EM-Rente und Steuererklärung?????

Dieses Thema im Forum "Rente und Rehabilitation" wurde erstellt von Kathi2010, 12. Mai 2013.

  1. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    Hallo Ihr Lieben!

    Ich bräuchte mal wieder Eure Unterstützung und hoffe ich kann auf Euer gesammeltes Wissen zurückgreifen:top:

    Also es geht um die Steuererklärung für 2012!!!

    Ich habe am 28.03.2013 erstmalig meine volle EM-Rente bewilligt bekommen. Und zwar rückwirkend für die Zeit vom 01.12.2012 an........... (auch die Nachzahlung habe ich erst im April 2013 erhalten.)

    Nun müssen meine Mann und ich die Steuererklärung für 2012 machen (ja ja, sehr spät;)) und fragen uns, ob wir die Rente da schon angeben müssen oder die Endgeltersatzleistungen (Bescheinigungen habe ich dafür), die ich ja da noch erhalten habe und dann erst in der Steuererklärung für 2013 die Rente mit der dazu gehörigen Nachzahlung???????????????????????

    Jetzt nachträglich hat ja die Rentenversicherung die Entgeltersatzleistungen an das Arbeitsamt und an die Krankenkasse erstattet aber das hat ja alles erst 2013 statt gefunden......

    Kennt sich irgend jemand mit so was aus?????
    Ich wäre für Eure Hilfe sehr dankbar!!!!!!:):):)
     
  2. kukana

    kukana in memoriam †

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    Hallo,
    So eine ähnliche Frage hatte ich letzt auch und hab meinem Finanzamt dazu eine Mail gemacht, die nach 2 Tagen beantwortet wurde. Bei dir ist das sogar ein bisschen komplizierter als bei mir, daher würde ich dort einfach mal nachfragen.

    Ausgefüllt werden muss dann die Anlage R die kann man sicher herunterladen übers Internet.

    Gruß Kukana
     
  3. casandra1

    casandra1 Mitglied

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    steuererklärung

    hallo ich grüße dich,
    wenn du eine steuerklärung für 2012 machen musst--ist das jahr 2013 noch nicht interessant.es gilt das flussprinzip, d.h. du hast erst in 2013 das geld bekommen also gehört das in die steuererklärung in 2013.alles was in 2012 an dich gezahlt wurde gehört dann in 2012 hinein. da es ja rüchwirkend gemacht wurde, kannst du ja theoretisch nicht wissen was in 2013 passiert.
    hoffe ich habe mich ordentlich genug ausgedrückt.
    lg cassandra1
     
  4. saurier

    saurier Bekanntes Mitglied

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    EM Rente und Steuererklärung

    @hallo kathy

    die entgeldersatzleistungen wurden doch monatlich gezahlt?
    dann fliessen diese, so wie sie gezahlt wurden, in die steuererklärung ein.
    also von jan-dez des jeweiligen jahres.

    darüber bekommt ,man m.e.n. auch eine meldung der kk am jahresende,
    was man der steuererklärung beifügt. völlig unproblematisch.
    solltest du diese nicht haben, fordere sie bei der kk noch (ein)mal an.

    @alle anderen zahlungen, so wie sie anfallen, nach dem zuflussprinzip.

    sauri
     
  5. Kathi2010

    Kathi2010 Neues Mitglied

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    Nochmal Hallo Ihr Lieben!

    Danke für Eure Antworten! Ihr habt mir sehr geholfen!!!
    Ja, Meldungen über die Entgeltersatzleistungen habe ich für 2012 erhalten und werde diese jetzt auch für die Steuererklärung benutzen!
    Hatte nur die Sorge, dass ich damit was falsch mache, da sich mein"Status" nun ja rückwirkend geändert hat und die Steuererklärung noch nicht gemacht war.

    Also nochmals VIELEN DANK:top::):top:
     
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