nach der Reha Rente??

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von gambianala, 23. Mai 2013.

  1. gambianala

    gambianala Mitglied

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    :)....ich meine natürlich VDK, beim MDK war ich schon genügend ;)
     
  2. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Hallo,
    die KK darf nur zum Rehaantrag auffordern, nie zum Rentenantrag, das wurde schon geschrieben.

    Das AA wird zum Rentenantrag auffordern, sonst zahlen die nicht nach der Nahtlosigkeitsregel.
     
  3. gambianala

    gambianala Mitglied

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    ich werde jetzt wohl doch mal zum VDK gehen, das verwirrt mich jetzt ein bisschen.......in meinem Schreiben steht etwas anderes und am Telefon wurden mir vom Rententräger auch andere Infos gegeben.

    Vielleicht ist es auch abhängig davon, was im Abschlussbericht von der Reha stand???
     
  4. gambianala

    gambianala Mitglied

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    sie sind von der Krankenkasse nach § 51 Abs 1 des fünften Buches des Sozialgesetzbuches bzw. der Agentur für Arbeit nach § 145 Abs 2 des dritten Buches des Sozialgesetzbuches -SGB 3 aufgefordert worden, einen Antrag auf Leistung zur Rehabilitation zu stellen.Diese Aufforderung hat zur Folge, dass Sie Gestaltungsrechte nur noch mit zustimmung der Krankenkasse bzw der Agentur für Arbeit ausüben können.Sofern Sie die Durchführung eines rentenverfahren nicht wünschen, bitten wir Sie, die Zustimmung der Krankenkasse vorzulegen.

    Besteht die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit auf die durchführung eines Rentenfeststellungsverfahrens und kommen sie auch weiterhin Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachm kann dies zur Folge haben, dass die Ihnen bisher von diesen Stellen gewährten Leistungen wegfallen.

    So, dass stand in meinem Schreiben vom Rententräger.........

    Die Oberfrechheit ist, dass ich selber die Reha veranlasst habe und irgendwann kam ein Schreiben, dass ich bitte akzeptieren sollte, dass wir den Sachverhalt jetzt son darstellen, dass die Reha aufgrund ihres Verlangens beantragt wurde

    ich denke der Weg zum MDK wird sich lohnen;)
     
  5. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

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    huhu gambianala,

    habe gleiches mit der kk durch, ich selbst hab reha beantragt gestellt und nach 4 monaten als sie endlich genehmigt war, schrieb mir kk das gleiche und als zusatz noch...ist die reha nicht erfolgreich so kann der reha antrag in einen rentenantrag umgewandelt werden:rolleyes: und wedelten ständig bei allem mit irgendwelchen paragraphen....und obwohl ich au entlassen wurde hat die kk das aber letztendlich nicht gemacht und bis zum schluß krankengeld gezahlt, antrag musste ich aber dann doch stellen...nun bin ich am warten auf den gutachtertermin, wer der gutachter ist weiss ich schon über 2 wochen...hoffe er meldet sich bald mal endlich...warten nervt nämlich auch...
     
  6. Marie2

    Marie2 nobody is perfect ;)

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    hallo gambianala,

    eine verständnisfrage, willst du die erwerbsminderungsrente haben?


    nachtrag: du meinst vermutlich wieder den vdk statt mdk?
    der abschlussbericht ist ausschlaggebend für die umwandlung.

    du bist ja nicht um jeden preis verpflichtet der umwandlung zuzustimmen,
    sofern du mit den konsequenzen leben kannst, ich bin da im moment nicht sicher was du willst. übrigens, so weit ich weiss, es kann sein dass in deinem fall bereits das datum des reha-antrages als datum des rentenantrages gilt. das würde ich nochmal mit der drv abklären zur sicherheit.

    kannst du uns den originaltext zur kenntnis bringen?

    lg marie
     
    #26 3. Juni 2013
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juni 2013
  7. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    nach der Reha Rente?

    @hallo gambianala,


    § 51 SGB V Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe

    link http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/51.html

    §145 SGB III Minderung der Leistungsfähigkeit - auch "Nahtlossigkeitsregelung"

    link http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/145.html

    @noch mal zum Stellen des EMR Antrages

    Die DRV benötigt etwa 3 Monate zur Bearbeitung des EMR Antrages. Das kann ggf. etwas länger
    dauern oder aber etwas schneller sein.
    Von einem Schnellverfahren ist mir nichts bekannt. Das gibt es m.E.n. nur bei der Antragstellung
    auf eine Rehamaßnahme.


    @Nahtlosigkeitsregelung

    Die Zahlung der Nahtlosigkeitregelung tritt immer dann in Kraft, wenn man Anspruch auf ALG 1
    hat, aber einen Rentenantrag gestellt hat. Somit wird verhindert, dass das Arbeitsamt nicht mehr
    zahlt, weil man dem Arbeitsmarkt nun nicht mehr zur Verfügung steht und andernfalls die EMR
    durch die DRV noch nicht bewilligt ist und man noch keine Rente erhält und der Antragsteller
    ohne Leistugnen da steht.

    Für diesen Fall ist es wichtig, dass man dem Arbeitsamt ggf. ein Reha-Gutachten vorlegt, aus dem
    hervorgeht, dass man dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht und nur noch unter 3 Stunden
    arbeiten kann. Somit erhält man automatisch Leistungen der Nahtlosigkeitsregelung.

    Mit Bewilligung der Rente (egal ob Teil-oder volle EMR) werden die bereits gezahlten Beträge des ALG1
    mit der Rente über die DRV verrechnet. Das regeln DRV und AA untereinander. Somit erhält man als
    Betroffener eine Mitteilung ab wann wieviel an Rente gezahlt wird und eine Rückzahlung an das
    Arbeitsamt entfällt durch den Antragsteller.

    (...)(3) Wird der leistungsgeminderten Person von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
    wegen einer Maßnahme zur Rehabilitation Übergangsgeld oder eine Rente wegen Erwerbsminderung
    zuerkannt, steht der Bundesagentur ein Erstattungsanspruch entsprechend § 103 des Zehnten Buches zu
    erstatten(...)

    sauri

     
    #27 3. Juni 2013
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juni 2013
  8. Esuse

    Esuse Mitglied

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    @ gambianalaWas die am Telefon sagen, ist doch egal, es zählt, für mich zählt, was geschrieben wird. Telefonische Aussagen können hinterher immer gedreht werden.

    [​IMG]
     
  9. gambianala

    gambianala Mitglied

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    Guten Morgen zusammen,

    so, erstmal vielen , vielen.....Dank für die Antworten. Ihr seit toll !!!!!!

    @Norchen ......warum ein nochmaliges Gutachten, mir wurde beim Rententräger ( beim persönlichen Gespräch) gesagt, dass kein weiteres Gutachten mehr in Betracht kommt, weil das der Arzt in der Klinik schon gemacht hat und der MDK ??? Warum musst Du jetzt nochmal zum Gutachter??

    @Marie ........ja, ich meine natürlich den VDK :) da ich mich noch mit vielen weiteren Dingen rumschlage d.h. Scheidung, krankes Kind.....stehe ich manchmal etwas neben mir und mein Kopf ist ein Sieb und es kommt vor , dass ich einiges durcheinander bringe.
    Ehrlich???
    Ich bin mir gar nicht sicher ob ich die Erwerbsminderungsrente möchte.Ich habe ein Haus aufgrund des Studiums nie viel einbezahlt in die Rentenkasse d.h. kaum Rente eigentlich und bin Alleinerziehend.Mitunter liebe ich auch meinen Beruf, ich bin Tierärztin und die Arbeit mit den Tieren macht mir viel Spass.
    Wenn nur diese blöden Schmerzen nicht wären und diese Bewegungseinschränkung :-(
    Ja, da hast du recht, dass hat mir der Rententräger auch schon gesagt, dass der Beginn der Rente gleichzusetzen ist mit dem Datum der Reha.
    Im Prinzip bleibt mir nix anderes übrig ;-) von irgendetwas müssen wir ja leben und arbeiten mit den Schmerzen geht momentan gar nicht

    @Saurie........wenn der Rententräger ca. 3 Mo benötigt, dann würde mir wahrscheinlich 2 Mo Krankengeld verloren gehen, das wäre dann auch nicht so tragisch.
    Hast Du eine Ahnung ob ich nochmalig zum Gutachter muss , wenn ein Gutachten schon geschrieben wurde in der Reha??

    Da mein Kind auch gesundheitliche Probleme hat, bin ich es langsam leid zum Arzt zu rennen...............und viel halten tue ich auch nicht von den Ärzten, leider!!!

    Mein Rö Bild z.B.
    Klinikarzt : alles gut , sie haben gar kein Rheuma-------------------ok ??
    Arzt in der Rehaklinik : Weichteilschwellung, keine Veränderungen an den Knochen, aber Rheuma
    Orthopäde : ojeee------- massiven Knochenveränderungen, Zystenbildung

    Super.....von völlig gesund zu total krank diagnostiziert.Hat man da noch vetrauen??!!?? und das wären jetzt keine jungen Ärzte von der Uni, sondern alle um die 55!
    In der Tiermedizin gibt es so ein schönes Schwarzbuch " Hunde würden länger leben,wenn......" .......sie nicht zum Tierarzt gehen :) :) !!!
     
  10. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Kennst Du das Gutachten aus der Reha? Wenn nicht, fordere es bitte sofort an.
    Norchen kann da ein Lied davon singen...
    Manchmal (so ist es auch GG gegangen, aber wegen einer anderen Erkrankung, wird in der Reha gesagt, daß man Rente bekommen wird und das Gutachten fällt dann ganz anders aus.
     
  11. gambianala

    gambianala Mitglied

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    ja, hier habe das Gutachten hier.........sie haben mich in der Reha gefragt ob ich es haben möchte und kurze Zeit später , habe ich es dann per Post bekommen.

    also, das lief alles sehr gut dort und ich gehe auch weiterhin dort zur ambulanten Sprechstunde hin.
     
  12. Marie2

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    hallo gambianala,

    wenn du keine möglichkeit hast anderweitig über die runden zu kommen wird dir wohl nix anderes übrigbleiben, als die erwerbsminderungsrente in anspruch zu nehmen. wenn du davon ausgehst, dass die dinge auch wieder besser werden ist das sicher ein guter blick in deine berufliche zukunft.

    wenn ich mich zu deiner frage äussern darf - ohne dass ich das nun genau weiss, es wäre doch sehr unlogisch! die drv hat dich aufgefordert den rentenantrag zu stellen aufgrund einer entsprechenden beurteilung im gutachten der reha. würden sie dich jetzt erneut auffordern zu einem weiteren gutachten würden sie ihre eigene entscheidung konterkarieren. macht also m.m.n. keinen sinn. wie kommst denn jetzt darauf? ich seh da grad keinen zusammenhang. mach dir nicht unnötige gedanken und sorgen, das bringt nur stress, und den braucht kein mensch ;-) ausserdem hast du, glaube ich, gerade eh genug davon an der backe :)

    lg marie
     
  13. Norchen

    Norchen Bekanntes Mitglied

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    @gambianala....die drv moechte ein gutachten, da die aerzte sehr widerspruechlich im reha bericht waren und er ist ja schon vom 16.02.13 also lang her....es steht da z.b. prinzipiell arbeiten ja, jetziger zustand arbeitsunfaehig wirkung der basis muss abgewartet werden....nun hier kann man sich das aussuchen was man will...allerdings sehe ich bei meinem gutachten auch schwarz, kenne gutachter und er ist genau so wie im internet beurteilt...aber das waere stoff fuer n anderen thread hier...er bekommt aber seine chance... so okay dann warte ich es dann mal ab, bin eh auf ablehnung gefasst und rechne also damit bzw. das ich in widerspruch gehen muss...auch das arbeitsamt laesst sich zeit...also gewoehne ich mich jetzt ans warten...:o
     
  14. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    nach der Reha Rente?

    @hallo

    noch ein hinweis:
    vergiss bitte nicht, wenn du den antrag auf rehabilitation stellst, melde dich umgehend beim
    arbeitsamt und teile denen das mit. (s.g. mitwirkungspflicht)
    somit entgeht man, dass sie leistungen entziehen, wenn das nicht zeitnah gemeldet wird.
    (normal 1 woche, nach bekanntwerden) egal was dann unterm strich rauskommt, ob Teilhabe
    oder EMR.
    sicher hast du bereits eine kunden-nr. beim aa? dann kannst du das schriftlich oder auch
    per E-Mail erledigen.
    sie melden sich bei dir, wenn sie noch etwas von dir wollen oder benötigen.

    liebe grüße vom sauri



     
  15. gambianala

    gambianala Mitglied

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    @ Guten Marie........Du hast recht, ich mache mir immer viel zu viel Stress und Gedanken und eigentlich bräuchte ich mehr Ruhe .Mmmhh, das kann man wohl sagen, dass ich auch noch andere Sorgen und Probleme habe und meine Erkrankung auch schon total in den Hintergrund getreten jetzt.

    @ Norchen.......ich drücke Dir ganz fest die Daumen, dass alles gut wird. Ja, hier in Deutschland muss man sich wohl ans warten gewöhnen.Meine Scheidung dauert schon 3,5 Jahre obwohl wir nur 1,5 Jahre verheiratet waren ( aber das ist jetzt ein anderes Thema ;-) )

    @ Sauri.......danke für die wertvollen Tips :) beim Arbeitsamt war ich schon ein paar Mal, die kennen mich schon :)

    Euch Lieben einen schönen , sonnigen Tag :)
     
  16. Esuse

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    Hallo,
    was steht denn zur beruflichen Prognose im Rehabericht, das ist für den Rentenantrag wichtig.
     
  17. gambianala

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    Guten Morgen Esus, ich habe keine Ahnung, ich denke nichts, werde aber im Laufe des Tages mal schauen.........Dir einen schönen Tag
     
  18. gambianala

    gambianala Mitglied

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    So, ich habe jetzt mal schnell geschaut, weil unser Tag wieder voll ist mit Terminen bei Ärzten und Therapeuten. Also, im Bericht steht drin, dass eine Reintegration mittelfristig wieder ins das Berufsleben erreicht werden soll, wenn die familiäre Situation sich mitunter stabilisiert hat.........mit familiärer Situation meint der Arzt meine Scheidung und die Probleme mit meinen Kind ( Verdacht auf Autismus). ich stelle mir jetzt gerade die Frage, wie das mittelfristig geregelt werden soll ???Ich mache mit meinem Kind 4 Therapien in der Woche ohne "Elterngespräche" und ein Ende ist noch lange nicht in Sicht. Es wurde so ein bisschen in diesem Gutachten geschrieben, dass wenn sich meine "anderen" Probleme lösen, dann mein Rheuma auch urplötzlich weg ist..........ähm, ich weiß nicht!!! kann der Rententräger zu einer weiteren Reha auffordern??? ich habe das mal bei einer Patienten mitbekommen, die im Wartezimmer beim Arzt neben mir sass
     
  19. Esuse

    Esuse Mitglied

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    Nordthüringen
    Hallo,
    mittelfristig - kann bedeuten, daß Du eine befristete Rente bekommst.
     
  20. gambianala

    gambianala Mitglied

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    ja, das wurde mir schon beim Rententräger gesagt, dass in der Regel keine unbefristeten Renten mehr gibt, sondern nur noch befristete....diese dann auf 2-3 Jahre, dann kann sie 2 malig verlängert werden und danach geht sie in eine unbefristete über ( ca nach 10 Jahren )
     
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