Schwerbehinderung Antrag/Wiederspruch abgelehnt

Dieses Thema im Forum "Ich bin neu!" wurde erstellt von Malone, 20. Mai 2013.

  1. Malone

    Malone Neues Mitglied

    Registriert seit:
    18. Mai 2013
    Beiträge:
    7
    Ort:
    Hilden
    [h=2]Wiederspruch Abgelehnt[/h]
    Hallo,
    Ich habe ein Antrag für Schwerbehinderung gestellt habe 20% gekriegt für meine Krankheitsbild >Arthrose< daraufhin habe Wiederspruch eingereicht.
    Nach überprüfüng Meines Krankheitsbild wurde der Wiederspruch Abgelehnt.
    Die haben nur die Krankenakte von Orthopeden eingesehen obwohl ich andere Behandelten Ärtzte aufgelistet hatte.z.B.
    Schmerztherapie(ca.7 Jahre in Behandlung) und Hausartzt auch seit 10 Jährigen Behandlung und inPsychiatrische Therapie.

    Nach meinem rescharschen wurden diese Ärtzte nicht angeschierieben und Nach gefragt.
    Ich bitte um einen Rat wie ich vorgehen und was ich als nächstes schritt tun kann.

    Ich danke Allen die mir ein Rat vorschlagen können.​
     
  2. Krümel82

    Krümel82 Mitglied

    Registriert seit:
    19. Mai 2012
    Beiträge:
    64
    Hallo Malone,

    leider ist es zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens rel. schwierig, dir einen Rat zu geben, weil das Widerspruchsverfahren schon gelaufen ist, denn nächste Instanz ist das Klageverfahren, und das kann bekanntlich dauern, leider.

    Wenn du dir das Klageverfahren sparen möchtest, kannst du nach 6 Monaten einen Verschlimmerungsantrag stellen, aber dafür brauchst du wiederum "Beweise", die deine Verschlimmerung belegen, sonst geht es Dir womöglich genauso wie jetzt.

    Wäre das Widerspruchsverfahren nicht abgeschlossen, hätte ich dir geraten, vor Widerspruchsbegründung Akteneinsicht zu fordern, damit du besser argumentieren kannst, denn oft, so war es zumindest bei mir, kann man aus dem Bescheid nicht wirklich erkennen, was genau berücksichtigt wurde. Ich bin diesen Weg dann sogar mit Rechtsanwalt gegangen, weil das einfach aussichtsreicher ist, mir wurden Kosten bis max. 300 Euro in Aussicht gestellt, das wars mir wert. Schlussendlich wurden 2/3 der Kosten sogar von der Behörde getragen weil meinem Widerspruch abgeholfen wurde, es wurde also zugegeben, dass seitens der Behörde falsch gehandelt wurde. Ich schreibe Dir das, falls du in Zukunft noch mal ein Widerspruchsverfahren führen solltest.

    Für ein eventuelles Klageverfahren würde ich auch in jedem Fall einen RA einschalten. Vielleicht kannst du dich einfach beraten lassen, weil ich ja deine Akte nicht kenne, ob ein Klageverfahren Aussicht auf Erfolg hätte!?

    Ich hoffe, ich konnte dir mit meinen Gedanken/Erfahrungen weiterhelfen.

    VG Krümel
     
  3. merre

    merre Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    30. April 2003
    Beiträge:
    4.192
    Ort:
    Berlin
    GdB

    Hallo, auf Grund meiner Erfahrung würde ich die Frist für einen Verschlimmerungsantrag abwarten und diesen dann stellen.
    Und vor allem dabei eine Art Nachteilsschilderung verfassen.
    Man sollte keine Krankheitsbezeichnungen verwenden bzw. solche aufzählen.
    Es geht grundsätzlich darum, daß man aufgrund einer chronisch verlaufenden Erkrankung Nachteile schildert, die man zum Zeitpunkt als man noch "gesund" war noch nicht hatte.
    Es gäbe noch die Möglichkeit einer Beschwerde, aber da ist der Ausgang auch ungewiss.
    Bei Arthrose ist nicht die Diagnose sondern die Frage der Einschränkungen bestimmter Gelenke und z.B. schlechterer Beweglichkeit entscheidend.

    Zum Thema erklärt z.B Dorothee Czennia, Referentin für Sozialpolitik beim Sozialverband VdK Deutschland | © VdK
    "Grundsätzlich geht es bei der Feststellung der Behinderung nicht um die Art der Erkrankung/Behinderung oder um eine Diagnose, sondern immer um ein Funktionsdefizit, eine entsprechende Dauer (länger als sechs Monate) und die Auswirkung der Behinderung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft."

    Da ich in ehrenamtlicher Funktion und auch hier solche Anträge für Betroffene geschrieben habe/schreibe würde ich Dir anbieten mir das mal anzusehen. Bisher habe ich alle Anträge durchbekommen...
    Ich bräuchte dazu :, welche Erkrankungen bestehen bei Dir seit wann, wie werden sie behandelt, welche Facharztbereiche ?
    Weiter, bist Du berufstätig, Alter und ob Familie, Wohnsituation und Umfeld ?
    Machst Du Sport, andere Betätigungen in der Freizeit ?
    Fühlst Du Dich sozial ausgegrenzt ?

    Am besten per PN , ich würde dann vorschlagen was wir machen. Eventuell setze ich mich auch mal mit dem zuständigen Sachbearbeitern auseinander...also auch Deinen Wohnort.
    Üblicherweise lösche ich die Angaben später auch wieder...

    Gruß "merre"
     
  4. Malone

    Malone Neues Mitglied

    Registriert seit:
    18. Mai 2013
    Beiträge:
    7
    Ort:
    Hilden
    Hallo Krümel82 und Merre,
    Ich danke euch für Ihr hilfe ,ich werde es in betracht ziehen und damit mich erfassen weitere wege zu leiten .
    Ich werde euch von dem Entwicklung noch immer bescheid wissen lassen .
    Ich will erst meine Reha machen und danach hört Ihr von mir.;)

    Mfg
     
  5. frieda89

    frieda89 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    13. April 2012
    Beiträge:
    322
    ich habe hashimoto (schilddrüse) und polychondritis...und ich habe nur 30% auf beides zusammen bekommen:mad:....bin jetzt schon das 2te mal in widerspruch gegangen...weil meine ärzte auch sagen ich habe mindestens 50% verdient....weil wer alleine über 6 monate eine aggressive therapie bekommt muss schon 50% bekommen...mal sehen ob die das nun wieder ablehen...wenn ja dann gehe ich auch vor gericht...
     
  6. tara1302

    tara1302 Neues Mitglied

    Registriert seit:
    20. Juni 2012
    Beiträge:
    12
    Hallo,

    mir wurden auch erst 20 % genehmigt. Dann hab ich mich beim VDK angemeldet dort wurde mir ebenfalls geraten eine Weile zu warten und dann den Verschlimmerungsantrag einzureichen. Der Vorteil ist die kümmern sich um alles und sagen dir auch was du machen sollst damit du höher eingestuft wirst.

    Ich hab einfach durch die Schmerzen nicht die Kraft mich auch noch mit den Ämtern herum zu ärgern. Versuchs doch einfach dort einmal laß dir einen Beratungstermin geben.

    Schöne Grüße
    Caro
     
  7. Silberpfeil

    Silberpfeil Bekanntes Mitglied

    Registriert seit:
    25. Januar 2009
    Beiträge:
    3.465
    Ort:
    Norddeutschland
    ich würde den Klageweg nehmen- schon alleine weil ja einige Ärzte garnicht angeschrieben wurden.
    Mir ging es damals auch sehr schlecht- aber ich habe es mit der Klage durchgezogen- ohne Anwalt und ohne VdK....
    und meine 50 % bekommen.
    Du hättest auch vor Einreichung des Widerspruches Akteneinsicht fordern können beim Versorgungsamt.

    Viel Erfolg
     
  8. Malone

    Malone Neues Mitglied

    Registriert seit:
    18. Mai 2013
    Beiträge:
    7
    Ort:
    Hilden
    Ich danke Euch an Alle die mir für die Angelegenheit antworten ,ich werde Eure Rat folgen und klar dagegen etwas unternehmen..

    Lg:rolleyes:
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden