Hallo zusammen, mein Freund ist direkt ausm Krankenhaus in ne Rehaklinik gekommen. Er hat Morbus still mit kardialer Beteiligung. Die Reha wäre in einer Woche beendet gewesen, allerdings hat er jetzt nen Rückfall bekommen und liegt wieder im Krankenhaus. Meine Frage ist nun, wer jetzt zuständig ist? Rententräger oder krankenkasse? Die Reha würde ja über Übergangsgeld laufen, Bis 26.5. hat er Lohnfortzahlung bekommen. D.h. er müsste von 27.-31-5 Übergangsgeld bekommen und ab 1.6. dann Krankengeld von der Krankenkasse? Ist das richtig? Hier durchzublicken ist echt schwierig...
@hallo anspruch auf übergangsgeld besteht nur für die zeit der reha. ab 01.06.2013 zahlt wieder die kk. dein freund wird überzahltes übergangsgeld für eine woche zurückzahlen müssen, wenn er das schon bekommen hat. die reha ist untebrochen und kann nicht weiter geführt werden. d.h. nach dem krh wird eine neue ahb starten. grüße vom sauri
Vielen Dank für deine Antwort! Bisher hat er weder Übergangs- noch Krankengeld bekommen, da er bis 26.05. Lohnfortzahlung bekommen hat. Die Anträge laufen allerdings parallel... Ich habe aber eben der Krankenkasse geschrieben, wie der Stand der Dinge ist und hoffe, dass hier nix doppelt läuft.