nach der Reha Rente??

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von gambianala, 23. Mai 2013.

  1. gambianala

    gambianala Mitglied

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    Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, ich wäre sehr dankbar dafür.

    Aufgrund meiner chronischen Polyarthritis war ich in einer ambulanten Reha in einer Rheumaklinik, dort bin ich weiterhin krank ( Tätigkeit unter 3 Std) entlassen wurden.
    Kurz danach schickte der Rententräger mir einen Rentenantrag mit der Begründung, dass die Reha jetzt in einen Rentenantrag übergeht.

    Aufgrund einer Kontenklärung war ich dann persönlichen beim Rententräger und habe mich informiert, diese teilte mir mit, dass wenn ich den Rentenantrag wegschicke die Rente automatisch genehmigt ist und ich nicht nochmal zum Gutachter muss.
    Desweiteren war ich schon 2 Mal beim MDK, der mich immer wieder für krank erklärt hat.

    Weiss jemand ob das so stimmt oder ob der Rententräger die Rente ablehnen kann??

    Vielen Dank für Eure Hilfe
     
  2. josie16

    josie16 PsA

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    Hallo Gambianala!
    Das stimmt, aufgrund der Aussage der Rehaklinik unter 3 Std arbeitsfähig, wird der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgewandelt.
    Herzlichen Glückwunsch, ich hoffe, Du freust dich darüber
     
  3. Sprodde

    Sprodde Mitglied

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    Eine Reha soll ja deine Arbeitskraft erhalten oder wieder herstellen. Wenn du als nicht arbeitsfähig aus der Reha entlassen worden bist, konnte das Ziel nicht erreicht werden. Die Rente wird sowieso in der Regel vorerst nur für 2 Jahre genehmigt. Danach fällt meist ein neues Gutachten an.
     
  4. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    nach der reha Rente

    @hallo gambianala,

    stelle den rentenantrag.

    solltest du zur zeit leistungen des arbeitsamtes beziehn, musst du dich dort unbedingt
    medlen und mitteilen, dass du die erwerbsminderungsrente beantragt hast.

    es ist nicht so, dass die erwerbsminderungsrente (EMR) auf zwei jahrte befristet wird.
    die dauer ist von den verschiedenen vorliegenden gesundheitlichen beeinträchtigungen
    abhängig.

    meine EMR wurde nach antragstellung nach 2,5 monaten auf unbefristet bewilligt.

    die drv wird den rehabericht zusammen mit deinem rentenantrag prüfen und dir dann
    einen feststellungsbescheid zusenden, aus denm du alles entnehmen kannst:
    -art der EMR (befristet/unbefristet)
    -dauer
    -höhe deiner EMR
    -hinzuverdienst

    solltest du eine befristete EMR bekommen, so wird dir der zeitraum mitgeteilt und
    du wirst aufgefordert werden, kurz vor ablauf dieser, eine verlängerung dieser
    zu beantragen.
    sie stellen dann deine gesundheitszustandes erneut fest. enweder
    -weiter befristet oder
    -unbefristet oder
    -der rentenbescheid wird aufgehoben und du wirst als teil- oder voll arbeitsfähig
    eingestuft.

    du benötigst verschiedene unterlagen, die du bei der einreichung der EMR vorlegen
    musst. (müsstest du im rentenantrag im beiblatt finden oder bei der DRV oder über
    das internet erfragen)

    die sachbearbeiterin der DRV hat mit mir den antrag dann gemeinsam am pc
    bearbeitet und eingereicht.

    du kannst dazu über das internet bei deiner zuständigen stelle der DRV einen termin
    vereinbaren. dauer ca. 2 stunden.

    die bearbeitung des rentenantrages kann unterschiedliche zeit beanspruchen.
    rechnen musst du mit etwa 3 monaten oder auch etwas länger ..... musst etwas
    geduld haben.

    drücke dir die daumen und viel erfolg!

    sauri
     
  5. gambianala

    gambianala Mitglied

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    Vielen Dank für die vielen Antworten, dass war mir eine große Hilfe !!

    Momentan beziehe ich noch Krankengeld und habe erstmal um Kontenklärung gebeten, damit ich über die Höhe der Rente infomiert bin.
    Die Krankenkasse hat mich auch noch nicht aufgefordert den Rentenantrag zu stellen.

    Naja, ich weiss nicht so recht ob ich mich freuen soll.........da ich noch sehr jung bin und 12 Semester (Regelstudienzeit) studiert habe, habe ich auch nicht viel einbezahlt.Hinzu kommt noch, dass ich Alleinerziehend bin und ein Haus unterhalten muss/will.
    Die Rente ist ganz klein und im Prinzip würde ich mich freuen, wenn ich wieder arbeiten könnte ( aber im moment geht es immer schlechter)

    Aber ich möchte nicht meckern, sondern bin froh, dass wir hier in Deutschland überhaupt so etwas haben ;-)

    Der Rententräger hat mir schon super bei der Kontenklärung geholfen, ich werde mich auch dorthin wenden, wenn ich den Rentenantrah ausfülle.

    Nochmals vielen Dank!!!
     
  6. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo gambianala,

    die kk kann dich nicht auffordern einen rentenantrag zu stellen.

    dies hat doch die DRV getan, in dem sie dir den antrag zugesendet haben.

    ein tip noch:
    du solltest wenn dann spätestens etwa 4 monate vor auslaufen des krankengeldes
    mit der 78.wo, den rentenantrag gestellt haben. so stellst du zumindest
    für dich sicher noch das "erhöhte"krankengeld zu bekommen.
    stellst du jetzt den rentenantrag, entfällt das krankengeld mit dem ersten tag der rente
    und du hast darauf keinen anspruch mehr mit rentenbeginn.

    sauri
     
  7. gambianala

    gambianala Mitglied

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    Hallo Saurie,

    vielen Dank für Deine Antwort.............. ich war ja beim Rententräger und auch nochmal beim Arbeitsamt.Der Rententräger meinte, dass ich die Füsse still halten soll und warten soll bis die KK mich auffordert ( auch in dem Schreiben vom Rententräger steht, dass die KK mich auffordern kann .Nur nach der Aufforderung MUSS ich den Rentenantrag stellen) . So wie Du schon sagtest um das höhere Krankengeld zu bekommen!!

    Beim Arbeitsamt war ich auch, die treten wohl ein, wenn ich ausgesteuert werde und wenn der Rentenbescheid noch nicht da ist ( auch das AG 1 ist noch höher als die Rente).

    Also,ich werde jetzt mal nix machen( die Kontenklärung läuft noch) und schauen was passiert ;-)

    Da die Krankenkasse mich schon seit 1 Jahr tyrannisiert, denke ich, dass bald ein Schreiben kommt und das ist auch die Vermutung des Rententrägers.

    Ich war bis jetzt immer zu voreilig (Reha usw.) , jetzt warte ich einfach mal :)

    Dir ein schönes WE und liebe Grüße
     
  8. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo

    nochmal zum krankengeld und arbeitsamt

    da das arbeitsamt erst mal für dich zuständig sein wird, wenn die rente
    noch nicht bewilligt ist und das krankengeld ausläuft, musst du das
    arbeitsamt aufsuchen, wenn du den rentenantrag stellst. dazu bist du
    verpflichtet.

    bedenke bitte, den antrag nicht zu spät zu stellen, da das arbeitsamt deine
    leistungen erst bearbeiten und bewilligen muss, das nimmt dort auch
    einige wochen in anspruch. sonst stehst du nach aussteuerung durch die kk
    ggf. ohne leistung, sprich einkommen (alg1) da.

    bist du noch in"arbeit" ode"arbeitslos"?

    dann musst du den arbeitgeber ebenfalls davon informieren, dass du rente
    beantragst.

    sauri
     
  9. gambianala

    gambianala Mitglied

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    Hallo

    Ende Dez ist die Aussteuerung.....d.h. wann sollte ich denn spätestens den Rentenantrag wegschicken?? Damit es zum nahtlosen Übergang kommt

    Danke für Deine Unterstützung übrigens ;-)
     
  10. Ducky

    Ducky † 3.2.22

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    ich habe meinen rentenantrag erst nach der austeuerung losgeschickt. habe nach dem nahtlosigkeitsparagraphen geld bekommen bis die rente genehmigt war.

    es wird geraten, einen rentenfolgeantrag 4 mon vor abkauf der rente loszuschicken..würde es, wenn du es eben vor aussteuerung noch machen möchtetst auch so ca 4 mon davor stellen.
     
  11. gambianala

    gambianala Mitglied

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    Hallo Ducky,

    wo steht denn dieser Nahtlosigkeitsparagraphen ?? ich meine in welchen Gesetz ist er verankert??

    Da die Rente deutlich niedriger ist als das AGL 1 , macht es nicht Sinn, dass ich den Rentenantrag so spät wie möglich stelle??? d.h.erst im Dez......
     
  12. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

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    huhu,
    so ganz viel ahnung hab ich noch nicht, vermute aber das dich spaetestens das arbeitsamt auffordern wird den rentenantrag abzuschicken, wenn du nach der nahtlosigkeitregelung alg haben moechtest, da kommen auch so aussagen das sie kein ersatz fuer das krankengeld sind...die zahlen auch net freiwillig mehr als muss. hoffe es bringt dir dann auch keine probleme mit deinem rentenantrag wenn zwischen reha und antrag zu viel zeit dazwischen liegt. wenn es ganz bloed laeuft schicken sie dich dann doch noch zum gutachter....ich will dir keine angst machen, aber moeglich ist eben alles. steht nicht drin im schreiben von der drv wann du den antrag einreichen sollst???
     
  13. gambianala

    gambianala Mitglied

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    süsses Hundchen :) wir haben auch 2 davon , einen Dalmatiner und einen Rhodesian Ridgeback ( real) :)

    nein,das hat der Rententräger nicht, in dem Schreiben steht nur, dass ich diesen Antrag nicht los senden muss, wenn ich von der KK oder dem Arbeitsamt keine Aufforderung bekommen habe.

    ich denke und das hat der Rententräger mir auch so bestätigt, dass ich in naher Zukunft von der Kasse aufgefordert werde .........ich werde es sehen wie es weiterläuft.....unsicherguck
     
  14. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

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    hey na dann ist doch alles soweit gut, einer wird dich auffordern, meine kk hat sich still vehalten bis zum schluss aber aa war s quasi ne bedingung
    ich wuensch dir das sie noch recht lang warten, krankengeld ist ja schon meist hoeher als alg 1mit dem alg kommt es drauf an welche steuerklasse du dann auch hast.
    bei mir laeuft es etwas anders, wurde auch au aus reha entlassen, jedoch schrieb der doc das ich, wenn ich vernuenftig und gut auf ein basis eingestellt bin, ich prinzipiell wieder arbeiten kann...nur warte ich seit fast 2 jahren auf diese einstellung...ich brauch also nur zeit, hab sie aber leider nicht da .... ja....heute der letzte tag krankengeld laeuft

    mein norchen ist die beste auf der welt fuer mich, sie gibt so viel an liebe und zuneigung das mich das immer wieder auf baut...tja so sind se eben die lieben tiere:rolleyes:
     
  15. gambianala

    gambianala Mitglied

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    oh, Du hast einen Schäferhund??

    Und so ein Hund hat bzgl der Erkrankung echt Vorteile, man muss immer raus d.h.sich immer schön bewegen...........

    diese Entlassungsberichte aus der Reha sind schon komisch :-( es soll doch der "Ist-Zustand" beurteilt werden und nicht der Zustand der irgendwann mal eintreten kann, wenn man gut eingestellt ist........schrecklich!!

    bei mir hat er sich auch so waschig ausgedrückt bei der Entlassung, dann habe ich kurz drüber nachgedacht , nochmal mit der Sozialarbeiterin gesprochen....naja, noch einen hysterischen Anfall bekommen und dann hat er gemerkt, dass ich null belastbar bin und überhaupt nicht arbeitsfähig!! und somit bin ich arbeitsunfähig aus der Reha entlassen worden!!
     
  16. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

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    jup ne schaeferhuendin :D wird im juni 10 jahre und bei diesem regenwetter sitzt sie aber auch in der ecke und ihr blick sagt ganz deutlich....du kannst mit mir machen was du willst....aber raus geh ich nich:D:D:D
    und ja mit den rehadocs ist immer so ne sache, werden ja auch von der drv bezahlt, also schreibt man so das keinem stark auf die fuesse getreten wird und die drv zufrieden ist....na es geht weiter irgendwie immer...
     
  17. gambianala

    gambianala Mitglied

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    lach.....meine beiden Schätzchen finden den Regen auch nicht dolle. Der Dalmi macht nur Pipi unter dem Dach und die RR Hündin muss ich raus zerren !!

    ok ;-) könnte vielleicht auch daran liegen, weil ich in keiner DRV Klinik war und dem Arzt das völlig egal war. und im Prinzip hat der MDK kurze Zeit später dann nochmal die Arbeitsunfähigkeit bestätigt
     
  18. gambianala

    gambianala Mitglied

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    so wie ich es befürchtet habe, kann die KK veranlassen, dass man den Rentenantrag stellen muss......leider!!
    Es liegt wohl am Ermessen der Krankenkasse, aber die lässt sich davon nicht abbringen, weil sie so schnell wie möglich kein Krankengeld mehr bezahlen möchte :-(
     
  19. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    @hallo gambianala

    schau mal unter http://www.schaedel-hirnpatienten.de/informieren/rechtliches/sozialrecht/rehabilitationsantrag/index.html
    (...)
    Wenn die Krankenkasse Sie zur Stellung eines Rentenantrages auffordert. Das Gesetz (Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch – SGB V)
    geht davon aus, dass Krankengeld nur für eine begrenzte Zeit gewährt und dann gegebenenfalls von Erwerbsminderungsrente
    abgelöst wird. Dies ergibt sich schon daraus, dass Krankengeld nur für eine Gesamtdauer von 78 Wochen gewährt wird –
    innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren.

    Die Krankenkasse ist aber nicht berechtigt, Sie zur Stellung eines Antrages auf Erwerbsminderungsrente zu zwingen.
    Aus Sicht der Krankenkasse kann dieses Ziel, dass Sie Erwerbsminderungsrente und deshalb kein oder nur ein vermindertes
    Krankengeld beziehen, trotzdem erreicht werden. Dies geschieht dadurch, dass die Krankenkasse Sie zur Stellung
    eines Antrags auf Teilhabe (Rehabilitation) auffordert
    und ihnen auch eine Frist setzen kann.
    Hier liegt tatsächlich ein Zwang vor. Lassen Sie die Frist ungenutzt verstreichen, entfällt der Krankengeldanspruch.
    Stellen Sie den Antrag auf Teilhabe aber, kommt es in der Praxis oftmals vor, dass der Rentenversicherungsträger daraufhin
    eine Erwerbsminderungsrente gewährt. Rechtsgrundlage ist hier § 51 SGB V. (...)


    also, lass dich nicht in die irre führen! klar wollen die ggf. das krankengeld nicht voll auszahlen, aber die 78 wo Krg sind
    nun mal festgeschrieben solange nicht folgendes eintritt:
    (...)Das Gesetz spricht davon, dass die Aufforderung nur an solche Versicherte erfolgen kann, deren Erwerbsunfähigkeit
    nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist. (...)


    grüße vom sauri
     
  20. gambianala

    gambianala Mitglied

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    @Sauri
    Guten Morgen erstmal,

    vielen Dank für den Hinweis, ich hatte das auch schon vor einigen Tagen gelesen....war dann erstmal beruhigt bis vor ein Tagen dann der Brief vom Rententräger kam und ich auch nochmal telefonisch mit dem Rententräger sowie der Kasse gesprochen habe.

    Sie haben mir jetzt die Frist bis zum 26 .06. verlängert, damit ich auch nochmal zur Beratungsstelle mit dem Antrag gehen kann.

    ich denke, dass der letzte Satz entscheident ist, der Abschlussbericht vom der Reha gilt wohl als ärtzliches Gutachten und dort steht drin, dass meine Erwerbsfähigkeit extrem gemindert ist.

    Reiche ich den Antrag Ende Juni ein, dann liegt er Mitte Juli vor ( so wurde es mir vom Rententräger gesagt) und dann brauche die noch Zeit zur Bearbeitung d.h. es geht Ende des Jahres zu ..........meine Aussteuerung liegt Ende Dez.
    Im Prinzip hat die Kasse dann nicht soviel Krankengeld gespart ausser sie entscheiden im Schnellverfahren :eek:

    Vielleicht ist der Gang zum MDK gar nicht so schlecht???
     
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