ich zusehen muss, wie ich hinkomme.
    rollstuhl Taxi wird mir nicht bezahlt. obwohl
    es so schwer für mich ist, vom Rollstuhl ins
    Auto.

    schuld ist diese gesundheitsPolitik. Pflegestufe
    2 kriegt man meist erst, wenn man tot ist.

    und die Krankenkasse hält sich bei ambulanten Fahrten an das Urteil
    der pflegekasse.
     
  5. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    1. Juli 2009
    Beiträge:
    3.917
    Ort:
    an einem fluss
    Fahrkostenerstattung Antrag und Hinweis zur Neugestaltung Pflegestufen

    @biese

    fahrkosten werden über § 60 SGB V, zu medizinischen notwendigen behandlungen, geregelt.
    jede kk kann die modalitäten dazu selbst regeln. einen gesetzlichen anspruch gibt es erst unter
    siehe link:
    http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/fahrtkosten-transportkosten-133.html
    siehe auch download www.g-ba.de > Informations-Archiv > Richtlinien

    von daher, sollte man das als gegeben nehmen, was die kk einen vorgibt.

    bei ambulannten Fahrten und ohne Nachweis eines MZ kann es eine Ausnahmeregelung
    wie folgt geben:


    link: http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Publikationen/Gesundheit/Broschueren/Broschuere_Ratgeber_zur_gesetzlichen__Krankenversicherung.pdf

    vieleicht hilft das den einen oder anderen weiter?

    Voraussetzung ist aber immer die vorherige Genehmigung der KK


    @hallo puffel,

    Na das dürfte ja so nicht stimmen ;)

    Pflegestufe 2 -Schwerpflegebedürftig bekommt man, wenn man die entsprechenden Voraussetzungen
    dazu erfüllt.


    linkhttp://www.pflegestufe.info/pflege/pflegestufe_2.html

    (...)Die "Schwerpflegebedürftigkeit" beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens
    drei Stunden lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens zwei Stunden
    auf die Grundpflege entfallen.
    Die grundpflegerische Hilfe muss täglich zu mindestens drei verschiedenen Zeiten nötig sein.
    Es muss mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Hilfe notwendig sein.(...)

    Viele denken alles was ich nicht mehr kann, auch im haushalt,führt automatisch zur pflegestufe.
    Dem ist leider nicht so.

    Aber mal was Neues unbd sicher Interessantes:


    lt der Berliner Zeitung vom 10.06.2013 gibt es neue Überlegungen zur Reform
    der Pflegestufen

    (...)
    Man überlegt derzeit seitens des Pflegebeirates der Bundesregierung,
    die Reform der Pflegestufen wie folgt:

    5 Pflegegrade
    -darin sollen nun auch endlich die Demenzerkrankten und Menschen mit
    anderen geistigen Beeinträchtigungen ausreichende Hilfen erhalten!

    Neuer Maßstab ist dabei der Grad der Selbständigkeit, der durch
    8 Kriterien bestimmt wird:

    - Mobilität (1)
    - kognitive und kommunikative Fähigkeiten(2) und Verhaltensweisen(3) und psych.Probleme(4)
    - Fähigkeiten zur Körperpflege(5) und Haushaltsführung(6)
    - Gestaltung des Alltagsleben(7) und soziale Kontakte(8)

    je nach Schwere der Beeinträchtigung werden Punkte vergeben, die am Ende auf
    einer Skala von 0-100, den entsprechenden Pflegegrad ergeben.

    bereits bestehende Pflegestufen erhalten Bestandschutz, damit niemand schlechter
    gestellt wird, und seine bisherigen Leistungen weiter erhält

    man kann sich neu einstufen lassen, wenn man nach der neuen Bewertung einen höheren
    Bewertungsgrad erreichen könnte

    geplant ist, ab Inkrafttreten des Gesetzes, dass mit Ablauf von 18 Monaten nur noch nach
    der neuen Bewertung verfahren wird (
    ...)

    An der Neugestaltung und Reform des Pflegebegriffs arbeitet der Pflegebeirat der Bundesregierung bereits
    seit Herbst 2012. Dies wird aber nicht mehr in dieser Wahlperiode umgesetzt werden.

    Dennoch sind sich alle Parteein darin einig, dass eine Umgestaltung der Pflegeversicherung dringend erforderlich ist.
    Dann aber mit einer Erhöhung des Beitrages zur Plegeversicherung. Wie auch sonst?

    sauri
     
    #5 12. Juni 2013
    Zuletzt bearbeitet: 13. Juni 2013
  6. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

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    Beiträge:
    3.465
    Ort:
    Norddeutschland
    Hallo,am schnellsten geht es mit der Pflegestufe erhöhen von I auf II in Heimen...Ich weiß noch dass es bei meinem Onkel damals rucki zucki ging.....Gut dass ist auch keine Lösung:vb_redface: - nur da sieht man wieder den Unterschied. Ja und er brauchte auch keinen Pfennig zuzahlen- wir hatten aber auch eine Zuzahlungsbefreiung für ihn...Haben am Jahresanfang einen bestimmten Obolus an die AOK eingezahlt (das schickten die uns zu, wie viel im Jahr- waren bei seiner Rente keine 100€) und dann hatten wir auch Ruhe das ganze Jahr.
     
  7. Nadine1987

    Nadine1987 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    14. Mai 2012
    Beiträge:
    210
    Ort:
    Hessen
    Hallo bise,

    genau wichtig wäre nochmal zu wissen was für eine Pflegestufe du hast. Zudem bist du ja chronisch krank und müsstest nur 1% deines Bruttojahreseinkommens an Zuzahlungen leisten. Ich mache das immer das Jahr im Voraus damit ich keine Quittungen sammeln muss. Wenn dies bei dir auch so ist würden auch die 5 Euro wegfallen und du müsstest nur die Quittungen einreichen. Wenn du natürlich Pflegestufe 2 oder 3 hast ist das wie schon gesagt anders.

    Ich kann dich gut verstehen, dass einen die vielen Anträge durcheinander bringen vor allem, weil wir ja schon genug mit unserer Krankheit zu tun haben.

    Ich wünsche dir weiterhin viel Kraft.

    Nadine
     
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