wem soll man glauben?, nachdem ich seit vorigem Jahr wegen eines Bandscheibenvorfalls,zusätzlich zu meinen ganzen Rheumageschichten dazu gekommen ist war ich seit 2/12 AU mit Reha usw. Von Reha wurde ich als AU entlassen, Berufsunfähig.Ich habe mich dann weiter bemüht und bin seit 1/13 in der beruflichen Reha,dazu mußte ich mich aber gesundschreiben lassen. Leider ist auch die berufliche Reha für mich und meinen Körper zu anstrengend so das ich schon mehrere praktika abbrechen mußte.gestern war dann meine reha beraterin vor ort um sich ein bild von mir zu machen,( war sehr nett)und hat mir angeraten diese maßnahme abzubrechen und wieder in die Au zu gehen und in dieser zeit mich zu erholen und erneut ( nach 1 Jahr) eine med.Reha zu machen oder einen antrag auf EMR zu stellen.heute war ich dann bei meiner ärztin um dies mit ihr zu bereden und sie machte mir im gegensatz zur rehaberaterin wenig hoffnung auf rente da ich erst 41J bin.wem soll man nunglauben und wie macht man es richtig? lg:vb_confused::vb_confused:
@hallo leipzigerin, grundsätzlich kannst du ein antrag auf Erwerbsminderungsrente (EMR) bei der DRV stellen. dort erfolgt die prüfung aufgrund der eingereichten unterlagen. bevor diese entscheiden, folgt im regelfall eine reha . nach dem grundsatz "reha vor rente". reha bedeutet zum einen wiederherstellung und/oder stabilisierung deiner gesundheit und kräftigung und zum anderen feststellung deiner verbleibenden restarbeitsfähigkeit . die bewertung kann voll arbeitsfähig, teilweise arbeitsfähig zwischen 3 bsi 6 stunden oder unter 3 stunden lauten. danach entscheidet dann die DRV ob du -eine befristete EMR -eine unbefristete EMR -eine teilweise EMR oder -keine EMR bekommst. unerheblich ist dabei dein alter und ob es auf dem arbeitsmarkt einen job gibt. auch wenn deine ärztin der meinung wäre, dass du keine EMR bekommen würdest, hast du innerhalb von 4 jahren ein anrecht auf eine reha. lass dir einen rehaantrag von der DRV zusenden. diesen muss deine behandelnde ärztin mitausfüllen wünsche dir viel erfolg unter www.drv.de findest du viele info's sowohl zur Reha, als auch EMR. grüße vom sauri
Reha Hallo Leipzigerin, es ist bei jedem verschieden, und kommt sicherlich auch auf den Sachbearbeiter an. Ich bin mit 40 Jahren berentet worden, und es gibt noch Jüngere. Ich habe nie eine Reha machen müssen. Der Erstantrag auf EMR wurde bei mir sofort für zwei Jahre auf volle EMR genehmigt, ohne Gutachter. Der Verlängerungsantrag wurde dann auf volle EMR auf Dauer genehmigt, mit Gutachter. Das Verfahren verlief ohne Probleme und lange Wartezeiten. Liebe Grüße BB
@hallo lieber Blonder Brummer ja..das ist doch bestimmt schon ein weilchen her? leider wurde vor einigen jahren auch die EMR noveliert, so dass u.a. die höhe der EMR abgesenkt wurden. dadurch sind viele gezwungen entweder hinzuzuverdienen (z.zt.bei voller EMR 450 € pro monat, wobei 2x im jahr mit je 900 €) oder aber , wo das nicht möglich ist, ggf. bei bedürftigkeit, ersatzleistungen wie hilfe zum lebensunterhalt zu beantragen. auf den seiten der DRV kan man das ganz gezielt nachlesen link http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/08_erwerbsminderungsrente_node.html (...)Es gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“ Das heißt: Zunächst prüfen wir, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wieder hergestellt werden kann und Sie danach wieder in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Ist das nicht möglich, beurteilen wir, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Von diesem restlichen Leistungsvermögen hängt ab, ob für Sie eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt. Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrem, sondern in allen Berufen. Ihre Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest. (...) knuddel vom sauri
danke für eure antworten. das ist schon alles vollkommen klar mir ging es nur darum das richtige zur richtigen zeit zu tun.rentenberaterin von Reha Abteilung meinte ich solle die Maßnahme erstmal abbrechen da es gesundheitlich in keinster weise geht.aber wie weiter auf Besserung hoffen wie seit jahren und in einem halben jahr oder so erneut in die berufliche Reha einsteigen oder eine dringende med.reha beantragen und hoffen das der ausnahmeparagraph greift und ich nicht die vorgegebene Wartezeit einhalten muß (letzte Reha 1jahr her)oder doch nen EMR antrag stellen und da hoffen.es rent ja auch die Zeit wo KK zahlt davon.in den 78 Wochen Krankheit zählen da auch die 6 wo vom Ag rein?lg
hallo leipzigerin, ich kann dir nur sagen das jede "au" die du in der 3 jahresfrist hattest und immer auf die selbe krankheit rein zaehlt. bei mir wurde von 2010 dez. an gerechnet und es wurde eben auch die "au" die z.b. nur 2 wochen dauerte u ich vom ag bezahlt wurde auch mit gezaehlt, es interessierte auch keinen das ich von juli 2011 bis april 2012 nicht deshalb krank war...also alles zusammen 78 wochen, danach kann man alg 1 beantragen und bekommt auf grund einer nahtlosigkeit weiter geld. das wird aber vom aa u deren aerzte geprueft und das alter spielt keine rolle dabei auch nicht bei einem emr antrag. ich bin naemlich gerade selbst in dieser trettmuehle mitten drin.
@hallo leipzigerin die 78 wochen zählen im 3 jahreszeitraum auf ein und dieselbe erkrankung, inclusive der 6 wo lohnfortzahlung. link http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/krankengeld-233.html (...) 2. VoraussetzungenDas Krankengeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung, d.h. es wird nur gezahlt, wenn nach 6 Wochen kein Anspruch (mehr) auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz) besteht. Weitere Voraussetzungen sind: Versicherteneigenschaft zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit Arbeitsunfähigkeit aufgrund Krankheit oder stationäre Behandlung in Krankenhaus, Vorsorge- oder Reha-Einrichtun auf Kosten der Krankenkasse. Definition "stationär" Teil-, vor- und nachstationäre Behandlung genügt, wenn sie den Versicherten daran hindert, seinen Lebensunterhalt durch die zuletzt ausgeübte Erwerbstätigkeit zu bestreiten. -Es handelt sich immer um dieselbe Krankheit bzw. um eindeutige Folgeerkrankungen derselben Grunderkrankung. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit auf, verlängert sich die Leistungsdauer dennoch nicht. (...) im übrigen ein interessante aussage, die ich so auch noch nicht kannte sauri
Reha @ Saurier, das ganze hat sich in den letzten 2,5 Jahren abgespielt. Ist also noch nicht so lange her. Brummi
@Saurie.........ich habe den letzten dick geschriebenen Passus gelesen. Nicht zu glauben, wenn man also z.B. dann noch ein zusätzliches Krebsleiden bekommt, dann hat man Pech gehabt ( schlimmste Fall ) ........ Diese Gesetzestexte muss man echt ganz genau lesen und manchmal wird man davon auch nur erschlagen
Das mit dem Leistungsbezug kenn ich, ich war 6 Wochen krank und hätte danach zur Arbeit gehen sollen. Aber zu dem Zeitpunkt war eine Op angesetzt und ich war daraufhin nochmal ein paar Wochen krank, somit bekam ich Krankengeld. Wäre ich zwischendurch arbeiten gegangen und danach zur Op, dann hätte die Firma erneut 6 Wochen weiter zahlen müssen, weil es eine neue / andere Erkrankung war. Also somit finanzieller Verlust für mich, während die Firma sich eins gegrinst hat. Gruß Kukana
@hallo noch mal zum sachverhalt Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit auf, verlängert sich die Leistungsdauer dennoch nicht. (...) somit hat der betroffene die A..karte , denn die kk verhindert somit, dass bei einer neuerkrankung der leistungsbezug neu berechnet wird, wenn es eine andere erkankung ist, die nicht im zusammenhang m mit der ersterkrankung steht. dies also nur möglich wird, so wie @kukana, danke übrigens, das schreibt. ich finde das ganz schön heftig. aber, so gesehen, kann ich mir nur vorstellen, das folgender sinn dahnter, steht: dass nicht die möglichkeit für den versicherten besteht, den anspruch der 78 wo krg innerhalb von drei jahren auszuhebeln und durch eine neue erkankung erneut 78 wo in anspruch zu nehmen. trotzdem frustrierend, für den den es dann betrifft. sauri